Ehrenwertes imperiales Gericht,
ich wende mich vorerst einmal an das Gericht dritten Grades, da die Anklagen unter anderem auch Majestätsbeleidigung beinhalten, zwar nur indirekt auf schwerwiegenden Indizien, doch meiner Meinung nach zur Verurteilung mehr als ausreichend.
Der Tribunus Plebis hat folgendes in seiner Amtsantrittsrede verlautbaren lassen im Forum publicum vor dem Volke Roms:
Ich Cicero Octavius Anton, vom Volke gewählt zum Tribunus Plebis,
möchte mich bei allen bedanken, die mir ihr Vertrauen ausgesprochen haben
und mir ihre Stimme gegeben haben.
Ich werde alles in meiner Macht stehende tun,
um dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen.
Das Römische Volk hat gesprochen und mich zu seinem Tribun bestimmt,
nun soll das Volk mehr Gewicht im Imperium haben und durch mich
eine starkr Stimme. Ich Cicero Octavius Anton werde mich für
das Volk und für Rom stark machen und die Rechte
des Bürgers verteidigen. Denn zu oft wird es von den Großen verletzt.
Ich werde mein Amt und mein Leben im Sinne und zum Wohle
des Volkes ausüben. Denn dazu hat man mich berufen,
das Volk zu verteidigen und alles zu tun das es nicht übergangen wird.
Rom ist das Volk und ich bin die Stimme des Volkes!
Ich unterstreiche hier den Satz, wo "die Grossen" gemeint sind.
Als oberster polizeilicher Funktionär fragte ich den Tribunus, wen er damit meine!
Dies seine Antwort:
"Ehrenwerter Senator Marcellus Claudius Macrinius, ihr wisst doch selbst, dass ich nicht befugt bin über einige Vorfälle in einigen Gremien dieses Reiches zu berichten
Ich unterliege der Scheigepflicht und ich werde keine Gesetze brechen und hier Namen nennen, die ich nicht nennen darf!
Doch das Volks von Rom kann sich gwiss sein, ich tuhe alles in meiner Machtstehende um die Rechte des Volkes über all in meinem Machtbereich zu schützen. "
Auch hier habe ich das wichtige fett unterstrichen.
VT Anton spricht von Grossen und einigen Gremien dieses Reiches. Er spricht also vom Senat, wo Gesetze gebrochen werden. Er könnte auch eine Factio meinen, doch diese haben nichts mit Grossen zu tun, da es politische Parteien sind, die keinen Gesetzen unterliegen oder zumindest nicht solchen, von denen Anton spricht.
Hiermit klage ich an:
Vergehen laut Codex Iuridicalis:
§ 8 Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Imperator Caesar Augustus verunglimpft, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern.
(3) Die Strafe ist Hinrichtung, wenn durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Imperator Caesar Augustus verfolgt.
Der VT bahauptet das staatliche Gremiem des IR Recht missachten und Gesetze brechen. Indirekt ist dies Majestätsbeleidigung, weil es so dargestellt wird, als ob der Imperator dies billigen würde.
§ 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
Der VT verunglimpflicht somit Reichsorgane.
SUBPARS QUINTA - Personendelikte
§ 21 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten. Man richtet sich nach der schwere der gemachten Beleidigung.
Eine Beleidigungsklage einreichen darf nur der Beleidigte.
Er beleidigt somit alle Personen die Amtsträger sind auch privat, da sie Gesetze missachten.
§ 22 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten.
Kein Kommentar, Dies hat er sicherlich getan.
§ 23a Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten. In diesem Fall ist die Strafe höher anzusetzen.
(2) Eine Verleumdung wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten.
Nun ja, das hier ist wohl der eindeutigste Anklagepunkt.
Ich bitte den Imperator als oberster Gerichstherr, die Anklage zu studieren. Ich habe als Praefectus nur meine Pflicht getan.