Ein strahlend blauer Himmel lag über der Curie und genauso windstill wie es draußen war, waren auch die heiligen Hallen des Senates in den letzten Wochen gewesen. Doch gerade diesen Umstand fand Victor wichtig, denn er wollte ein Thema anbringen, dass in turbulenten Zeiten nur Zeit gekostet hätte; sozusagen war es ein perfekter Lückenfüller. Drauf gekommen war er erst vor kurzem nach dem Besuch des jungen Flaviers.
Mit einem Ruck stand Victor nun während einer besonders lauen Phase der Sitzung auf und ergriff das Wort.
"Patres conscripti!
Ich möchte den Vorschlag zur Diskussion stellen, den § 106 betreffs der Politischen Sabotage und Spionage zu entfernen. Für alle die sich jetzt nicht auf anhieb an diesen Paragraphen erinnern können, zitiere ich kurz."
Zitat§ 106 Politische Sabotage und Spionage
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.000 Sz. bestraft wird, wer im Auftrag oder für eine Factio mittels Gewalt, Drohung mit Gewalt, List oder Bestechung in eine andere Factio eindringt um sich in den Besitz interner Informationen dieser Factio zu bringen um dadurch einen politischen Vorteil für eine Factio zu erwirken oder der anderen Factio zu schaden.
(2) Die auftraggebende oder billigend mitwissende Factio wird mit Geldstrafe von 2.000 bis 5.000 Sz. bestraft. In besonders schweren Fällen kann diese Factio verboten werden.
(3) Unter Spionage fällt auch das Veröffentlichen und Weitergeben von factiointernen Diskussionen, Entscheidungen, Bündnissen und Plänen ohne die Zustimmung des jeweiligen Pater Factionis. Hier muss keine Fremdeinwirkung von Außen durch Geldangebote, Drohungen oder anderweitige Gründe gegeben sein.
"Vor einiger Zeit mag dieser Paragraph seine Berechtigung gehabt haben, aber heutzutage, wo der politische Einfluss der Factiones gegen nicht vorhanden tendiert, ist er schlicht überflüssig. Sollte jetzt allerdings jemand die Zuchtpläne und Futterrezepte seines favorisierten Rennstalls für besonders schützenswert halten, so möchte ich vorschlagen dass die Factio diesen mit jedem nur erdenklichen eigenen finanziellen Aufwand bewahren kann. Aber auf einen gesonderten Rechtsschutz durch den Staat sollte sie verzichten müssen."