Entwurf einer Lex Municipalis

  • Zitat

    Marsus: "Dann sollten wir die Möglichkeit, den Umweg über Kommentare zu nutzen, vielleicht ebenfalls zu Protokoll geben. Gibt es dagegen Einwände? Crispus:"Nein, nein, ich meine, dass die Aedile den Ordo befragen müssen, wenn sie mehr Geld brauchen".


    Ich wiegte meinen Kopf. Das mit den Kommentaren schmeckte mir nicht. "Duccius Marsus, nimm's mir nicht übel, aber die Idee mit den Kommentaren bereitet mir Bauchschmerzen. Es ist gute römische Tradition, Laetilius würde jetzt mit dem Mos Maiorum winken, Gesetze so zu formulieren, dass sie auch der einfache Mann verstehen kann. Und wichtiger noch, dass er sich die Gesetze auch merken kann. Und so bin ich gegen eine Kommentierung".


    Die Klarstellung des Crispus gefiel mir dagegen gut. "Ja, Petronius Crispus, so sehe ich das auch. Jeder, der die Amtskasse hüten muss, wird dir auch zustimmen. Wenn mehr Geld verbraucht werden soll, dann muss der Ordo Decurionum sein Placet geben":

  • Um nochmal klar zu machen, wovon wir reden: Bei "Die Aedile haben Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Vergehen am Municipium und dessen Eigentum aufzuklären und die Täter der Gerichtsbarkeit der Duumvirn zu überantworten" sehe ich nichts, was daran nicht verständlich ist. Obwohl ich lieber "im Municipium" statt "am Municipium" sagen würde."


    gab Crispus noch einmal hinzu.

  • "Also gut, gegen unmißverständliche Formulierungen habe ich nichts einzuwenden. Und wenn wir uns dadurch lästige zusätzliche Arbeit sparen, soll es mir auch recht sein, juristische Kommentare zu vermeiden", überließ Witjon hinsichtlich dieses Punkts der Mehrheit das Feld.


    Beim nächsten Punkt allerdings intervenierte er: "Meine Herren, ich habe bewusst ausgedrückt, wie es auch vorliegt. Am Municipium soll ausdrücken, dass es ausschließlich um Vergehen gegen Rechte und Rechtsgüter, das heißt beispielsweise gegen Dekrete und Edikte der Magistrate oder gegen Eigentum der Civitas geht. Der Aedil soll nicht automatisch Bekämpfer jedweder Untaten in der Gemeinde sein, sofern er eben nicht wie beschrieben von den Municipes darum gebeten wird."




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • "Achso! So ist das gemeint!"


    erwiderte der Alte ein wenig erstaunt - er hatte die Formulierung tatsächlich ganz anders aufgefasst. Das bedeutete aber vermutlich, dass der Vorschlag so auch unklar war.


    "Dann würde ich aber "gegen das Municipium" sagen. Das macht es, glaube ich, ein bisschen klarer, was gemeint ist."

  • Zitat

    Crispus: "Dann würde ich aber "gegen das Municipium" sagen. Das macht es, glaube ich, ein bisschen klarer, was gemeint ist."


    Ich wiegte meinen Kopf. Das wurde immer seltsamer. "Also, demzufolge könnte ich jetzt das Vermögen von Crispus klauen, falls der nicht vorher ein Edikt im Ordo durchgebracht hat, welches das Klauen in Mogontiacum verbietet?"

  • Zitat

    Original von Faustus Domitius Massula
    Ich wiegte meinen Kopf. Das wurde immer seltsamer. "Also, demzufolge könnte ich jetzt das Vermögen von Crispus klauen, falls der nicht vorher ein Edikt im Ordo durchgebracht hat, welches das Klauen in Mogontiacum verbietet?"


    Witjon entgleisten die Gesichtszüge, als er Massulas Frage hörte.


    "Wie kommst du denn darauf?!" fragte er ungläubig. "Es geht hier doch nur darum, dass der Aedil die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten soll, wozu natürlich auch gehört, dass er Verbrechen - nennen wir es ruhig gegen das Municipium, ja - aufklärt. Jedwede anderen Delikte gegen Privatleute müssen diese eben selbst vor den Richter bringen. Dadurch wird doch Kriminalität nicht legalisiert! Diebstahl ist doch im ganzen Reich per Codex Iuridicalis unter Strafe gestellt." Witjon verstand den Gedankengang des Domitius nicht. "Wir dürfen hier bitte nicht wieder die Ordnungsgewalt des Aedils mit allgemeiner - privater - Verbrechensverfolgung vermischen."


    Sim-Off:

    Hm, ich dachte das wäre soweit geklärt?




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Zitat

    Marsus: "Dadurch wird doch Kriminalität nicht legalisiert!"


    "Nur keine Aufregung, verehrter Marsus. Ich wollte nur mal darlegen, wie der Mann auf der Straße das auslegen könnte. Im Übrigen schließe ich mich dem Vorschlag von Petronius Crispus an: 'Vergehen gegen das Municipium'."

  • "Naja, das wird er auch schnell merken, dass er falsch liegt!"


    bemerkte Crispus und lächelte in die Runde - auf so eine abstruse Konstruktion wäre nicht einmal er selbst gekommen. Zum Glück zog Massula seine Einwände aber wieder zurück, sodass sie hoffentlich zum nächsten Teil des Entwurfes kommen konnten - der Aedil-Abschnitt war wirklich zu Genüge diskutiert worden!

  • Manchmal gingen Witjon die ewigen Witzeleien des Domitius ja schon ein bisschen auf die Nerven. Dass der aber auch immer sein spezielles Garum zur Diskussion hinzufügen musste! Aber Witjon verkniff sich Mimik, die seine Gedanken offenbaren könnten, sondern sagte statt dessen:


    "Bene. Dann bitte ich euch der Form halber jetzt nochmal eure Zustimmung zur endgültigen Formulierung abzugeben, die wie folgt lauten wird:


    V. De Aedilibus
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Ulpium Mogontiaciensis. Sie wahren die öffentliche Ordnung. Dazu haben sie während ihrer Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu beschäftigen. Sie haben das Recht und die Vollmacht, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen und öffentliche Spiele abzuhalten. Die Aedile haben Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Vergehen gegen das Municipium und dessen Eigentum aufzuklären und die Täter der Gerichtsbarkeit der Duumvirn zu überantworten.
    Die Aufgaben der Aedile werden von den Duumvirn zu Beginn ihrer Amtszeit konkretisiert und zugeteilt.
    "


    Er warf einen entschlossenen Blick in die Runde. "Damit hätten wir diesen Absatz dann also wohl endlich abgehakt und können mit folgendem Abschnitt fortfahren."


    Nun wurde der nächste Absatz verlesen.


    Zitat

    VI. De Magistris Vici
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden, sollen für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus sein. Sie sollen für die Dauer ihrer Amtszeit das Recht haben bei den Contiones der Decuriones teilzunehmen und abzustimmen und das Wort zu ergreifen und alle Rechte, die die Decuriones haben, für die Dauer ihres Amtes zu genießen.


    Hierzu ließ Witjon auch sogleich seinen eigenen Änderungsvorschlag verlauten: "Ich würde hier nur kosmetische Änderungen vornehmen, wie bereits in den anderen Absätzen getan. Also:


    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus. Sie haben für die Dauer ihrer Amtszeit das Recht bei den Contiones der Decuriones teilzunehmen und abzustimmen und das Wort zu ergreifen und genießen alle Rechte, die die Decuriones haben, für die Dauer ihres Amtes.


    Sind damit alle einverstanden?" Er hoffte, dass dieser Absatz zügig abgenickt wurde.





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Erleichtert gab der alte Petronier seine Stimme ab:


    :dafuer:


    Dann kam der nächste Punkt, den Crispus inzwischen aus eigener Anschauung kannte - Lucius bekleidete dieses Amt ja zur Zeit. Dabei war ihm aufgefallen, dass seine Formulierung eigentlich nichts über die Aufgaben des Magister Vici sagte - nur seine besonderen Rechte wurden erwähnt.


    "Ich habe nochmal über den Absatz nachgedacht und mir gedacht, dass man noch ein bisschen genauer auf die Aufgaben der Magistri Vici eingehen sollte.


    Mein Vorschlag: Wir hängen noch einen Satz an, zum Beispiel:


    Sie haben das Recht und die Pflicht, für ihr Vicus den Lares Vicani zu opfern und in ihrem Vicus nach dem Willen der Duumviri und Aediles für die Durchsetzung der Decreta Decurionum zu sorgen.


    Das wird klar, dass sie auch an der Verwaltung beteiligt werden können und im Auftrag der Duumviri für Ordnung sorgen. Was meint ihr?"


    Er hat das Recht und die Macht, die Stadtkasse nach dem Willen der Duumviri

  • "Oh", machte Witjon leise und überflog nochmal den Absatz. "Ein berechtigter Einwand, Petronius", pflichtete er letztlich bei und ergänzte dann noch: "Im Übrigen fällt mir gerade auf, dass auch die Formulierung über die Wählbarkeit zu Missverständnissen führen könnte."


    Er las nochmal laut vor: "Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden...


    Ich glaube, dass wir da präziser sein sollten. Es ist doch richtig, dass nämlich nur ein Bewohner desjenigen Vicus zum Magister Vici gewählt werden soll und nicht ein Vicanus eines anderen Vicus. Zumindest ist das die Intention, die bei Erlass der Lex Civitatis damals dahinterstand. Ich schlage deshalb vor...äh..."


    Kurz legte Witjon sich entsprechende Worte zurecht, dann formulierte er: "Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes, die Bewohner dieses Vicus sind, zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus.


    Das ist zwar ein kleiner Zungenbrecher. Aber es stellt klar, wer überhaupt ein Recht hat, als Magister Vici für welchen Vicus anzutreten. Und dann fügen wir eben ergänzend noch deinen Vorschlag hinzu, Petronius."





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Zitat

    Marsus: "Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes, die Bewohner dieses Vicus sind, zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus.


    Im ersten Augenblick schlug Marsus' Zungenbrecher einige Purzelbäume in meinem Hirn. Dann legte sich der Staub. Ich schüttelte den Kopf.


    "Nein, das ist zuviel, verehrter Marsus. Ich bin ja auch für Genauigkeit, aber ich bin gegen doppelte Genauigkeit. Gesetze sollen so formuliert werden, dass jeder sie verstehen und behalten kann. Wenn also jemand von der Mehrheit der Vicani seines Vicus gewählt worden ist, dann ist klar, dass nicht jemand aus einem anderen Vicus gemeint sein kann. Ich bitte darum, beim ursprünglichen Text zu bleiben:
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Vicani ihres Vicus aus der Reihe der Municipes dieses Vicus zu Magistri Vici gewählt werden, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magistri Vici ihres Vicus."


    Ich könnte es mir sogar noch kürzer vorstellen:
    Wer von der Mehrheit oder zumindest von der Hälfte der Municipes seines Vicus gewählt wurde, ist für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Magister Vici dieses Vicus."

  • Volusus Pleminius Cartilianus Labeo
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    "Domitius, dem muss ich widersprechen.", schaltete Labeo sich ein, "Für uns mag der Gesetzestext klar sein und jedes Wort zuviel mag das Verständnis gefährden, allerdings ist an dieser Passage schon klar geworden, dass eben nicht nur wir die Gesetze lesen, sondern viele andere auch... und da kann es zu Missverständnissen kommen.. ist es schon zu Missverständnissen gekommen."
    Sprach's, und pochte mit dem Finger auf eine alte Version der Lex Municipalis die vor ihm lag: "In unserer alten Lex Municipalis steht: (1) Mogontiacum ist in Vici unterteilt, denen je zwei Magistri Vici vorstehen.(2) Magistri Vici werden von den Bewohnern des Vicus, im folgenden Vicani genannt, aus ihren Reihen ins Amt gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr."
    Er gab jedem Decurio die Chance dies selbst nachzulesen so sie sich mit der alten Version beschäftigten: "Das sollte eigentlich recht unmissverständlich sein. Mogontiacum ist in mehrere Vici verteilt, und die Bewohner dieser Vici wählen je Vicus zwei Magistri aus IHREN REIHEN. Dass das anscheinend nicht klar genug ausgedrückt war, sieht man doch an der Tatsache, dass Mathayus Magonidas Magister eines Vicus ist in dem er gar nicht wohnt. Und genau deshalb sollten wir nicht vergessen: wir wissen was in der Lex steht und wie jedes Wort gemeint ist. Andere wissen das nicht. Drum würde ich zumindest in diesem Fall um eine genauere Definition, wie von Duccius Marsus vorgeschlagen, bitten... um solche Missverständnisse in Zukunft zu vermeiden."

  • Für den Alten waren diese juristischen Spitzfindigkeiten ähnlich unverständlich wie für Massula. Die Begründung von Labeo überzeugte ihn ebenfalls nicht - seines Erachtens nach war es ein einfacher Flüchtigkeitsfehler des damals amtierenden Duumvirn gewesen, Mathayus für den Vicus Navaliorum zuzulassen. Er selbst hatte natürlich keinen Grund gehabt, das anzuzeigen - immerhin war Mathayus sein Klient!


    "Also ich finde den alten Text klar und den neuen auch, so wie Domitius es sagt. Vielleicht war das ein kleiner Flüchtigkeitsfehler der Duumvirn?"


    konnte er sich aber doch nicht verkneifen.

    Sim-Off:

    Mir fällt gerade auf, dass wir ein kleines Zeitebenen-Problem haben - wenn Marsus noch Duumvir ist, ist Mathayus noch nicht Magister Vici ;)

  • Sim-Off:

    Naja, die Sitzung zieht sich schon so lange hin...ich schätze da können wir ein Auge zudrücken.


    Witjon fühlte sich ertappt. Er hatte gehofft, dass niemand seinen Lapsus bemerken und, wenn doch, wenigstens nicht öffentlich ansprechen würde. Dumm gelaufen. Er versuchte jedenfalls, das Thema bestmöglich zu übergehen.


    "Letztendlich entscheidet eure Stimme, Decuriones, über die Formulierung. Ich bitte euch daher, überlegt noch einmal gründlich: Wollen wir eine Regelung, die in Zukunft wieder missverstanden werden kann, oder wollen wir eine klare Formulierung, die selbst der unerfahrenste Duumvir nachvollziehen kann, so dass der Ordo Decurionum nicht ständig Aufsicht über die Wahlen führen muss?"


    Witjon hoffte, dass die Honoratioren sich für seinen Vorschlag entschieden.

    "Dann bitte ich zur Abstimmung. Es gilt zu entscheiden: Entweder meinen Vorschlag umzustzen ( :dafuer: ), oder aber die Formulierung so zu belassen, wie sie in Petronius' Entwurf geschrieben steht ( :dagegen: )."





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • :dagegen:


    Dass es ein Problem damit geben würde, dass Mathayus ein Präzedenzfall wurde, glaubte er nicht - immerhin war es eine neue Lex, deren Kritik man kaum auf andere Leges begründen konnte. Wenn der Duumvir aufpasste, würde es in Zukunft nicht mehr zu solchen Fehlern kommen...

  • Ich wog den Einwand von Labeo ab gegen den verschachtelten Satz von Marsus und sagte mir, dass Einfachheit immer noch das Beste sei.


    "Wir haben bei der Kandidatur von Magonidas alle nicht genug aufgepasst. Ich entscheide mich für die Kürze".


    :dagegen:

  • Witjon stimmte selbstredend für seinen Vorschlag. :dafuer:


    Blöd nur, dass seine Stimme letztlich nicht mehr ausschlaggebend war, denn seine Formulierung fand leider keine ausreichende Mehrheit. Nun gut, man konnte dementsprechend nur hoffen, dass kommende Generationen das Gesetz 'richtig' auslegten.


    "Damit wird die ursprüngliche Formulierung beibehalten, wobei auf Wunsch von Marcus Petronius Crispus benannter Zusatz angehängt wird", fasste Witjon das Ergebnis zusammen.


    "Kommen wir also zum nächsten Absatz, Nummer VII", führte er dann die Besprechung fort und verlas den nächsten Absatz.


    Zitat

    VII. De iure iurando Magistratum
    Die Duumviri, Aediles und Quaestores sollen spätestens fünf Tage nach ihrer Wahl und vor jeder Amtshandlung auf dem Forum einen Eid schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie sie stets entsprechend dieser Lex und den Decreta der Decuriones des Municipium Ulpium Mogontiaciensis handeln und gegen jeden vorgehen mögen, der dieser Lex und den Decreta der Decuriones zuwiderhandelt. Jeder Magistrat, der diesen Eid nicht schwört, soll verpflichtet sein, eine Strafzahlung von 2000 Sesterzen in die Stadtkasse zu zahlen.


    Nach der Verlesung suchte Witjons Blick schnell den Petronius, den Urheber dieses Entwurfes. "Petronius, wie genau hattest du dir die Regelung über die Strafzahlung vorgestellt? Soll jedes Mal, wenn ein Magistrat vor einer Amtshandlung keinen Eid ablegt, eine Strafe fällig werden, oder nur beim Antrittseid? Das kann ich ehrlich gesagt noch nicht ganz nachvollziehen."





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Als der Alte sich den Abschnitt noch einmal anhörte, musste er selbst ein bisschen stutzen - es klang wirklich etwas komisch und verquer. Aber sie waren ja hier, um sprachliche Klarheit zu schaffen und der Duccier war ja ein Jurist, der sich mit so etwas auskannte.


    "Äh, also nein."


    musste er deshalb erst korrigieren:


    "Eigentlich war es so gemeint, dass ein Magistrat, der den Antrittseid nicht schwört, Strafe zahlen muss. Aber vielleicht wäre es geschickter, wenn er für jede Amtshandlung, die er ohne Eid vollzieht, eine Strafe zahlt - schwören soll ja wirklich jeder!"

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