Da der Procurator a cognitionibus, Paullus Germanicus Aculeo, leider bereits über 2 Wochen nicht mehr online war und dieses Thema vor den kommenden Wahlen im Senat vorgebracht werden muss, sehe ich mich leider gezwungen, dies nun zu tun ohne die Diskussion mit ihm vorgängig im Palast bereits ausgespielt zu haben. Es wird jedoch impliziert, dass dies stattgefunden hat. Er möge mir dies bitte verzeihen.
Der Kaiser war selten im Senat und noch viel seltener war es, dass er selbst das Wort ergriff oder sogar ein Thema einbrachte. Heute jedoch war einer dieser seltenen Tage. Der Senatssaal war entsprechend voll, da sich niemand entgehen lassen wollte, was denn derart wichtig sein könnte, dass der Kaiser selbst es dem Senat zur Diskussion und Abstimmung vorlegen musste.
So sass der Kaiser also mit Blick zu den um ihn herum versammelten Senatoren und sprach zu ihnen, nachdem der Konsul die Sitzung eröffnet und ihm das Wort erteilt hatte.
Patres conscripti, es ist eine heilige Tradition, dass Gesetze von euch gefasst werden und dich mich in Kraft gesetzt. Entsprechend will ich mich daran halten und bereite euch hiermit einen Vorschlag, welchen der aktive Tresvir aere argento auro flando feriundo, Nero Aemilius Secundus, ausgearbeitet hat und meiner Administratio zukommen lassen hat. Wir alle wissen, dass wir in letzter Zeit leider mit einer wachsenden Menge an Falschgeld zu tun haben. Unsere Münzen sind derart alt, dass zum Teil niemand mehr weiss, wer sie eigentlich in Umlauf gebracht hat. Der amtierende Vigintivir hat mich daher davon überzeugt, dass es an der Zeit ist, eine Münzreform zu erlassen. Er hat ausserdem einen Text erarbeiten lassen, der diese Reform bereits in ein Edictum Imperatoris giesst, wie es für eine solche Sache notwendig ist. Ich jedoch möchte es nicht unterlassen, dem Senat dieses Edikt zur Diskussion zu überlassen, damit wir alle gemeinsam an diese Reform herangehen und sie gemeinsam umsetzen. Unsere Finanzen sind zu wichtig, als dass ich dies einfach alleine befehlen möchte.
Der Kaiser schaute in die Runde und stellte damit sicher, dass alle noch voll und ganz aufmerksam waren.
Ich verlese nun den Entwurf des Edictum Imperatoris, wie er von mir vorgesehen ist:
Edictum Imperatoris
zur Bekämpfung der Falschmünzerei
und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen
§ 1 Abschaffung der Provinzialprägungen
(1) Die Tresviri aere argento auro flando ferunde legen verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen fest. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste der Tresviri aere argento auro flando ferunde.
(2) Ausschließlich der Imperator Caesar Augustus und die Tresviri aere argento auro flando ferunde haben das Recht, das Aussehen der Münzen festzulegen.
§ 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen
(1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.
(2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.
§ 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum
(1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.
(2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo festgelegt und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.
§ 4 Ausgabe neuer Münzen
(1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.
(2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.
(3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.
(4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.
§ 5 Einzug alter Münzen
(1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.
(2) Alle Bürger sind verpflichtet, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen.
(3) Nach dem Ablauf einer Frist von 15 Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts werden alte Münzen nur noch zu einem Wechselkurs von 2:1 in neue Münzen umgetauscht. Nach weiteren 12 Monaten nur noch zu einem Wechselkurs von 4:1 und nach insgesamt 36 Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts verlieren alle alten Münzen ihren Wert.
§ 6 Vernichtung alter Münzen
Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.
Grundsätzlich war dieser Entwurf keine Neuerfindung des Münzsystems. Doch die Paragraphen 1 und 3 waren halt schon etwas, das der Kaiser nicht gänzlich ohne Diskussion im Senat beschliessen wollte.
Ich bitte die Herren Senatoren darum, diesen Entwurf zu diskutieren und gebe hiermit das Wort zurück an die Herren Senatoren.
Der Kaiser war gespannt, wer sich nun zuerst äussern würde und ob es überhaupt kritische Stimmen geben würde. Es war allen klar, dass wenn der Kaiser einen Vorschlag machte, eine Grundsatzdiskussion nutzlos war. Doch Formulierungen und Details konnten manchmal auch einen grossen Einfluss haben. Dies hatte er selbst bereits festgestellt, als er mit seiner Kanzlei den ursprünglich eingereichten Vorschlag diskutiert und abgeändert hatte.