Anklage wegen Mordes - Germanica Nagiva

  • Ich zeige hiermit Germanica Nagiva des versuchten Mordes an Lucius Tiberius Vibullius an.


    § 58 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    und


    § 7 Versuch einer Straftat
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.



    Die Person ist flüchtig und ich habe angeordnet diese zu ergreifen.
    Wegen der schwere der Straftat appelliere ich an das Iudicium Imperatoris.

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ANKLAGEERHEBUNG:
    IMPERIUM ROMANUM GEGEN GERMANICA NAGIVA
    WEGEN:


    § 58 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    § 7 Versuch einer Straftat
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.


    EINE ERSTE ANHÖRUNG ENTFÄLLT. DER TERMIN DER HAUPTVERHANDLUNG WIRD NOCH BENANNT.


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -
    http://www.imperium-romanum.in…rcitus/SiegelAugustus.gif

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    DIE HAUPTVERHANDLUNG BEGINNT:
    ANTE DIEM V ID NOV DCCCLIV A.U.C.
    (09.11.2004/101 n.Chr.)


    DAS IUDICIUM IMPERATORIS:
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus
    Iudex, Cicero Octavius Anton
    Iudex, Marcus Vinicius Hungaricus


    § 23 Formalien zum Iudex
    Jeder Prozessbeteiligte kann sich beim Censor über die Nominierung beschweren, wenn er Zweifel an zum Beispiel dessen Unparteilichkeit hat. Dieser wird die Vorwürfe nach bestem Gewissen prüfen und kann anweisen einen neuen Iudex zu nominieren.


    ALS ZEUGEN BEREITZUHALTEN HABEN SICH:
    Lucius Tiberius Vibullius
    Titus Ferrius Maximus
    Sinona Matinia


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -
    http://www.imperium-romanum.in…rcitus/SiegelAugustus.gif

  • Meridius betrat die Gerichtshalle.


    "Ich hoffe nicht, dass ich mich über bestehende Gesetze hinweg setze. Doch habe ich von dem Fall gehört, ebenso wie von dem Ausstoß der Angeklagten aus ihrer Gens. So schwer die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind, hat sie dennoch ein Recht auf eine angemessene Verteidigung, und als Aussenstehender und nicht Beteiligter, biete ich mich - Gedenk der der Wahrung des Römischen Gesetzes - an, eben diese Verteidgigung zu übernehmen, solltes es von der Angeklagten gewünscht werden. Sie selbst zu sprechen, war mich nicht möglich, da zum Gefängnis niemand Zutritt hat. Daher dachte ich, mich hierher wenden zu können..."

  • Gut. Dann werde ich sie sicher auch im Gefängnis besuchen dürfen. Ich kann schlecht einen Mandanten verteidigen, ohne ihn vorher gesprochen zu haben.

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Gut. Dann werde ich sie sicher auch im Gefängnis besuchen dürfen. Ich kann schlecht einen Mandanten verteidigen, ohne ihn vorher gesprochen zu haben.


    Dies soll Dir gestattet sein.

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