Ich zeige hiermit Germanica Nagiva des versuchten Mordes an Lucius Tiberius Vibullius an.
§ 58 Mord
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
und
§ 7 Versuch einer Straftat
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
Die Person ist flüchtig und ich habe angeordnet diese zu ergreifen.
Wegen der schwere der Straftat appelliere ich an das Iudicium Imperatoris.