Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Nagiva IUD TER III/DCCCLIV

  • "Gut. Dann mag es so sein. Die Verteidigung hat nichts mehr zu sagen. Möge das Gericht urteilen."


    Sim-Off:

    Das Problem ist: Wie verteidigt man einen, der sich HINTERHER selbst anschwärzt? Die Aussagen müssen nicht mal richtig sein, doch wie will man da argumentativ vorgehen? Ich jedenfalls habe meine Bestes versucht.

  • Sim-Off:

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Das Problem ist: Wie verteidigt man einen, der sich HINTERHER selbst anschwärzt? Die Aussagen müssen nicht mal richtig sein, doch wie will man da argumentativ vorgehen? Ich jedenfalls habe meine Bestes versucht.
    Ich sehe Dein Dilemma, aber erkenne auch meines. ;)

  • Ich danke meinem Anwalt herzlich für die ganze Mühe die er sich gemacht hat. Er hat hier eine herzergreifende Geschichte erzählt, die selbst ich fast geglaubt hätte wenn ich es nicht besser wüsste.

  • Zitat

    Original von Germanica Nagiva
    Ich danke meinem Anwalt herzlich für die ganze Mühe die er sich gemacht hat. Er hat hier eine herzergreifende Geschichte erzählt, die selbst ich fast geglaubt hätte wenn ich es nicht besser wüsste.


    "Ich glaube es ist besser wenn ich mein Mandat jetzt niederlege. Falls Du sonst irgendwann mal Hilfe brauchst, mein Haus steht Dir immer offen. Und mögen die Götter Dir ein gnädiges Urteil schenken."

  • IUDICIUM IMPERATORIS
    IUDICATIO
    IUD TER III/DCCCLIV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XVIII KAL DEC DCCCLIV A.U.C.
    (14.11.2004/101 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Das Imperium Romanum gegen Nagiva


    HAT DAS IUDICIUM IMPERATORIS DURCH
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex, Marcus Vinicius Hungaricus
    Iudex, Cicero Octavius Anton


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Die Angeklagte Nagiva wird schuldig gesprochen des Mordversuches an Lucius Tiberius Vibullius nach § 58 iVm § 7 des Codex Iuridicialis und wird zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Antrag des Nebenklägers auf Schmerzensgeld wird wegen der Finanzlage der Angeklagten abgewiesen.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Das Gericht sieht es durch Zeugenaussagen und durch Geständnis als erwiesen an, dass die Angeklagte Nagiva am PRIDIE NON NOV DCCCLIV A.U.C. Lucius Tiberius Vibullius zu ermorden versuchte. Strafmildernd werden die Provokationen des Opfers gewertet. Der Antrag auf Schmerzensgeld des Nebenklägers wurde wegen der faktischen Mittellosigkeit der Angeklagten abgewiesen.


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -

  • Damit ist die Hauptverhandlung beendet und das Verfahren abgeschlossen.


    Die Angeklagte wird im Mamertingefängnis die Haftstrafe verbüßen.


    Sim-Off:

    Die ID Nagiva wird in den Status Read-Only versetzt.

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