Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Imperatoris die Hauptverhandlung:
Das Imperium Romanum gegen (Germancia) Nagiva
Das Iudicium Imperatoris bestehend aus:
Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
Iudex et Praetor, Marcus Vinicius Hungaricus
Iudex, Cicero Octavius Anton
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Imperatoris ergibt sich aus der Anklage.
Diese lautend auf:
§ 58 Mord
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 7 Versuch einer Straftat
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
Es ist festzuhalten, dass im Verlauf ausdrücklich folgende Personen als Zeugen gelten und nur auf Anfrage des Gerichts das Wort erhalten:
- Lucius Tiberius Vibullius
- Titus Ferrius Maximus
- Sinona Matinia