Ich habe mir mal erlaubt ein Gesetz für Sklavenhalter und Sklaven auszuarbeiten.
LEX Germanica Servitium
§1 Haltung von Sklaven
§1.1 Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt sich Sklaven zu halten.
§1.2 Der Besitzer eines Sklaven, kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
§1.3 An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
1 An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.
§1.4 Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
1 Die Kinder die aus dieser Ehe hervorgehen, gehören wie das Elternpaar dem Besitzer.
§1.5 Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
1 Beamten z.B. die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
2 Keine Beamten des Cursus Honorum.
§2 Freilassung von Sklaven
§2.1 Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.
§2.2 Ein Sklave kann sich freikaufen.
1 oder freigekauft werden.
2 Der Preis legt der Besitzer fest.
3 Der Preis richtet danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und die Leistung die er erbracht hatte.
§2.3 Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
1 Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.
§2.4 Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
§2.5 Folgenden Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren wenn sie,
1 in Ketten gelegt wurden
2 gefoltert wurden.
3 ein Brandmal tragen
4 als Gladiatoren kämpften
§2.6 Die in §2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
1 Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.
§2.7Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.
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