LEX Germanica Servitium

  • Ich habe mir mal erlaubt ein Gesetz für Sklavenhalter und Sklaven auszuarbeiten.



    LEX Germanica Servitium



    §1 Haltung von Sklaven



    §1.1 Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt sich Sklaven zu halten.


    §1.2 Der Besitzer eines Sklaven, kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.


    §1.3 An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    1 An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.


    §1.4 Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    1 Die Kinder die aus dieser Ehe hervorgehen, gehören wie das Elternpaar dem Besitzer.


    §1.5 Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    1 Beamten z.B. die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
    2 Keine Beamten des Cursus Honorum.




    §2 Freilassung von Sklaven



    §2.1 Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.


    §2.2 Ein Sklave kann sich freikaufen.
    1 oder freigekauft werden.
    2 Der Preis legt der Besitzer fest.
    3 Der Preis richtet danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und die Leistung die er erbracht hatte.


    §2.3 Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    1 Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.


    §2.4 Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.


    §2.5 Folgenden Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren wenn sie,
    1 in Ketten gelegt wurden
    2 gefoltert wurden.
    3 ein Brandmal tragen
    4 als Gladiatoren kämpften


    §2.6 Die in §2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
    1 Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.


    §2.7Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.

    Diskussion ist erwünscht...

  • LEX Germanica Servitium



    §1 Haltung von Sklaven



    §1.1 Jedem Bürger ab einem Einkommen von 500 Sesterzen ist es erlaubt sich Sklaven zu halten.


    Ich würde die Erlaubnis nach dem Stand richten und nicht nach dem Einkommen!


    §1.2 Der Besitzer eines Sklaven, kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.


    §1.3 An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    1 An den Saturnalien bewirtschaften die Herren ihre Sklaven.


    Nicht dein ernst oder?


    §1.4 Sklaven ist es erlaubt eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.


    Dies sollte nur dann erlaubt sein, wenn der Besitzer einwillig!


    §1.5 Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.


    Sklaven sollen Ämter ausüben dürfen? Warum es gibt genügend Römer die dies können!



    §2 Freilassung von Sklaven



    §2.1 Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.


    §2.2 Ein Sklave kann sich freikaufen.
    1 oder freigekauft werden.



    §2.3 Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    1 Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.


    §2.4 Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.


    Eine Automatisierung dieses Vorganges würde ich ablehnen, viel mehr sollte die Verleihung durch den örtlichen Proconsul erfolgen!


    §2.5 Folgenden Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren wenn sie,
    1 in Ketten gelegt wurden
    2 gefoltert wurden.
    3 ein Brandmal tragen
    4 als Gladiatoren gekämpft hatten


    §2.6 Die in §2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten. (Wird von Senat festgelegt.)

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    §1.3 An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    1 An den Saturnalien bewirtschaften die Herren ihre Sklaven.


    :huh:


    Ansonsten stimme ich Publius zu, das es Rangabhängig günstiger ist, evtl. könnte man ja eine wöchentliche Sklavenabgabe einführen. So nach der Art:


    Besitz eines einfachen Sklaven kostet 5 Sz. die Woche mit jeder Beförderung wird dies teurer. Das Geld könnte man für den jeweiligen Sklaven aufsparen, sonst kann er sich ja nie frei kaufen und Bürger werden. Evtl. noch 3 Sz. Unterhalt von den 5 Sz. abziehen und somit pro Woche eine Sparsumme von 2 Sz. für den Sklaven und seinem Wunsch nach Freikaufen aufsparen.

  • Hmm, also gut dann halt Rangabhängig. Wird dann wohl Ord Equester sein schätze ich mal...


    @Medicus


    Naja, ein Sklave muß nicht unbeding befördert werden um frei zu kommen. Wenn es eine Sie ist und naja... :rolleyes::D Gut zu ihrem Herren war...

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Stand, meine Herren, nicht Rang ;)


    Der Passus zu den Saturnalien hat schon seine Richtigkeit, dies ist Tradition, damit will zumindest ich nicht brechen.


    Meine zweite Frage, bzw. Aufforderung zur Klärung steht aber noch aus.

  • Zitat

    Der Passus zu den Saturnalien hat schon seine Richtigkeit, dies ist Tradition, damit will zumindest ich nicht brechen.


    Sicher sicher, nur sollte es nicht bewirten heißen?


    Und welche Ämter würden dies in etwa sein? (Bsp)

  • Also gut, dann eben bewirten, bedienen... ;)


    Beamtenschaft --> solche die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
    Unser Imperator weiß da gewiss besser Bescheid wofür er seine Sklaven einsetzt... ;)


    Also keine Beamten wie die des Cursus Honorum...

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Ich würde zum Punkt Ehe unter Sklaven noch einbauen, daß die Kinder einer Sklavenehe auch dem Herrn der Sklaven gehörten... ich glaube, sie nannten dies "ususfructus" :D


    Ist notiert... :)

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Ist die Sklavenehe als Ehe im Sinne des Heiratsgesetzes gedacht? Ich denke eher nicht. Da das Heiratsgesetz gerade überarbeitet wird könnte man da einen Absatz zur Slavenehe mit Minimalritus einfügen.

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Ist die Sklavenehe als Ehe im Sinne des Heiratsgesetzes gedacht? Ich denke eher nicht. Da das Heiratsgesetz gerade überarbeitet wird könnte man da einen Absatz zur Slavenehe mit Minimalritus einfügen.


    Fände ich sinnvoll, ja.

  • Die Ehe unter Sklaven ist eh so eine Sache. Sklaven sind Besitz und Eigentum des Besitzers. Er kann sie verkaufen und veräussern, er kann sie verschenken und freilassen.


    Eine Ehe, wie soll sie ablaufen? Soll der Sklave - der nicht frei ist - entscheiden oder die Wahlmöglichkeit haben? Oder entscheidet der Besitzer der beiden Sklaven? Und was wenn bei einem der Besitzer wechselt?


    Und welche rechtlichen Statuten erstehen aus dieser Ehe, wo eh beide Partner kein Recht im Sinne des römischen Bürgerrechtes haben?


    Ich denke, man handhabt es wie bisher. Wenn sie sich paaren wollen, so kann man es kaum verhindern. Aber eine Ehe - das geht an der Realität vorbei.

  • Wenn ein Besitzer einen Sklaven aus DER Familie verschenkt oder sonst etwas mit macht ist das natürlich dumm gelaufen für diese Familie, doch ist es sein Recht.


    Es gibt da keine rechtlichen Statuen, warum auch. Nur warum sollten sie nicht heiraten dürfen, das will mir nicht in den Kopf...

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Nunja, die Heirat ist ein Rechtsakt. Wenn der Sklave keine Rechte in diesem Sinne hat, wozu soll er heiraten? Die Familie macht keinen Sinn. Er hat ja nichtmal das Recht auf seine Kinder. Wozu also heiraten? Der Romantik zu liebe? Sehen wir es realistisch und streichen wir die Passage.

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