Ich würde den Codex Universalis um folgendes ergänzen lassen:
§ 6.1 Damnatio Memoriae
(1) Die Damnatio Memoriae ist ein Verfahren der Ächtung und der völligen Auslöschung der Erinnerung an eine Person. Hohe Persönlichkeiten, die vom Imperator Caesar Augustus oder dem Senat zum Staatsfeind erklärt wurden, verfallen der Damnatio Memoriae.
(2) Folgen sind die Zerstörung der Bildnisse bzw. der Statuen, sowie die Tilgung des Namens aus den Inschriften der Denkmäler und aus sämtlichen Annalen. Die bloße Erwähnung der Person ist untersagt.
(3) Die Damnatio Memoriae darf nur der Imperator Caesar Augustus oder der Senat per Decretum Senatus mit 85% Mehrheit beschließen.
Meinung der Curie dazu?