ZitatAlles anzeigenOriginal von Publius Tiberius Lucidus
Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis
§1 Allgemein
1. Die Ämter der Stadtverwaltung gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
2. Die Ämter der Stadtverwaltung implizieren keine gerichtliche Immunität.
3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.
Es ist klar, dass mit der Stadtverwaltung die duumvir und magistrati gemeint sind, doch vielleicht schreibt man das auch gleich mit ein, sonst kommt man mit der Regio-, Provinz-, oder gar Curienverwaltung durcheinander.
§4 Kandidatur
1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Die Kandidatur muss mindestens 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
Ist mit "Forum der Provinz" das jewelilige Forum der Stadt gemeint, aus welcher der Kandidat kommt oder will man alle Wahlen in einem übergeordnetem Forum machen?
§6 Wähler
1. Der Wähler muß römischer Vollbürger sein.
2. Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.
Also auch Neben-ID's...interessant.
Vielleicht wäre noch ein Paragraph nützlich, der die Vertretungen zusammenfasst. V.a. für die Magistrati und Duumvires.