Beiträge von Manius Tiberius Durus

    Die Behandlung des Kaisers durch Flaccus schien eher gegen Durus' Vorhaben zu sprechen, doch andererseits war es auch nicht ausgeschlossen, dass dies eine reine Floskel war - immerhin schien er keine Sympathie für Salinator zu empfinden.


    "Ich bin der Meinung, dass dieser Vescularius eine Gefahr für unseren Staat und die Mores Maiorum ist. Wie ich hörte, maßt er sich nicht nur an, im Namen des Kaisers nach Gütdünken zu handeln, sondern inzwischen sogar seine Herrschaftsinsignien zu tragen!"


    Damit spielte Durus auf die 24 Liktoren beim Sühneritus der Diana an, von denen sein Klient hoffentlich auch schon gehört hatte - wenn er nicht selbst daran teilgenommen und es gesehen hatte.

    Ich bin kein Fachmann dafür, aber soweit ich weiß, ist für Mogontiacum zumindest eine Communitas Civium Romanorum oder so mit vermutlich gewissen Selbstverwaltungsrechten bekannt, also eine Gemeinschaft römischer Bürger - allerdings war es keine richtige Stadt (weder ein Municipium, noch eine Colonia). Welche Civitas sich darum befand, ist dagegen meines Wissens nicht ganz sicher...

    Die Information über das Privatleben seines einstigen Klienten interessierte Durus nicht weiter - dafür hatte er sich nie groß interessiert. Dass dieser Iulius allerdings nicht sein Klient war und den Patron seines Vaters scheinbar nicht übernommen hatte, war eine andere Geschichte...aus einem Prätorianer-Klienten ließe sich möglicherweise etwas machen.


    Dennoch nahm der alte Tiberier vorerst schweigend Platz und zeichnete das Protokoll schließlich gegen, um daraufhin seinen Siegelring in das Wachs zu pressen.


    Vernehmung des Gefangenen 6457
    Name unbekannt.


    Der Gefangene wurde am Tag nach seiner Festnahme vernommen.
    Die Aufgrund seiner am Vorabend in der Schänke "drei Glocken" getätigten Äußerungen. Betreffend des Mordes bei Nemi.
    Wurde als Zeuge auf Grund des Anfänglichen verdachtes
    der Consula und Pontifex Manius Tiberius Durus Sohn des Manius hinzu gezogen.
    Der Vernehmende Optio war Namentlich
    Lucius Iulius Antoninus, Soldat des Catius Falto.


    ________________________________________


    Der Gefangen wurde der Üblichen Befragung unterzogen und gestand ein Auftrags Mörder zu sein. Er prallte mit seiner Kunst als Mörder in überschwänglicher Form und wurde erst bei steigeder Intensität der Befragung in seiner Intensität schwächer. *Erwartungsgemäß*

    Der anfängliche Verdacht der Mann stehe mit dem Mord bei Nemi in Verbindung konnte sich trotz der Intensivierung der Befragung nicht erhärten. *Befragungslevel hoch*

    Im Verlauf der Befragung beleidigte der Gefangen die Römischen Götter und den Anwesenden Pontifex auf das schwerste.
    So das als sofortige Sühne dem Gefangen nach dem Verhör die Möglichkeit zur Wiederholung der Abscheulichkeiten genommen wurde.
    Da der Gefangen als Mörder überführt ist beantragt der Pontifex die Todesstrafe als Kreuzigung zu vollziehen. Um den göttlichen Frieden, in der gegeben Zeit nicht durch so überaus abscheuliche Reden zu gefährden und um den Göttern zu zeigen das dies in Roma auf das schwerste gesühnt wird.


    ________________________________________


    Die Unterzeichner bezeugen das, das Verhör im dafür nötigen abgehalten wurde und verbürgen sich für die Richtigkeit des Protokoll.


    Vernehmungsführer:
    Lucius Iulius Antoninus, Soldat des Catius Falto
    Anwesender Zeuge:
    M' Tiberius Durus, Consularis Vir et Pontifex pro Magistro
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    Als er das Schriftstück aufgesetzt und geendet hatte. Drückte er noch den Siegelring in das Wachs den er von seinem Verwandten bekommen hatte. Dann reichte er es an den Pontifex zum durchlesen. Natürlich hätte es anders und blumiger ausgesehen wenn das mit Nemi und dem Pontifex Aurelius dringestanden hätte. Aber so war der man eine einfacher Mörder und da wurde kein hegmeg gemacht.[/quote]
    Dann beschloss er doch noch etwas zu sagen:


    "Du erscheinst mir als ein sehr fähiger Soldat, Iulius - hast du bereits einen Patron?"

    "Oh, wie unerfreulich."


    kommentierte Durus das Versäumnis, das er nicht zum ersten Mal hörte - sein eigener Sohn hatte es eines ums andere Mal verpasst, sich rechtzeitig zu den Wahlen zu bewerben. Erfreulicherweise hatte es nun geklappt er strebte endlich auf sein erstes öffentliches Amt zu...


    "Eine ganz andere Frage: Hast du bereits Bekanntschaft mit Verscularius Salinator gemacht? Also persönliche Bekanntschaft?"


    Der Anlass für seine Einladung war ja im Grunde eine Einbeziehung in die Verschwörung - also musste er einen Einstieg finden.

    Ad
    Praetor Urbanus
    M' Flavius Gracchus
    Villa Flavia Felix
    Roma


    M' Tiberius Durus iuris peritus consularis vir Praetori Urbano M' Flavio Graccho s.p.d.


    Ich sende Dir hiermit meinen Kommentar bezüglich der Pubertas und der Tutela, den ich auf Senatsbeschluss öffentlich zugänglich zu machen habe, mit der Bitte, diesen in der Bibliotheca der Basilica Ulpia gemeinsam mit den übrigen juristischen Kommentaren aufzubewahren und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.


    Vale,
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    Commentarii de Pubertate et Tutela
    Manii Tiberii Duri


    PRIDIE KAL MAR DCCCLX A.U.C. (28.2.2010/107 n.Chr.) brachte der ehrenwerte Consular L Flavius Furianus einen Gesetzesentwurf in den Senat ein, der an den NON APR DCCCLX A.U.C. (5.4.2010/107 n.Chr.) als Lex Flavia de operositas Gesetzeskraft gewann. Nachdem der bekannte Magister Iuris M Vinicius Hungaricus jedoch Einspruch einlegte gegen dieses Gesetz und seine Aufhebung beantragte war es im Auftrag des Senates an mir, einen Kommentar über die bisherigen juristischen Gepflogenheiten die Pubertas und Tutela betreffend abzufassen.


    Um diese darzustellen möchte ich einleitend die Patria Potestas als prinzipiellste Form der Rechtsvollkommenheit gemäß unserer Mos Maiorum darstellen, ehe ich deren unterschiedliche Abstufungen dem Alter und Geschlecht nach betrachte. Abschließend erfolgt eine knappe Betrachtung der Tutela.


    I. Patria Potestas
    Die vollständigste Rechtsfähigkeit, die für einen römischen Bürger möglich ist, ist die Patria Potestas. Sie kommt zu Oberhaupt einer Familie und erstreckt sich prinzipiell über sämtliche Angehörigen des Haushaltes, die seiner Manus unterstehen. Namentlich handelt es sich hierbei um seine Ehefrau, soweit er mit dieser nicht eine Ehe sine manu eingegangen ist, weiterhin alle seine leiblichen und adoptierten, sowie adrogierten Nachkommen und sämtliche Sklaven des Hauses. Dabei umfasst die Patria Potestas sowohl die alleinige Verfügung über das Hausvermögen, wie auch die leibliche Gewalt über seine Gewaltunterworfenen einschließlich deren Verkauf und Aussetzung. Ausgeschlossen ist hingegen gemäß dem Erlass des göttlichen Augustus das Recht, seine Gewaltunterworfenen zu töten. Solange sich ein Mann unter der Patria Potestas befindet, besitzt er nicht die volle Rechtsfähigkeit, d. h. es ist ihm nicht möglich, für sich selbst Rechte begründen und erwerben zu können. Stattdessen ist es Pubes lediglich gestattet, mit Zustimmung des Gewalthabers in dessen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.


    Die Patria Potestas kommt nur römischen Bürgern zu gegenüber ihren legitimen Kindern gemäß dem tradierten Eherecht. Sie endet entweder durch den Tod oder die Verbannung des Gewalthabers, oder durch die Emancipatio bzw. Adoption durch einen anderen Pater Familias. Ebenso findet verliert der Pater Familias seine Patria Potestas über seine Tochter, sobald diese eine Manus-Ehe eingeht.


    Gemäß den XII Tabulae ist der Pater Familias berechtigt, seinen Gewaltunterworfenen einen Teil des Patrimonium als Peculium zum persönlichen Gebrauch zu überlassen. Zivilrechtlich verbleibt es jedoch im Eigentum des Pater Familias, der entsprechend seiner Gesamtsumme auch für die Peculia seiner Gewaltunterworfenen haftet. Verstirbt der Besitzer des Peculium, geht dieses wieder in den Besitz des Gewalthabers über. Gemäß der Mos Maiorum ist es indessen Sitte, einem Sklaven sein Peculium bei der Freilassung, einem Haussohn beim Verlassen der Hausgemeinschaft gänzlich zu überlassen und ihn frei darüber verfügen zu lassen.


    II. Tutela
    Untersteht ein Impubes (Unmündiger) keiner Patria Potestas, ist für die Verwaltung seines Vermögens und die Sorge für Unterhalt und Erziehung ein Tutor zu bestellen. Diese Bestellung kann auf drei Arten erfolgen:


    (1) Gemäß Tafel V der XII Tabulae ist der Pater Familias dazu berechtigt, in seinem Testament einen Tutor Testamentarius für seine Gewaltunterworfenen zu bestellen. Dieser ist durch den Praetor Urbanus zu bestätigen.
    (2) Bestellt der Pater Familias keinen Tutor für seine Gewaltunterworfenen, so wird gemäß Tafel V der XII Tabulae der nächste agnatische Verwandte zum Tutor Legitimus bestimmt.
    (3) Gemäß der Lex Atilia ist es ebenfalls möglich, dass der Praetor Urbanus einen Tutor bestellt. In unseren Zeiten obliegt dieses Recht jedoch dem Consul, in den Provinzen dem Proconsul.


    Ist der bestimmte Tutor nicht gewillt, die Tutela zu übernehmen, so ist er bei begründeter Excusatio (Entschuldigung) berechtigt, diese auszuschlagen. Namentlich sind diese Krankheit, Absenz infolge des Militärdienstes oder der Bekleidung öffentlicher Ämter oder hohes Alter. Im Falle einer Tutela über eine Frau ist der Tutor jedoch berechtigt, seine Tutela auf einen anderen Mann zu übertragen.
    Die Tutela endet automatisch mit dem Mündigwerden eines männlichen Mündels, also dem Anlegen der Toga Virilis. Zum Schutz vor Übervorteilung ist der junge Mann indessen berechtigt, beim Praetor einen Curator zu beantragen. Dieser übernimmt bis zum Erreichen des 25. Lebensjahrs des jungen Mann die Verwaltung von dessen Vermögen.


    Gegen Veruntreuung und Misswirtschaft seines Tutors ist das Mündel berechtigt, gemäß den XII Tabulae Klage vor dem Praetor einzureichen.


    Auch Frauen sui iuris ist, soweit sie nicht das Ius Trium Liberorum gemäß der Lex des Divus Augustus inne hat, ein Tutor zu bestellen. Gemäß dem Erlass des Divus Claudius ist jede Frau indessen berechtigt, vor dem Praetor die Bestellung eines durch sie ausgewählten Tutors zu beantragen.
    Anders als bei Impubes ist die Auctoritas Tutoris bei mündigen Frauen jedoch lediglich zur Tätigung größerer Rechtsgeschäfte notwendig. Verweigert der Tutor seine Auctoritas, ist die Frau zu einer Erzwingungsklage vor dem Praetor berechtigt.


    Für den Aufwendungen des Tutors ist dieser berechtigt, vor dem Praetor mittels der Actio Tutelae Contraria eine Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Mündels einzuklagen.


    III. Infans
    Die niedrigste Rechtsstellung, in der sich ein römischer Bürger befinden kann, ist hingegen die eines Infans, der stets unter einer Patria Potestas oder eine Tutela zu stehen hat. Sein Status ist definiert als ein Kind unter VII Jahren, das nicht die Fähigkeit zum Sprechen besitzt. Dementsprechend ist ein Infans nicht zur Tätigung jedweder Rechtsgeschäfte befähigt. Ob dieser Grundsatz durch die Auctoritas eines Tutors aufgehoben werden kann, ist in juristischen Kreisen umstritten.


    Die Mos Maiorum sieht jedoch vor, dass ein Infans über das Peculium seines Sklaven Eigentum und Besitz erwerben kann.

    IIII. Impubes Infantia Maior
    Ab dem Alter von VII Jahren gilt ein Kind als Infans Maior. Als solches ist es zur eigenständigen Durchführung von Rechtsgeschäften befähigt, soweit sich diese lediglich auf den Erwerb von Gütern beschränken. Geht ein Infans Maior ein wechselseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft ein, kann es zur Erfüllung der Pflichten nicht gezwungen werden. Erfüllt es diese jedoch, ist das Rechtsgeschäft gültig.
    Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungen erhalten hingegen lediglich mit der Auctoritas Tutoris Rechtskraft. Namentlich ist darunter die Bezahlung von Gütern, Veräußerungen von Besitz, Freilassung von Sklaven, sowie Verpfändung von Besitz zu zählen. Ebenso ist ein Infans Maior nur mit der Auctoritas Tutoris zur Annahme von Erbschaften berechtigt. Die Abfassung eines rechtskräftigen Testamentes ist ihm hingegen nicht gestattet.


    Die Haftungspflicht eines Infans Maior besteht nach neuesten Entwicklungen nur dann, wenn es als Proximus Pubertati bereits befähigt ist, begangenes Unrecht einzusehen.


    V. Pubertas
    Mit dem Anlegen der Toga Virilis erreicht der Jüngling die Pubertas, also die Mündigkeit. Dies erfolgt – wie allgemein bekannt – mit dem Eintritt der Geschlechtsreife, die traditionell mit der Inspectio Habitudinis Corporis überprüft wird. Sempronius Proculus plädiert allerdings dafür, diesen Eintritt generell mit dem XIIII. Lebensjahr zu bestimmen. Für Mädchen tritt die Pubertas hingegen mit dem Erreichen des XII. Lebensjahres ein.


    Mit der damit verbundenen Eintragung in die Bürgerlisten erhalten die Pubes die volle Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit. Dies beinhaltet die Testierfähigkeit, das Recht zur Eheschließung, der Abschluss von Verträgen etc. Dementsprechend bedarf ein solcher junger Mensch auch nicht mehr eines Tutors, dessen Aufgaben mit Erreichen der Pubertas seines Mündels automatisch erlöschen.


    Einschränkend sei dennoch zu bemerken, dass Pubes weiterhin der Patria Potestas – soweit vorhanden – unterliegen und lediglich auf ein gewährtes Peculium zurückgreifen können. Aus diesem Grunde ist es ihnen gemäß der Lex des Divus Vespasianus nicht gestattet, Darlehen aus eigenem Recht aufzunehmen, sondern können dies nur durch ihren Gewalthaber tun.


    VI. Iuniores
    Die vorletzte Stufe des vollen Rechtsgewinns ist schließlich der Eintritt in die politische Welt. Dieser erfolgt mit dem Beginn des XVII. Lebensjahres. In diesem Alter kann der junge Bürger zum Militärdienst herangezogen werden und erhält damit auch das aktive und passive Wahlrecht. Gemäß der Lex Aelia Sentia sind auch erst Iuniores zur Freilassung ihrer eigenen Sklaven zugelassen.


    VII. Minor XXV Annis
    Bis zum Alter von XXV Jahren schließlich untersteht der junge Mann gemäß der Lex Laetoria noch weiter unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, um vor Übervorteilung geschützt zu sein. Im Falle übervorteilender Geschäfte ist es dem Minor außerdem gestattet, die Erfüllung von Verpflichtungen zu verweigern. Tritt dieser Fall ein, kann der Gläubiger mit einer Geldbuße belegt werden und der Minor hat ein Anrecht auf eine Rückerstattung erbrachter Leistungen und eine Abfindung. Zur Steigerung seiner Vertrauenswürdigkeit kann der Minor beim Praetor die Bestellung eines Curators verlangen, der ähnlich einem Tutor bei der Vermögensverwaltung behilflich ist. Dennoch gewinnen auch Geschäfte ohne den Consensus des Curators Rechtsgültigkeit.


    VIII. Furiosi et Prodigi
    Gemäß Tafel V der XII Tabulae genießen alle, die sich im dauernden Zustand geistiger Störung befinden, aber auch Verschwender die Geschäftsfähigkeit von Impuberes und bedürfen demgemäß einer Tutela des gradnächsten Agnaten oder Gentilen.

    Diesmal bemerkte sogar Durus, dass Flora nicht weiter darüber sprechen wollte, sodass er beschloss, direkt in medias res zu gehen - scheinbar war es doch nicht so einfach, ein leichtes Gesprächsthema mit seiner neuen Frau zu finden...


    "Ich hätte natürlich Verständnis dafür, dass du die Hochzeit deshalb etwas verzögern, sodass du eine angemessene Trauerzeit hast..."


    Wobei auch Durus eigentlich möglichst rasch wieder heiraten wollte, da es sich für einen Pontifex und Consular schickte, eine Frau zu haben - zumal die Tiberiae nach und nach alle verheiratet wurden und so eine Frau im Haushalt fehlen würde.

    Sim-Off:

    Achso, ich wollte das hier nur etwas weiter vorantreiben...


    Die Information, dass ausgerechnet Salinator sich an den Schmähungen beteiligt hatte, war einerseits überraschend, andererseits hatte Durus von diesem vulgären Typen auch nichts anderes erwartet. Dennoch schien alles gut verlaufen zu sein, sodass er zufrieden war.


    "Dann werde ich dieses Thema zeitnah auf die Tagesordnung des Collegium bringen."


    bemerkte Durus und sah Gracchus erwartungsvoll an - gab es weitere Themen, die anzusprechen waren?

    Die genauen Abläufe der letzten Contio hatte Durus schlicht vergessen - wieder machte sich also das Alter bemerkbar... Aber offensichtlich machte sein Klient auch hier seine Arbeit gut.


    "Nein, nein - nur wegen kleinerer Probleme kann ich doch meine Pflichten als Patron und Politiker kaum völlig vernachlässigen. Dabei fällt mir ein: Wann planst du deine politische Karriere zu starten?"


    Immerhin war Flaccus beileibe kein Knabe mehr und da er über den entsprechenden Rang verfügte, war es wohl an der Zeit, den Cursus Honorum zu beschreiten...

    | Stesichoros


    Scheinbar hatte der arme Kerl etwas ausgefressen und nun musste der Besitzer haften. Mitleidig sah der Ianitor Aretas an und antwortete dann


    "Und um was genau geht es?"


    Immerhin musste er herausfinden, ob dafür der Herr des Hauses zu stören war, ob man es einer der Damen überlassen konnte oder vielleicht schlicht den Maiordomus bemühte...





    IANITOR – GENS TIBERIA

    | Stesichoros


    Als Stesichoros endlich öffnete, sah er verwirrt von den Soldaten zu Aretas und wieder zurück zu demjenigen, der offensichtlich der Kopf des kleinen Trupps war.


    "Was wollt ihr?"


    fragte er sichtlich verwirrt und schien Aretas nicht zu erkennen oder zumindest nicht erkennen zu wollen.





    IANITOR – GENS TIBERIA

    "Hervorragend!"


    Dieser Prätorianer schien Durus langsam als ausgesprochener Glücksfall, denn er beugte sich bedingungslos seiner Autorität und schien sogar mitzudenken, um die Interessen des Cultus Deorum und der patrizischen Familien zu schützen.


    Daher erhob er sich höchstzufrieden und folgte dem Iulier aus dem Kerker, in dem der Skythe bald schon den ersten Schritt hin zu seinem Ende tun würde. Dann plötzlich kam aber eine doch überraschende Frage auf, die Durus erst nach einigem Nachdenken mehr oder minder beantworten konnte


    "Ich weiß es nicht. Aber du bist also der Sohn von Palladius - wie klein die Welt doch ist! Dein Vater hat als mein persönlicher Schreiber begonnen, aber er wurde bald einem meiner Scriniae zugewiesen - ich glaube meinem Procurator Syricus. Ich wüsste nun aber nicht, ob er bis zu seinem Tod für mich gearbeitet hat..."


    Tatsächlich arbeiteten zwar nur sehr wenige Schreiber im Stab des Consulars, sodass selbst der namensschwache Durus sie weitgehend persönlich kannte, aber dieser Fall lag doch schon eine ganze Zeit zurück, sodass man wohl die Akten hätte bemühen müssen...


    "Er hat mir damals gar nicht erzählt, dass er einen Sohn bei den Adlern hat..."

    Nachdem Gracchus offensichtlich keinen weiteren Kommentar dazu abgeben wollte, beschloss Durus, das Thema Salinator zu beenden und noch einmal auf religiöse Angelegenheiten zurückzukommen.


    "Gab es auch Neuigkeiten bei der Renovierung des Mars Ultor-Tempels? Claudius Menecrates hatte doch seine Unterstützung zugesagt und ich glaube, wir sollten wirklich vorankommen, damit Mars nicht auch noch zürnt."


    Wenn er jetzt allerdings darüber nachdachte, wusste er gar nicht genau, ob er dieses Thema im Collegium bereits vorgebracht hatte...

    "Ja, Aurelius Ursus ist ein guter Mann."


    bemerkte Durus, die Bemerkung über seine Wehwechen ignorierend - er würde noch genug Gelegenheit haben, sich von Flora bemitleiden zu lassen. Stattdessen dachte er kurz nach, räusperte sich etwas und meinte


    "Es tut mir im übrigen sehr leid, dass deine Schwester ebenfalls zu den Göttern gerufen wurde. Ist ebenfalls die Seuche daran schuld gewesen?"


    Diese Idee war ihm gerade gekommen, doch wusste er tatsächlich nicht, wo und unter welchen Umständen die Zwillingsschwester seiner Braut verstorben war.

    Ehe Durus antwortete, hörte er zuerst die Neuigkeiten aus der Villa Flavia, die scheinbar durchaus erfreulich waren - wenn auch nicht so erfreulich ,wie sie hätten sein können. Tatsächlich hatte er noch nicht davon erfahren, da er erst vor kurzem nach Rom gekommen war und zuerst die rein politischen Geschehnisse aufgeholt hatte. Dass nun eine weitere potentielle Heiratskandidatin für die nächste Generation existierte, war in jedem Fall nicht ungünstig.


    "Fand eine Contio der Arvales Fratres bereits statt?"


    fragte er dann auf die letzte Bemerkung - offensichtlich machte Flavius Piso seine Aufgabe als Magister recht gut...


    "Im Übrigen war meine Reise sehr erfreulich: Meine Güter in Syria sind in gutem Zustand und ich konnte auch mit Cicurinus, dem Statthalter sprechen, was ein sehr anregendes Gespräch war, das tiefe Einblicke in die Provinz bot. Allerdings war die Rückreise ein wenig...strapaziös, vor allem die Stürme in der Ägäis - ich werde wohl die nächsten Tage noch hauptsächlich liegend verbringen müssen."


    Er lächelte um zu zeigen, dass ihn diese Aussicht nicht allzusehr schreckte.

    "Wenn es also keine Einwände mehr gibt, schlage ich vor, jeder gibt seine Meinung ab, welche der genannten Varianten er bevorzugen würde, beziehungsweise ob er eine Variante kategorisch ausschließen würde."


    meinte Durus schließlich und knüpfte damit an die im Senat übliche Vorgehensweise an. Sie hatte den Vorteil, dass sie in diesem Fall keine echte Abstimmung darstellte und somit - wenn sie ungünstig verlief - eine weitere Diskussion ermöglichte.


    Um ein Beispiel zu liefern (und die Anwesenden etwas mit seiner Auctoritas zu beeinflussen) begann der alte Tiberier auch direkt:


    "Meine favorisierte Variante dürfte klar sein: Die Ermordung der gesamten kaiserlichen Familie, sowie eine anschließende Installation eines neuen Princeps aus dem Senat. Wer dies sein würde, könnten wir bei unserem nächsten Treffen ermitteln.


    Kategorisch ausschließen würde ich hingegen eine bloße Tötung Salinators, da mir Valerianus selbst sowohl als unfähig erscheint, das Reich selbst zu regieren, als auch dazu, einen geeigneten Regenten auszuwählen oder auch nur die Kontinuität seiner Familienherrschaft zu gewährleisten."


    Immerhin war Maioranus noch immer nicht dem Volk präsentiert worden und wenn der Kaiser starb - was jederzeit geschehen konnte, selbst wenn man es nicht darauf anlegte - würden die Truppen und der Senat, ja nicht einmal das Volk diesen unbekannten Knaben akzeptieren!

    Die Erklärung des Prätorianers war zufriedenstellend, selbst wenn es ihm etwas fragwürdig erschien, dass ein Pontifex bei dem Geständnis eines Mörders anwesend war. Allerdings kam er von den Prätorianern und wenn alles gut ging, würde es keine Fragen geben.


    "Kannst du dafür sorgen, dass er tatsächlich gekreuzigt wird?"


    fragte der alte Tiberier dennoch, denn er wollte auf Nummer Sicher gehen, dass Dianas Zorn gemildert wurde.