ZitatOriginal von Lucius Flavius Furianus
Wir können doch nicht die ganze Linie in den Ordo Senatorius erheben, wenn davon einer mal vom Kaiser erhoben wurde und es zum Vigintivier geschafft hat. [...]
Zudem berechtigt dies ja eine ganze Linie, falls diese Vererbung nie aufhört, die Familie dem Ordo Senatorius anzugehören, wenn auch der, der diesen Ordo für die Familie erbracht hat, schon seit 300 Jahren im Elysium weilt. Und das ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache.
Soweit ich das sehe, ist es zumindest historisch, daß - unter einer Voraussetzung - "die Sache" nicht aufhört: nämlich unter der Voraussetzung des Census. Heißt: wenn ein Zweig seine Finanzen in Ordnung hält und nicht durch den Census fällt, erbt der Enkel vom Sohn vom Vater vom Großvater usw. den Stand. Vorausgesetzt, das Vermögen ist für alle lebenden Angehörigen des Zweiges, der dem ordo angehört, groß genug, damit jeder die finanziellen Voraussetzungen erfüllt.
Der ordo ist - wieder historisch - außerdem nicht im geringsten an eine politische Betätigung gebunden. Wie man das im IR handhaben will, ist natürlich eine andere Sache.
Am Rande sei bemerkt, daß historisch *)zur Bekleidung des Viginitivirats keine Zugehörigkeit zum ordo senatorius zwingend notwendig war, wir haben genügend Namen von XXvirn, die dem Ritterstand oder einer patrizischen gens entstammen.
*) Ergänze: vor allem in der Principats- und später Kaiserzeit, aber auch in der republikanischen Ära.