Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Zitat

    *räusper räusper*
    wenn ich den rang einer tribunus laticlavius bekommen würde, dann hätte ich den stand einer ordo senatorius (richtig geschrieben??) dann wäre ich ja schon im Senat. das ist ja nicht die Frage. nur wenn ihr das römische imperium wirklich simulieren wollt, dann könnte keine Frau ein Amt tragen. DAS ist das Problem. in svaerrike simulieren sie auch ein königreich mit frauen (was zur damaligen zeit nicht ginge) also was sträubt ihr euch so (werter imperator ;) )


    Bitte, ich bitte Dich einmal und freundlich mir Svaerrike nicht als Beispiel perfekter Staatsführung zu nennen. Dort gab es immer Dinge, die mir nicht gefielen und gewisse Meinungsverschiedenheiten mit deren Oberhaupt hatte und habe ich auch.

    Zitat

    Original von Diva Lacrima Nyreti
    Nein nein, das weiss ich ja. Laticlavius würde mir denke ich reichen ;) aber darf ich endlich einem gens beitreten.. denn es gibt da so leute weiter Südlich, die haben ein Problem mit mir und dem gens (im zusammenhang).


    Die Gensgründungsprobleme von Frauen kennen wir ja noch von früher. :(


    Du kannst also: Einen der hier vorkommenden Personen heiraten oder als Schwester oder so einer existierenden Gens beitreten. :)


    Das sind, glaube ich, die Möglichkeiten. :)

    Zitat

    Original von Diva Lacrima Nyreti
    am besten setzte ich es dann noch in meine signatur, damit es ja keiner weiss.


    nein traian, jetzt im ernst, welcher rang wird mir denn zugewiesen werden?


    Im Moment sieht es nach Tribunus Laticlavius der Legio I Traiana Pia Fidelis aus. Aber es ist noch nicht fix, Vespasianus fehlt eben zur Zeit noch. ;)
    Was stellst Du Dir denn so vor? :)

    Zitat

    Original von Diva Lacrima Nyreti
    wäre ja sehr unauffällig.


    hallo! ich bin die spionin von der rpr. bitte gebt mir das senatspasswort und die amdinrechte


    Streiche Spion, setzte Doppelagent. ;)

    Zitat

    Original von Lucius Furius Carus
    Wann beginnt definitiv die Ausbildung?


    Sehr bald wird die Legio I Traiana wieder einen höheren Offizier haben. Ich werde klären ob dieser willens ist die Ausbildung fachgerecht zu machen, ansonsten besorgen wir uns einfach anderweitig jemanden. ;)


    Aber sei ruhig recht zuversichtlich, dass es bald losgeht. :)

    Ich berate mich noch kurz mit dem Consilium Principis, welchen Rang Du bekommst, aber ganz unten anfangen musst Du mit Sicherheit nicht. :)


    Grund ist auch, dass am Rangsystem derzeit noch umgestellt wird. :)


    Aber, Du kannst Dich schonmal als aufgenommen ansehen. :)


    Eine Spionattacke der RPR ist dies doch hoffe ich nicht? 8o ;) :D

    ********************************************


    Hiermit ernenne ich Flavius Aetius zum


    PROBATUS, LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS


    Scitum per Signum Imperatoris
    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    *********************************************



    Titus Flavius Vespasianus wird Dich als Pater Familias in seine Gens aufnehmen, sofern er dies gutheißt. :)


    DECRETUM IMPERATORIS
    LEX IMPERATORIS


    PARS PRIMA - Allgemeines


    Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen absolut bindend. Sowohl Consilium Principis, als auch Senat haben nur beratende Rechte gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.


    - Der Imperator Caesar Augustus kann sich zu jedem Zeitpunkt zum Consul und/oder Censor erklären und dessen Aufgaben wahrnehmen.
    - Das Recht die imperialen Magistrate zu bestimmen und zu ernennen obliegt ausschließlich ihm und er ist hierüber niemandem Rechenschaft schuldig, spricht es aber meist mit dem Consilium Principis ab.
    - Einen Legatus Augusti kann der Imperator Caesar Augustus zu jeder Zeit und zu jedem Zweck ernennen. Er bestimmt auch dessen Amtsdauer und Amtsbereich und die Auszeichnungen für dessen Tätigkeiten.
    - Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis jederzeit aufheben, nennt hierfür allerdings Gründe.
    - Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten jederzeit unterbinden, nennt hierfür allerdings Gründe.
    - Der Imperator Caesar Augustus kann jedem Magistraten Weisungen erteilen.
    - Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Magistraten jeder Zeit aus seinem Amt entfernen, nennt hierfür allerdings Gründe.
    - Die Gardisten haben den Rang des Gegenüber stets zu respektieren, doch Befehle erhalten die Männer nur vom Imperator Caesar Augustus, dem Praefectus Praetorio und ihren Vorgesetzten innerhalb der Garde, es kann auch ein Beauftragter des Imperator Caesar Augustus mit einem Kommando über Praetorianer ausgestattet werden. Auch hat alleinig der Imperator Caesar Augustus das Recht Praetorianer zu befördern, hierzu hört er stets den Praefectus Praetorio.
    - Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus zu stoppen.


    PARS SECUNDA ? Ernennung


    Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtzeit ausgestattet, die nur von ihm selbst beendet oder ausgesetzt werden kann.


    PARS TERTIA ? Stellvertreterregelung


    Der Imperator Caesar Augustus sorgt immer dafür, dass allgemein bekannt ist wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt. Diese Person, im Normfall eine hohe Persönlichkeit der imperialen Rangebene, tritt nach Auforderung des Imperator Caesar Augustus oder nach einem 4 wöchigen Fehlen des Imperator Caesar Augustus seine Aufgabe als Vertreter des Imperator Caesar Augustus an. In normalen Zeiten hat dieser designierte Vertreter keinerlei zusätzliche Rechte, außer denen, die sein normaler Rang beinhaltet.
    Fehlverhalten des Stellvertreters können nur vom Imperator Caesar Augustus festgestellt und geahndet werden.


    PARS QUARTA ? Absetzung des Imperator Caesar Augustus


    Eine Absetzung des Imperator Caesar Augustus durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.


    PARS QUNITA ? Senatsverhalten


    Der Imperator Caesar Augustus ist zwar offiziell kein Senator, hat aber das Recht an den Sitzungen teilzunehmen und mitzudiskutieren. Bei möglichen Abstimmungen kann er zwar Wohlwollen oder Ablehnung bekunden, aber nicht mitstimmen. Er kann Gesetzentwürfe in den Senat einbringen.


    PARS SEXTA ? Aufnahme- und Beförderungsrechte


    Der Imperator Caesar Augustus ist befugt in jeder Laufbahn, in jeder Provinz und auf imperialer Ebene zu befördern. Bei anderen Provinzen als Italia berät er sich mit dem dortigen Proconsul, mit dem eine Übereinkunft wünschenswert ist. Doch im Normalfall hält sich der Imperator Caesar Augustus aus den Beförderungen anderer Provinzen weitgehend heraus. Er kann jeden Bürger unter degradieren oder ganz ausschließen, doch sollte dem immer eine ordentliche Gerichtsverhandlung vorgestellt sein. Aufnahmerecht hat der Imperator Caesar Augustus immer und für jede Provinz.


    PARS SEPTIMA ? Wahlverhalten


    Der Imperator Caesar Augustus ist als Wahlberechtigter ausgeschlossen. Eine Wahlauszählung durch den Imperator Caesar Augustus ist gestattet, ob regulär oder als Notmaßnahme. Er veröffentlicht das Ergebnis der Wahl. Der Imperator Caesar Augustus ist verpflichtet die Stimmzettel aufzubewahren und legt diese, bei entsprechender Eingabe durch den Censor diesem zur Wahlprüfung vor. Diese wird durch Anordnung des Censor oder des Volkstribuns fällig. Auch jeder Bürger kann durch den Volkstribun diese Maßnahme einfordern. Der Censor prüft die Wahl dann nach und bestätigt oder revidiert das Ergebnis. Bei erneuter Anfechtung veröffentlicht der Censor mit einstimmiger Zustimmung der Consuln und des Volkstribuns die Wahl mit Namen und direkter Stimmabgabe. Jede Person kann verpflichtet werden das angezeigte Wahlurteil als das gegebene zu bestätigen.


    ROMA, PRIDIE NON AUG MMDCCLVI A.U.C (4. August 2003/2756)
      


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif


    DECRETUM IMPERATORIS
    Ornamentaregelung


    Um die Verleihung von laufenden Auszeichnungen zu erleichtern wird jedes Amt wie folgt eingeteilt:


    Ornamenta Censoria = 6 Phalerae
    Ornamenta Consularia = 5 Phalerae/1 Torques
    Ornamenta Praetoria = 4 Phalerae
    Ornamenta Aedilicia = 3 Phalerae
    Ornamenta Quaestoria = 2 Phalerae


    Die Ornamenta waren die Insignien eines Amtes, zum Beispiel die des Praetors. Man musste dieses Amt nicht zwangläufig innehaben um die Ornamenta zu tragen. Darum werden sämtliche Ämter in dieses Raster übertragen, hauptsächlich um die Auszeichnungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Verleihung von Ornamenta an Nichtmagistratsposten richtet sich die Einteilung nach dem ähnlichen Status, um die Wichtigkeit des Amts anzuzeigen.


    Einteilung


    -Censor, Ornamenta Censoria
    -Consul, Ornamenta Consularia
    -Praetor, Ornamenta Praetoria
    -Aedilis, Ornamenta Aedilicia
    -Tribunus Plebis, Ornamenta Aedilicia
    -Quaestor, Ornamenta Quaestoria


    -Proconsul, Ornamenta Consularia
    -Princeps Senatus, Ornamenta Praetoria

    Ausnahmen


    -Legatus Augusti, nach Wichtigkeit und Arbeitsaufwand verschieden. Dies ist vom Imperator Caesar Augustus festzulegen
    -Lictor, eine Phalera


    Auszeichnungen außerhalb dieses Systems für Sonderleistungen können vom Imperator Caesar Augustus jederzeit verliehen werden. Auch kann dieser die Auszeichnungen unter Nennung von Gründen verweigern oder kürzen.


    Auszeichnungen für die imperialen Ränge werden im Rangregelwerk gesondert festgelegt.


    Die Auszeichnungen werden immer zum Ende der Wahlperiode verliehen.


    ROMA, PRIDIE NON AUG MMDCCLVI A.U.C (4. August 2003/2756)
      


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif


    DECRETUM IMPERATORIS - WEISUNG


    PARS PRIMA ? Sperrung der Provinzen


    Alle Reichsprovinzen außer Italia werden in den Status einer Reserveprovinz versetzt.


    PARS SECUNDA ? CURSUS HONORUM


    Alle Magistratsämter des Cursus Honorum sind hiermit auf unbestimmte Zeit hin ausgesetzt. Für diese müssen erst neue Bestimmungen erlassen werden. Die meisten Aufgaben gehen in dieser Übergangszeit dauerhaft oder zeitweise auf Personen der kaiserlichen Verwaltung über.


    ROMA, PRIDIE NON AUG MMDCCLVI A.U.C (4. August 2003/2756)
      


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif


    DECRETUM IMPERATORIS


    GESETZGEBUNG UND GESETZESÄNDERUNG
    PARS PRIMA ? DECRETUM IMPERATORIS


    Das Decretum Imperatoris wird ausschließlich vom Imperator erstellt und ratifiziert. Es besitzt sofort Gesetzesstatus und wird in der Regia Traiana veröffentlicht. Gesetze und Weisungen des Imperators werden nach Ratifizierung und Verkündung in der Regia Traiana dauerhaft im Tabularium hinterlegt. Es gilt als Weg zur schnellen Gesetzgebung durch den Imperator Caesar Augustus.


    Das Decretum Imperatoris kann nur durch den Imperator Caesar Augustus selbst geändert, ausgesetzt oder aufgehoben werden.


    PARS SECUNDA ? DECRETUM SENATUS


    Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen. Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Dies erfolgt zuerst als ?ANHÖRUNG - ...?, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur ?ABSTIMMUNG? stellen.
    Diese Abstimmung kann auch sofort initiiert werden, wenn der Entwurfsteller mit keinerlei Gegenstimmen rechnet.


    Stimmberechtigt sind hierbei alle Senatoren der Curie und ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder senatorische Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Senatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz als gescheitert.


    Ein darauffolgender Weg kann eine ?AUSSPRACHE - ...? sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer ?AUSSPRACHE - ...? kann eine neue ?ABSTIMMUNG? stattfinden.


    Einen Gesetzentwurf zu einem Decretum Senatus können einbringen:


    - Imperator Caesar Augustus
    - Princeps Senatus und alle Senatoren
    - Consul und Tribunus Plebis


    Es gibt zwei Arten eines Decretum Senatus. Zum einen ein ?Gesetz?, welches in festen Punkten eine fixe Handlungsweise und Vorschrift beinhaltet, die immer wieder Anwendung findet und eine ?Weisung?, die in einem konkreten Fall eine Entscheidung des Senates bildet. Gesetz und Weisung werden nach Ratifizierung im Senat einmalig in der Basilica Traiana veröffentlicht und dauerhaft im Tabularium hinterlegt.


    Das Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 80% des Senates blockiert oder aufgehoben werden. Dies kann jeder Senator initiieren, darf dies aber Minimum eine Woche nach Erlassen des Gesetzes/Weisung tun.


    ROMA, PRIDIE KAL AUG MMDCCLVI A.U.C (31. Juli 2003/2756)
      


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif


    DECRETUM IMPERATORIS


    LEX NOMEN ET GENTES LEX MORATII
    PARS PRIMA ? Einführung


    Um den Anreiz im Imperium Romanum zu erhöhen und auch um Ordnung in die Namensgebung zu bringen, wurde eine Gesetzgebung ausgearbeitet, die die Familien einführt und die Namen regelt.
    Als zeitlichen Anhaltspunkt wurde die Zeit ab dem 1 Jhr. n.Chr. gewählt, da damals bei den Männern die dreiteilige Namensgebung entstand.


    PARS SECUNDA - Namensgebung
    MÄNNER - Namensgebung


    I. Vorname (PRAENOMEN),
    II. Familienname (NOMEN GENTILE)
    III. Beiname (COGNOMEN)


    Beispiel: Lucius Cornelius Sulla


    PRAENOMEN
    Unter den Vornamen existiert folgende Auswahl:


    Aulus ( A.), Appius (App.),Gaius (C.), Gnaeus (Cn.), Decimus (D.), Falvius (F.), Gnaeus (Cn.), Kaeso (K.), Lucius (L.), Marcus (M.), Manius (Ma.), Mamercus (Mam.), Numerius (N.), Publius (P.), Quintus (Q.), Sextus (S.), Servius (Ser.), Spurius (Sp.), Titus (T.), Tiberius (Tib.)


    NOMEN GENTILE
    Der Familienname wird vom Vater vererbt und dann auch an die eigenen Kinder weitergegeben.


    COGNOMEN
    Der Beiname bezieht sich meist, aber nicht immer auf die Eigenschaften der jeweiligen Person, z.B. Felix = der Glückliche oder Rufus = der Rothaarige. Ein Sohn kann den Beinamen des Vaters übernehmen, hat aber auch das Recht, ihn abzulegen und sich einen eigenen zu wählen.


    FRAUEN ? Namensgebung


    Frauennamen haben in der Regel nur einen Namen, der gebildet wird, indem man aus dem Familiennamen des Vaters ein Femininium macht. So hieß z.B. die Tochter des Gaius Iulius Caesar einfach Iulia und die des Marcus Tullius Cicero demzufolge, Tullia. Gab es in der Familie mehrere Töchter, wurde zur Unterscheidung ein Maior (die Ältere), Minor (die Jüngere) oder z.B. Tertia (die Dritte) hinzugesetzt.


    Um die Zugehörigkeit im Imperium Romanum zum Manne zu kennzeichnen, müssen die Frauen in der Signatur den Ehezusatz tragen: z.B.: Iphigenia , Uxor Gaius Valerius Moratus


    PARS TERTIA ? Wahl der Familie


    Im Imperium Romanum muss jeder Bürger nebst Laufbahn und Provinzwahl eine Gens auswählen oder eventuell gründen.


    Es gibt Familien aus dem patrizischem Hochadel, aus dem Ritterstand oder aus dem Stand der Plebejer.


    01. ORDO PATRICIUS (01. Klasse)
    02. ORDO EQUESTER (02. Klasse)
    03. ORDO PLEBEIUS (03. Klasse)


    Nur der Imperator Caesar Augustus kann Familien in einen höheren Stand erheben oder ihr diesen wieder entziehen.


    Die Mitglieder der geadelten oder eine Stufe höhergesetzten Familie bekommen Pro Personam 3 Phaleras verliehen. (einmalig pro Aufwärtsrücken)


    Jede Gens wählt sich ein Wappentier, das an einem Fingerring getragen wird.


    Die Gens können sich durch Heirat untereinander annähern, wobei die Frau in die neue Gens einheiratet, ihren Namen, den sie von der Gens des Vaters erhalten hat, aber behält.


    ROMA, PRIDIE KAL AUG MMDCCLVI A.U.C (31. Juli 2003/2756)
      


    http://www.weinstrasse.bz/SiegelKaiser.gif

    Zitat

    Original von Lucius Furius Carus
    Endlich sehe ich diesen Ort des Kultes. Irgendwie spüre ich die anwesenheit der götter. heute opfere ich dem Mars, damit er mich auch beschützt in zukünftigen schlachten


    Den Schutz und den Segen des Mars kann ein Legionär immer gebrauchen. :)