Weiter gings.
"Paragraph zwei. Zustellung der Post.
Eins. Die Beförderungsgebühr beträgt 10 Sesterzen pro Brief. Frachtgut wird gegen eine Gebühr von 50 Sesterzen transportiert. Diese Gebühren werden unabhängig vom Absender erhoben und können entweder bar oder durch sogenannte Wertkarten beglichen werden."
Hörte sich ein bisschen besser an, oder?
"Zwei. Gegen einen Aufschlag von 30 Sesterzen erfolgt der Postversand als Einschreiben. Das bedeutet eine persönliche Zustellung durch einen Mitarbeiter des Cursus Publicus, keine einfache Abgabe an Haustür oder Hoftor. Außerdem muss der Adressat den Postempfang schriftlich bestätigen. Diese Empfangsbestätigung wird anschließend an den Absender zurückgeschickt. Hat der Absender nach über einem Monat noch immer keine Empfangsbestätigung erhalten, werden ihm die Versandgebühren sowie eventuell mitgeschicktes Frachtgut auf Kosten des Cursus Publicus erstattet."
DAS wäre doch mal eine Neuerung! Ein Frachteinschreiben geht verloren? Versandgebühren und Frachtgut werden erstattet. Ein Einschreiben ist nicht persönlich zustellbar, weil der Adressat verstorben ist? Geld zurück. Ein überzeugtes Nicken meinerseits. Ich fands gut.
"Drei. Alle Postsendungen sind mit einer gültigen Adresse zu versehen. Für Post an inexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung. Bei Einschreiben an inexistente oder fehlerhafte Adressen wird daher auch nichts erstattet."
Poststücke? Nein. Postsendungen! Alles andere passte weitesgehend. Einen Satz zu Einschreiben hatte ich noch angehängt. Das war dann eindeutiger.
"Vier. Öffentliche Institutionen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden. Bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen."
Soweit, so gut.
"Fünf. Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden."
Meinetwegen.
"Sechs. Die Postsendungen können in den Officia der Praefecti Vehiculorum, in den Mansiones der größeren Städte oder in extra dafür eingerichteten Postsammelstellen abgegeben werden."
"Poststücke" durch Postsendungen ersetzt und weiter gings.
"Sieben. Wertkarten gelten immer nur in der Provinz, in welcher sie erworben wurden. Familien-Wertkarten können in Höhe von 50, 100 und 250 Sesterzen erworben werden, Institutions-Wertkarten in Höhe von 100, 250 und 500 Sesterzen. Als Berechtigung zum Gebrauch einer Familien-Wertkarte dient das Familiensiegel, für Institutions-Wertkarten das Amtssiegel."
Die unnütze 25er-Wertkarte für Familien wurde gestrichen. Und damit es schönes aussah, strich ich auch die 50er-Wertkarte für Institutionen gleich mit. Eine Institution war ja auch keine richtige Institution, wenn sie nur so eine kleine 50er-Karte haben wollte.
"Acht. Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln."
Okay. Da mischte ich mich nicht ein.