Beiträge von Narrator

    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XIII KAL MAR DCCCLXV A.U.C.
    (17.2.2015/112 n.Chr.)


    Wegen Verstoßes gegen die § 4 (5) der Lex Mercatus durch den unrechtmäßigen Besitz des Bäckerei-Betriebs "Pistor Carthago Nova" erhebe ich gemäß § 8 (1) der Lex Mercatus eine Geldstrafe von 3727.74 Sesterzen von dem Senator Quintus Germanicus Sedulus.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (3.3.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.



    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XIII KAL MAR DCCCLXV A.U.C.
    (17.2.2015/112 n.Chr.)


    Wegen Verstoßes gegen die § 4 (5) der Lex Mercatus durch den unrechtmäßigen Besitz des Fernhandel-Betriebs "Merulas Importe" erhebe ich gemäß § 8 (1) der Lex Mercatus eine Geldstrafe von 497.44 Sesterzen von der Senatorengattin Iunia Serrana.
    Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen (3.3.) ab Verkündung des Edikts zu zahlen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    http://www.imperium-romanum.in…es/misc/ava_galerie/9.jpg Als das aktuelle Konsulngespann mit dem Eilantrag im Senat aufwartete, hatte das Tiberius Numicius Cicurinus nicht ein bisschen überrascht. Allerdings gab es da ein klitzekleines Problem: es kollidierte mit seiner Kandidatur.
    Das wiederum war ebenfalls nicht einfach darzustellen, denn er hatte wie gewisse andere Personen ebenfalls mit seiner Kandidatur gehadert und sich mit seinem Wunsch-Collega nicht nur einmal zu einem Münzwurf durchgerungen. Der Tod des Kaisers und die Öffnung des Testaments hatte gewisse Neuerungen mit sich gebracht, mit welchen er sich als Konsuln nicht wirklich rumschlagen wollte. Auch wenn die Chancen so gut wie nie standen, waren doch fast alle seiner Konkurrenten abgesprungen: als Konsul wäre er dem Kreuzfeuer der Senatoren ausgesetzt, das es deutlich schwerer machen würde seinen Vater auf den Kaiserthron zu setzen. Caesar klang immerhin deutlich besser als Consul. Und wenn er erst einmal Caesar war, würde er keine Probleme haben zehnmal soviele Konsulate auf sich zu vereinen wie der Vettius und dieser Duccius.


    "In Anbetracht der Sachlage kann ich dem Bestreben der Konsuln die innere Logik nicht absprechen. Dennoch ist klar, dass ein solcher Dispens - wenngleich nicht derart drastisch wie andere ihn hier darstellen - zu unnötigen und vor allem überflüssigen Konflikten mit Gesetz und Usus führt.", wandte sich Cicurinus an den Senat nachdem der purgitische Consular dies gewünscht hatte und gab sich dabei größte Mühe nicht allzu motiviert zu wirken, "Und auch wenn meine Konkurrenten, mein Wahlkollege und ich uns auf das Amt vorbereitet haben sehen wir doch, dass das Verfahren zur Wahl eines neuen Princeps durch die Konsuln Vettius und Duccius begonnen werden wird, die sich bereits seit dem Tod des Princeps als Verwalter der Krise gezeigt haben. Für uns ist daher klar die Sache von denselben Händen zuende führen zu lassen die sie begonnen haben, denn machen wir uns nichts vor: ein solcher Staatsakt wird seine Zeit brauchen. Wir brauchen alleine zur Regelung normaler Angelegenheiten im Senat nicht wenig Zeit, wer will dann tatsächlich glauben wir würden einen Princeps im Schnelldurchgang wählen?
    Wir glauben auch, dass der von Senator Germanicus vorgeschlagene Weg, die Wahlen zu verschieben bis der neue Kaiser gewählt und inthronisiert wurde, der deutlich elegantere ist. Mein Kollega-in-spe und ich sprechen uns daher deutlich für diese Verschiebung der Wahlen aus, werden dadurch größere Unannehmlichkeiten und Konflikte mit Usus und Tradition vermieden. Zudem ist dies nach außen deutlich leichter zu vermitteln als ein kaiserfreier Dispens."

    Die Wahl eines Suffektkonsuln, wie der Duccius sie vorgeschlagen hatte, war ein netter Vorschlag. Allerdings würde dieser kaum praktikabel sein, da der Numicius nicht ernsthaft daran glaubte der Kaiser würde rechtzeitig inthronisiert werden, um ein Suffektkonsulat noch sinnvoll erscheinen zu lassen. Nein, der Germanicus hatte hier mit seinem Kompromiss deutlich Machbareres vorgeschlagen.
    Ein ernster Blick zu seinen Konkurrenten, die wie er auch ihre Kandidatur nach dem Tod des Kaisers nicht zurückgezogen hatten, machte nonverbal deutlich, dass er nicht ihretwegen das Feld geräumt hatte und hier in Vorleistung gegangen war.
    Dass man ihn verstanden hatte wurde deutlich, als das einzig verbliebe Kandidatenpaar sich einen Moment später ebenfalls zu einem Rückzug der Kandidatur bereit erklärte.


    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Bestimmungen lauten:
    Der Wahltermin wird festgesetzt auf ANTE DIEM VI ID FEB DCCCLXV A.U.C. (8.2.2015/112 n.Chr.) und ANTE DIEM V ID FEB DCCCLXV A.U.C. (9.2.2015/112 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens ANTE DIEM VIII KAL FEB DCCCLXV A.U.C. (25.1.2015/112 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.


    Die Ernennung der neuen Magistrate erfolgt zu den KAL MAR DCCCLXV A.U.C. (1.3.2015/112 n.Chr.).




    Ein weiteres Jahr war ins Land gezogen und endlich durften die Magistrate ihren Amtseid ablegen, weshalb nicht nur sie, sondern auch ihre Amtsvorgänger sich auf dem Forum versammelten:


    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consules
    Titus Duccius Vala
    [...]


    Zu Praetores Urbani
    [...]


    Zu Praetores Peregrini
    [...]


    Zu Aediles Curules
    [...]


    Zu Aediles Plebes
    [...]


    Zu Quaestores
    Marcus Iulius Dives
    [...]


    Zu Vigintiviri
    Lucius Tiberius Lepidus
    [...]


    Sie mögen hiermit öffentlich ihren Amtseid sprechen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:

    ZUR INFORMATION:
    Die endgültige Zuteilung der Ämter wird bis heute Abend vom Senat entschieden.


    ÜBERSETZUNG DES AMTSEIDS:
    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    "Wir stimmen ab über die Zuteilung zu den Ämtern. Ich bitte bei jedem Kandidaten um deutliches Zeichen!" leitete der Consul die Abstimmung ein. Dann durfte sein Sekretär jeden Namen und die vorgeschlagenen Ämter nennen, während ein zweiter die Stimmen der Senatoren auszählte.


    Schließlich kam es zu "Marcus Iulius Dives." mit den Vorschlägen "Quaestor Principis - Quaestor Consulum - Quaestor Urbanus ab actis."


    Einige Zeit darauf auch zu "Lucius Tiberius Lepidus" mit nur einem Vorschlag: "Triumvir Capitalis"

    Sim-Off:

    Die Abstimmung endet leider verkürzt wegen des Amtsantritts am 7.12. bereits am 8.12.! Ich bitte die Verspätung zu entschuldigen...

    http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/59.jpg Der alte Praetor war keineswegs schizophren oder besessen, sondern war eben manchmal in besserer, manchmal in schlechterer Laune. "Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich dich damals gefragt, welchen Umfang der Gesetzesverstoß des Germanicus hätte. Und ich hatte dich ausdrücklich gewarnt, dass Bagatelldelikte es oft nicht weiter als bis zur ersten Anhörung schaffen. Eine ausführliche Prüfung des Falles war mir nicht möglich, deshalb habe ich dich eben an Samius verwiesen. Und der hat ganz offensichtlich festgestellt, dass der Fall nicht von so großem öffentlichen Interesse ist, dass das Umgehen des regulären Anzeigewegs über die Aediles zu übergehen wäre. Ich wollte dir die Gelegenheit geben, dass diese Prüfung erfolgt. Aber mir scheint so langsam ohnehin, dass es dir weniger um die Einhaltung der Lex Mercatus als um irgendeine persönliche Fehde geht, die du hier vor den Gerichten ausfechten willst." Finster blickte der Praetor von seinem Tribunal herab. "Dafür habe weder ich, noch Samius oder irgendein anderen Iudex Zeit. Also halte dich an den Rechtsweg!"


    Den zweiten Punkt hatte er über dem ersten ganz aus den Augen verloren. Aber auch hier hatte er natürlich eine klare Linie: "Die Prozessgebühren erhältst du erstattet." Er gab seinem Scriba direkt ein Zeichen, diese Forderung umgehend zu erledigen.




    Es war wohl das erste Mal, dass der Cursor des Consul eine Rückmeldung für eine Consulatskandidatur nicht in das Haus des Kandidaten bringen musste, sondern bei einem Eques abgab. Aber es gab nun einmal nach wie vor keine Domus Duccia hier in Rom...


    An
    Titus Duccius Vala
    apud Lucium Accium Damionem


    Consul M. Vettius Bolanus s.d.


    Ich habe deine Kandidatur zum Consulat angenommen. Um deine Kandidaturrede vor dem Senat zu halten, wurde dir ein Termin zugewiesen.


    Marcus Vettius Bolanus
    [Blockierte Grafik: http://dev.imperiumromanum.net/images/sigs/ch-consul.png]

    Die Wahlen standen schön langsam wieder vor der Tür und auch wenn der Senat wieder einmal kaum durch bedeutsame Debatten auf sich aufmerksam machte, so war es doch Vorschrift, dass die Herren Senatoren die Kandidaten für den Cursus Honorum vorgestellt bekamen.


    Aufsehenerregend war dabei vor allem eine Kandidatur: Die des Homo Novus Titus Duccius Vala zum Consul!


    "Der Candidatus Titus Duccius Vala, Sohn des Flavius Duccius Germanicus, kandidiert für das Amt des Consul. Er hat das Wort!"


    erklärte der amtierende Consul somit und hoffte, dadurch ein wenig mehr Aufmerksamkeit als in seiner bisherigen Amtsperiode zu gewinnen.

    http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/59.jpg Langsam ging diese Eques dem alten Praetor auf die Nerven. Ihr gebetsmühlenartiges Wiederholen ihres Standpunktes machte diesen kein bisschen einsichtiger! Und so ließ er sich zu einem bissigen Kommentar auf ihre Uneinsichtigkeitserklärung hinreißen: "Deshalb hast du einen Advocatus!"


    "Samius hat erklärt, dass du nicht klagebefugt bist. Damit geht automatisch einher, dass er das von mir Gericht für nicht zuständig hält - ob er das ausdrücklich erwähnt hat oder nicht, ist unerheblich. Stattdessen hat er dich sicherlich an den Aedil verwiesen, vor dem du auch nicht klagen kannst - der Aedil ist nämlich kein Gerichtsmagistrat - sondern eine Anzeige einreichen solltest." Damit glaubte er alles gesagt zu haben. Und außerdem verlor er langsam die Geduld, weshalb er fortfuhr: "Dein Standpunkt ist hinreichend klar geworden, ich stimme diesem aber nicht zu und werde nicht mit dir über Intentionen spekulieren. Wenn du damit nicht einverstanden bist, bleibt dir der Rechtsweg an den Kaiser offen. Ich habe jetzt aber noch andere Fälle zu urteilen."




    http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/59.jpg "Bitte lies den Paragraphen 21, Absatz 1 kurz vor!", befahl der Praetor seinem Rechtsberater knapp, ehe er antwortete. Natürlich dauerte es nun einen Moment, ehe der fleißige Berater den entsprechenden Text herausgesucht hatte: "Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen." Knapp nickte der alte Praetor, dann wiederholte er: "In jeder Lage des Verfahrens. Es mag korrekt sein, dass in früherer Zeit der Praetor allein vor Eröffnung des Verfahrens über die Annahme einer Klage entschied - der Codex Iuridicialis billigt diese Kompetenz aber auch dem eingesetzten Gericht zu - und zwar eben auch während der ersten Anhörung, selbst wenn Paragraph 30 dies nicht explizit wiederholt." Auch der Praetor gönnte sich hier eine Kunstpause. "Offensichtlich ist Samius zu dem Schluss gelangt, dass der Fall nicht erheblich genug ist, dass er nicht durch eine einfache Bußgelderhebung des Aedils gesühnt werden kann. Damit bin nicht ich oder er, sondern der Aedil für die Annahme einer solchen Anzeige zuständig. Und damit ist deine Klage hier unzulässig. Ich habe die von dir genannten Präzedenzfälle nicht im Kopf, allerdings bleibt mir nur zu vermuten, dass die Fälle damals anders gelagert waren und das jeweilige Gericht seine Gründe hatte, sich für zuständig zu halten." Natürlich gab es da gute - vor allem politische - Gründe, aber der alte Praetor war keine Mann, der Streit suchte.
    "Du magst anderer Meinung sein und hast selbstverständlich das Recht, eine Anzeige gegen Samius zu erstatten. Ich kann dir aber bereits jetzt ankündigen, dass ich eine solche abweisen werde. Samius ist selbst ein patenter Jurist, der dazu auch überhaupt keinen Grund hätte, das Recht zu deinem Nachteil zu beugen." Sollte die kaiserliche Justizabteilung sich mit diesem Kleinkrieg herumärgern!




    http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/59.jpg Der Praetor hatte heute wieder viel zu tun. Trotzdem nahm er sich für eine Eques natürlich zumindest kurz Zeit. Also sie sofort losschäumte, fühlte er sich allerdings bestätigt, dass die Sergierin hier einen persönlichen Konflikt ausfocht... und die Justiz dafür benutzte.
    Geduldig wartete er aber ab, bis Fausta ausgeredet hatte. Immerhin war er ein bedächtiger Mann. "Ich erinnere mich an deine Klage.", begann er schließlich. "Und du erinnerst dich sicherlich auch, dass ich dir damals empfohlen hatte, die Anzeige beim zuständigen Aedilis einzureichen und von einer Klage abzusehen. Nun hat Samius deine Klage abgewiesen, wie du sagst. Dies ist die ständige Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts aber nach- Na, wo war das noch?" Er sah von der Sella Curulis hinab zu seinen Rechtsberatern, die so etwas immer im Kopf hatten. "Paragraph 21!" rief ein grauhaariger Mann in Toga hinauf. "Paragraph 21, Codex Iuridicialis, explizit die Aufgabe des Gerichts, ständig seine Zuständigkeit zu prüfen. Diese Aufgabe hat Samius also rechtmäßig versehen. Auch während der ersten Anhörung."


    Nach einer kurzen Denkpause fuhr er fort: "Ich rate dir also nochmals dringend, von einer Klage jeder Art abzusehen, deine Gebühren zu nehmen und deine Anzeige dem Aedil zukommen zu lassen." Natürlich hatte der alte Praetor den Fall nicht eingehend erörtert, aber wenn er anfing, seinen Iudices in allen möglichen Entscheidungen zu misstrauen, dann konnte er auch gleich alle Verfahren persönlich leiten... "Andernfalls steht es dir frei, mit einer Beschwerde an den Imperator Caesar Augustus zu appellieren."





    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Bestimmungen lauten:
    Der Wahltermin wird festgesetzt auf ANTE DIEM XVI KAL DEC DCCCLXIV A.U.C. (16.11.2014/111 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL DEC DCCCLXIV A.U.C. (17.11.2014/111 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens ANTE DIEM IV NON NOV DCCCLXIV A.U.C. (2.11.2014/111 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.


    Die Ernennung der neuen Magistrate erfolgt zum ANTE DIEM VII ID DEC DCCCLXIV A.U.C. (7.12.2014/111 n.Chr.).




    Der Kaiser ergriff nicht das Wort, sodass der Consul sich genötigt sah, noch einmal explizit Raum für Nachfragen zu geben: "Gibt es Fragen zur Amtsführung des gewesenen Quaestor Principis? Möchte jemand noch irgendetwas Genauer wissen? Oder Tiberius für eine Auszeichnung nominieren?" Wieder ging der erste Blick zum Kaiser, der natürlich als Arbeitgeber prädestiniert war, den ersten Schritt zu tun.