Quintus wusste nichts, was dagegen sprechen sollte, denn es war ja eine der üblichen Methoden der Namensfindung. Der amtierende Consul oder der Freilaser. „Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.“ Sagte er und begann mit der Rohrfeder auf dem Papyrus zu fahren. Er war Magistrat und offenkundig hatte der Mann sich noch nicht in eine Bürgerliste eintragen lassen. Das Nachzuholen war für ihn, solange er noch Magistrat war, nicht sehr schwer. Nubian ging als Cognomina eigentlich nicht, also romanisierte er das Ganze ein wenig. Und schrieb stattdessen •Caius Vorenus Niger aus Mantua, Freigelassener des Vorenus, eingetragen im Stimmbezirk Sabatina•, denn Mantua lag in diesem Tribus. Noch während er schrieb, kam Paullus herein.
Paullus der nichtsahnend hereingekommen war und ein schmächtiger, asketischer Lehrer war, wie er im Buche stand, erschrak beinahe ein wenig, als er den riesenhaften Mann, der offenkundig Afrikaner war, sah. Was trieb Quintus nun schon wieder und was machte die Sklavin hier? „Quintus, du hast mich rufen lassen?“
Quintus sah von seiner Schreibarbeit auf, sehr gut dachte er. Das lief ja sehr gut. Er wies wie auf Petraeus und sprach nur den Namen, den er in die Bürgerliste von Mantua eintragen würde, das erste Mal aus. „Gut, gut, das ist Caius Vorenus Niger, Freigelassener des Caius Vorenus. Er will mein Pächter werden und braucht eine Frau dazu. Ich überlasse ihm Iró dafür. Würdest du bitte vor mir als Magistraten bezeugen, dass sie sein Eigentum ist?“ Bei Nichtrömern war das so viel einfacher. Warum konnte das nicht immer so einfach sein?
Paullus schnaufte über diesen Unsinn, diesen Hühnen zum Pächter zu machen, aber sollte der Junge doch seinen Willen bekommen? Er hob die Hand für die Eidesleistung – sollte der Junge doch seine Sklavinnen verschenken? „Ich frag gar nicht erst, was der Unsinn soll, ja?
Ich Paullus Volturcius Imbrex Sohn des Kaeso bezeuge, dass die Sklavin Iró rechtmäßiges Eigentum des freigelassenen Caius Vorenus, Niger ist.“ Dann nahm er die Hand wieder runter und schaute das arme Ding an, das nun dem Vorenus gehörte.
Quintus für seinen Teil grinste seinen Lehrer an und schrieb weiter. Dann reichte er Petraeus den Papyrusbogen und war im Grunde sehr stolz auf seine Ausführung. Normalerweise bekam er die Texte nur zur Unterschrift vorgelegt und schrieb nur seinen Namen darunter. Aber er hatte eben auch schon einige dieser Bestätigungen unterschrieben. Ob der Petraeus mittels Bekanntgabe bei einem Magistraten freigelassen wurde, wusste er nicht, vermutlich nicht, da er sonst über den Vorgang Bescheid gewusst hätte. Quintus nahm an, dass er einfach durch die Berührung mit der vindicta dem Freiheitsstab freigelassen worden war. Dies war aber meist der Fall, wenn Quiriten, also römische Bürger, jemanden freiließen. „Hier du musst unterschreiben wie ich dem was du sagst kannst du lesen und schreiben?“
Unter dem Consulat von I. Curtilius Victor
und Q. Ninnius Hasta lasse ich C. Vorenus Niger•CIV Mant.•L Vorenus•SAB VIC der heute hier von den MAG Mant.•Q.Tiberius Felix getretene. Meine Sklavin Iró die mir beweisen nach dem Zeugnis des P. Volturcius Imbrex gehört, zum Zwecke der Heirat frei.
............................................ Gesehen und beurkundet durch Q.Tiberius Felix MAG Mant.