Beiträge von Aulus Iunius Tacitus

    Gaius hat in seinem 2. Buch Manzipiumssachen definiert: Grundstücke auf italischem Boden, Sklaven, Dienstbarkeiten an Landgrundstücken und Vieh, das zum Ziehen oder Tragen genutzt werden kann. Allerdings wird wohl in der hier bespielten Zeit der Kauf mit folgender "Ersitzung" das üblichere Rechtsgeschäft gewesen sein. Will sagen, man hat gekauft, und der Verkäufer hat es nicht angefochten.


    Wichtiger ist aber die Manzipation im familiären Umfeld, vgl. Patria Potestas. Hierzu hat Gaius in seinem ersten Buch ausführlich Stellung genommen. Dort wird dann auch die Emanzipation entsprechend dargelegt, sozusagen als inverse Manzipation. Die Ehefrau wurde manzipiert, ebenso Kinder bei der Adoption. Die Emanzipation wäre somit als inverse Manzipation zu verstehen.


    Wir haben das Zwölftafelgesetz und die augusteischen Ehegesetze als überliefertes Recht im IR wirksam, so dass bei den familiären Formen der Manzipation kein Handlungsbdarf besteht. Obwohl als natürlich nett wäre, hier noch etwas mehr Background zu geben. Vielleicht schreibe ich Sim-On ein paar Kommentare zu den entsprechenden Gesetzen. Das würde die Sache vielleicht uns allen etwas näher bringen (mir selbst inklusive, weil es doch einer gewissen Recherche bedarf).

    Ich nickte und richtete kurz meine Toga. Meinen Vortrag würde ich im Stehen halten, so wie ich es am Museion gelernt hatte.


    "Sehr gerne. Es sind mehrere Gesetze zu betrachten, die ineinander greifen. Beginnen möchte ich mit den Ehegesetzen für Patrizier.


    Nach der Lex Duodecim Tabularum, Tabula XI, Articulus I, war es Patriziern nur erlaubt, untereinander zu heiraten. Bereits eine rechtsgültige Ehe zwischen Patriziern und Plebejern war nicht erlaubt. Diese Einschränkung wurde aber nach nur wenigen Jahren durch die Lex Canuleia aufgehoben, welche heute noch gültig ist. Diese erlaubt die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern. Von Libertini und Peregrini wird in diesem Gesetz jedoch nicht gesprochen, und es ist fraglich, ob eine entsprechende teleologische Extension statthaft wäre. Dies lässt sich daraus ableiten, dass Patrizier zum Beginn der Res Publica alleine im Besitz des vollen Bürgerrechts waren und vor diesem Hintergrund auch die Einschränkung zu betrachten ist. Die Lex Canuleia ist somit Ausfluss der Gewährung des vollen Bürgerrechts an die plebejischen Quirites, wodurch das volle Bürgerrecht die zwingende Einschränkung ist.


    Patrizier können ausschließlich mit römischen Bürgern eine rechtswirksame Ehe eingehen."


    Ich machte eine kurze Pause, einerseits, um meine Gedanken zu sammeln und andererseits, um das Gesagte bei meinem Mandanten sacken zu lassen.


    "Nun möchte ich mit den besonderen Gesetzen fortfahren, die für Senatoren gelten. Zwar gehörst du meines Wissens noch nicht dem Ordo Senatorius an, doch gehe ich davon aus, dass du dir eine senatorische Karriere nicht zu verbauen gedenkst.


    Die Lex Iulia et Papia untersagt die Heirat eines Senators mit einer Freigelassenen. Dies ist damit zu erklären, dass der Senat die Vertretung der freien Römer ist. Eine Adoption würde das Problem der Freilassung nicht lösen. Denn nach anerkannter fachlicher Meinung unter uns Juristen ist ein freier Mensch entweder ein Freigeborener, oder ein Freigelassener. Ein Freigelassener ist aber jemand, der einmal aus rechtswirksamer Sklaverei freigelassen wurde. Entsprechend löscht die Freilassung eine eventuelle freie Geburt aus. Hier hilft auch keine nachfolgende Adoption.


    Um hier einen Ansatzpunkt zu haben, wäre es wichtig zu wissen, ob deine Sklavin frei geboren wurde. Denn wenn sie als Sklavin geboren wurde, können wir beim besten Willen nichts machen. Im Fall einer freien Geburt könnte man eventuell die Rechtmäßigkeit der Versklavung anfechten. Dazu benötige ich aber die Kenntnis aller Umstände der Versklavung."


    Nun war ich gespannt auf die Antwort meines Mandanten.

    Der Sklave führte mich in die Bibliothek. Die war auf jeden Fall größer als die Bibliothek in der Domus Iunia. Vielleicht sollte ich als Honorar zugang zu dieser Bibliothek erbitten? Das wäre ja mal etwas anderes als schnödes Geld.


    "Salve, Aurelie Romane, ich habe meine Recherchen beendet." Ich ließ eine kleine Pause, bevor ich weitersprach. "Leider nicht ganz mit dem Ergebnis, das ich zu finden hoffen wagte. Doch andererseits auch nicht ganz ohne Ideen. Soll ich ausführlich berichten, oder genügt dir eine Zusammenfassung?"


    Ich wartete geduldig, ob er lieber die Lang- oder die Kurzfassung hören wollte.

    Ich sah dem Sklaven direkt in die Augen, in vollem Bewusstsein, welche Wirkung das üblicherweise entfaltete.


    "Der Advocatus Aulus Iunius Tacitus wünscht seinen Mandanten Titus Aurelius Romanus zu sprechen. Die Angelegenheit hat Bedeutung und ich denke, dass mein Mandant keine Verzögerung wünscht."

    Erneut kehrte ich von Recherchen zurück. Ich nahm mir erneut die Wachstafel zur Hand und korrigierte noch einmal.


    Nach Lex Iulia et Papia ist es untersagt, dass ein Senator eine Freigelassene heiratet oder mit einer Freigelassenen verheiratet ist.


    Eine entsprechende Ehe ist auch ein Hinderungsgrund, um zum Senator berufen zu werden.


    Im Sinne des Gesetzes ist das Ansehen der Braut oder Ehefrau als Person relevant, weil diese würdig sein muss, mit einem Senator verheiratet zu sein.


    Nach dem Mos Maiorum ist der Senat die Vertretung der freien Bürger. Mitglieder des Ordo Senatorius müssen Freigeborene haben frei zu sein. Eine Versklavung widerspricht diesem.


    Der Makel der Freilassung ist das relevante Kriterium. Dieser bliebe wahrscheinlich auch nach Adoption haften.


    Eine freigelassene Person kann nach der Rechtslage niemals den Status einer freigeborenen Person zurück erhalten.


    Adoption ist keine Lösung.


    Eine unrechtmäßige Versklavung würde den Status wieder zu dem einer Freigeborenen zurücksetzen.


    Ist die Versklavung anfechtbar?


    Dann nahm ich mir eine weitere Tabula zur Hand, um sauber getrennt die Besonderheiten der patrizischen Ehe zu notieren.


    Für Patrizier gelten eigene Ehegesetze.


    Nach Tabula XI, Articulus I, Lex Duodecim Tabularum waren ausschließlich Ehen unter Patriziern für diese erlaubt.


    Die Lex Canuleia hob diese Beschränkung auf. Seitdem sind auch Ehen zwischen Patriziern und Plebejern erlaubt. Plebejer sind aber immer noch römische Bürger.


    Eine rechtliche Erlaubnis einer Ehe zwischen einem Patrizier und einer Frau, die nicht mindestens Plebejerin ist, erscheint äußerst fraglich. Eine teleologische Extension auf Peregrini erscheint weder von den Menschen noch von den Göttern gewollt.


    Es bedarf des römischen Bürgerrechts beider Ehepartner, um eine rechtswirksame Ehe mit einem Patrizier einzugehen.


    Angenommen, die Versklavung sei unrechtmäßig gewesen, könnte Adoption dann eine Lösung sein?


    Skeptisch las ich beide Tafeln noch einmal durch. Ich müsste also die Rechtmäßigkeit des Sklavenstatus anfechten und dann noch eine Adoption durch einen römischen Bürger durchführen lassen. Ich benötigte mehr Informationen. Die einzige Person, die mir diese Informationen geben konnte, war die Sklavin. Noch war nicht Abend und die Villa Aurelia lag auch nicht allzu weit von der Domus Iunia entfernt. Also ließ ich mich in meine Toga kleiden und machte mich auf den Weg zur Villa Aurelia.

    Nach meinem Mittagsimbiss ließ ich mir noch einmal Literatur zur Einteilung der Stände bringen. Menschen waren entweder frei oder Sklaven. Unter den freien Menschen gab es die Unterscheidung zwischen Freigeborenen und Freigelassenen. Das war ein wichtiger Unterschied. Dieser Unterschied erschien mir äußerst wichtig, gerade dem Wortlaut nach. Ein Freigelassener konnte somit zwar einst frei geboren worden sein. Durch die Versklavung und anschließende Freilassung konnte er aber nicht mehr als Freigeborener gelten, weil er ja ein Freigelassener war. Die Freilassung hob die freie Geburt auf und änderte den Status zu dem eines Freigelassenen.


    Ich las erneut die einschlägigen Kommentare. Vielleicht hatte ich etwas übersehen. Freigelassener war derjenige, der aus der Sklaverei... nein, der aus einer rechtmäßigen Sklaverei, entlassen wurde. Das war nun doch ein Unterschied. Wäre die Sklaverei unrechtmäßig gewesen, wäre man Freigeborener. Das könnte einen Ausweg darstellen. Vorausgesetzt natürlich, dass die Sklavin des Aurelius Romanus frei geboren wurde. Dann wäre aber die Frage, ob sie als Peregrina geboren wurde.


    Ich beschloss, nach Hause zu gehen und meine Gedanken zu ordnen.


    Sim-Off:

    Siehe Gaius, Institutiones, Commentarius primus: Et quidem summa divisio de iure personarum haec est, quod omnes homines aut liberi sunt aut servi. Rursus liberorum hominum alii ingenui sunt, alii libertini. Ingenui sunt, qui liberi nati sunt; libertini, qui ex iusta servitute manumissi sunt.

    Nachdem ich am Vorabend meine Notizen gemacht hatte, wollte ich mich weiter kundig machen, welche Möglichkeiten es für meinen Mandanten Aurelius Romanus gab.


    Der Bibliothekssklave erkannte mich sofort wieder. "Möchtest du weitere Gesetze lesen, Domine?"


    "Ja. Alle Kommentare zur Tabula XI des Zwölftafelgesetzes und zur Lex Canuleia. Außerdem noch alle Literatur, die du zum Ordo Senatorius findest."


    Der Sklave zog seine Augenbrauen hoch. "Sicher, Domine?"


    "Ja, absolut sicher." Ich befürchtete, dass es mehr Literatur geben könnte, als ich vermutet hatte. "Warten wir mit der Literatur zum Ordo Senatorius erst einmal ab."


    "Eine gute Entscheidung, Domine." Der Sklave war froh, dass er keine Lesepulte zusammenschieben musste.


    Nach und nach kamen auch jetzt schon etliche Schriftrollen auf mein Pult. Viele Kommentare betrachteten Tabula XI, Articulus I, Lex Duodecim Tabularum gemeinsam mit der Lex Canuleia. Das erleichterte zwar meine Arbeit, aber nachdenken musste ich dennoch selbst. Klar war, dass XI, I, L XII T die Ehe von Patriziern und Plebejern verbot. Auch klar war, dass die Lex Canuleia das Verbot wieder aufhob. Es war zwar fraglich, ob es sich dabei um ein Plebiszit mit Billigung der Comitia Centuriata oder mit Bestätigung durch eine Lex der Comitia Centuriata handelte, aber das war für die Wirksamkeit der Lex irrelevant. Das Problem lag darin, dass es weder Freigelassene, noch Peregrini erwähnt wurden.


    Also wieder eine Übung in Logik.


    Ausgangspunkt sei XI, I, L XII T. Dann wären Ehen der Patrizier ausschließlich innerhalb ihres Standes erlaubt. Alle anderen Stände waren ausgeschlossen. Das war eindeutig.


    Die Lex Canuleia erlaubte die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern. Fraglich war nach einigen Kommentaren, ob es sich dabei um eine exakte Benennung handelte, oder ob es damals, als die Lex Canuleia entstand, einfach nur Patrizier und Plebejer in Rom gab.


    Konnten Patrizier Patrizier heiraten? - Ja, ohne Zweifel.


    Konnten Patrizier Plebejer heiraten? - Ja ebenfalls ohne Zweifel.


    Konnten Patrizier Freigelassene heiraten? - Wenn ursprünglich schon ein Plebejer unwürdig war, der ja über das volle Bürgerrecht verfügte, wie könnte man dann jenen erlauben, mit einem Patrizier verheiratet zu sein, die geringere Privilegien als Plebejer besaßen? Das wäre absurd.


    Für wen waren die Gesetze zum Zeitpunkt ihres Beschlusses geschrieben? - Nur für römische Bürger.


    Wäre es heute sinnvoll, auch andere mit den Plebejern im Sinne der Lex Canuleia gleichzustellen? - Nein, denn Patrizier repräsentierten die reinste Form des Römerseins. Sie waren die ersten, die das volle Bürgerrecht innehatten. Deshalb wäre eine Ehe mit Personen, die weniger als das volle Bürgerrecht ohne Einschränkungen besaßen, nicht im Sinne der Gesetze.


    Fazit: Weder eine Freigelassene, noch eine Peregrina, kamen für eine rechtswirksame Ehe mit einem Patrizier in Frage. Beiden fehlte es am uneingeschränkten römischen Bürgerrecht mit allen Privilegien.


    Prima, ich hatte aus einem zu lösenden Problem zwei zu lösende Probleme gemacht. Warum hatte ich als erstes Mandat in Rom ausgerechnet einen so komplexen Fall annehmen müssen?


    Ich machte einen Schritt vor die Bibliothek und stand in der Mittagssonne. Ich hatte schon den ganzen Vormittag mit der Recherche verbracht.


    "Du kannst die Rollen wegräumen. Ich werde etwas essen und dann wiederkommen," informierte ich den Sklaven und verließ die Bibliothek.

    Nach meinen ersten Recherchen wollte ich die Ergebnisse kurz aufzeichnen, um später nichts zu vergessen. Also notierte ich:


    Nach Lex Iulia et Papia ist es untersagt, dass ein Senator eine Freigelassene heiratet oder mit einer Freigelassenen verheiratet ist.


    Eine entsprechende Ehe ist auch ein Hinderungsgrund, um zum Senator berufen zu werden.


    Im Sinne des Gesetzes ist das Ansehen der Braut oder Ehefrau als Person relevant, weil diese würdig sein muss, mit einem Senator verheiratet zu sein.


    Der Makel der Freilassung ist das relevante Kriterium. Dieser bliebe wahrscheinlich auch nach Adoption haften.


    Adoption ist keine Lösung.


    Ich sah mir meine Notizen noch einmal an. Irgendetwas stimmte nicht. Dann fiel es mir auf.


    Denkfehler! Das Ansehen der Braut oder Ehefrau war nicht das Problem. Es war nur das scheinbare Problem. Das eigentliche Problem lag tiefer. Die Aufnahme der Braut oder Ehefrau in den Ordo Senatorius war es! Das war sogar noch schlimmer...


    Also korrigierte ich meine Notizen.


    Nach Lex Iulia et Papia ist es untersagt, dass ein Senator eine Freigelassene heiratet oder mit einer Freigelassenen verheiratet ist.


    Eine entsprechende Ehe ist auch ein Hinderungsgrund, um zum Senator berufen zu werden.


    Im Sinne des Gesetzes ist das Ansehen der Braut oder Ehefrau als Person relevant, weil diese würdig sein muss, mit einem Senator verheiratet zu sein.


    Nach dem Mos Maiorum ist der Senat die Vertretung der freien Bürger. Mitglieder des Ordo Senatorius haben frei zu sein. Eine Versklavung widerspricht diesem.


    Der Makel der Freilassung ist das relevante Kriterium. Dieser bliebe wahrscheinlich auch nach Adoption haften.


    Adoption ist keine Lösung.


    Jetzt sahen die Notizen deutlich schlüssiger aus. Ich legte die Tabula beiseite. Der grundsätzliche Sachverhalt war geklärt, doch nun musste ich immer noch eine Lösung finden. Ich fragte mich nur, welche. Doch morgen wäre auch noch ein Tag. Vielleicht fand ich nach weiterem Studium der Gesetze einen Hinweis, wie ich meinem Mandanten helfen konnte.

    Nachdem der Sklave mir die Schriftrollen an das Lesepult gebracht hatte. Ich begann sofort zu lesen. Jede Menge Erleichterungen, um eine Ehe zu schließen, teilweise Entmachtung des Paterfamilias, um eine Ehe doch noch zu ermöglichen... interessant, aber wenig hilfreich. Und alles in furchtbar komplizierter Sprache geschrieben, was mir zwar nichts ausmachte, die Sache aber auch nicht erleichterte.


    Und noch so eine Passage... Wer ein Senator ist, oder dessen Sohn oder Enkel seines Sohnes oder Urenkel seines Sohnes... keiner von ihnen... als Braut oder Frau eine Freigelassene hat, oder eine, die selbst oder deren Vater oder Mutter die Kunst der Unterhaltung praktiziert... * Momentan mal, das war es! Das könnte relevant sein. Einem Senator war es verboten, eine Freigelassene zu heiraten. Auch konnte man nicht Senator werden, wenn man mit einer Freigelassenen verheiratet war. Das würde Aurelius nicht gefallen.


    Übung in Logik.


    Wenn die Braut oder Ehefrau keine Freigelassene sein darf, was passiert dann, wenn die Braut vor der Verlobung von einer Gens mit Bürgerrecht adoptiert wurde? - Formell wäre sie dann keine Freigelassene mehr.


    Wäre es legal? - Nach dem Wortlaut des Gesetzes im Prinzip schon.


    Würde es in den Kontext des Gesetzes passen? - Der Senat war die Repräsentation der freien Bürger. Senatoren und ihre engste Familie sollten deshalb stets frei sein, ebenso wie ihre Angetrauten. Eine Freigelassene, egal ob später adoptiert oder nicht, war stets einst unfrei. Der Makel würde bestehen bleiben. Eine Heirat konnte somit nicht im Sinne der Lex Iulia et Papia sein.


    Gab es andere relevante Makel? - Auch waren Schauspieler auf Grund ihres niederen Ansehens nicht würdig, mit einem Senator verheiratet zu sein.


    Was bedeutete das? - Das Ansehen der Person war das Ausschlusskriterium.


    Synthese der Erwägungen: Der Makel der Freilassung würde auf jeden Fall haften bleiben. Ob eine Adoption nach der Freilassung das Problem lösen würde, war mehr als fraglich.


    Fazit: Ich würde Aurelius davon abraten müssen, seine Sklavin nach deren Freilassung zu heiraten.


    Aber das würde er nicht hören wollen. Welche Optionen gab es noch? Gab es überhaupt noch welche?


    "Domine, wir schließen bald," unterbrach der Bibliothekssklave meine Gedanken.


    "Äh, wieso das denn?" fragte ich verwundert.


    "Weil es dunkel wird, Domine. Und wir keine Feuer in der Bibliothek haben dürfen. Auch keine Öllampen. Ich muss dich leider bitten, zu gehen."


    Das klang sinnvoll, so dass ich nickte. "Ist in Ordnung. Ich muss ohnehin meine Gedanken ordnen." Ich stand auf und verließ die Bibliothek. Doch war ich mir sicher, dass ich wiederkommen würde, um mir weitere Gesetze anzusehen.



    Sim-Off:

    * Lateinischer Text, könnte korrektes Zitat der Lex Iulia et Papia sein (zitiert in: Annalena Schäfer, Die Ehegesetze des Augustus. Zur "Lex Iulia de maritandis ordinibus"): Qui senator est, quive filius, neposve ex filio proneposve ex filio nato cuius eorum est erit, ne quis eorum sponsam uxoremve sciens dolo malo habeto libertinam au team, quae ipsa cuiusve pater materve artem ludicram facit fecerit

    Gute Frage, ob es den noch gibt. Spielleitung?


    Ansonsten könnte ich ja mal sehen, ob ich den wieder zusammenbasteln und ggf. aktualisieren kann. Wobei mir das Recht im IR schon teilweise sehr modern erscheint und nicht ganz so römisch, wie es sein sollte.

    "Was ich mit meiner Logik hier anfangen will? Nun, mein Vater war ein erfolgreicher Advocatus und Beamter. Zum Ende meiner Zeit in Alexandreia habe ich mich auch mit Gesetzen und deren Auslegung beschäftigt. Ich denke, dass ich in seine Fußstapfen treten werde. Ansonsten könnte ich mir auch einen Posten in der Wasserversorgung oder der Administration, vielleicht auch in der kaiserlichen Kanzlei, vorstellen. Zunächst möchte ich mir aber einen Namen als Advocatus machen. Das sollte den Rest erleichtern."


    Stilos Beschreibung von Kappadokien hörte sich interessant an. Es schien ein recht einzigartiger Landstrich zu sein.


    "Vielleicht sollte ich irgendwann einmal einen Posten in Kappadokien anstreben. Dass ich fließend Koine spreche, kannst du dir sicher denken. Allerdings beherrsche ich auch Babylonisch. Zumindest die Schriftsprache. Aber zuvor müsste ich einmal nach Attika und Athen sehen." Ich blickte auf mein Glas. "Übrigens die Heimat dieses Weins. Wenn du magst, kann ich die später welchen mitgeben."


    Ich hob mein Glas und nahm einen Schluck. Schlecht war er nicht, doch waren die anderen beiden Weine, die für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen waren, sogar noch besser.

    Viel Erfolg beim Studium! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ein berufsbegleitendes Studium recht effektiv die Freizeit minimiert. Es lohnt sich aber. Und vielleicht ein Wort zur Motivation: Das erste Semester ist am härtesten. Wenn das geschafft ist, wird es leichter. :)