Beiträge von Nero Aemilius Secundus

    Secundus überlegte und überlegte, dann kam ohm eine Idee.

    "Beide haben sich falsch verhalten, Numerius mit der Duldung aulus mit der Pflanzung. jedoch gehe ich in beiden Fällen nicht von Böswill, sondern eher von Nachlässigkeit aus.
    So nun zum konkreten, das die Krone des besagten Baumes über die Grenze des benachbarten Grundstück sich bei Wind neigt, ist kein klagegrund,so lange sie keinen Schaden anrichtet.

    Es ist eigentlich kein Fall für ein Gericht, aber um des lieben Friedens Willen, wo hatten wir das heuer schon Mal, will auch ich einen Schiedsspruch erlassen. Aulus hatt zur Herbstenzeit die Pflicht alles Laub, welches durch besagten Baum, auf des Nummerus Grundstück fiel zu entfernen, Numerus hat das recht alles Geäst, von besagtem Baum, welches auf sein Grundstück fällt, für sich zu reklamieren!

    So würde ich urteilen.

    Ach ja die Tafeln, da wären VI-Sachenrecht( Baum), VII-Immobilienrecht ( Grundstück), VIII-Schadenschadensersatzrecht (Laub und Geäst)"

    Es ist Wochenbeginn und Secundus erschien zum Unterricht Ob man ihn wohl später eher als Justus, also der Gerechte oder eher als Punius, alsp der Stragende, bezeichnen würde? Ob man Lorbeerkränze nach ihm werfen würde oder doch eher Lorbeerbäume in Töpfen.So sann er, während er Platz nahm.

    "Nein, das Recht zur Verteidigung, geht vor, hier bricht das Allgemeinwohl das Gesetz, zum Nutze des Allgemeinwohles.

    Anders kann ich es nicht formulieren.

    Anders aber ist die Situation nach dem Sieg, wer , sagen wir 72 Stunden danach noch unter Waffen angetroffen wird, soll sehr wohl nach § 103.1 Codex Iuridicialis bestraft, werden denn er vetritt nicht mehr das Gemeinwohl."

    Zwar hatte Secundus seine Worte wohl gewählt, ob sie allerdings jurisch so durchgingen wusste er nicht.

    "Hier wäre ich auf Seiten des Freigelassenen und würde 75 Tage als angemessen anordnend.

    Denn so wie der Freigelassene sich nicht in Undank ergehen sollte, so hat der Freilasser jenen nicht wieder durch die Hintertüre zu versklaven."

    "Undank ist der Welten Lohn! Leider kann den undankbaren Kerl nicht wieder zum Sklaven zu machen, aber ich würde ihn verurteilen 100 Tage im Jahr kostenlos für seinen ehemaligen Herrn zu arbeiten. Weshalb , er, ein Freigelassener, wagte es das hochherzige Angebot auszuschlagen und frech gegen seinem ehemaligen Herrn zu klagen! Gut letztres ist kein jurischer Grund. Es muss aber ein Exzempel statuiert werden, der Unterschied zwischjen Iben und Unten muss gewahrt werden.

    Natürlich kann auch ein Unterer, als Freier gegen einen Oberern klagen, bei gravirenenden Ungebill, jedoch nicht wegen solch Unsinn!"

    Nickt wieder.

    "Besonderst klug schein dieser besagte Aulus Agerius nicht zu sein, sonst hätter er sofort Sachbescädigung geltend gemacht! Allerdings bin auch mit der Entscheidung des Praetor Urbanus nicht einverstanden, er hätte von sich Klage gegen den besagten Numerius Negidius erheben können, ja erheben müssen. Dieser kerl hat eine vorsätzliche sachbeschädigung begangen, der besagte Sklave fällt länger aus und besager Aulus muss nun gutes Geld ausgeben und einen neuen Sklaven erstehen, dieses hätte der Numerus ersetzen müssen, jedenfalls nach meiner Meinung."

    Secundus hörte aufmerksam zu , nicht nur das, er machte sich fleissig Notizen.

    "Ähm ja, ich verstehe das es besser ist das alte Gesetz aufzuheben, anstatt etwas Neues drüber zu stülpen.

    Gilt dies auch für besagte Spezialgesetze?"

    "Ja , ich hätte mich nicht selbst verteidigen sollen, Hochmut,Selbstüberschätzung, also oure aroganz kamen zum tragen.

    allerdings bin ich personlich der Meinung das jener Praetor Peregrinus etwas mit dem Übeltäter und /oder seinem Umfeld zu tun gehabt haben muss, persönlich und / oder geschäftlich. Allerdings habe ich mir den Mann vorgemerkt, er wird es eines Tages bitter bereuen.

    Allerdings erst wenn ich das nötige juristische Rüstzeug und vor allem, die Macht dazu habe."

    "Also in meiner kurzen Amtszeit , als Beamter habe ich ich solch eine Gesetzeslücke selbst erlebt, anstatt des übel Beleumundeten, war ich es der vor Gericht schuldig gesprochen wurde. Ich habe nur nach bessten Wissen und Gewissen gehandelt im Sinne Roms, nur der Richter sah es wihl anders. wurm mich immer noch."

    Aus den Worten klangt Bitterkeit hervor.

    Wenn mich nicht alles täuscht, hatte das , dasss nur Römer für andere Römer bürgen können, mit der Urbs Roma zu tun. Also mit Privilegien der Stadt und ihre Bürger, nur sie waren prozess und damit auch bürgfähig.