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− | .. | + | Als ''religio'' bezeichneten die Römer religiöse Verpflichtungen, was vor allem die Verehrung der Götter beinhaltete. Diese war Staatsangelegenheit, die römische Religion und der römische Staat waren untrennbar miteinander verbunden. Nicht der Tempel, sondern der Staat hatte durch den öffentlichen ''cultus deorum'' (Verehrung der Götter) dafür zu sorgen, dass die Beziehung zwischen den Menschen und den Göttern eine gute ist. Dazu beinhaltete jedes politische Handeln religiöse Aspekte. Die gesamte römische Religion war eingebettet in kulturelle, politische und ökonomische Zusammenhänge. Greifbar wurde sie primär als Ritual, als Handeln, Glaubensinhalte waren zweitrangig. Neben Ritualen kennzeichnete das (Sakral-)Recht die römische Religion. Diese ''leges sacrae'' kodifizierten aus politisch-administrativen Gründen einzelne Kulte, ganze Kultkomplexe oder lokale Festkalender. In Rom selbst übernahmen diese Rolle Aufzeichnungen der Priester, die sogenannten ''libri pontificales''. Die Kultvorschriften selbst legitimierten sich durch ihr hohes Alter, waren jedoch nur mündlich überliefert und daher nicht starr. Im Gegensatz zur griechischen Religion war die römische relativ mythenarm. |
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+ | Eines der wesentlichen Merkmale der römischen Religion war die Besänftigung (''placatio'') des göttlichen Zorns (''ira deorum''), welcher häufig durch kultische Versäumnise bedingt gesehen wurde. Wichtig war hierbei, den Frieden mit den Göttern, die ''[[pax deorum]]'', aufrecht zu erhalten, denn dies war unbedingte Voraussetzung für den Bestand und Erfolg des Imperiums und seiner Einwohner. <br> | ||
+ | Grundelemente des religiösen Handelns, und damit der Religion allgemein, waren [[Gebet]], [[Opfer]], [[Prozession]] (''pompa'') und [[Ludi|Spiele]] (''ludi''). Auch [[Gelübde]] (''votum'') spielten im öffentlichen, wie im privaten Bereich eine große Rolle. Außerhalb der offiziellen Religion fanden gruppenbezogene Aktivitäten in religiösen Vereinen (''collegia'') oder persönliche Religion im Privaten (Gelübde, Bitt- und Dankopfer) statt. Religöses Handeln zeichnete sich durch folgende feste Parameter aus: die besondere Zeit, den besonderen Ort, den übermenschlichen Rezipient, die besondere Handlung und die besondere Atmosphäre unter den Ausübenden, welche sich vor allem im Begriff der Reinheit ausprägte. | ||
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+ | Kalendarisch festgelegte Festtage wurden gewöhnlich mit Prozessionen und großen Opfern, teilweise sogar mit Ludi begangen. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie Seuchen, Hungersnöte, Belagerungen und Kriege oder der Dank für erhaltene Hilfe konnten Anlass sein, sich an die Götter zu wenden.<br> | ||
+ | Der Ort religiösen Handelns war sakralisiert, also aus dem profanen, alltäglichen Raum herausgenommen. Im Hauskult war dieser Ort oftmals eine Mauernische oder ein einfacher [[Altar]], im öffentlichen Kult wurden besondere Räume durch Umfassungsmauern oder Grenzsteine markiert. [[Tempel]], welche als Eigentum der dort wohnenden Gottheit galten, waren solche heiligen Räume, ebenso wie heilige Haine oder Quellen außerhalb der Städte. Auch besondere Orte wie Berggipfel oder Grotten galten als heilig. Andere Orte waren durch noch stärkere Sakralisierung, zum Beispiel Blitzschlag, als Kultstätten ausgegrenzt, da diese als so weit vom menschlichen Zugriff entfernt galten, dass die Ausübung der Religion dort nicht mehr möglich war.<br> | ||
+ | Bitte und Dank richteten sich an ein übermenschliches Gegenüber, neben Göttern konnten dies Heroen, Dämonen oder verstorbene Ahnen, aber auch einzelne erhöhte Personen, wie im Kaiserkult, sein. Bitten an diese wurden durch Gabenopfer als Vorleistungen begleitet, Weihegeschenke wurden zum Dank gegeben.<br> | ||
+ | Häufigste und zentrale rituelle Handlung war das blutige Tieropfer. Die Verbrennung von Fleisch diente der Speisung der Götter, das Ausbleiben eines Opfers stellte die Existenz der Götter in Frage. Ein religiöser Spezialist (Priester) war zur korrekten Durchführung nicht zwingend notwendig. Im Hauskult konnte auf ihn verzichtet werden, bei öffentlichen Opferungen drückte er jedoch das staatliche Engagement am Kult aus. Die eigentlichen religiösen Rollen wurden durch die gesellschaftlichen Rollen vorgegeben. So war beispielsweise bei einem einfachen privaten Opfer der [[Pater Familias]] der Opferleiter, die Kinder dienten als Opferhelfer. | ||
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+ | Zur Ausübung der religiösen Kulthandlungen war die rituelle Reinheit der Teilnehmer notwendig. Aus diesem Grund standen an den Eingängen der Heiligtümer oft Waschbecken für die rituellen Waschungen. Kontakt mit Geburt, Tod und Sexualität führte zum temporären Ausschluss oder zur besonderen rituellen Reinigung vor der Teilnahme am Kult. Zudem konnten bestimmte Gruppen (Mäner, Frauen, Sklaven, Fremde) generell von speziellen Handlungen ausgeschlossen werden. Zudem zeichnete sich religiöses Handeln meist durch besondere Tracht aus. Weiße Gewänder, Barfüßigkeit und bei Frauen offene Haare galten als Zeichen des vom Alltag abgehobenen Kultes. | ||
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+ | Quellen: <br> | ||
+ | Jörg Rüpke: ''Die Religion der Römer'', C.H. Beck, München 2001 <br> | ||
+ | Jörg Rüpke: ''Religion'', Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.X, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 2001<br> | ||
+ | Fritz Graf: ''Kult, Kultus'', Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.VI, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 1999 <br> |
Version vom 6. Juni 2006, 16:06 Uhr
Als religio bezeichneten die Römer religiöse Verpflichtungen, was vor allem die Verehrung der Götter beinhaltete. Diese war Staatsangelegenheit, die römische Religion und der römische Staat waren untrennbar miteinander verbunden. Nicht der Tempel, sondern der Staat hatte durch den öffentlichen cultus deorum (Verehrung der Götter) dafür zu sorgen, dass die Beziehung zwischen den Menschen und den Göttern eine gute ist. Dazu beinhaltete jedes politische Handeln religiöse Aspekte. Die gesamte römische Religion war eingebettet in kulturelle, politische und ökonomische Zusammenhänge. Greifbar wurde sie primär als Ritual, als Handeln, Glaubensinhalte waren zweitrangig. Neben Ritualen kennzeichnete das (Sakral-)Recht die römische Religion. Diese leges sacrae kodifizierten aus politisch-administrativen Gründen einzelne Kulte, ganze Kultkomplexe oder lokale Festkalender. In Rom selbst übernahmen diese Rolle Aufzeichnungen der Priester, die sogenannten libri pontificales. Die Kultvorschriften selbst legitimierten sich durch ihr hohes Alter, waren jedoch nur mündlich überliefert und daher nicht starr. Im Gegensatz zur griechischen Religion war die römische relativ mythenarm.
Eines der wesentlichen Merkmale der römischen Religion war die Besänftigung (placatio) des göttlichen Zorns (ira deorum), welcher häufig durch kultische Versäumnise bedingt gesehen wurde. Wichtig war hierbei, den Frieden mit den Göttern, die pax deorum, aufrecht zu erhalten, denn dies war unbedingte Voraussetzung für den Bestand und Erfolg des Imperiums und seiner Einwohner.
Grundelemente des religiösen Handelns, und damit der Religion allgemein, waren Gebet, Opfer, Prozession (pompa) und Spiele (ludi). Auch Gelübde (votum) spielten im öffentlichen, wie im privaten Bereich eine große Rolle. Außerhalb der offiziellen Religion fanden gruppenbezogene Aktivitäten in religiösen Vereinen (collegia) oder persönliche Religion im Privaten (Gelübde, Bitt- und Dankopfer) statt. Religöses Handeln zeichnete sich durch folgende feste Parameter aus: die besondere Zeit, den besonderen Ort, den übermenschlichen Rezipient, die besondere Handlung und die besondere Atmosphäre unter den Ausübenden, welche sich vor allem im Begriff der Reinheit ausprägte.
Kalendarisch festgelegte Festtage wurden gewöhnlich mit Prozessionen und großen Opfern, teilweise sogar mit Ludi begangen. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie Seuchen, Hungersnöte, Belagerungen und Kriege oder der Dank für erhaltene Hilfe konnten Anlass sein, sich an die Götter zu wenden.
Der Ort religiösen Handelns war sakralisiert, also aus dem profanen, alltäglichen Raum herausgenommen. Im Hauskult war dieser Ort oftmals eine Mauernische oder ein einfacher Altar, im öffentlichen Kult wurden besondere Räume durch Umfassungsmauern oder Grenzsteine markiert. Tempel, welche als Eigentum der dort wohnenden Gottheit galten, waren solche heiligen Räume, ebenso wie heilige Haine oder Quellen außerhalb der Städte. Auch besondere Orte wie Berggipfel oder Grotten galten als heilig. Andere Orte waren durch noch stärkere Sakralisierung, zum Beispiel Blitzschlag, als Kultstätten ausgegrenzt, da diese als so weit vom menschlichen Zugriff entfernt galten, dass die Ausübung der Religion dort nicht mehr möglich war.
Bitte und Dank richteten sich an ein übermenschliches Gegenüber, neben Göttern konnten dies Heroen, Dämonen oder verstorbene Ahnen, aber auch einzelne erhöhte Personen, wie im Kaiserkult, sein. Bitten an diese wurden durch Gabenopfer als Vorleistungen begleitet, Weihegeschenke wurden zum Dank gegeben.
Häufigste und zentrale rituelle Handlung war das blutige Tieropfer. Die Verbrennung von Fleisch diente der Speisung der Götter, das Ausbleiben eines Opfers stellte die Existenz der Götter in Frage. Ein religiöser Spezialist (Priester) war zur korrekten Durchführung nicht zwingend notwendig. Im Hauskult konnte auf ihn verzichtet werden, bei öffentlichen Opferungen drückte er jedoch das staatliche Engagement am Kult aus. Die eigentlichen religiösen Rollen wurden durch die gesellschaftlichen Rollen vorgegeben. So war beispielsweise bei einem einfachen privaten Opfer der Pater Familias der Opferleiter, die Kinder dienten als Opferhelfer.
Zur Ausübung der religiösen Kulthandlungen war die rituelle Reinheit der Teilnehmer notwendig. Aus diesem Grund standen an den Eingängen der Heiligtümer oft Waschbecken für die rituellen Waschungen. Kontakt mit Geburt, Tod und Sexualität führte zum temporären Ausschluss oder zur besonderen rituellen Reinigung vor der Teilnahme am Kult. Zudem konnten bestimmte Gruppen (Mäner, Frauen, Sklaven, Fremde) generell von speziellen Handlungen ausgeschlossen werden. Zudem zeichnete sich religiöses Handeln meist durch besondere Tracht aus. Weiße Gewänder, Barfüßigkeit und bei Frauen offene Haare galten als Zeichen des vom Alltag abgehobenen Kultes.
Quellen:
Jörg Rüpke: Die Religion der Römer, C.H. Beck, München 2001
Jörg Rüpke: Religion, Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.X, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 2001
Fritz Graf: Kult, Kultus, Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike, Bd.VI, Hrsg. Hubert Canick & Helmuth Schneider, Stuttgart/Weimar 1999
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