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* '''Provinciae Caesaris''' ("kaiserliche Provinzen"), in denen der [[Kaiser]] formell Proconsul war. Als seine Statthalter setzte er ebenfalls ehemalige Consulen und Prätoren ein, die ebenfalls unabhängig davon grundsätzlich den Amtstitel "[[Legatus Augusti pro Praetore]]" trugen. Ein Legatus Augusti pro Praetore führte immer auch das Kommando über eine Legion. | * '''Provinciae Caesaris''' ("kaiserliche Provinzen"), in denen der [[Kaiser]] formell Proconsul war. Als seine Statthalter setzte er ebenfalls ehemalige Consulen und Prätoren ein, die ebenfalls unabhängig davon grundsätzlich den Amtstitel "[[Legatus Augusti pro Praetore]]" trugen. Ein Legatus Augusti pro Praetore führte immer auch das Kommando über eine Legion. |
Version vom 1. März 2007, 23:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Definition
Ursprünglich bezeichnete das Wort Provincia den Aufgabenbereich eines römischen Magistrates; beispielsweise für einen Consul ein Kommando im Krieg, einen Praetor die Rechtssprechung in Rom oder für einen Quaestor die Verwaltung der Staatskasse. Seit Rom nach dem Ersten Punischen Krieg Territorien außerhalb Italien unter seine Kontrolle brachte, bekam der Begriff schnell eine Bedeutung als begrenztes geographisches Gebiet, das unter dem Befehl eines römischen Amtsträgers mit imperium unterstand. Zunächst waren dies die amtierenden Praetoren oder Consulen, später jedoch auch Promagistrate, die diese Aufgabe nach ihrer regulären Amtszeit übernahmen.
Grundsätzlich ist zwischen drei verschiedenen Typen von Provinzen zu unterscheiden:
- Provinciae Populi Romani (umgangssprachlich und sachlich falsch häufig als "senatorische Provinzen" bezechnet), die von einem ehemaligen Consul oder einem ehemaligen Prätor geführt werden. Der Amtstitel dieser Personen war unabhängig davon grundsätzlich "Proconsul". Einem Proconsul unterstanden grundsätzlich keine Legionen, es konnten sich jedoch Hilfstruppen in seiner Provinz aufhalten.
- Provinciae Caesaris ("kaiserliche Provinzen"), in denen der Kaiser formell Proconsul war. Als seine Statthalter setzte er ebenfalls ehemalige Consulen und Prätoren ein, die ebenfalls unabhängig davon grundsätzlich den Amtstitel "Legatus Augusti pro Praetore" trugen. Ein Legatus Augusti pro Praetore führte immer auch das Kommando über eine Legion.
- Verwaltungsbezirke ohne Legionsbesatzung, die von einem vom Kaiser ernannten ritterlichen "Procurator Augusti" geführt werden. Beispiele dafür sind seit Claudius Raetien, Noricum und evtl. auch Iudaea. Anders als die beiden oben genannten Formen haben diese Provinzen (umgangssprachlich als "procuratorische Provinzen" ansprechbar) keinen Senator an ihrer Spitze.
Als Abgrenzung sind Klientelkönigreiche und Protektorate mit von Rom eingesetzten und geschützten nicht-römischen Herrschern (z.B. Königen) sowie von anderen Provinzen abhängige Militärbezirke unter dem Kommando eines "Praefectus Augusti" zu unterscheiden.
Chronologie
Die Einrichtung von Provinzen beginnt mit der Eroberung Siziliens im Ersten Punischen Krieg. Im Jahr 227 v. Chr. wird dorthin und nach Sardinien je ein Praetor entsandt und damit eine Provinzialverwaltung eingerichtet. Bis zur Diktatur Caesars wurden die Provinzen Hispania citerior, Hispania ulterior, Gallia Narbonensis, Illyricum, Achaia, Macedonia, Asia, Bithynia et Pontus, Cilicia, Syria, Africa, Cyprus und Creta et Cyrene erobert oder durch geschickte Politik mit Klientelkönigen und deren Erbschaften erworben.
Caesar eroberte 58 - 51 v. Chr. Gallien, das aber erst durch Augustus im Jahr 16 v. Chr. in die drei Provinzen Aquitania, Gallia Lugdunensis und Gallia Belgica aufgeteilt wurde. Analog verhielt es sich für den zur gleichen Zeit eroberten Voralpenraum, in dem Raetia zunächst Teil des obergermanischen Militärbezirkes (und damit zur Gallia Belgica gehörend) war und das Noricum zum pannonischen Gebiet gehörte, bevor Claudius beide Gebiete in eigene Provinzen umwandelte. Pannonien selber wurde zwischen 12 und 9 v. Chr. erobert und in eine Provinz umgewandelt, Moesia folgte schrittweise während der augusteischen Herrschaft. Ähnliche Pläne wie für Gallia existierten für die Eroberung der Germania Magna, mussten jedoch nach dem Scheitern der dortigen Feldzüge fallen gelassen werden. Die beiden verbleibenden Militärbezirke links des Rheines waren zunächst der Gallia Belgica zugeordnet und bekamen erst unter Domitian den Status der Provinzen Germania inferior und Germania superior.
Im Osten des Reiches geriet zunächst 30 v. Chr. Aegyptus unter römische Kontrolle, dann 25 v. Chr. Galatia in Kleinasien. Iudaea wurde 6 n. Chr. an Syria angegliedert und frühestens unter Claudius, spätestens unter Vespasian zu einer eigenständigen Provinz.
Unter Claudius erfolgte die Einrichtung der Provinzen Thracia, Lycia et Pamphylia, Britannia und Mauretania. Trajan fügte Dacia und Arabia hinzu, Septimius Severus schließlich Mesopotamia und Osrhoenae als letzte territoriale Neuerwerbungen des römischen Reiches.
Größe der Provinzen
Seit Domitian wurden einzelne Provinzen in kleinere Einheiten aufgeteilt, wobei dies fast ausschließlich Gebiete mit größerer Legionsbesatzung traf. Geteilt wurden im Laufe der Zeit Moesia, Pannonia, Dacia, Syria und Britannia. Zu Beginn des 3. Jahrhunderts bestand das römische Reich damit aus 44 Provinzen. Die flächenmäßige Ausdehnung spielte bei der Provinzteilung nur eine untergeordnete Rolle, so dass Großprovinzen wie Hispania citerior mit 300.000 km² und Cappadocia mit 250.000 km² neben Kleinprovinzen wie Cyprus mit unter 9000 km² oder den Alpenprovinzen existieren konnten. Gegebenheiten bei der Eroberung und Einrichtung der Provinz und die Frage der innenpolitischen Stabilität aufgrund der unter der Kontrolle des Statthalters stehenden Truppen waren ausschlaggebendere Faktoren für die Größe der Provinzen.
Seit der Mitte des 3. Jahrhunderts wurden Provinzen weiter verkleinert und nun auch der Fläche nach angeglichen. Bis Konstantin I. erreichte das Reich somit eine Zahl von ca. 120 Provinzen. Aus den sechs gallisch-germanischen Provinzen waren beispielsweise durch mehrfache Teilung insgesamt 15 geworden.
Provinzgründung und -identität
Zur Zeit der Republik wurde in den meisten Fällen mit der Gründung einer Provinz ein für sie gültiges Provinzgesetz (Lex Provinciae) erlassen. Dieses legte neben den Grenzen der Provinz und der Einteilung des Gebietes in Gemeinden und Rechtsregeln und die Höhe und Art der Besteuerung fest. Mit dem Ende der Republik verschwand diese Praxis jedoch völlig. Zur Bildung und Erhaltung einer Provinzidentität traten an ihre Stelle die Provinzlandtage, die Augustus in allen Provinzen einführte. Diese Versammlungen, die vom erobernden Feldherrn oder dem ersten Statthalter einberufen wurden und später wiederholt werden konnten, richteten kultische Feste für den Herrscher aus und konnten in begrenztem Rahmen politische Themen der Provinz thematisieren.
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