"Im Prinzip regelt alles die Lex Mercati welche besagt dass nach § 4 Preisliche Regelungen, Absatz 1 Die staatliche Preisempfehlung nicht bindend ist. Ich zitiere weiter:
(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
Dies soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
(3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
Hast Du dazu noch Fragen?
Was unterschiedliche Angebote berifft liegt dies zum einen an der unterschiedlichen Qualität der Ware, zum anderen natürlich an der Art der Beschäftigung. Manche stellen Angestellte ein, andere arbeiten selbst und wieder andere besitzen Sklaven..."