Anpassung Lex Germanica Servitium

  • "Patres Conscripti,


    um dem in anderen Diskussionen herausgearbeiteten Hang vieler Senatoren zu den Riten unserer Vorfahren genüge zu tun, ein Hang welcher auch der meinige ist, schlage ich folgende Änderung der Lex Germanica Servitium vor, um unser Rechtssystem ein weiteres Stück den Traditionen unserer Ahnen anzugleichen.“



    Neufassung §2.4


    § 2 Freilassung von Sklaven
    ...
    (4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das Bürgerrecht mit den Einschränkungen nach §3 dieses Gesetzes.


    Alter Text des § 2.4
    Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.



    Hinzufügung §3


    §3 Freigelassene
    Freigelassene werden in den Ordo Peregrinus aufgenommen und haben ab der ersten Generation die Möglichkeit das Bürgerrecht zu erwerben. Die Ausübung politischer und militärischer Ämter ist ab der zweiten Generation ebenso möglich wie die Heirat mit Frauen bzw. Männern aus dem Ordo Patricius und Ordo Senatorius. Der Ordo Senatorius kann ab der dritten Generation erreicht werden.

  • Ich habe eine Frage: Ab der zweiten Generation darf man militärische Ämter ausüben dürfen. Ist da damit der Kriegsdienst im allgemeinen gemeint oder die Ränge ab Ordo equester?


    Sim-Off:

    Noch etwas fallt mir da so ad hoc ein: Historisch war es so, daß wenn eine Sklavin schwanger war und während ihrer Schwangerschaft auch nur für einen Moment frei war, daß das Kind dann den Status eines Freien hatte. Wollen wir das auch irgendwie einbauen?

  • Sim-Off:

    Ich frag mich grad ob es aber in unserer Sim hier sinnvoll ist.
    Ein Sklave wird freigelassen. Bis der eine nächste Generation gründet (außer er adoptiert, soll das erlaubt sein?) dauerts ewig und von der 2. Generation gar nicht zu sprechen.


    Mir fällt zB dieser Tiberius Corvius Cadior ein, ich nehme an er kann seine politische Laufbahn weiterführen?

  • Zitat

    Original von Adria Germanica

    Sim-Off:

    Ich frag mich grad ob es aber in unserer Sim hier sinnvoll ist.
    Ein Sklave wird freigelassen. Bis der eine nächste Generation gründet (außer er adoptiert, soll das erlaubt sein?) dauerts ewig und von der 2. Generation gar nicht zu sprechen.


    Mir fällt zB dieser Tiberius Corvius Cadior ein, ich nehme an er kann seine politische Laufbahn weiterführen?


    Sim-Off:

    Dann muss man keinen Sklaven spielen. Ehemalige Sklaven wurden nunmal keine Senatoren, Frauen wurden keine Legionäre und Gladiatoren keine Fussballer.

  • "Ich frage mich gerade, was du mit den Ämtern genau meinst.
    Ist ein Probatus oder Legionarius schon ein militärisches Amt?
    Und genauso was ist ein politisches Amt, das du damit meinst?"

  • "Hmm, auch mich stört die etwas sehr schwammige Bezeichnung "militärische Ämter". Sollten damit wirklich militärische Ränge gemeint sein, dann muß das Gesetz auch zwischen Auxiliar-, Stammeinheit und Legion unterscheiden.
    Des Weiteren fehlt ein Hinweis darauf, welches Bürgerrecht gemeint ist."



    Sim-Off:

    Ich weiß, wir haben hier nur das römische und vernachlässigen das latinische. Aber man muß ja nicht unbedingt solche Interpretationsfreiheiten einbauen, die historisch bewanderte Spieler dann leidlich ausbreiten könnten..

  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz nicht rückwirkend gilt und Cadior damit ausgeschlossen ist, oder?


    "Er kann Duumvir solange bleiben wie er und Felix es wollen."

  • "Jedenfalls begrüsse ich den Vorschlag. Wer möchte schon hier im Senat einem ehemaligen Sklaven gegenüber stehen? Und dass Sklaven, auch wenn sie freigelassen wurden, in der Legion dienen, scheint mir auch nicht angebracht. Die Legion ist etwas für frei geborene Männer."

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    "Hmm, auch mich stört die etwas sehr schwammige Bezeichnung "militärische Ämter". Sollten damit wirklich militärische Ränge gemeint sein, dann muß das Gesetz auch zwischen Auxiliar-, Stammeinheit und Legion unterscheiden.
    Des Weiteren fehlt ein Hinweis darauf, welches Bürgerrecht gemeint ist."


    "Ich werde entsprechende Präzisierungen in meinem Entwurf vornehmen."



    Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    Ich weiß, wir haben hier nur das römische und vernachlässigen das latinische. Aber man muß ja nicht unbedingt solche Interpretationsfreiheiten einbauen, die historisch bewanderte Spieler dann leidlich ausbreiten könnten..


    Sim-Off:

    Ok. :)



    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    "Er kann Duumvir solange bleiben wie er und Felix es wollen."


    "Genauso sehe ich es auch. Einen ehemaliger Sklave als Senator, dass wollen wir aber bestimmt alle nicht."



    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Noch etwas fällt mir da so ad hoc ein: Historisch war es so, daß wenn eine Sklavin schwanger war und während ihrer Schwangerschaft auch nur für einen Moment frei war, daß das Kind dann den Status eines Freien hatte. Wollen wir das auch irgendwie einbauen?


    Sim-Off:

    Nichts dagegen. Magst Du formulieren? :)

  • Einen ehemaligen Sklaven will ich auch nicht als Senator haben. Daß er dann auch nicht den Cursus Honorum bestreiten soll, würde auch meine Unterstützung finden. Eine Beschränkung auf Betätigung in Stadtämter würde meines Erachtens nach reichen.


    Vielleicht könnten wir auch § 2 Abs 7 umändern von:
    "Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger."


    in:


    "War eine Sklavin während ihrer Schwangerschaft oder zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes auch nur einen Moment rechtlich frei, so ist das Kind ein freigeborener Mensch." (oder: ... als freigeboren anzusehen.)

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Vielleicht könnten wir auch § 2 Abs 7 umändern von:
    "Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger."


    in:


    "War eine Sklavin während ihrer Schwangerschaft oder zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes auch nur einen Moment rechtlich frei, so ist das Kind ein freigeborener Mensch." (oder: ... als freigeboren anzusehen.)


    "Während ihrer Schwangerschaft oder zum Zeitpunkt der Geburt? Das halte ich für unnötig kompliziert. Der Zeitpunkt der Geburt ist eindeutig und man kann augenblicklich entscheiden. Aber sich auf irgend einen Zeitpunkt der Schwangerschaft zu beziehen, halte ich für nicht praktikabel. Was ist, wenn ein Besitzer die Sklavin schon schwanger gekauft hat und gar nicht feststellen kann, ob sie vorher während ihrer Schwangerschaft mal rechtlich frei war?"

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