"Patres Conscripti,
um dem in anderen Diskussionen herausgearbeiteten Hang vieler Senatoren zu den Riten unserer Vorfahren genüge zu tun, ein Hang welcher auch der meinige ist, schlage ich folgende Änderung der Lex Germanica Servitium vor, um unser Rechtssystem ein weiteres Stück den Traditionen unserer Ahnen anzugleichen.“
Neufassung §2.4
§ 2 Freilassung von Sklaven
...
(4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das Bürgerrecht mit den Einschränkungen nach §3 dieses Gesetzes.
Alter Text des § 2.4
Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
Hinzufügung §3
§3 Freigelassene
Freigelassene werden in den Ordo Peregrinus aufgenommen und haben ab der ersten Generation die Möglichkeit das Bürgerrecht zu erwerben. Die Ausübung politischer und militärischer Ämter ist ab der zweiten Generation ebenso möglich wie die Heirat mit Frauen bzw. Männern aus dem Ordo Patricius und Ordo Senatorius. Der Ordo Senatorius kann ab der dritten Generation erreicht werden.