Wohnsitze
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Ab der nächsten Amtsperiode wird für Mitglieder des Cursus Honorum zwangsweise Rom als Wohnsitz im Tabularium eingetragen.
Es sei noch einmal daran erinnert, dass der Wohnsitz angibt, wo ein Charakter sich derzeit hauptsächlich aufhält, wo er seine Post empfängt und wo er am öffentlichen Leben teilnimmt. <---Zitat von d. SL
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Im Grunde finde ich das nicht schlecht, aber wie verhält es sich mit dem Wahlrecht. Weil wenn man dieses Ehrenamt antritt wird man auf Wohnstatus Rom verlegt.
Und wenn das Mitglied zum Beispiel aus Tarraco kommt und somit sein Wahlrecht verliert. Aber in der Zwischenzeit hätten vielleicht Wahlen in seiner eigentlichen Stadt statt gefunden, aber er konnte nicht wählen oder sich gar zur Wahl in die Curia aufstellen. Das Ehrenamt bedarf nur eine Dauer von zwei Monaten und es ist im Voraus klar, dass man danach wieder in seiner Heimat zurückt kehrt.
Könnte man sein Wahlrecht nicht in der eigentlichen Heimat behalten?