Entwurf einer Lex Municipalis

  • Sim-Off:

    Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal betonen, dass mein Entwurf in keinster Weise jemandem auf die Füße treten sollte. Ich habe schlicht und einfach nicht bedacht, dass so eine gewichtige Sache evtl. vorher SimOff hätte diskutiert werden sollen. Ich dachte, dass eine SimOn-Debatte im Ordo Decurionum ausreicht...


    Es tut mir also leid, falls das irgendjemand in den falschen Hals gekriegt hat. Wenn euch das ganze zu kompliziert/unübersichtlich vorkommt, könnt ihr den Entwurf auch gern abschmettern, länger vertagen, verändern etc. - da kann ich auch gut damit leben (zumal es ja meine eigene Schuld wäre, weil ich ihn nicht vorbesprochen/angekündigt habe).

  • Sim-Off:

    Schon gut. Ich war einfach etwas überfahren, zumal dein Entwurf wirklich relativ unübersichtlich ist, wie ich finde.


    Ich kann mich dem Eindruck nicht ganz verschließen, dass wir zunächst vielleicht mal sim-off (im Privatforum zb.) darüber diskutieren sollten, wie diese Lex Municipalis auszusehen hat, damit wir uns sim-on wirklich nur noch mit inhaltlichen Fragen beschäftigen müssen. Denn inhaltlich ist die bisherige Lex Civitatis unbestreitbar nicht fehlerfrei.


    Wichtigste Fragen sind da wohl: Übersichtlichkeit, Sprachstil, Historizität, Konformität mit Sim-on-Recht und die Klärung der bisher offenen Fragen über die Kompetenzen des Ordo Decurionum.
    Sim-off meiner Meinung nach deshalb, weil dieses ganze Durcheinander, das hier mittlerweile quer durch die Ordo-Diskussionen geht, ziemlich anstrengend wird.
    Ja, nein, vielleicht?

  • Sim-Off:

    Ich denke zwar, dass wir im Prinzip alles SimOn diskutieren könnten (weshalb ich es ja auch so zur Diskussion gestellt habe), aber wenn ihr lieber SimOff drüber redet, mach ich einen Thread im Privatforum auf....


    Crispus sah in die Runde - die anderen Decuriones schienen noch immer ein bisschen perplex zu sein.

  • Seine gescheiterte Präsentation der Arbeit von Iulius lag nun bereits einige Zeit zurück. Diesmal hatte Crispus ein wenig vorgefühlt, Kritikpunkte angesehen und das ganze wieder mit seinem Anwalt diskutiert. Deshalb hoffte er, dass es diesmal etwas besser vor sich gehen würde.


    "Decuriones!


    Nachdem das Echo von meinem Vorschlag das letzte Mal nicht ganz so optimal war, habe ich beschlossen, mir das ganze nochmal anzuschauen. Ich hoffe, ihr habt es auch getan und wir können diskutieren, wie das ganze aussehen soll. Oder gibt es schwere Einwände dagegen, dass wir dem Kaiser gleich etwas vorlegen, wenn wir um eine Standeserhöhung bitten?"


    Er sah fragend in die Runde.

  • Niemand meldete sich zu Wort - also gab es keine.


    "Gut, also ich habe gehört, dass mein Entwurf ein bisschen verklausuliert war teilweise, deshalb habe ich beschlossen, dass ich das ganze vielleicht noch einmal ein bisschen überarbeite. Aber vorher müssen wir vielleicht wirklich den Inhalt klären. Gehen wir das ganze also einmal durch:


    Gehe ich recht in der Annahme, dass wir, wenn wir ein eigenständiges Municipium sind, wie üblich ein eigenes Bürgerrecht haben wollen, das nicht vom römischen Bürgerrecht abhängig ist? Und wollen wir unser Territorium über die Nachbarn definieren oder hat jemand eine bessere Idee?"


    Das römische Recht sah vor, dass ein Grundstück - etwa für den Census - immer über die zwei nächsten Nachbarn angegeben wurde (was Crispus nicht so bewusst gewesen war, da er erst einen Census mitgemacht hatte, bei dem er über Grundbesitz verfügt hatte, aber der Jurist Iulius hatte es gewusst). Dementsprechend war es wohl nicht so dumm, so etwas auch für ganze Municipia anzuwenden.


    "Ach ja, und ich denke, wir brauchen keine weiteren Vorgaben über die Voraussetzungen für das Bürgerrecht unseres Municipium - wenn wir das werden - festzulegen. Das können wir lieber über ein Decretum Decurionum machen, dann können wir es leichter ändern."

  • Zitat

    Crispus: "... ein eigenes Bürgerrecht haben wollen, das nicht vom römischen Bürgerrecht abhängig ist? ... Und wollen wir unser Territorium über die Nachbarn definieren oder hat jemand eine bessere Idee? ... keine weiteren Vorgaben über die Voraussetzungen für das Bürgerrecht unseres Municipium ..."


    Man hatte inzwischen in den Portici, in den Thermen und wer weiß wo noch übrall ausgiebig über die Gesetzesvorlage von Petronius diskutiert, manchmal auch heftig. Immerhin hatten sich einige Dinge durch die Gespräche aus den Niederungen des Mißverständlichen erhoben.


    "Werter Peronius Crispus, du scheinst, anders als dein Alter glauben lässt, doch recht ungestüm in die Debatte gehen zu wollen. Gleich drei Punkte auf einmal stellst du an den Anfang und läufst damit Gefahr, dass die Dikussion in ein Durcheinander hineinstolpert. Primo, das mogontinische Bürgerrecht: Ob wir es haben wollen, ist eine essentielle Frage, und die wäre nach meiner Meinung nur durch eine Abstimmung zu klären. Ich schlage aber vor, dass vor einer Abstimmung hier eine Einigung über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten dieses Bürgerrechts hergestellt wird. Mein Votum ist, diesen Punkt vor allen anderen zu behandeln".


    "Secundo, die Frage, wie wir das Territorium definieren. Ich halte eine Definition über Nachbarterritorien für einen schlecht gangbaren Weg. Was, wenn diese Nachbarn ihre Grenzen ändern? Nicht umsonst wird in die Formae* immer der Besitzer einer Parzelle eingetragen und nicht seine Nachbarn. Mein Vorschlag wäre folgerichtig, das Territorium über die in die Regesten eingetragenen Vici zu definieren. Das hätte auch den Vorteil, dass man bei Grenzänderungen nicht das Gesetz selbst, sondern nur die Regesten ändern muss, was bequem mit einem Decretum Decurionum erledigt werden kann".


    "Tertio, im gleichen Sinne schließe ich mich dem von Crispus Gesagten an, nämlich die Voraussetzungen für das Bürgerrecht nicht, oder allenfalls kursorisch ins Gesetz aufzunehmen und die Details über ein Decretum Decurionum zu regeln".



    Sim-Off:

    * Formae: die römische Liegenschaftskarte als Grundlage für die Besteuerung

  • Crispus zuckte mit den Schultern. Das war kein allzu zentraler Punkt und wenn es die vorgeschlagene Praxis auch anderswo gab, war es auch in Ordnung.


    "Soll mir recht sein! Vor mir aus können wir auch nur von unseren Regesta ausgehen."

  • "Ich möchte euren Eifer nicht bremsen, aber wollen wir nicht etwas strukturierter vorgehen? Ich schlage daher vor, über jeden Absatz getrennt abzustimmen. So behalten wir einen Überblick über bereits festgelegte Regelungen und können uns auch direkt darauf beziehen. Und wir verstricken uns nicht in mehreren Diskussionen gleichzeitig." *


    "Daher gehe ich auch erstmal nur auf den ersten Punkt ein. Und ich stimme zunächst Domitius zu. Wir sollten uns jetzt und hier auf die Voraussetzungen eines Municipalbürgerrechts einigen und diese auch direkt in die Lex mit einbinden. Dann wird später darüber kein Streit ausbrechen und dauerhafter Rechtsfrieden kann bezüglich der Statusrechte der Bewohner der Gemeinde Einzug finden."


    Sim-Off:

    * Sim-Off würde ich die Absätze, über die wir uns einigen, in einem gesonderten Thread sammeln. Ich finde es nämlich wirklich etwas schwierig den Überblick zu behalten, wenn in einem Beitrag gleich drei verschiedene Themen diskutiert werden sollen.
    Wenn es euch recht ist, könnten wir also hier einfach per :dafuer: Zustimmung über den jeweils diskutierten Absatz äußern, den ich dann der Reihe nach einordnen werde.
    Die Sammlung würde dann so aussehen.

  • Dem alten Petronier sah ungeduldig von einem zum andern. Warum mussten Politiker nur immer alles ewig ausdiskutieren? Beim Militär ging so etwas eindeutig leichter und deshalb waren auch die Römer die Herren der Welt und nicht die Germanen, die alle Entscheidungen in diesem Thing oder wie das hieß trafen.


    "Na gut, dann also Schritt für Schritt und alles jetzt gleich."


    kapitulierte er und seufzte. Dann äußerte er sich wieder zum Gesamtplenum, insbesondere auf die Bemerkung des Ducciers.


    "Ich bin nach wie vor dagegen, die genaueren Regelungen in die Lex aufzunehmen. Wenn wir was ändern wollen, wird das wieder eine ewig-lange Sache. Deshalb einfach: 'Wer von den Duumviri in die Bürgerliste eingetragen ist.' Die Duumviri müssen sich nach dem Willen der Decuriones richten, den man locker in ein Decretum gießen kann."

    Sim-Off:

    Ich will ja nicht ungeduldig sein, aber sind jetzt schon 2 Wochen an § 1 (1) - wenn wir in dem Tempo weiter vorgehen, wird die Lex Municipalis pünktlich zu Weihnachten nächstes Jahr fertig :P Deshalb hatte ich schonmal beide Sachen angesprochen, da sie eigentlich sowieso nichts miteinander zu tun haben (im IR werden ja häufiger auch 2 Zeitebenen parallel gesimmt). Wenn euch das in einem Thread zu unübersichtlich ist, würde ich vorschlagen, wir machen mehrere Threads (einen zu Bürgerrecht etc., einen Magistrate, einen Ordo Decurionum, einen Kasse etc. - oder erscheint euch das auch unpraktikabel?

  • "Ja, aber ich sagte doch: Wollen wir denn überhaupt, dass später die Voraussetzungen geändert werden?" Witjon hatte den Eindruck, dass Petronius ihm überhaupt nicht zugehört hatte. "Es ist doch müßig, ein Dekret zu erlassen, wenn wir auch von vornherein diese Feinheiten bestimmen können. Das erspart uns erstens spätere Arbeit und zweitens gibt es beständige Sicherheit für jene, die das Bürgerrecht unter diesen Voraussetzungen anstreben, ohne irgendwelche Veränderungen daran fürchten zu müssen." Er hatte sich energisch zu Wort gemeldet, denn hier offenbarte sich schon ein erster Mangel der Diskussion, wenn nicht auf die Argumente an sich eingegangen wurde, sondern lediglich Meinungen hin und her geworfen wurden.


    "Ahja," bemerkte Witjon dann aber noch nebenbei. "Wegen der Grenzen...ja, da sind mir die Regesta auch recht." Was soll's, dachte er sich und beließ es dabei.


    Sim-Off:

    Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Grund zur Eile. Bis ein neuer Kaiser in der Lage ist, eine Anfrage zur Stadtstatusänderung geregelt zu bearbeiten, können noch Monate vergehen. Außerdem sehe ich ein zügigeres Vorankommen besonders in einer strukturierten Arbeitsweise.
    Verschiedene Threads können wir uns meinetwegen sparen. Besonders deshalb, weil ich davon ausgehe, dass wir uns gelegentlich auch mal auf vorstehende Absätze beziehen müssen, was schlecht geht, wenn die Diskussion darum noch nicht abgeschlossen ist.


    Edit 1: Und 'Tschuldigung wegen der langen Wartezeit. Ich werde versuchen jetzt zumindest jeden zweiten Tag hier zu schreiben, damit wir zügig vorankommen.


    Edit 2: Na gut, einen kurzen Satz zu den Regesta eingefügt. Das ist dann doch schnell abgehakt. *schulterzuck*

  • Zitat

    Marsus: "Daher gehe ich auch erstmal nur auf den ersten Punkt ein. Und ich stimme zunächst Domitius zu. Wir sollten uns jetzt und hier auf die Voraussetzungen eines Municipalbürgerrechts einigen und diese auch direkt in die Lex mit einbinden.


    "Jetzt ist genau das eingetreten, was ich befürchtet habe, werte Kollegen, die Diskussion beginnt sich zu zerfasern. Ich komme daher noch einmal auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe und was Duccius Marsus eben auch aufgegriffen hat. Ich schlage vor, dass hier zuallererst eine Einigung über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten des mogontinischen Bürgerrechts hergestellt wird. Und in beantrage, dass zunächst dieser und nur dieser Punkt hier diskutiert wird".

  • Zitat

    Original von Faustus Domitius Massula
    "Jetzt ist genau das eingetreten, was ich befürchtet habe, werte Kollegen, die Diskussion beginnt sich zu zerfasern. Ich komme daher noch einmal auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe und was Duccius Marsus eben auch aufgegriffen hat. Ich schlage vor, dass hier zuallererst eine Einigung über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten des mogontinischen Bürgerrechts hergestellt wird. Und in beantrage, dass zunächst dieser und nur dieser Punkt hier diskutiert wird".


    "Ja, nun. Und welche sollen das sein? Ich schätze, als aller erstes sei der Wohnort zu nennen. Das ist ja wohl eindeutig." Diesen Punkt wollte Witjon schonmal festgestellt wissen.
    "Irgendwelche weiteren Vorschläge? Petronius, selbst wenn du die Voraussetzungen nicht jetzt schon fest niederschreiben willst, so schweben dir solche aber vielleicht wenigstens schon vor?" Ein fragender Blick an den Veteranen, der dann zu Domitius hinüberglitt. Von dem schnauzbärtigen Decurio hatte er bisher nämlich auch nur allgemeine Aussagen vernommen, aber noch nichts Konkretes.

  • Marsus schenkte mir einen Blick, der sagen wollte, nun rück doch mal endlich mit was Konkretem heraus, Massula.


    "Nun gut, ich schlage folgenden Passus für den Gesetzestext vor, mit welchem die Sache, die ich vorhin unter 'primo' umrissen habe, abgehandelt wird:
    I. De Civitate
    Das Municipium Ulpium Mogontiaciensis besteht aus der Gemeinschaft ihrer Municipes. Municeps ist, wer die in die Bürgerliste von Mogontiacum eingeschrieben ist und damit das Bürgerrecht von Mogontiacum erworben hat. Die Voraussetzungen für die Erlangung des mogontinischen Bürgerrechts regelt ein Decretum Decurionum.
    Diesen Municipes kommt das Recht zu, ihre Magistrate zu wählen und alle Rechtshandlungen zu vollziehen, zu denen sie dieses Gesetz ermächtigt.
    ...

    Die Voraussetzungen für das mogontinische Bürgerrecht könnten folgende sein:
    1. Peregrinus oder römischer Bürger,
    2. erfolgreich abgelegter Cursus de Rebus Vulgaribus,
    3. Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.
    Über diese letzten Punkte sollten wir erstmal Einigkeit erzielen."

  • "Es gibt ja keine Veränderungen, wenn wir noch gar keine Stadt sind. Bei uns gibts römische Bürger und Nichtbürger, mehr nicht. Aber meinetwegen diskutieren wir das jetzt eben."


    sagte Crispus uns seufzte. Dann nahm er gleich Bezug auf Massulas Vorschlag. Er hätte sich darauf gern etwas besser vorbereitet, aber bevor wieder alles vertagt wurde, sagte er eben gleich etwas.


    "Ansonsten würde ich sagen, dass das Bürgerrecht normal über Vererbung oder durch Freilassung aus dem Besitz eines Bürgers erworben wird. Freie Geburt würde ich nicht unbedingt zur Voraussetzung machen.


    Neuverleihung würde ich ins Ermessen der Duumviri stellen, aber ein Mindestvermögen von vielleicht 1000 Sesterzen, sowie den CRV. Persönliche Freiheit sagte ich ja schon."

  • Der Petronius verstand offensichtlich noch immer nicht, warum gerade jetzt schon hier diskutiert wurde. Es ging doch gerade darum, auf die Veränderungen vorbereitet zu sein. Witjon unterdrückte ein Seufzen und versuchte sich nichts anmerken zu lassen. Statt dessen ging er auf die Vorschläge ein, die dann doch endlich gemacht wurden.


    "Ich würde folgendem zustimmen..." Er musste erstmal kurz sortieren, was da gesagt wurde. "Als Voraussetzung einer Neuverleihung gilt die Freie Geburt. Ansonsten kann die Erlangung durch Geburt als Nachkomme eines Municeps oder als Freigelassener bei Emancipatio durch einen Municeps erfolgen." Er nickte noch einmal bekräftigend. Diese Punkte fand er durchaus passend.
    "Mit den anderen Vorschlägen habe ich so meine Probleme. Warum soll zum Beispiel ein bestandener Kurs Voraussetzung für das Municipalbürgerrecht sein? Ebenso wenig erschließt sich mir die Notwendigkeit eines Mindestvermögens. Schaut doch einmal die römischen Bürger an. Da gibt es genügend Männer, die sich als Tagelöhner ihren Lebensunterhalt verdienen und nicht einmal zehn Sesterzen in der Woche zusammenkratzen können. Wollen wir etwa ausschließlich Municeps aus elitären Familien versammeln? Und, Domitius, was ist mit solchen Männern, die für kurze Zeit ihre Arbeit verlieren? Oder Handwerker beispielsweise, die eine zeitlang keine Aufträge an Land ziehen können? Sollen sie das Bürgerrecht wieder aberkannt bekommen? Nein, ich glaube nicht, dass wir das Bürgertum Mogontiacums Einkommensgebunden halten dürfen. Der Ordo Decurionum, ja, der muss Aufnahmehürden haben. Klare Grenzen, die nur der führenden Schicht der Gemeinde die Aufnahme ermöglichen." Er holte kurz Atem und bekräftigte dann noch einmal seine Vorstellung. "Nein, ich bin ganz klar gegen die Bindung des Municipalbürgerrechts an Vermögenswerte oder das Bestehen eines Kurses."


    Und dann ging er nochmal auf diese leidige Sache mit dem Decretum ein: "Außerdem, da diese Idee offensichtlich hier einige Anhänger findet, sollten wir abstimmen darüber, ob die Voraussetzungen per Decretum Decurionum oder direkt in der Lex festgeschrieben werden sollen."


    Witjon stimmte wie angekündigt dagegen. :dagegen:



    Sim-Off:

    Womit ich nicht bestreite, dass der CRV auch weiterhin Voraussetzung für die Erlangung des Wahlrechts sein soll.


    Wegen der Abstimmung: Ich denke da benötigen wir keinen gesonderten Thread für.


    Und: Wie sieht es denn nun eigentlich aus, soll ich einen Thread aufmachen, wo die jeweils aktuell diskutierte Version der Lex eingestellt ist?

  • "Ich glaube, wir missverstehen uns da, Duccius. Ich rede nur von Neubürgern, nicht von den Söhnen und Töchtern von Municipes. Nur als Voraussetzung für den Erwerb, nicht wenn man schon Bürger ist.


    Aber wer aus der Fremde kommt, dem sollten wir vielleicht schon etwas auf den Zahn fühlen, denke ich. Das römische Bürgerrecht bekommt man ja auch nicht nachgeworfen - da muss man 20 Jahre zur Armee! Aber gut, wenn du etwas niedrigere Schranken willst, schlage ich 500 Sesterzen vor. Wenn wir jeden Habenichts als Municipes akzeptieren, könnte ein Kandidat für ein Amt ja einfach einen Haufen Bettler anheuern, die sich anmelden und dann für ihn stimmen. Ganz so einfach soll's ja auch nicht sein, oder?"


    meinte Crispus, der wieder einmal das Gefühl hatte, dass alle ein bisschen aneinander vorbeiredeten - aber vielleicht kam ja doch noch die große Klärung.


    Vorerst stimmte er für seinen Antrag: :dafuer:

  • "Oh," machte Witjon verlegen, als Petronius seine Ansicht noch einmal verdeutlichte und einen Irrtum ausräumte. "In dem Fall...muss ich dir wohl zustimmen." Er schmunzelte ein bisschen. "Dann sind fünfhundert Sesterzen wohl durchaus angemessen. Dein Argument hinsichtlich der angeheuerten Bettler überzeugt mich." Damit konnte er durchaus leben. Niemand sollte seine Wahl mithilfe von Hungerleidern begünstigen können, nur weil er denen das Bürgerrecht und sich damit zusätzliche Stimmen verschaffen konnte.


    Die Stimmabgabe beoachtete Witjon mit gespannte Erwartung. Noch stand es in etwa eins zu eins. Aber womöglich änderte sich das Verhältnis ja noch.

  • "Also ich fasse zusammen: Für Neubürger wollen wir persönliche Freiheit, ein Mindestvermögen von fünfhundert Sesterzen bei Eintritt und einen CRV - wobei wir das vielleicht auch so wie in Rom machen könnten, also nur für Municipes, die wählen wollen."


    bemerkte Crispus, nachdem die Diskussion ein bisschen ins Stocken geraten war. Einen Moment dachte er dann darüber nach, was er gesagt hatte - vielleicht könnte man da doch etwas ändern? Hatte Iulius nicht irgendwas dazu gesagt? Ach ja, richtig!


    "Beim CRV orientieren wir uns da an Rom, also könnten wir es auch genauso regeln und bitten, die Voraussetzung auch für das Wahlrecht für latinische Bürger anpassen."

  • Meine Laune hatte sich im Verlauf der Debatte merklich gebessert. Allmählich konnte man sagen, dass der Ordo dabei war, ordentliche Arbeit zu machen, anstatt sich verbal an die Gurgel zu fahren. Obwohl dies gelegentlich ja auch Vergnügen bereitete.


    "Ich kann mich im Wesentlichen an die Worte von Petronius Crispus anschließen. Das heißt, dass jeder Freie, Peregrinus oder römischer Bürger, das mogontinische Bürgerrecht erlangen kann. Die Kinder der Bürger von Mogontiacum erhalten dieses Recht durch Geburt. Diesem Punkt stimme ich zu.


    Neubürger müssen als Voraussetzung für die Erlangung des mogontinischen Bürgerrechts ein Vermögen von 500 Sesterzen vorweisen. Diesem Punkt stimme ich auch zu. Obwohl", ich konnte einem leichten Grinsen nicht widerstehen, "auch hier gemogelt werden kann. Man leiht sich die 500 Sesterzen zusammen und schon geht es. Aber man man muss wenigstens vertrauenswürdig genug sein, um sich das Geld leihen zu können. Damit kann ich leben".


    Ich ließ mein Lächeln wieder verschwinden und wandte mich an Marsus: "Als ich den CRV als Voraussetzung für das Bürgerrecht vorschlug, habe ich übersehen, dass dieser ja nur als Voraussetzung für das Wahlrecht tauglich ist. Gut, wenn wir uns darauf einigen, dass das mogontinische Bürgerrecht nicht zwingend das Wahlrecht mit einschließt, dann stimme ich auch diesem Punkt zu."


    "Und da hätten wir doch auch schon den Inhalt des ersten Decretum Decurionum beisammen. Ich befürworte ausdrücklich solche Decreta, in denen diejenigen Angelegenheiten geregelt werden, die ausschließlich für unsere Civitas Geltung haben sollen".

  • Domitius bestätigte also auch noch die bisher geäußerten Ansichten bezüglich der Voraussetzungen. Sehr gut, damit stand das also schonmal fest. "Gut, dann sind wir uns ja einig."


    Was die Abstimmung anging, bestätigten sich Witjons Befürchtungen. Petronius und Domitius hatten es offenbar geschafft, genügend Decuriones von ihrer Meinung zu überzeugen, so dass Witjons Vorschlag überstimmt wurde. Man würde sehen, ob das gut oder schlecht war, oder einfach keinerlei tiefergehenden Auswirkungen haben würde.
    "Nun denn, folgender Absatz wird als abgeschlossen behandelt betrachtet. *


    I. De Civitate
    Das Municipium Ulpium Mogontiaciensis besteht aus der Gemeinschaft ihrer Municipes. Municeps ist, wer die in die Bürgerliste von Mogontiacum eingeschrieben ist und damit das Bürgerrecht von Mogontiacum erworben hat. Die Voraussetzungen für die Erlangung des mogontinischen Bürgerrechts regelt ein Decretum Decurionum.
    Diesen Municipes kommt nach Erfolgreichem Ablegen des Cursus Res Vulgares das Recht zu, ihre Magistrate zu wählen und alle Rechtshandlungen zu vollziehen, zu denen sie dieses Gesetz ermächtigt.
    Zum Territorium des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sollen alle Vici, Viculi und Villae zählen, die zwischen dem Rhenus und den Civitates Bauconia Nova, Bingium und Vicus Altaiensium liegen. Diese werden in die Regesta Territorii eingetragen.


    Damit war die erste Runde überstanden. "Kommen wir zu Absatz zwei. Scriba, bitte verlese den Text nochmal kurz für alle." Ein Schreiber erhob sich und wiederholte den Absatz aus dem Entwurf des Petronius.


    Zitat

    II. De Pontificibus
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Decuriones aus diesen zu Pontifices gewählt werden, sollen Pontifices des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sein. Die Pontifices und ihre Kinder sollen vom Kriegsdienst und allen Munera freigestellt sein, das Recht haben, bei den Spielen und öffentlichen Opfern die Toga Praetexta zu tragen. Sie sollen die Aufsicht über den Cultus des Municipium haben und den Decuriones und Magistrati mit Rat zur Seite stehen.


    Als der Scriba geendet hatte, behiellt Witjon sich die erste Wortmeldung vor. "Also zuerst einmal würde ich ganz allgemein eine Umformulierung bevorzugen, die etwas direkter ist, nämlich:


    Pontifices des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sind diejenigen, die durch einfache Mehrheit von den Decuriones aus diesen gewählt werden. Die Pontifices und ihre Kinder sind vom Kriegsdienst und allen Munera freigestellt und haben das Recht, bei den Spielen und öffentlichen Opfern die Toga Praetexta zu tragen. Sie haben die Aufsicht über den Cultus des Municipium und und stehen den Decuriones und Magistrati mit Rat zur Seite.


    Inhaltliche Änderungen halte ich nicht für notwendig."


    Sim-Off:

    * Kann dann wie gesagt hier nachgeschlagen werden, falls nötig.

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