Entwurf einer Lex Municipalis

  • Endlich ging es ein Stückchen voran. Allerdings kam ihm die Formulierung Marsus' wieder ein bisschen umständlich vor, weshalb er einen kleinen Änderungsvorschlag einbrachte:


    "Ich schlage vor, den ersten Abschnitt ein bisschen einfacher zu formulieren, außerdem hast du ein paar Stimmungsbilder übersehen:


    I. De Civitate
    Das Municipium Ulpium Mogontiaciensis besteht aus der Gemeinschaft ihrer Municipes. Municeps ist, wer die in die Bürgerliste von Mogontiacum eingeschrieben ist und die Voraussetzungen erfüllt, die per Decretum Decurionum geregelt werden. Nach erfolgreichem Ablegen des Cursus de rebus vulgaribus haben sie das Recht zur Wahl ihrer Magistrate sowie zum Vollzug aller weiteren Rechtshandlungen gemäß dieser Lex.
    Zum Territorium des Municipium Ulpium Mogontiaciensis zählen alle Vici, Viculi und Villae, die in die Regesta Territorii eingetragen sind.
    "


    Zwar wollte man ursprünglich den zweiten Teil des I. Abschnitts separat diskutieren, aber wenn Crispus sich recht erinnerte, war der Konsens schon ziemlich eindeutig gewesen, die physischen Grenzen wegzulassen. Ansonsten hatte er es ja einfach ein bisschen vereinfacht...


    Und da es ihm ja nicht schnell genug gehen konnte ( ;) ), kam er auch gleich auf den zweiten Punkt zu sprechen:


    "Und bei Absatz II stimme ich dem Duumvir ausnahmsweise vorbehaltlos zu."

  • "Ah..." Witjon machte den Mund auf, als Petronius nochmal eine Änderung einbrachte, wollte etwas erwidern...und schloss den Mund wieder. "In Ordnung." Er gab dem Scriba einen Wink, woraufhin jener Änderungsvorschlag übernommen wurde, dem immerhin auch Domitius beipflichtete. Zum Glück wurde Absatz II zügig durchgewunken, weshalb man nun endlich zum ersten richtig ausführlichen Absatz kam. Witjon ließ ihn wieder zunächst verlesen.


    Zitat

    III. De Duumviris iure dicundo
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles zu Duumviri gewählt werden und mindestens XXXII Jahre alt sind, sollen für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Duumviri iure dicundo des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sein. Sie sollen während ihrer Amtszeit das Recht haben, die Toga Praetexta zu tragen, zwei Liktoren, einen Accensus, zwei Scribae, sowie einen Boten, einen Haruspex und einen Tibicen auf Kosten der Stadtkasse haben. Sie sollen spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt vor den versammelten Decuriones die Feiertage des kommenden Jahres verkünden und das Recht und die Macht haben, als Schiedsrichter über Streitigkeiten der Municipes fungieren, die Contiones der Decuriones leiten, die Aufsicht über die Stadtkasse führen, den Magistrati ihre Aufgaben zuweisen und ihre Arbeit prüfen, über Vergabe öffentlicher Aufträge und Verpachtungen entscheiden, sowie sämtliche Wahlen und Abstimmungen der Municipes oder Decuriones leiten. Für ihre Beschlüsse sollen sie mit ihrem Vermögen haften und zum Antritt ihres Amtes ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse legen, das sie am Ende ihrer Amtszeit zurückerhalten sollen, wenn sie ihr Amt rechtschaffen ausgeführt haben.


    "Meine Herren, ich denke hinsichtlich der in den Sätzen eins und zwei aufgeführten Wahlvoraussetzungen und Rechte der Duumviri gibt es keinen Diskussionsbedarf." Falls doch, konnte man jetzt ja trotzdem seine Stimme erheben, wenn man unbedingt wollte.


    "Bei den nachfolgenden Pflichten sehe ich nur bei einer Formulierung Änderungsbedarf. Dort heißt es 'Sie sollen [...]als Schiedsrichter über Streitigkeiten der Municipes fungieren[...].' Ich schätze, damit ist gemeint, dass die Duumviri die Gerichtsbarkeit in erster Instanz in Mogontiacum innehaben. Falls ja, sollten wir das auch klar formulieren."


    Er nahm eine Wachstafel zur Hand, die er im Vorfeld während seiner Überlegungen zur Lex angefertigt hatte und verlas seinen Vorschlag.
    "Daher schlage ich folgende Formulierung vor, wobei ich wie zuvor schon eine vereinfachte Ausdrucksweise vorziehen würde:


    III. De Duumviris iure dicundo
    Duumviri iure dicundo des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sind dejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles dazu gewählt werden und mindestens XXXII Jahre alt sind. Die Dauer ihrer Amtszeit beläuft sich auf ein Jahr. Sie haben während ihrer Amtszeit das Recht, die Toga Praetexta zu tragen, zwei Liktoren, einen Accensus, zwei Scribae, sowie einen Boten, einen Haruspex und einen Tibicen auf Kosten der Stadtkasse in ihrem Officium* zu unterhalten. Sie sollen spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt vor den versammelten Decuriones die Feiertage des kommenden Jahres verkünden. Des Weiteren üben sie die Gerichtsbarkeit über die Municipes aus, leiten die Contiones der Decuriones, führen die Aufsicht über die Stadtkasse, weisen den Magistrati ihre Aufgaben zu und prüfen ihre Arbeit, entscheiden über Vergabe öffentlicher Aufträge und Verpachtungen. Darüber hinaus leiten sie sämtliche Wahlen und Abstimmungen der Municipes oder Decuriones. Für ihre Beschlüsse haften sie mit ihrem Vermögen und zum Antritt ihres Amtes haben sie ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse zu legen, das sie am Ende ihrer Amtszeit zurückerhalten, wenn sie ihr Amt rechtschaffen ausgeführt haben.
    "


    Zuletzt legte Witjon die Tabula beiseite und warf einen Blick in die Runde. Er hoffte, dass alle soweit nachvollziehen konnte, welche Änderungen er eingeflochten hatte. "Gibt es Einwände?"


    Sim-Off:

    * Im Sinne von "Mitarbeiterstab" (siehe Wiki)

  • Die Vereinfachung war für Crispus in Ordnung, allerdings musste er hier doch einen Einwand bringen - sein Rechtsberater hatte ihn extra darauf hingewiesen!


    "Das Problem mit der Gerichtsbarkeit ist, dass das eigentlich schon anderswo in Reichsgesetzen geregelt ist. Deshalb habe ich in meinem Entwurf Schiedsrichter geschrieben - damit sind sie eher Schlichter als Richter und wir können vielleicht in einer rechtlichen Grauzone operieren. Es wird dem Kaiser ja sicherlich recht sein, wenn wir weniger gravierende Streitereien unter uns regeln."


    Einen Moment überlegte er, dann meinte er


    "Sonst bin ich einverstanden. Außer vielleicht noch ein 'und' vor 'entscheiden über Vergabe öffentlicher Aufträge und Verpachtungen'."


    Er grinste verstolen - irgendetwas musste er am Vorschlag eines Duccius ja auszusetzen haben.

  • Zitat

    Marsus: "Gibt es Einwände?"
    Crispus: "Das Problem mit der Gerichtsbarkeit ist, dass das eigentlich schon anderswo in Reichsgesetzen geregelt ist."


    "Nachdem wir uns auf die direkte Formulierung im Gesetz geeinigt haben, schlage ich vor, auch das letzte 'sollen' aus dem Text zu tilgen: Statt 'Sie sollen spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt (...)' schreiben wir doch besser: 'Sie verkünden spätestens drei Tage nach ihrem Amtsantritt (...)'.


    Die Frage von Petronius Crispus zur Gerichtsbarkeit kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht beurteilen. Kannst du mir sagen, in welchem Gesetz ich das finde, Petronius Crispus?"

  • Da hatte Massula ihn natürlich gut erwischt - Crispus war kein großer Jurist und hatte den Codex Iuridicialis selbst nie wirklich gelesen! Also musste er es ein bisschen umschreiben:


    "Äh, naja, im Codex Iuridicialis, würde ich sagen. Da wo das zu den Instanzen steht..."


    Um nicht in der Blöße stehen zu bleiben, gab er noch zum anderen Punkt einen Kommentar ab:


    "Und die Feiertage können wir ja zu den anderen Aufgaben stecken. Wobei ich Aufgaben als 'Ist-Satz' immer etwas komisch finde, muss ich sagen."

  • Zitat

    Crispus: "Äh, naja, im Codex Iuridicialis, würde ich sagen.
    ... Wobei ich Aufgaben als 'Ist-Satz' immer etwas komisch finde"


    "Nun, ich habe mir eben den den Codex Iuridicialis angeschaut, aber nichts Zutreffendes darin gefunden. Im derzeit geltenden Lex Civitatis wird aber den Duumviri die niedere und freiwillige Gerichtsbarkeit zugesprochen. Das hätte man ja wohl nicht dort hineingeschrieben, wenn es schon anderswo geregelt wäre oder mit einem anderen Gesetz in Konflikt stehen würde. Und die Formulierung 'Duumvir iure dicundo', die du, werter Petronius Crispus mit deinem Entwurf in die Debatte gebracht hast, sagt ja auch nichts anderes.


    Ich stimme jedenfalls der vorgeschlagenen Formulierung zu".

  • Da hatte er ihn ein bisschen kalt erwischt - wo genau das stand, das konnte er jetzt auch nicht sagen. Aber irgendetwas hatte er doch in Erinnerung...


    "Naja, wenn man das so betrachtet... dann können wir es vielleicht wirklich so lassen."


    Sicherlich prüfte der Imperator die Gesetze ja ordentlich, bevor er seinen August druntersetzte...


    Sim-Off:

    Es stünde hier:
    § 1 Gerichtsstand und Geltung
    (1) Der Gerichtsstand für alle Instanzen ist Roma, Provincia Italia.
    (2) Der Codex Iuridicialis gilt für alle Taten, die von Römern im Inland oder Ausland begangen werden. Ebenso für einen Rechtstreit zwischen Römern und Peregrini und Peregrini untereinander, so dies auf Römischem Territorium stattfand. ;)

  • An Massula gewandt, bekräftigte Witjon zunächst die Aussage des Petronius. "Richtig, das 'sollen' hatte ich bewusst nicht geändert, da die Lex hierzu eine eindeutige Weisung darstellen soll. Insofern kann ich Petronius nur zustimmen."


    Dann ging er auf die Gerichtsbarkeit ein. "Was das angeht, würde ich es einfach darauf ankommen lassen. Die Lex Civitatis wurde mit der selben Formulierung bereits einmal genehmigt. Ich denke, die Lex Municipalis würde ebenso gebilligt werden, wenn wir die Formulierung beibehalten."


    Sim-Off:

    *hüstel*
    Meiner Meinung nach gehört der Passus über die Gerichtsbarkeit im CodIur schnellstens geändert. Der ist nämlich völlig unhistorisch und dazu auch noch total unpraktikabel. Welcher provinziale Kleinbauer reist schon nach Rom, nur um von seinem Nachbarn die Zurechtrückung eines Grenzsteins einzuklagen?

  • Zitat

    Marsus: " ... das 'sollen' hatte ich bewusst nicht geändert, da die Lex hierzu eine eindeutige Weisung darstellen soll."
    (zur Gerichtsbarkeit): "Die Lex Civitatis wurde mit der selben Formulierung bereits einmal genehmigt. Ich denke, die Lex Municipalis würde ebenso gebilligt werden, wenn wir die Formulierung beibehalten."


    Als ich hörte, was Witjon da zu zu dem Wort sollen gesagt hatte, beugte ich mich vor und sagte zu ihm: "Bona Dea, das geht nicht in mein Mäusehirn rein, dass mit dem Wort 'sollen' eine eindeutige Weisung ausgedrückt wird. Aber ich bin kein Pingelskrämer und sage: soll es halt drin stehen bleiben". Ich grinste.


    "Zu der Sache mit der Gerichtsbarkeit bin ich der Meinung, dass hier im Codex Iuridicialis eine Lücke besteht. Diese Lücke wird auch von keinem anderen Gesetz ausgefüllt. Und wo kein Recht ist, da können wir ganz ungeniert uns das Recht nehmen und hier in Mogontiacum mithilfe unserer Lex Municipalis eine örtliche Gerichtsbarkeit zu etablieren. Wenn das Roma nicht passt, dann müssen die eben nacharbeiten."

  • "Wunderbar, dann sind wir uns ja einig," grinste Witjon zurück. Er war froh, dass diese Diskussion wesentlich entspannter und nicht so verbissen geführt wurde, wie zu Beginn. Vielleicht auch deshalb, weil Laetilius noch keinen Pieps gesagt hatte. "Kommen wir zum vierten Absatz."


    Zitat

    IIII. De Quaestore
    Derjenige, der durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der ehemaligen Aediles zum Quaestor gewählt wird und mindestens XXVII Jahre alt ist, soll für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Quaestor des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sein. Er soll während seiner Amtszeit das Recht haben, einen Accensus und zwei Scribae, sowie einen Boten auf Kosten der Stadtkasse zu haben. Er soll das Recht und die Macht haben, die Stadtkasse nach dem Willen der Duumviri verwalten, Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft aufschreiben und die Steuern des Municipium einziehen und pünktlich an die Procuratores abführen. Für ihre Beschlüsse soll er mit seinem Vermögen haften und zum Antritt seines Amtes ein Pfand von 500 Sesterzen in die Stadtkasse legen, das er am Ende ihrer Amtszeit zurückerhalten soll, wenn er sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat.


    "Wie zuvor sollte das 'Soll' geändert werden in 'ist'." Er schmunzelte immer noch über diese Wortspiele, die sich vermutlich durch die ganze Verhandlung ziehen würden. "Ich glaube, das ist die einzige Änderungsnotwendigkeit. Oder fällt jemanden noch etwas anderes auf?"

  • "Ich unterstütze den Antrag des Duumvir."


    sagte Crispus - das ganze war ja quasi unverändert übernommen worden. So große Aufschreie schien das ganze ja gar nicht zu erzeugen...

  • Zitat

    Marsus: "Ich glaube, das ist die einzige Änderungsnotwendigkeit. Oder fällt jemanden noch etwas anderes auf?"


    Kaum hatten wir eine gute Ausrede dafür gefunden, dass wir in eigener Regie Gesetze machen konnten, lief die Gesetzgebungsmaschine auch schon auf Hochtouren. Und Laetilius hatte immer noch keinen Pieps gesagt.


    "Nein", sagte ich, "keine Änderungswünsche. Ich stimme zu. Mein allgemeines Votum ist aber, dass wir die Kandidaten für dieses Amt wegen der unliebsamen Vorfälle mit der Stadtkasse seeehr sorgfältig aussuchen". Ich grinste schon wieder.

  • Wieder gab es keine Einwände bis auf den, den Massula scherzhaft einwarf. Witjon nahm das mit gemischten Gefühlen auf, fühlte er sich doch als Duumvir immer noch ein bisschen mitschuldig am Diebstahl der Stadtkasse. Daher kam er lieber schnell zum nächsten Absatz.


    Zitat

    V. De Aedilibus
    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, sollen für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sein. Sie sollen während ihrer Amtszeit das Recht haben, zwei Scribae, sowie einen Boten auf Kosten der Stadtkasse zu haben. Sie sollen das Recht und die Vollmacht haben, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen, öffentliche Spiele abzuhalten, und bei Bedarf das Kommando über die Vigiles zu führen.


    "Also, das selbe Spielchen. Ich schlage vor:


    Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Ulpium Mogontiaciensis. Sie haben während ihrer Amtszeit das Recht, zwei Scribae, sowie einen Boten auf Kosten der Stadtkasse zu haben. Sie haben das Recht und die Vollmacht, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen, öffentliche Spiele abzuhalten, und bei Bedarf das Kommando über die Ordnungskräfte zu führen.


    Wie ihr seht, habe ich eine kleine Änderung hinsichtlich der Aufgaben der Aediles vorgenommen. Die Vigiles sind vor einigen Jahren abgeschafft worden. Seitdem übernehmen die örtlichen Handwerkervereine ihre Aufgaben im Brandschutz. Die Stadttore werden ohnehin von den Milites der Secunda kontrolliert und Verbrechensverfolgung steht bekanntlich jedem Privatmann selbst zu. Ich würde daher den Begriff 'Ordnungskräfte' hier vorziehen."
    Im übrigen war Witjon gerade ein gravierender Unterschied zur Lex Civitatis aufgefallen, den er aber bewusst nicht ansprach. Damals, als die Lex Civitatis diskutiert worden war, hatte Laetilius darauf gepocht, dass die Ämter ab den Aediles aufwärts nur noch von den Decuriones aus ihren Reihen gewählt wurden. Die Lex Municipalis sprach davon, dass die Ämter aus den Reihen der Municipes besetzt werden sollten. Witjon fand daran nichts Verbesserungsbedürftiges und ließ diesen Passus wie bereits bei den beiden Absätzen zuvor unkommentiert.

  • Und schon waren die Aediles an der Reihe. Der Vorschlag klang nicht unbedingt schlecht, wie er feststellen musste - auch wenn er hier doch einen kleinen Einwand vorbringen wollte.


    "Meinetwegen können wir das auch so lassen. Allerdings ist mir aufgefallen, dass wir seit der Abschaffung der Vigiles niemanden mehr haben, der nachts darauf achtet, dass kein Feuer ausbricht oder so, oder?


    Vielleicht wäre es also doch wieder sinnvoll, einen oder zwei Vigiles als Nachtwächter zu bestellen, die nachts durch die Vici patrouillieren und bei Gefahr vor Feuer warnen oder Einbrecher abschrecken."


    Es musste ja nicht gleich wieder so eine paramilitärische Einheit wie die alten Vigiles sein. Eine Handvoll Männer würde vermutlich schon ausreichen. Oder man stellte Servi Publici dafür ab...

  • Zitat

    Marsus: "Die Vigiles sind vor einigen Jahren abgeschafft worden und Verbrechensverfolgung steht bekanntlich jedem Privatmann selbst zu. Ich würde daher den Begriff 'Ordnungskräfte' hier vorziehen."


    Das Gesagte überzeugte mich nicht ganz und so wandte ich mich stirnrunzelnd an Marsus.


    "Ich bin nicht zufrieden mit diesem Text. Man muss doch folgendes berücksichtigen, werte Kollegen: Mit der Provinzreform sind nicht die Vigiles abgeschafft worden, sondern lediglich die Regionalverwaltung als zuständige Behörde. Damit sind die Vigiles nicht etwa in einer Nebelwand verschwunden. Nein, denn die hier angesprochenen Pflichten sind an die Civitates weitergeben worden. Die geltende Lex Civitatis erwähnt sehr richtig unter § 5, Absatz 1 den Polizeidienst als Aufgabe des Aedilen. Daran sollten wir festhalten. Daran müssen wir auch festhalten, weil der Codex Iuridicialis die Behörden dazu verpflichtet, ex officio ermittelnd tätig zu werden, wenn ihnen ein Verbrechen bekannt wird, unabhängig davon, ob ein Bürger Anzeige erstattet hat. Ich bin nicht damit einverstanden, wenn die Stadt die Ermittlungsarbeit den Bürgern aufbürdet und plädiere deshalb dafür, die Vigiles wieder einzuführen und ihren Aufgabenbereich per Gesetz zu regeln."


    Die Provinzreform hatte wohl etwas Verwirrung geschaffen und so war eine Grauzone entstanden, in der man vielleicht etwas kühne Lösungen für noch nicht richtig verstandene Zuständigkeiten gefunden hatte. Aber jetzt, wo man an einer Lex Municipalis herumbastelte, war die Zeit gekommen, saubere Regelungen herzustellen.


    "Dass wir beim Diebstahl der Stadtkasse einen privaten Ermittler eingesetzt haben, war keine saubere Lösung, auch wenn Magonidas offenbar gute Arbeit leistet. Meiner Meinung nach hätte das vom Aedil übernommen werden müssen".

  • "Quatsch, Domitius!"


    meldete sich Crispus noch einmal zu Wort - über die Frage der Notwendigkeit von Vigiles hatte er sich immerhin schon einmal Gedanken gemacht. Und gerade mit einer Legion als Nachbarn war es definitiv nicht nötig, sich einen größeren bewaffneten Trupp zu unterhalten.


    "Der Polizeidienst ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Also dass niemand randaliert oder so. Dafür können sie auch noch die Beneficarii vom Statthalter anfordern, wenn's hart auf hart kommt. Ansonsten dürften aber wohl ihre Scribae und privaten Sklaven ausreichen."


    Vielleicht musste er noch etwas weiter ausholen.


    "Wenn die Marktordnung gestört wird oder jemand randaliert, braucht man ja keinen Ermittler. Und wenn es um etwas Schlimmeres geht, also ein Verbrechen gegen die ganze Civitas, sehe ich nicht, warum nicht die Gemeinschaft der Decuriones darüber bestimmt, wen sie als Ankläger oder Ermittler einsetzt. Wenn nicht die Duumviri sich an den Legatus wenden, immerhin sind sie die Repräsentanten der Civitas."


    Was nicht sauber daran sein sollte, war ihm zumindest nicht klar.


    "Ich finde, wir brauchen Vigiles nur für einen Zweck: Nachtwache. Wie der Name schon sagt. Weil tagsüber gibt's ja auch noch die Magistri Vici, die aber nachts schlafen. Als Ermittler brauchen wir auf jeden Fall keine Vigiles. Die haben von solchen Sachen meistens sowieso weniger Ahnung als jemand wie Mathayus."

  • "Ich pflichte Petronius voll und ganz bei", sagte nun auch Witjon, der die Rede des Domitius für völligen Humbug hielt. "Dir sollte doch längst bekannt sein, dass Verbrechensverfolgung ganz im Zeichen der Privatperson steht. Wieso sollte die Res Publica eine Verletzung sühnen, wenn doch der Geschädigte selbst Anklage vor dem Praetor beziehungsweise dem Statthalter erhebt? Und erst recht stellt sich die Frage, warum wir auf Kosten der Stadtkasse eine Einheit unterhalten sollen, die Privatleuten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt?" Er schüttelte verständnislos den Kopf. "Darüber hinaus hat Petronius ganz recht, dass die Vigiles einzig und allein der Nachtwache dienen. Und die übernehmen, wie ich ja gerade bereits erklärt habe, seit der Auflösung der Vigiles, die der Ordo Decurionum übrigens damals selbst beschlossen hat, die Handwerkervereine unserer Civitas. Es ist also überflüssig, erneut Vigiles in Mogontiacum zu etablieren, denn die von dir genannten Pflichten können wir auch so erfüllen. Ohne Vigiles."

  • Volusus Pleminius Cartilianus Labeo
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/b-germanen-maenner-alt/21.jpg]


    "Meine Herren...", wandte sich nun Labeo an die streitenden Decuriones, nachdem er sich eine ganze Weile lang bedeckt gehalten hatte, "..auch wenn die Abschaffung der Vigiles und die Übernahme von deren Aufgaben durch die Handwerksvereine von Duccius Marsus treffend beschrieben worden ist, so muss ich doch darauf aufmerksam machen, dass Faustus Massula von den Domitiern nicht unrecht mit seinem Hinweis hat, dass es distinkte Aufgabe eines der Aedile ist die Ordnung in der Civitas aufrecht zu erhalten, und dies vorrangig vor der Privatverfolgung. Es werden ihm nicht zuletzt genau deshalb eine festgelegte Zahl an Beneficarii/Apparitores zur Seite gestellt, die aus der Stadtkasse bezahlt werden und die er nicht erst von der Provincia acquirieren muss. So wie Domitius bereits festgestellt hat, stellte die Verbrechungsverfolgung im Falle der gestohlenen Stadtkasse eine erhebliche Verletzung der zuvor erlassenen Lex Civitatis dar. Die Errungenschaften des unrechtmäßig eingestellten Ermittlers außen vorgelassen... ich bitte in Zukunft darum sich in solchen Fällen an das Recht zu halten, sonst können wir uns dieses riesige Aufheben auch einfach sparen."

  • Dies war eine Sache, bei der er ausnahmsweise mitreden konnte - zum einen, weil Beneficarii normalerweise abkommandierte Legionssoldaten waren und er sogar ein paar von ihnen kannte, zum andern, weil er als Magistratus ja quasi ein Aedil gewesen war. Und was dieser junge Germanenschnösel da quatschte, ging auf keine Kuhhaut!


    "Die Stadtkasse zahlt einem Aedil gerademal zwei Scribae - und zwar für alle seine Aufgaben! Zwar haben wir auch ein paar Servi, die der Stadt gehören, aber niemanden, der dafür gemacht ist, in irgendwelchen Fällen zu ermitteln. Meistens ist ja nichtmal der Aedil ein Jurist!


    Und die Beneficarii überwachen meines Wissens nach die Landstraßen. Und werden auch nicht von der Stadtkasse, sondern aus der Legionskasse bezahlt. Das sind nämlich Soldaten."


    Er verschränkte die Arme vor der Brust. Diese ganze Diskussion passte ihm schon wieder gar nicht - das war nur wieder Gerede, das vom eigentlichen Thema abschweifte.


    "Ich schlage vor, wir besprechen die Frage, wer im Namen der Stadt ermitteln darf oder nicht ein ander Mal, dann kann sich jeder drauf vorbereiten oder nochmal einen richtigen Juristen dazu befragen. Mit meinem Entwurf hat das ja nichts zu tun."

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