Entwurf einer Lex Municipalis

  • Dem alten Petronier leuchtete es auch nicht so recht ein, wo der entscheidende Unterschied lag, sodass er nur sagte


    "Dann können wir ja weitermachen, oder? Die Praetextati würde ich wie gesagt nur in die Geschäftsordnung schreiben, die können die Entscheidungen ja sowieso nicht beeinflussen und wir vermerken ja auch nicht, dass ein Scriba oder so an Sitzungen teilnimmt."


    Nicht rede- und stimmberechtigte Teilnehmer in der Lex Municipalis waren dann doch ein bisschen viel - und dann konnte man auch gleich alles reinschreiben...

  • Witjon unterdrückte einen genervten Seufzer. Petronius verstand ganz offensichtlich einfach nicht, worum es ihm wirklich ging! Aber Witjon hatte jetzt auch nicht mehr die Kraft und die Geduld, mit dem alten Mann über Kinkerlitzchen zu diskutieren. Dann schrieben sie es halt in die Geschäftsordnung, Witjon war das nun egal. Müde winkte er einen Sklaven mit der nächsten Tabula heran.


    "Na gut, dann eben in die Geschäftsordnung. Kommen wir halt zum nächsten Absatz..." Und der Scriba las laut vor.


    Zitat

    XI. De Legatis mittendis
    Wenn es notwendig ist, Gesandte zu entsenden, so sollen die Decuriones unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum die Entsendung einer Gesandtschaft, ihre Aufgaben und die zur Verfügung gestellten Mittel in einer Contio beschließen. Der Duumvir hat nach diesem Beschluss Decuriones als Legati auszuwählen nach freiwilliger Meldung oder durch Los, jedoch nicht solche, die den Decuriones durch ihr Amt oder anderes noch in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig oder älter als sechzig Jahre sind. Die erwählten Legati sollen dann beizeiten aufbrechen und nach dem Decretum der Decuriones ihre Gesandtschaft erfüllen. Die Decuriones sollen unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum auch bestimmen, ob den Legati ein Wegegeld aus der Stadtkasse zugesprochen werden soll.


    "Hier hätte ich ebenfalls nur minimale Änderungen vorzuschlagen.


    Wenn es notwendig ist, Gesandte zu entsenden, so haben die Decuriones unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum die Entsendung einer Gesandtschaft, ihre Aufgaben und die zur Verfügung gestellten Mittel in einer Contio zu beschließen. Der Duumvir hat nach diesem Beschluss Decuriones als Legati auszuwählen nach freiwilliger Meldung oder durch Los, jedoch nicht solche, die den Decuriones durch ihr Amt oder anderes noch in irgendeiner Weise Rechenschaft schuldig oder älter als sechzig Jahre sind. Die erwählten Legati haben dann unverzüglich aufzubrechen und nach dem Decretum der Decuriones ihre Gesandtschaft zu erfüllen. Die Decuriones können unter Vorsitz eines Duumvir durch Decretum auch bestimmen, ob den Legati ein Wegegeld aus der Stadtkasse zugesprochen werden soll.


    Dabei ist das erste sollen ein haben geworden, ebenso wie jenes im dritten Satz. Im letzten Satz halte ich es für richtig, ein können einzusetzen, um den Decuriones ein Ermessen zuzubilligen. Ansonsten sehe ich keinen weiteren Änderungsbedarf."




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Der Duumvir wirkte tatsächlich ein bisschen erschöpft, als er auch diesen Abschnitt ad acta legte und fortfuhr. Wie Iulius dem Alten erzählt hatte, bildeten Gesandtschaften einen häufigen Streitpunkt unter Decurionen, da niemand gern von zu Hause wegging und am Ende auch noch dafür bezahlen musste. Die Änderungsvorschläge des Ducciers änderten aber nichts substantielles und so vermeldete Crispus nur


    "Angenommen!"


    ausrief, dann aber noch beschwichtigend hinzufügte


    "Von mir aus..."

  • Petronius stimmte zu und auch sonst regte sich kein Widerstand. Witjon ließ also den nächsten Absatz verlesen.


    Zitat

    XII. De Pecunia Commune
    Die Duumviri sollen die Stadtkasse nach Maßgabe ihrer Vorgänger verwalten und daraus kein Geld auf die Municipes, die Decuriones oder andere Bewohner der Stadt verteilen. Sie sollen das Recht haben, die Ausgaben für einen Bereich zu erhöhen, wenn die Mehrheit Decuriones in einer Contio diesen zugestimmt hat und sie einen Eid schwören, dass dies zum Wohle der Stadt geschehe. Ausgenommen davon sollen sein Ausgaben für religiöse Feiern, Spiele und Mähler, an denen die Municipes oder die Decuriones teilnehmen, die Löhne der Apparitores, Ausgaben für Gesandtschaften, Reparaturen öffentlicher Gebäude und Tempel, die Verpflegung der Servi Publici, für religiöse Handlungen der Magistrate im Namen des Municipium und solche für die Erfüllung der Amtspflichten der Magistrate. Diese zu erhöhen soll den Duumviri auch ohne das Schwören eines Eides und die Abstimmung der Decuriones erlaubt sein.
    Auch sollen diejenigen, die mit der Verwaltung der Stadtkasse oder öffentlicher Betriebe betraut sind, sollen nach dem Ende ihrer Aufgabe innerhalb von dreißig Tagen den Decuriones eine Abrechnung vorlegen. Die Decuriones sollen drei Decuriones mit der Prüfung dieser Abrechnung betrauen. Sollten diese Fehler zum Schaden des Municipium Ulpium Mogontiaciensis feststellen, so soll derjenige, der diesen Fehler verantwortet, die doppelte Summe seines Fehlers an die Stadtkasse zahlen.
    Jeder soll das Recht haben, Missbräuche der Stadtkasse anzuzeigen. Die Decuriones sollen dann in einer Contio über den Angeklagten richten.


    "Ich denke über diesen Absatz sollte man nochmal nachdenken. Mir kommt er ziemlich sperrig vor. Wieso beispielsweise wird erst allgemein das Erfordernis einer Abstimmung und eines Schwurs genannt, um dann eine ellenlange Auflistung von Ausnahmen zu machen? Was ist denn davon jetzt nicht ausgenommen? Und...äh..." Er runzelte nachdenklich die Stirn, bevor er auf einen weiteren Punkt zu sprechen kam. "Hier. Wäre es nicht einfacher, einen Decurio zu einer Art Censor zu ernennen, der die Amtsprüfungen durchführt, statt schon wieder Decuriones zu diesem Zweck wählen zu lassen?" Witjon konnte sich bisher auch nicht erinnern, dass sie schon eine Kontrollinstanz für die Amtsträger eingeführt hätten. Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht.





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Diesmal ging es tatsächlich erstaunlich schnell. Beim nächsten Punkt würde es dagegen wahrscheinlich mehr Streitigkeiten geben, denn beim Geld ging es an die Substanz. Die Frage, die Marsus dazu allerdings stellte, verwunderte den Alten ein bisschen - das hatte sogar er relativ schnell erkannt...


    "Ist doch klar: die laufenden Ausgaben sollen die Duumviri selbst bestimmen können, alles darüber hinaus muss mit dem Ordo Decurionum abgestimmt werden. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel wegen einer Teuerung irgendwelche dringenden Sachen bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden müssen.


    Aber Sonderausgaben, also zum Beispiel neue Gebäude, Feiern für besondere Gäste der Stadt, oder so müssen vom ganzen Rat beschlossen werden. Der Eid soll den Decurionen klar machen, wem sie dabei verantwortlich sind.


    Und zur Kassenprüfung: Da finde ich mehrere Augen besser, das ist weniger bestechungs- oder betrugsanfällig. Ein Censor wäre dagegen ja etwas ganz anderes..."


    Zumindest Crispus stellte sich darunter eher einen Magistraten mit voller Machtkompetenz vor, der nur alle fünf Jahre gewählt wurde und so weiter...

  • In der Tat, das Ding war ziemlich sperrig, aber wenn man genau hinsah, dann nur wegen dieser opulenten Ausnahmeliste. Ansonsten konnte man eigentlich wenig dagegen haben.


    "Werte Decuriones, ich habe mir erlaubt, den Text gleich etwas umzuformulieren, um dem Wörtchen 'sollen' den Garaus zu machen. Ich gehe das dann Punkt für Punkt durch:


    I. Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach Maßgabe ihrer Vorgänger. Sie dürfen daraus kein Geld auf die Municipes, Decuriones oder andere Bewohner der Stadt verteilen.


    Der erste Satz heißt für mich, dass die Duumviri sozusagen das Budget ihrer Vorgänger, was Umfang und Ausgabenbereiche betrifft, unverändert übernehmen. Der zweite Satz ist mir etwas rätselhaft, könnte sich aber auf Geldverteilung zwecks Gewinnung von Wählerstimmen beziehen.


    II. Sie haben das Recht, die Ausgaben für einen Bereich zu erhöhen, wenn die Mehrheit der Decuriones in einer Contio dem zugestimmt hat und einen Eid geschworen hat, dass dies zum Wohl der Stadt geschieht.


    Klarer Fall und strenge Regel. Budgeterhöhungen nicht ohne den Ordo Decurionum. Keine Einwände.


    III. Ausgenommen davon sind Ausgaben für religiöse Feiern, Spiele und Mähler, an denen die Municipes oder die Decuriones teilnehmen, die Löhne der Apparitores, Ausgaben für Gesandtschaften, Reparaturen öffentlicher Gebäude und Tempel, die Verpflegung der Servi Publici, für religiöse Handlungen der Magistrate im Namen des Municipium und solche für die Erfüllung der Amtspflichten der Magistrate. Diese zu erhöhen ist den Duumviri auch ohne das Schwören eines Eides und die Abstimmung der Decuriones erlaubt.


    In der Tat, die Liste der Ausnahmen ist fast so vollständig, dass man kaum Ausnahmen von den Ausnahmen findet. Vielleicht sollte man die Liste zusammenstreichen? Ich weiß zum Beispiel nicht, warum dort Mähler für Municipes und Decuriones drinstehen. Petronius Crispus, hat das vielleicht einen religiösen oder traditionsbezogenen Grund? Aber gegen die Auflistung von laufenden Ausgaben wie Löhne kann man nichts haben, oder?


    IV. Diejenigen, die mit der Verwaltung der Stadtkasse oder öffentlicher Betriebe betraut sind, haben nach dem Ende ihrer Aufgabe innerhalb von dreißig Tagen den Decuriones eine Abrechnung vorzulegen. Die Decuriones betrauen drei Männer aus ihrer Mitte mit der Überprüfung dieser Abrechnung .


    Ich habe nichts gegen diese Regelung. Und zu deinem Einwand, Duccius Marsus: Ob man drei Decuriones oder einen bestimmt, ist gleichgültig. Gewählt werden muss in jedem Fall. Und drei Kassenprüfer sind mir lieber als einer.


    V. Sollten die Prüfer Fehler zum Schaden des Municipium Ulpium Mogontiaciensis feststellen, so hat derjenige, der diesen Fehler verantwortet, die doppelte Summe seines Fehlers an die Stadtkasse zu zahlen.


    Auch hier keine Einwände.


    VI. Jeder hat das Recht, Missbräuche der Stadtkasse anzuzeigen. Über den Angeklagten richten dann die Decuriones in einer Contio.


    Interessant, hier wird dem Duumvir iure dicundo die Rechtssprechung aus der Hand genommen. Aber es ist richtig, weil der Duumvir als Verwalter der Stadtkasse ja sozusagen derjenige ist, der am leichtesten Missbrauch treiben kann."

  • Ein genaueres Durchgehen machte vielleicht Sinn, sodass der Alte sich daran machte, die einzelnen Einwände durchzugehen:


    "Also gut,


    Zu I.: Genau so ist das gedacht.


    Und zu III.: Das hatte ich so aus Vorbildern übernommen, aber ganz so ausführlich müsste man es vielleicht wirklich nicht machen. Bei den Mählern ist wahrscheinlich wirklich vor allem an religiöse Feiern gedacht, bei denen ein öffentliches Mahl folgt, oder eben bei Ludi."


    So viele waren es ja gar nicht...

  • "Wenn es doch so gemeint ist, warum schreiben wir es nicht auch wortgenau hin?" warf Witjon hinsichtlich des von Massula mit 'I' betitelten Diskussionspunkt ein.


    "Was die Mähler angeht, würde ich sagen, dass es doch eigentlich selbstverständlich ist, dass derjenige, der ein Gastmahl veranstaltet, für dieses auch selbst aufkommt. Derjenige Magistrat, sei es ein Aedil oder Duumvir, oder auch ein Decurio ohne Amtsgewalt, der öffentliche Spiele oder ein Gastmahl veranstaltet, hat die Kosten zu tragen. So ist es Brauch, nicht nur in Mogontiacum, sondern auch überall sonst im Reich. Lange Rede, kurzer Sinn. Will sagen: Streichen wir die Feiern, Spiele und Mähler."


    Nachdem er seine Meinung dazu auf den Punkt gebracht hatte, fügte er noch hinzu:


    "Was die Löhne, Gesandtschaftskosten, Reparaturen öffentlicher Gebäude und so weiter angeht, könnte man das alles auch einfach unter 'laufende Ausgaben' zusammenfassen, meint ihr nicht?"





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • I. Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach Maßgabe ihrer Vorgänger. Sie dürfen daraus kein Geld auf die Municipes, Decuriones oder andere Bewohner der Stadt verteilen.


    Für Crispus war es nicht ganz einsichtig, wieso man den ersten Satz groß umformulieren musste - Massula hatte ihn ja offensichtlich genau richtig verstanden und die ausführliche Erklärung würde den Text nur noch länger machen.


    "Wie würdest du es dann formulieren? So etwa?


    'Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach dem Budget ihrer Amtsvorgänger. Sie dürfen daraus keine Geldspenden an einzelne Bewohner der Stadt verteilen.'


    Die Municipes und Decuriones kann man ja vielleicht wirklich streichen, die sind ja auch Bewohner..."


    Beim zweiten Punkt war er aber weniger einverstanden und sah sich genötigt, seine Position etwas klarer darzustellen.


    "Die Ausnahmen würde ich generell aber schon so ausführlich lassen, denn 'laufende Ausgaben' ist ja schon ein sehr dehnbarer Begriff. Die Spiele, Mähler und religiösen Feiern könnten wir aber vielleicht als 'öffentliche Feierlichkeiten' zusammenfassen, das stimmt."

  • "Ja, das passt gut, finde ich. Geldspenden ist das Wort, das ich dort vermisst habe." Witjon lächelte zufrieden. Das war genau das, was er sich vorgestellt hatte. Dass Petronius dann gleich auch einsah, dass man schlichtweg 'Bewohner' schreiben konnte, freute ihn umso mehr.


    Dass Crispus als nächstes Witjons Aussage irgendwie komplett zu verdrehen schaffte und es so aussehen ließ, als wären das genau Witjons Worte, denen der Petronius nun nur noch zustimmte, veranlasste den Duccius zu einem kritischen Stirnrunzeln.


    "Ähm, also ich hatte das eigentlich so gemeint, wie ich es sagte. Aber wenn es dir so am Herzen liegt, lassen wir den Katalog eben so ausführlich. Und 'Öffentliche Feierlichkeiten' kann von mir aus auch so hingeschrieben werden."


    Über solche Kleinigkeiten wollte er jetzt nicht mehr streiten. Das war Witjon wirklich etwas zu blöd. Zumal er später dann eben einfach meckern konnte, wenn etwas aufgrund unklarer Formulierungen streitig war oder wenn jemand nicht erkennen konnte, was das Gesetz meinte.


    "Da ansonsten wohl alle einverstanden sind mit der Vorlage, fasse ich nochmal kurz das Ergebnis zusammen:


    Die Duumviri verwalten die Stadtkasse nach dem Budget ihrer Amtsvorgänger. Sie dürfen daraus keine Geldspenden an einzelne Bewohner der Stadt verteilen. Sie haben das Recht, die Ausgaben für einen Bereich zu erhöhen, wenn die Mehrheit der Decuriones in einer Contio dem zugestimmt hat und einen Eid geschworen hat, dass dies zum Wohl der Stadt geschieht. Ausgenommen davon sind Ausgaben für öffentliche Feierlichkeiten, an denen die Municipes teilnehmen, die Löhne der Apparitores, Ausgaben für Gesandtschaften, Reparaturen öffentlicher Gebäude und Tempel, die Verpflegung der Servi Publici, für religiöse Handlungen der Magistrate im Namen des Municipium und solche für die Erfüllung der Amtspflichten der Magistrate. Diese zu erhöhen ist den Duumviri auch ohne das Schwören eines Eides und die Abstimmung der Decuriones erlaubt. Diejenigen, die mit der Verwaltung der Stadtkasse oder öffentlicher Betriebe betraut sind, haben nach dem Ende ihrer Aufgabe innerhalb von dreißig Tagen den Decuriones eine Abrechnung vorzulegen. Die Decuriones betrauen drei Männer aus ihrer Mitte mit der Überprüfung dieser Abrechnung. Sollten die Prüfer Fehler zum Schaden des Municipium Ulpium Mogontiaciensis feststellen, so hat derjenige, der diesen Fehler verantwortet, die doppelte Summe seines Fehlers an die Stadtkasse zu zahlen. Jeder hat das Recht, Missbräuche der Stadtkasse anzuzeigen. Über den Angeklagten richten dann die Decuriones in einer Contio."


    Und weil Witjon davon ausging, dass damit alles klar war, ließ er den nächsten Absatz verlesen.


    Zitat

    XIII. De Locationibus
    Die Duumviri sollen das Recht haben, öffentliche Pachten zu vergeben. Diese Verpachtungen sollen sie jedoch öffentlich bekannt machen und im Tabularium des Municipium Ulpium Mogontiaciensis archivieren. Ihnen soll es nicht erlaubt sein, öffentliche Verpachtungen an Magistrati des Municipium Ulpium Mogontiaciensis, deren Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder oder Enkel zu vergeben.


    "Hier sehe ich keinen Änderungsbedarf.
    Die Duumviri haben das Recht, öffentliche Pachten zu vergeben. Diese Verpachtungen haben sie jedoch öffentlich bekannt zu machen und im Tabularium des Municipium Ulium Mogontiaciensis zu archivieren. Ihnen ist es nicht erlaubt, öffentliche Verpachtungen an Magistrati des Municipium Ulpium Mogontiaciensis, deren Großeltern, Eltern, Geschister, Kinder, oder Enkel zu vergeben.
    Keine Einwände?"
    Fragend ging sein Blick durch den Raum. Abnicken, bitteschön!




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • "Wenn wir vom Municipium Ulpium reden, dann bin ich vorbehaltlos dafür!"


    erklärte Crispus, wobei sein Einwand natürlich in Kürze obsolet sein würde - aber damit konnte der Alte natürlich nicht rechnen.

  • "Ja, ja. Macht euch nur lustig", winkte Witjon mit einem spöttischen Grinsen ab. Dass die Meute sich auch immer gleich geifernd auf den kleinsten Fehler stürzen musste. Er nahm's leicht und ließ einfach den nächsten Absatz verlesen.


    Zitat

    XIIII. De Apparitoribus
    Diejenigen Scribae, die mit der Führung der Bücher der Stadtkasse und Archive betraut sind und durch die Mehrheit der Decuriones bestätigt wurden, sollen den Duumviri unterstellt sein. Und sie sollen vor Beginn ihrer Amtstätigkeit einen Eid schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie die Bücher nach bestem Wissen und Gewissen führen sollen und nicht wissentlich oder böswillig Fehler in den Büchern machen werden. Auch sollen die Decuriones bestimmen, wie hoch der Lohn jedes Apparitor sein soll, den die Duumviri dann auszahlen sollen. Ebenso sollen die Decuriones über die Aufgaben der Servi Publici bestimmen.


    "Ich empfehle hier folgende minimalen Änderungen:
    Diejenigen Scribae, die mit der Führung der Bücher der Stadtkasse und Archive betraut sind und durch die Mehrheit der Decuriones bestätigt wurden, sind den Duumviri unterstellt. Und sie haben vor Beginn ihrer Amtstätigkeit einen Eid zu schwören bei Iuppiter, Divus Augustus und allen Divi Augusti, bei Divus Iulianus und dem Genius des Imperator Caesar Augustus und allen Göttern, dass sie die Bücher nach bestem Wissen und Gewissen führen werden und nicht wissentlich oder böswillig Fehler in den Büchern begehen. Auch bestimmen die Decuriones, wie hoch der Lohn jedes Apparitor sein soll, den die Duumviri dann auszahlen. Ebenso bestimmen die Decuriones über die Aufgaben der Servi Publici.
    Ansonsten habe ich nichts mehr zu mäkeln. Und diesmal sind auch keine Buchstabenfehler drin, hoffe ich."
    Er schmunzelte in die Runde.





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Zitat

    XV. De Muneribus
    Alle Municipes und Incolae des Municipium Ulpium Mogontiaciensis sollen die Pflicht haben, nach Decretum Decurionum Abgaben für das Wohl des Municipium zu leisten und bei öffentlichen Bauarbeiten bis zu fünf Tage mit ihrem Vieh auf der Baustelle zu arbeiten. Ebenso sollen sie durch die Magistrate herangezogen werden können zur Unterbringung von Soldaten und kaiserlichen Beamten und den Unterhalt von Straßen, an denen sie Güter besitzen.


    Nachdem also der nächste Absatz verlesen worden war, gab Witjon gleich sein Garum hinzu. Mittlerweile hatte er sich in seine Rolle als Diskussionleiter ziemlich gut eingefunden.


    "Alle Municipes und Incolae des Municipium Ulpium Mogontiaciensis haben die Pflicht, nach Decretum Decurionum Abgaben für das Wohl des Municipium zu leisten und bei öffentlichen Bauarbeiten bis zu fünf Tage mit ihrem Vieh auf der Baustelle zu arbeiten. Ebenso können sie durch die Magistrate zur Unterbringung von Soldaten und kaiserlichen Beamten und zum Unterhalt der Straßen, an denen sie Güter besitzen, herangezogen werden.


    Soviel erstmal zum Satzbau. Ich hätte da allerdings noch eine Frage zum Inhalt." Womit er sich an Petronius wandte: "Was ist mit denjenigen, die kein Vieh besitzen? Können die nicht zur Arbeit auf Baustellen verpflichtet werden? Müssen sie Ersatz statt der Leistung ihres Viehs zahlen? Falls nicht, wäre es ja von da an nicht mehr lohnenswert, Tiere zu halten.


    Im Übrigen stelle ich mir die Frage, ob diejenigen, die bei den Arbeiten helfen müssen, für ihre entgangenen Einkünfte während dieser Zeit entschädigt werden sollten. Nehmen wir zum Beispiel einen Fleischer, der einen ganzen Tag auf der Baustelle verliert. Der macht ganz schön Miesen, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Nicht auszudenken der Verlust bei ganzen fünf Tagen.


    Und betreffend den Unterhalt von Straßen: Ist damit gemeint, dass jeder selbst dafür sorgen muss, dass vor seinem Haus der Kies oder die Pflastersteine erneuert werden, oder sind damit nur zusätzliche Abgaben zur finanzierung dieses Zweckes gemeint? Denn 'Güter' ist doch im Sinne von 'Eigentum' zu verstehen, sehe ich das richtig?"





    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Die Fragen, die Marsus bei diesem Abschnitt stellte, waren doch ein bisschen kleinkariert - zumindest für den alten Petronier, der wenig Gespür für juristische Feinheiten hatte. Seines Erachtens nach ließ sich das ganze doch mit gesundem Menschenverstand verstehen.


    "Naja, wer kein Vieh besitzt, der kann keines stellen. Es geht vor allem darum, dass man für öffentliche Arbeiten Lasttiere requirieren kann. Und wer so arm ist, dass er keinen Ochsen oder eine Kuh hat, der braucht auch keine zu stellen, denke ich.


    Zum andern: Eine Entschädigung für die fünf Tage ist, soweit ich weiß, in anderen Municipia nicht üblich. Wenn wir das tun müssten, bräuchten wir überhaupt keine Arbeitspflicht festsetzen, sondern könnten auch gleich Bauarbeiter anheuern. Und fünf Tage im Jahr sind ja auch nicht unbedingt zu viel verlangt - immerhin ist ein Municipium eine Bürgergemeinschaft, bei der jeder seinen Beitrag leisten soll! Übrigens fällt mir da auf, dass man nach den fünf Tagen vielleicht ein "pro Jahr" einfügen müsste.


    Und zum letzten: Soweit ich weiß, ist das auch üblich: Wer großen Landbesitz hat, der profitiert auch stark von den Straßen, die an ihm vorbeigehen und muss deshalb an den Kosten beteiligt werden. Wie genau, können wir je nach Lage entscheiden, würde ich sagen. Soweit ich weiß, gibt's in anderen Civitates beide Möglichkeiten - Geld oder Arbeitsleistung."


    Letztlich ging es ja darum, intakte Straßen zu haben - wer das machte, war am Ende des Tages relativ egal.

  • Die Erklärungen bezüglich des Viehs leuchteten Witjon ein. Er nickte einfach und sagte nichts mehr dazu.


    "Achso, pro Jahr! Ja, das sollten wir tatsächlich dazu schreiben", pflichtete er sodann jedoch bei. "In dem Fall vergiss, was ich über Entschädigungen gesagt habe."


    Und auch Crispus' letzte Antwort stellte Witjon zufrieden. "Na gut, das klingt vernünftig. Ich habe nichts mehr einzuwenden. Damit verbleiben wir mit:


    Alle Municipes und Incolae des Municipium Ulpium Mogontiaciensis haben die Pflicht, nach Decretum Decurionum Abgaben für das Wohl des Municipium zu leisten und bei öffentlichen Bauarbeiten bis zu fünf Tage im Jahr mit ihrem Vieh auf der Baustelle zu arbeiten. Ebenso können sie durch die Magistrate zur Unterbringung von Soldaten und kaiserlichen Beamten und zum Unterhalt der Straßen, an denen sie Güter besitzen, herangezogen werden."




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Crispus lächelte zufrieden - das war ja schneller gegangen, als er gedacht hatte. Das mit dem Jahr war wohl wirklich eine wichtige Information gewesen - aber das das alle Unklarheiten beseitigte... er hatte doch einfach zu wenig Ahnung von der Juristerei...


    "Ja, das finde ich gut!"

  • Wunderbar, der Petronius hatte nichts mehr einzuwenden. Und so wie es aussah, gab es auch keinen Widerspruch von Seiten der anderen Decuriones. Dann also weiter im Text:


    Zitat

    XVI. De Iuris Dictione Municipale
    Die Duumviri iure dicundo sollen das Recht und die Macht haben, Recht zu sprechen so, wie es der Legatus Augusti pro Praetore Germaniae oder durch die Leges des römischen Volkes bestimmt ist. Er soll Gerichte einsetzen und Urteile fällen, wie es nach diesen Bestimmungen gestattet ist.


    "Ich denke, hier gehören einige Wortfehler korrigiert. Außerdem finde ich den ersten Satz etwas umständlich und würde ihn gern wie folgt korrigiert sehen:


    Die Duumviri iure dicundo haben das Recht und die Macht nach den Rechtssätzen des Legatus Augusti pro Praetore Germaniae oder der Leges des römischen Volkes Recht zu sprechen. Sie können Gerichte einsetzen und Urteile fällen, wie es nach diesen Bestimmungen gestattet ist.


    Ansonsten habe ich auch hier keine inhaltlichen Kritikpunkte vorzubringen."




    DECURIO - MOGONTIACUM

  • Zitat

    " ... nach den Rechtssätzen des Legatus Augusti pro Praetore Germaniae oder der Leges des römischen Volkes Recht zu sprechen. Sie können Gerichte einsetzen und Urteile fällen, wie es nach diesen Bestimmungen gestattet ist."


    Die unklare Situation bei den übergeordneten Gesetzen beschäftigte mich immer noch. Über was können die Duumviri zu Gericht sitzen?


    "An sich ist an dem Text nichts auszusetzen, werte Decuriones. Aber ich frage: Gibt es in den übergeordneten Gesetzen eine klare Abgrenzung, über welche Angelegenheiten die Duumviri Recht sprechen können oder dürfen? Ich habe dazu nichts Greifbares gefunden. Falls jemandem von euch hierzu Genaueres bekannt sein sollte, bitte ich um einen Hinweis. Falls aber die höherrangigen Gesetze dazu tatsächlich nichts hergeben, dann sollten wir überlegen, ob wir das in unsere Lex hineinschreiben müssen".

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!