Vorschlag zur Gesetzesanpassung - Lex Germanica Servitium

  • Es war nicht üblich, dass neue Senatoren schnell nach ihrer Ernennung bereits im Senat in Erscheinung traten. Trotzdem war der Consul angefragt worden, den Senator Annaeus Florus mit einer Bitte um eine Diskussion auf die Traktandenliste zu setzen. Es dauerte einige Sitzungen lang, bis es eine Möglichkeit gab, diesem Wunsch nachzukommen. Die Rede des Kaisers hatte einige Dinge bewegt und der Senat hatte einiges zu besprechen gehabt, so dass der Jungsenator halt warten musste.


    Doch heute war es möglich, ohne dass es stören würde.


    Senator Annaeus Florus bittet um das Wort. Er bittet um die Aufmerksamkeit des Hauses betreffend der Lex Germanica Servitium.


    Natürlich wusste der Consul bereits was genau der Jungsenator wollte, denn er liess nicht jeden einfach so Traktanden einbringen. Es war die Aufgabe der Consuln zu entscheiden, welche Themen er dem Senat vorlegen wollte und daher hatte er sich von Annaeus konkret informieren lassen, was er vorhatte.

  • Es war eine Ehre, dass der Consul mich und mein Anliegen erstens angehört hatte und zweitens nun sogar einen Platz gefunden hatte, wo er dieses ins Tagesgeschäft einbringen konnte. Ich war mir durchaus bewusst, dass es unüblich war, dass von mir eigentlich erwartet wurde, zuerst zu lernen und erst später, wenn ich mich bewiesen hatte, das Recht erarbeitet hatte zu sprechen, eigene Ideen einzubringen.


    So trat ich aus den hintersten Reihen hervor, in die Mitte des hohen Hauses, die Senatorentoga noch neu und makellos. Die roten Stiefel, noch zu wenig eingelaufen, quietschten bei jedem Schritt auf dem Marmor.


    Patres conscripti, hohe Herren Consuln, ich bedanke mich zuerst für die Ehre zu euch sprechen zu dürfen. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass Jungsenatoren üblicherweise nicht selbst sprechen. Jedoch haben die Consuln beschlossen, dass mein Anliegen es Wert ist von euch gehört zu werden.


    Hier machte ich eine ganz kurze Pause, um meine Worte wirken zu lassen. Sie sollten das aufkommende Gemurmel abklingen lassen.


    Patres, ich habe in der Vorbereitung auf meine Arbeit in diesen Hallen die Gesetze studiert und habe bemerkt, dass doch einige von ihnen nicht das abbilden, was im Imperium derzeit gelebt und von den Richtern geurteilt wird. Ich habe mich daher entschieden, ein ganz bestimmtes Gesetz sofort zur Diskussion zu stellen. Es handelt sich um die Lex Germanica Servitium, Pars Quarta des Anhanges zum Codex Universalis. Dabei geht es mir nicht darum, dieses Gesetz ausser Kraft zu setzen, überhaupt nicht, denn es ist ein gutes Gesetz, aber es beinhaltet gewisse Dinge, welche wir in meinen Augen diskutieren sollten.


    Sim-Off:

    Mein Vorschlag basiert auf historischen Belegen und auf den im Moment gespielten Tatsachen in verschiedenen Einheiten.


    Ich entrollte eine Papyrusrolle mit dem Text der Lex Germanica Servitium.


    Patres, für den Fall, dass euch die Lex Germanica Servitium nicht erst kürzlich begegnet ist, habe ich den Text hier.


    Codex Universalis


    Anhang des Codex Universalis

    Pars Quarta - Lex Germanica Servitium


    § 1 Haltung von Sklaven

    (1) Jedem Bürger oder Peregrinus ist es erlaubt, Sklaven zu halten.

    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.

    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen. An den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven.

    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen, wenn der Besitzer oder die Besitzer dies erlauben. Die Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgehen, gehören dem Besitzer der Mutter.

    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten und sind dann als Amtsträger ihren Untergebenen weisungsbefugt und genießen Immunität aufgrund der Amtswürde.


    § 2 Freilassung von Sklaven

    (1) Dem Eigentümer des Sklaven ist es erlaubt, diesen freizulassen.

    (2) Der Libertus ist der Client seines ehemaligem Herrn und hat deswegen die gleichen Rechte und Pflichten, die einem Clienten zustehen. Er darf den Patron nicht wechseln.

    (3) Darüberhinaus darf der Patron seinen ehemaligen Sklaven eine gewisse Anzahl von Tagen festlegen, an dem der Libertus für seinen Patron arbeiten muß. Hiebei darf der Patron jedoch nicht in der Anzahl, noch in der Arbeit selbst dem Clienten unangemessene Härten aufzwingen.

    (4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.

    (5) In Bezug auf die Schwangerschaft einer Sklavin gilt die favor libertatis: War die Mutter bei der Empfängnis noch frei gewesen, oder hatte sie auch nur vorübergehend während der Schwangerschaft die Freiheit erlangt, so wird das Kind frei geboren.


    Langsam und deutlich las ich den Text vor. Er war ja nur kurz. Mit einem längeren Gesetz hätte ich dies anders aufgegleist und die Senatoren informiert darüber, dass sie sich den Text vorbereiten könnten.


    Der Punkt, welcher nicht mit unserer Lebensart übereinstimmt, ist Paragraph 2, Punkt 4. "Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden." Diesen Punkt möchte ich zur Debatte stellen und euch meine Argumente und meinen Änderungsvorschlag präsentieren.


    Ich atmete tief durch. Die Stille zeigte mir, dass ich die Aufmerksamkeit durchaus erhielt, welche ich mir erhoffte.


    (geht gleich weiter ....)

  • Nachdem ich zweimal, dreimal tief geatmet und geschluckt hatte, begann ich nun mit der Darlegung meiner Argumente.


    Mir ist bekannt, dass sowohl bei den Vigiles, als auch der Classis, schon früher und auch heute noch Liberti dienen. Ich kann auch Namen nennen, falls ihr dies wünscht. Am Ende der Dienstzeit werden sowohl bei der Classis als auch bei den Vigiles Bürgerrechte verliehen. Wenn wir also Liberti in diese Einheiten aufnehmen und sie zu Soldaten des Imperiums oder zu Beschützern unserer Häuser ausbilden, dann versprechen wir ihnen am Ende ihres Dienstes die Aufnahme in die Reihen der Cives.


    Dies ist die gelebte Handhabung im Moment und dies ist die Handhabung schon seit vielen Jahren. Es gibt Männer, die sich so das Bürgerrecht verdient und es auch erhalten haben. Unser Gesetz jedoch verbietet dies!


    Wir vertrauen den Peregrini in den Alae und Auxiliae, dass sie nach ihrer Dienstzeit treue Bürger Roms werden und erteilen den Peregrini ohne wenn und aber das Bürgerrecht. Einem Libertus, der sich durch seinen treuen Dienst über mindestens dieselbe Dauer wie ein Soldat die Freilassung erarbeitet hat, der danach bereit ist, sein Leben nochmals aufs Spiel zu setzen und erneut Dienst zu leisten, den wollen wir aber nicht in unsere Reihen aufnehmen? Patres ich frage euch, ist dies richtig? Ist dies der römische Dank für ein Leben bestehend aus Dienst an Rom?


    Ich blickte bedeutungsvoll in die Runde der Senatoren, drehte mich einmal um mich selbst, mit ausgebreiteten Händen, die Frage an die Herren übergebend.


    Und der Sklave, der sein ganzes Leben lang seinem Herrn treu gedient hat, der sich für seinen Herrn zu einem Freund, nein, einem Mitglied der Familie entwickelt hat, so dass man ihm die Freiheit schenkt. Was ist mit ihm? Was ist mit dem Herrn? Haben wir das Recht, durch ein Sklavengesetz die Adoptionsrechte eines freien Bürgers einzuschränken? Wenn ein Herr seinen Freigelassenen als einzigen Sohn adoptieren möchte, weil er keine eigenen Kinder hat und sich sicher ist, dass dieser Freigelassene die Gens in Ehre weiterführen würde, haben wir das Recht durch ein SKLAVENgesetz diesem Herrn seinen Wunsch zu verbieten?


    Ich beantrage, auf Grund der Rechte der Bürger und auf Grund der langjährigen Handhabung in den Truppen, den Paragraphen 2, Punkt 4 wie folgt zu ändern:


    "Ein Libertus kann nur durch Adoption oder Ableisten einer kompletten Dienstzeit in der Classis oder bei den Vigiles römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber auf jeden Fall für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden."


    Damit schloss ich meinen Antrag, blickte zu den Consuln und übergab so das Wort an diese, damit die Senatoren die Möglichkeit erhielten, meinen Vorschlag zu besprechen.


    Sim-Off:

    Wie gesagt, das wird seit vielen Jahren im IR erlaubt und ist sogar historisch belegt, dass Freigelassene auch in der Classis und den Vigiles dienen konnten. Somit war es ihnen sehr wohl möglich, das Bürgerrecht zu erhalten. Auch eine Adoption wäre historisch nachgewiesen und spieltechnisch sinnvoll. Es gibt auch eine Spielsituation, welche auf eine solche Adoption hofft.


    Die SL ist über meine Idee informiert und ist bereit die Spielregeln entsprechend anzupassen, wenn der Senat die Gesetzesänderung annimmt.

  • Menecrates konnte sich nicht erinnern, wann jemals im Senat etwas vorfiel, was zum Schmunzeln anregte. Als jedoch der Jungsenator nach vorn trat und jeder Schritt mit einem Quietschen einherging, musste der Claudier schmunzeln. Es gab dafür keinen plausiblen Grund, es erheiterte ihn auf unerklärliche Weise. Insofern war er offen zugetan, als Annaeus seine Rede begann. Dessen Auftreten und Wortwahl gefiel Menecrates. Er hatte hier schon ganz andere Auftritte erlebt.

    'Die Lex Germanica Servitium also', dachte er und wurde aufmerksam. Sklaven gehörten untrennbar zu seinem Leben und zuweilen ließ er auch einzelne frei.


    Ab dem Hinweis auf den strittigen Punkt, lehnte er sich etwas nach vorn. Erst als die Erklärung folgte, verstand er und lehnte sich wieder zurück.

    Bei den ersten Argumenten für den Gesetzesvorschlag nickte Menecrates verhalten. Er besaß genug Einblicke in die Militärpraxis und konnte bestätigen, dass Liberti in den Hilfseinheiten dienten und anschließend das Bürgerrecht erhalten konnten. Er fand diese Vorgehensweise weitgehend normal.

    Für den Rest des Vortrages machte er sich Notizen. Sein Redebeitrag setzte bei der Einführung an, zu der einen sofortigen Standpunkt vertreten konnte. So erhob er sich auch, nachdem ihm das Wort erteilt wurde.


    "Das war ein geballter Vortrag und ebensolcher Vorstoß, auf den ich punktweise eingehen möchte. Ich gebe dem aufmerksamen Jungsenator Annaeus absolut Recht: Dieses Gesetz spiegelt nicht die langjährig übliche Praxis wider." Da lag also schon sehr lange etwas schräg, ohne dass es bisher aufgegriffen wurde. Solche Diskrepanzen fielen schneller neuen Senatoren auf.

    "Die Handhabung, einen verdienten Libertus das Bürgerrecht zu verleihen, erhält meine Zustimmung, nunmehr auch im Gesetz festgeschrieben zu werden. Ich unterstütze diesen Vorstoß sogar durch eigene Argumente." Er streckte die flache Hand vor und fragte: "Ihr erinnert euch doch sicherlich alle noch an den Sklavenaufstand. Die Ermittlungskommission ist zu der Ansicht gelangt, dass eine große Unzufriedenheit unter den Rechtlosen und Ärmsten grassiert. Es fehlt ihnen an vielem, auch an Perspektive. Vielleicht können wir mit der Gesetzesänderung ein Zeichen setzen. Alleine die Möglichkeit auf ein besseres Leben nährt Hoffnung und Hoffnung ist die stärkste Triebfeder, das wissen wir alle. Schon damals, beim Bau der Station, sind etliche Bewohner von den Vigiles rekrutiert worden. Es könnte ein Mosaiksteinchen sein auf dem langen Weg, die Subura zu entkriminalisieren."


    Hätte Annaeus an dieser Stelle seine Ausführungen geschlossen, stünde Menecrates vollständig hinter ihm. Es folgte jedoch das Thema Adoption, was im Grunde nahelag, zu dem der Claudier aber einen sehr festgefahrenen Standpunkt vertrat.

    "Tjaaa, und nun zu Teil zwei. Formell fehlt mir in deinem Vorschlag die Erwähnung von 'Dienstzeit in den Alae und Auxiliae'. Das aber nur nebenbei, inhaltlich wird es schwieriger." Er rang zum einen mit Entschlüssen und zum anderen mit Formulierungen für seinen Wortbeitrag. Am liebsten würde er sich wieder setzen und weitere Zeit mit nachdenken verstreichen lassen.

    "Der folgende Teil deines Vorschlags findet meine Zustimmung: 'Ein Libertus kann durch Ableisten einer kompletten Dienstzeit in der Classis, den Alae und Auxiliae sowie bei den Vigiles römischer Bürger werden.' Logischerweise kann er danach auch adoptiert werden, wer auch immer einen solchen Mann adoptieren möchte.

    Wer mich kennt, weiß, dass ich ausschließlich standesgemäßen Vermählungen zustimme und ich würde auch nur standesgemäß adoptieren. Standesgemäßes Verhalten per Gesetzt zu erzwingen, ist in meinen Augen allerdings nichts wert. Ein Mann hat Prinzipien oder er hat sie eben nicht. Die einen nennen es Dünkel, für mich ist es eine selbst auferlegte Tradition.

    Abgesehen von dieser Hürde, die möglicherweise nur mir im Weg steht, hat ein Mann nach geleisteter Dienstzeit seine Treue zu Rom bewiesen. Ein zur Adoption anstehender Libertus ist für Außenstehende ein nicht zu kalkulierender Unsicherheitsfaktor in einem ohnehin unsicheren Rom und ich habe Zweifel, ob Römer einen solchen Römer gleichberechtigt in ihrer Mitte sehen wollen." Er schwieg und dachte kurz nach.


    "Ich höre mir aber zunächst gern Vorschläge an, wie ein Libertus das Vertrauen der Allgemeinheit und nicht nur von seinem Herrn gewinnen kann. Ich weiß nicht, ob eine Ableistung von sozialer Arbeit mit abschließender Beurteilung

    mich zufriedenstellen könnte, aber darüber nachzudenken und zu diskutieren, halte ich nicht für verkehrt."

  • Die Lex Germanica Servitium war zweifelsohne geeignet für Anpassungen, gleichwohl vor Annaeus Florus sich bereits andere Senatoren erfolglos daran hatten versucht. Flavius Gracchus zollte dem Jungsenator darob seinen Respekt für diesen Schritt und spätestens mit der Verlesung des Gesetzes fand auch er einige Stellen, welche es wert waren, diskutiert zu werden. Zu seinem Bedauern indes waren dies nicht diejenigen Paragraphen, welche Annaeus zur Änderung vorschlug, welcher gegenteilig mit seinem Vorstoß den Flavier regelrecht düpierte. Freilassungen war eines jener Themen, zu welchen Gracchus eine engstirnige und mehr als intolerante Ansicht hegte. Das Konstrukt, in welche Florus' Überlegungen waren eingebettet, schien ihm darüber hinaus noch unerträglicher als das Thema selbst. Es dauerte ein wenig ehedem des Flaviers Empörung derart bezwungen war, dass er sich zu einem Beitrag in gemäßigten Tonfalle in der Lage sah, was durch Senator Claudius' Worte nicht eben erleichtert wurde.

    "Ehedem ich zu dem vorgebrachten Änderungsvorschlag Stellung beziehe, erscheint mir der Auslöser dieser Diskussion überaus bedeutsam. Ein Gesetz ist nicht darob schlecht, da es different gelebt wird, wiewohl unrechtmäßiges Ver..halten kein Grund ist, es durch ein Gesetz zu Recht zu erheben! Wäre dies der Fall, so müssten wir in jeder Gegend, in welcher so manches Gesetz umgangen und gebrochen wird, eben jene Gesetze aufheben oder anpassen, was augenscheinlich kaum der Sinn unserer Re'htsordnung sein kann! Dass ein Gesetz gar in den Einheiten des Imperium ignoriert oder allfällig mutwillig gebrochen wird, sollte nicht dazu führen, dass wir es hier diskutieren, sondern dass der Senat eine Untersuchung und Aufklärung in diesen Einheiten fordert und die entsprechenden Kommandanten zur Rechenschaft gezogen werden! Dass dieser Rechtsbruch darüberhinaus in diesen Hallen bekannt ist und toleriert wird, ist geradezu un..geheuerlich!"

    Dass Anneus Florus nach eigener Aussage Namen konnte benennen und auch Claudius Menecrates nicht eben erstaunt schien, dies beide jedoch augenscheinlich nicht zum Anlasse sahen, diese Gesetzwidrigkeiten zu beanstanden, ließ den jungen, wie den älteren Senator in Gracchus' gegenwärtiger Gunst einige Etagen tiefer sinken.

    "Nicht nur ob dessen sehe ich indes keinerlei Anlass zu einer Änderung der Lex dem Vorschlage folgend. Selbst so ein Sklave in die Freiheit entlassen wird, bleibt er in seinem Gepräge doch stets ein Sklave, und ihn hernach in den gleichen Status mit gleichen Rechten und Ehren zu erheben, welchen einen römischen Bürger auszei'hnen, dies käme einem Affront sämtlicher römischer Bürger gleich. Dass ein Freigelassener in einer unserer Einheiten sich seinen Lebensunterhalt verdingen mag, dies ist doch bereits ein ausreichender Wohlfahrtsakt des Staates gegenüber diesem Freigelassenen und seinem ehemaligen Besitzer, welcher nicht mehr seinen Pflichten nachkommt, um für diesen Lebensunterhalt Sorge zu tragen."

    Diese Pflichtvergessenheit im Form der Freilassung eines Sklaven sollte nach Gracchus' Ansicht grundsätzlich verboten sein. Sofern ein Mann nicht mehr für seine Sklaven konnte aufkommen, so konnte er sie schlussendlich ebenso gut verkaufen. Seine Pferde oder sein Mobiliar warf schließlich auch niemand einfach vor die Türe, nur weil sie einem jahrelang gute Dienste hatten geleistet.

    "Ein eine römische Gens in Ehre weiterführender ehemaliger Sklave ist mir indes ein Widersinn in sich. Und ich möchte Senator Claudius widerspre'hen, dass standesgemäßes Verhalten nicht per Gesetz zu erzwingen ist, respektive Verhalten zur Wahrung der römischen Werte. Wir haben immerhin auch Gesetze zur Einhaltung der mos maiorum, da diese zur Wahrung Roms Größe beitragen. Als Senat von Rom ist es darob nicht nur unser Recht, sondern unsere Pfli'ht, einem römischen Bürger die Adoptionsrechte einzuschränken, sofern das zur Adoption ausgewählte Element mit den Grundsätzen römischer Würde konfligiert. Sofern ein römischer Bürger wahrhaftig seinen Freigelassenen als einzigen Sohn adoptieren möchte, weil er keinen besseren Manne findet, dann ist das römische Reich ohnehin an seinem Ende angelangt und wir müssen uns über Recht und Gesetz keine Gedanken mehr machen!"

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Der frisch erkorene Aedilis Curulis und Sohn des Consular Flavius saß noch immer in den eher peripheren Reihen des Senates und agierte hier, seinem Status entsprechend, primär als Stimmvieh der führenden Köpfe des Senates, in seinem Falle seines Vaters. Als Annaeus Florus Minor indessen seinen Vorstoß formulierte, erschrak Manius Minor zwar weniger als sein Vater, da er doch eine überaus herzliche Relation zu seinem Leibsklaven Patrokolos hegte und auch sonst hinreichend Phantasie besaß, einen Sklaven als Freund zu akzeptieren. Dass indessen ein Sklave römischer Bürger werden sollte, erschien auch ihm zu viel des Guten und somit sprang er seinem Vater pflichtschuldig bei und erhob sich:

    "Ich kann meinem Vater nur beipflichten: Ein Libertus gehört, wie das Gesetz recht einsichtig formuliert, der Clientel seines Freilassers an und dies in weitaus engerer Weise als ein gewöhnlicher Klient, verdankt jener diesem doch geradehin sein gesamtes freies Leben, was die Lex mit den explizit genannten Arbeitsdiensten auch verfügt. Diese überaus enge Bindung und Abhängigkeit steht der Würde eines Civis Romanus entgegen, weshalb unsere Väter in dieser Sache recht trefflich diese Lex formulierten. Wir alle"

    Er blickte in die Reihen des Senates.

    "sind uns bewusst, dass sämtlichen vormaligen Sklaven zeit ihres Lebens der Makel der Unfreiheit anhaftet, möchten sie auch erfolgreiche Geschäftsleute oder gelehrte Juristen sein. Nicht nur die gesetzlich gegebenen Restriktionen sind ihnen auferlegt, auch im Alltag sind sie aus vielen Gesellschaften und Collegia aus dem Willen ihrer Mitglieder heraus exkludiert. Dieser Makel ist also ebenso durch den faktischen Alltag konfirmiert und weder durch einen Rechtsakt, noch durch Militärdienste abzustreifen, so ehrenwert diese sein mögen.


    Weiterhin würde der Erwerb des vollen Bürgerrechts durch Liberti womöglich zu paradoxen Situationen führen: Kann ein Gesetz einem freien Bürger vorschreiben, wer sein Patron ist? Würde der adoptierte Libertus oder jener, welcher durch Kriegsdienst sein Bürgerrecht erhielt, dann auch Gelegenheit haben, gegen seinen Freilasser zu prozessieren, wie es einem freien Bürger nunmal freisteht?


    Zumal sich mir die Frage stellt, wie die erwähnten Dienstpflichten eines Libertus gegenüber seinem Patron mit dem vollständigen Einsatz, der von einem Miles des Exercitus Romanus gefordert ist, in Übereinstimmung zu bringen sind."

  • Menecrates sah Redebedarf, daher ergriff er nochmals das Wort. Er begann mit dem Ende von Flavius Gracchus' Rede.


    "Deine Einschätzung, Senator Flavius, dass das römische Reich am Ende ist, wenn der eigene Freigelassene adoptiert und anschließend zum Genserben eingesetzt wird, teile ich. Schlimmer kann es praktisch nicht kommen. Gleichzeitig stehen wir nicht hier, um über das Verantwortungsgefühl eines solchen Familienvaters zu debattieren, denn er hat keines und gegen diese Mangelerscheinung helfen auch keine Gesetze, sondern wir debattieren in Verantwortung für das Reich. Ich sehe da einen Unterschied. Während der Vater das Schicksal seiner Familie in die Hände eines ehemaligen Sklaven legt, böte das Reich einer überschaubaren Anzahl an potentiellen Unruhestiftern eine Perspektive und könnte sich selbst mit diesem Winkelzug ein wenig aus der Gefahr weiterer Sklavenaufstände manövrieren. Das ist eine Chance für die es kaum eine Alternative gibt."


    Obwohl sich Menecrates bereits positioniert hatte, befand er sich im Zwiespalt. Auf der einen Seite wollte er nicht von Fremden überrannt werden, sollte es doch zu einer inflationären Verleihung des Bürgerrechts kommen. Auf der anderen Seite erkannte er die Chance zur Entspannung der Lage in Rom. Vielleicht gab es die Möglichkeit, Rom gleichzeitig abzusichern.


    "Ich werfe hier einmal einen Gedanken ein, weil er mir spontan kommt, nur damit ich ihn nicht vergesse. Senator Annaeus, hast du einmal das eingeschränkte Bürgerrecht geprüft? Jenes ohne Wahlrecht? Lässt es sich ausschließlich in Eroberungsgebieten anwenden? Es böte dem Anwärter weniger Anreiz, gleichzeitig birgt es für uns ein geringeres Risiko. Ich selbst muss noch abwägen. Ich wollte zunächst meine Befürwortung für die gängige Praxis der Bürgerrechtsverleihung nach Dienstende begründen."

    Er tat es nicht aus Sorge vor einer etwaigen Senatsuntersuchung, wie Gracchus sie vorgeschlagen hatte, denn in seiner Karriere würde sich ein solcher Fall nicht finden lassen. Allerdings kannte er einen verdienten Mann, der einem Libertus das Bürgerrecht verliehen hatte. Vom Schreibtisch aus betrachtet konnte Menecrates Gracchus' Haltung sogar verstehen. Als Mann des Feldes hingegen und unter Berücksichtigung, dass nur eine überschaubare Anzahl von Freien oder Freigelassenen bisher das Bürgerrecht erhielt, stand er hinter dieser im Militär üblichen Vorgehensweise.


    "Dieses Gesetz hat den Anschluss an die Entwicklung verloren und es wird Zeit, es anzupassen. Einem Liberti nach ehrvollem Dienst das Bürgerrecht zu verleihen, verstößt nach meiner Ansicht nicht gegen traditionelle Verhaltensweisen, die unsere Götter erzürnen würden. Im Gegenteil: Wir tragen der gesellschaftlichen Entwicklung Roms Rechnung und ziehen einen gewissen Prozentsatz potentieller Mitläufer bei Aufständen wie zuletzt dem der Sklaven ab. Neben Sklaven sollen insbesondere Christen beteiligt gewesen sein und vor beiden müssen wir Reich und Götter schützen. Dabei gewinnen alle: die Götter, der Staat, Roms Volk und auch die Unterschicht, die Freigelassenen."

    Um die Behauptung zu erläutern, fuhr er fort.


    "Wir geben den Freigelassenen eine Perspektive, weil sie sich erstmalig im Leben und vor allem aus eigener Kraft ein besseres Leben mit größeren Rechten für sich und ihre Kinder schaffen können. Genau das ist auch der Punkt", er wandte sich Annaeus zu, "weswegen ich Bürgerrechte für Liberti mittels Adoption nicht unterstützen werde. Es nützt uns nichts, wenn Freigelassene Rechte durch Zufall, Glück oder Gnade erhalten, aber es nützt der Sicherheit Roms sehr viel, wenn sie sich nicht aus Armut und Perspektivlosigkeit kriminellen Banden anschließen oder aus Frust Aufstände planen. Sie können und sollen stattdessen ein ehrbares Leben selbst in die Hand nehmen."

    Er wusste, sie rangen noch um grundsätzliche Einigkeit, trotzdem wollte er seine Überlegung teilen.

    "Alternativ zum militärischen Dienst könnte ich mir eine vergleichbar lange Leistung im Dienst der Götter oder in staatlichen Verwaltungen vorstellen. Selbstverständlich alles in den gewohnt unteren Rängen. Nicht jeder ist zum Militärdienst geeignet und außerdem", er hob sowohl Zeigefinger als auch Augenbrauen, "ich wüsste dann gern im Gesetz verankert, dass mit der Verleihung der Bürgerrechte zwangsweise die religiöse Treue zum Staat erwiesen sein muss. Mit anderen Worten: Es dürfen einzig die römischen Götter gehuldigt werden und sämtliche anderen Glaubensrichtungen sind untersagt. Wer römische Rechte erhalten will, muss den römischen Glauben annehmen."


    Menecrates blickte zu Gracchus Minor, dessen Einwände nicht von der Hand zu weisen waren. Ein guter Mann, das wusste der Claudier seit langem.

    "Die Qualität des Klientelverhältnisses würde sich bei der Verleihung von Rechten verändern müssen, zwangsläufig. Bereits in dem Moment, wo ein Freilasser einer Dienstableistung seines Klienten zustimmt, räumt er mehr als üblich Freiheiten ein. Ich denke, jeder Freilasser müsste das zukünftig bereits bei der Planung von Freilassungen bedenken, sollte es zu dieser Gesetzesänderung kommen."

  • Die Senatoren argumentierten ihre Ansichten in der Reihenfolge ihres Status innerhalb des Senats. Einzelne hatten Fragen direkt an den Annaeus, andere verzichteten darauf und stellten allgemein ihre Sicht der Sache dar.


    Den Consuln war jedoch klar, dass sie den jungen Annaeus noch einmal reden lassen mussten, da er ja unter anderem von Senator Claudius Menecrates direkt nach einem Sachverhalt gefragt wurde.


    Sie warteten damit jedoch ab, bis die höherrangigen Senatoren ihre Meinungen ausgetauscht hatten. Wenn der Jungsenator etwas taugte, dann hatte er sich Notizen gemacht und konnte sich auch später noch darauf berufen und die Fragen beantworten.

  • Lucius Annaeus Florus Minor

    Hat den Titel des Themas von „Ein Gesetz, das nicht der Realität entspricht“ zu „Vorschlag zur Gesetzesanpassung - Lex Germanica Servitium“ geändert.
  • Sim-Off:

    Nach der eindeutigen Abstimmung unter den Spielern mache ich hier mal weiter. 11 für Bürgerrechtsverleihungen an Liberti, 0 dagegen. Es obliegt nun dem Senat zu entscheiden, wie wir das simON im Gesetz aufnehmen können.


    Die Consuln erteilten mir, nachdem die ranghöheren Senatoren ihre Meinung kundgetan hatten, wieder das Wort, um auf die Fragen und Meinungen antworten zu können.


    Zuerst wandte ich mich an den ganzen Senat, nur um mich danach in Richtung des Claudius Menecrates zu wenden, da ich zuerst auf seine Aussagen reagieren wollte.


    Patres conscripti, eure Diskussion hat gezeigt, dass das Thema durchaus eines ist, welches einer näheren Begutachtung würdig ist. Zuerst möchte ich Senator Claudius Menecrates erwidern, dass ich die Alae und Auxiliae in meinem Vorschlag bewusst nicht genannt hatte, da diese üblicherweise von Bürgern und Peregrini bestückt werden. Die Classis und die Vigiles jedoch stehen im Ansehen noch etwas weiter unten und bieten sich daher speziell an für ehemalige Sklaven. Sollte der Senat jedoch wünschen, dass Liberti auch in den Alae und Auxiliae dienen sollen, dann werde ich dies natürlich entsprechend ergänzen. Daran soll es sicherlich nicht scheitern.


    Ebenfalls war mein Vorschlag einer Adoption eines Libertus lediglich als Alternative gedacht. Persönlich sehe ich ebenfalls nur sehr wenige Gründe, weshalb ein römischer Bürger einen ehemaligen Sklaven als sein eigen Blut anerkennen würde, ausser es handle sich um eine Schuldsklaverei, welche jedoch nach heutigem Gesetz sowieso ungültig wäre und der Sklave demnach seine Freiheit nicht durch Freilassung, sondern durch eine Klage vor Gericht erlangen sollte. Jedoch habe ich gelernt, dass das Anbieten von verschiedenen Alternativen in einer Diskussion meist grosse Vorteile bringt und allen Parteien die Möglichkeit gibt, verschiedene Lösungen zu prüfen. Da in der bisherigen Diskussion deutlich wurde, dass eine Adoption für den Senat nicht in Frage kommt, ziehe ich diesen Vorschlag zurück.


    Nun wandte ich mich auf die andere Seite des Raumes, wo Senator Flavius Gracchus sass:


    Senator Flavius Gracchus hat eingewendet, dass man nicht ein Gesetz ändern sollte, wenn die Menschen es nicht einhalten, sondern die Durchsetzung des Gesetzes angehen sollte. Ich gebe ihm hier prinzipiell recht, doch in diesem speziellen Fall gebe ich zu bedenken, welche Auswirkungen dies haben würde. Man müsste viele Jahre zurück Bürgern ihr Bürgerrecht aberkennen, Provinzstatthalter zur Rechenschaft ziehen, ganze Gentes aus den Bürgerlisten streichen, aktuelle Soldaten aus dem Dienst entlassen. Einmal abgesehen davon, dass dies dem Imperium grossen Schaden zufügen würde bezweifle ich, dass das Gesetz danach dauerhaft eingehalten würde. Von den Folgen in Form von Aufständen möchte ich hier gar nicht sprechen.


    Ausserdem wurde angemerkt, dass der Makel, welcher einem Libertus anhaftet so gross sei. Ich gebe zu bedenken, dass er immerhin so klein ist, dass bereits dessen Kinder nach aktuell gültigem Gesetz das volle Bürgerrecht beantragen können. So riesig kann er also nicht wirklich sein, wenn wir bereits einem Sohn eines ehemaligen Sklaven dasselbe Recht zugestehen, wie den Söhnen der ältesten Familien Roms.


    Dann wandte ich mich wieder der ganzen Versammlung zu:


    Das Bürgerrecht war schon immer ein Thema, über welches gestritten wurde. Zuerst ging es darum, welche Völker im Latium es erhalten sollen und welche nicht. Vor ungefähr 200 Jahren kam es dann genau deswegen zu den Bundesgenossenkriegen. Hier ging es um die Ausweitung des Bürgerrechtes auf alle italischen Stämme. Heute können selbst Peregrini aus Karthago, den germanischen Stämmes des Vercingetorix oder aus Parthia das vollständige Bürgerrecht erwerben. Und wir streiten hier um eine Handvoll Liberti? Männer, die ihre Gefolgschaft Rom gegenüber meist schon ein halbes Leben lang ergeben jeden Tag bewiesen haben? Edle Herren, wie viele Sklaven habt ihr in den letzten Jahren freigelassen, die von ihrem Alter noch in die Armee hätten gehen dürfen? Finden wir 10? Oder sind es gar bloss 5? Oder gibt es überhaupt einen?


    Ich blickte in die Reihen und sah, dass niemand sich meldete. Also fuhr ich fort.


    Selbst wenn heute jemand nicht anwesend ist, der dies tat, dann sind es noch immer nicht viele Liberti, von welchen wir hier sprechen. Zudem steht die Lex Aelia Sentia als älteres Gesetz im Gegensatz zur Lex Germanica. Dort steht klar dokumentiert und von diesem Senat als geltendes Recht anerkannt, dass ein Libertus unter gewissen Bedingungen das VOLLE Bürgerrecht erhalten kann. Nimmt man die Lex Aelia Sentia aus der Zeit des Divus Augustus als Mos Maiorum, so besteht hier eine Diskrepanz zwischen zwei geltenden Gesetzen, um welche wir uns kümmern sollten. Selbstverständlich geht es in einer Diskussion aber immer darum, alle Seiten ernst zu nehmen und wie ich vorhin schon gesagt habe ist es wichtig, verschiedene Alternativen anzubieten.


    Ich sehe daher, unter Einbezug aller bisheriger Voten und des Widerspruches zwischen der Lex Aelia Sentia und der Lex Germanica, die folgenden 2 Möglichkeiten:

    1. Vorschlag 1 wäre, die Lex Germanica abzuändern und den Erwerb des vollen Bürgerrechtes durch Ableisten der vollen Dienstzeit in der Armee zu erlauben. Man kann sogar darüber diskutieren, diesen Dienst auf die Mannschaftsdienstgrade zu beschränken und einen Aufstieg zum Optio oder gar höher zu untersagen.
    2. Vorschlag 2 wäre, die Lex Aelia Sentia als Mos Maiorum über die Lex Germanica zu stellen und einem Libertus bei der Freilassung sofort und ohne Militärdienst das Bürgerrecht zu verleihen. Im Rahmen eines Kompromisses wäre es hier angebracht, dieses Bürgerrecht einzuschränken und zum Beispiel das Stimm- und Wahlrecht nicht zu gewähren. Ausserdem kann gesetzlich festgelegt werden, dass ein Vertrag zwischen dem Libertus und seinem ehemaligen Herrn die Pflichten des Libertus festhalten soll, welche er gegenüber seinem ehemaligen Herrn zu erfüllen hat.


    Bei beiden Vorschlägen wären die Argumente beider Seiten enthalten, nur unterschiedlich gewichtet, und ein offensichtlicher Widerspruch zwischen unseren geltenden Gesetzen wäre behoben.


    Was würde das Imperium gewinnen? Eine Schicht loyaler und dankbarer Steuerzahler.

    Was würde das Imperium verlieren? In meinen Augen nichts.


    Damit schloss ich meine Rede und begab mich mit quietschenden Schuhen ;) wieder zurück in die hintersten Reihen.

  • Obwohl die Rede lang und ihr nur schwer zu folgen war, lief es am Ende auf zwei Möglichkeiten hinaus, bei denen der Claudier eine sofortige Stellung bezog und diese kundtat: "Möglichkeit zwei kommt für mich nicht in Betracht! Da ist Rom jedem senilen Dominus ausgeliefert. Im schlimmsten aller Fälle wird jener manipuliert, weil er des Lebens müde und des Geistes beschränkt ist."

    Einige seiner zuvor genannten Bedingungen fanden keinen Einlass in den Vorschlag, aber das Ende der Sitzung lag in der Ferne und so begnügte sich der Claudier zunächst mit dieser für ihn wichtigsten Erklärung.




  • "Wenn es ohnehin nur um eine Handvoll Männer geht, wozu ver..schwenden wir dann hier unsere Redezeit?"

    , grummelte Gracchus zu seinem Sitznachbarn während Annaeus' Rede, gerade so laut, dass man ihn vernehmen konnte, aber nicht so laut, dass es als Einwand galt. Doch letzendlich sah er gerade darin auch eine Diskrepanz in Florus' Argumentation - einerseits betraf dies nur wenige Männer, andererseits würde man eine ganze Schicht gewinnen, respektive bei der Einhaltung des Gesetzes Aufstände riskieren. Immer wieder schüttelte er ungehalten den Kopf über die Betrachtungsweisen und Vergleiche, welche der Annaer anführte. Dass er schlussendlich zwei Vorschläge als Alternativen bot, welche nur diesen seinen Standpunkten zugutekamen, die Gegenargumente jedoch gänzlich ignorierte, zeichnete ihn zweifelsohne als listigen Politiker aus, minderte sein Ansehen in Gracchus' Ansehen indes nur weiter.

    "Ich stimme Senator Claudius zu, die zweite Option ist gänzlich inakzeptabel."

    Was im Umkehrschlusse nicht bedeutete, dass der Flavier die erste Variante unterstützte.

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Die Consuln nickten, nachdem die einflussreichsten Senatoren ihre Meinung zur zweiten Option bekundet hatten und sich viele andere einfach angeschlossen hatten.

    "Damit ist diese Option vom Tisch. Es bleibt die erste Option. Senator Annaeus, bitte werde genauer."


    Der Ball wurde an mich zurück gespielt und ich erhob mich erneut:

    Mein Vorschlag lautete, die Lex Germanica abzuändern und den Erwerb des vollen Bürgerrechtes durch Ableisten der vollen Dienstzeit in der Armee zu erlauben. Man kann sogar darüber diskutieren, diesen Dienst auf die Mannschaftsdienstgrade zu beschränken und einen Aufstieg zum Optio oder gar höher zu untersagen.


    Auch hierzu kann ich mir verschiedene Varianten vorstellen. Einige würden bloss für Liberti möglich sein, welche schon relativ jung freigelassen wurden, andere stünden auch älteren Männern offen. Dazu ist eine zielführende Diskussion unter uns notwendig.


    Mein grundsätzlicher Vorschlag wäre wie folgt: Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung noch jünger ist als das Maximalalter für den Eintritt in die Armee, also jünger als 30 Jahre, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird somit gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er, wie ein Peregrinus auch, das Bürgerrecht.

    Sim-Off:

    Die SL arbeitet gerade an einer Erschwerung für das Erlangen der Honesta Missio und wird bald dazu kommunizieren. Damit wäre sichergestellt, dass es hier nur IDs schaffen, welche über lange Zeit aktiv sind und sich eine solche Verleihung des Bürgerrechtes auch wirklich verdient haben.



    Ich bin aber selbstverständlich hier nicht derjenige, welcher Entscheidungen trifft. Ich bringe bloss einen Vorschlag vor euch, den ich zwar in meinen Augen gut durchdacht habe, der aber auf Grund meiner vergleichbaren Jungend vielleicht noch fehlerhaft oder ergänzungswürdig ist. Ausserdem habe ich sehr wohl vernommen, dass auch noch andere Teile der Lex Germanica Servitium einer Diskussion würdig wären. Diese könnte man ja vielleicht im Anschluss noch diskutieren, damit wir alles in einer einzigen Überarbeitung des Textes erledigen könnten?

  • Sie würden sich stückweise voranarbeiten müssen und so konnte Menecrates' Einwurf auch nur als Stückgut betrachtet werden, dem sicherlich weitere folgten.

    "Ich habe nicht erkennen können, welche Variante den älteren Freigelassenen offen steht." Möglicherweise stand diese auch noch nicht zur Debatte, da er selbst aber eine Lösung vorschlagen wollte, musste er zumindest nachhaken.


    "Vom Grundsatz her halte ich den ersten Entwurf für eine solide Basis. Eine Anmerkung habe ich: Das Maximalalter sollte nicht älter als 40 Jahre sein. Diese gängige Regel würde ich nicht herabsetzen auf 'nicht älter als 30 Jahre'. Das ist unvorteilhaft und entspricht auch nicht dem Codex Militaris." Unabhängig davon stellte sich ihm eine weitere Frage.

    "Gibt es bereits Überlegungen zu Thema freigelassene Liberta? Wir sollten diesen Sachverhalt nicht vergessen, sondern erörtern. Der Weg über eine Heirat zum gesellschaftlichen Aufstieg zu kommen, steht Frauen aller Schichten offen. Das sollte meiner Meinung nach auch für eine Liberta reichen."

  • Sim-Off:

    Dann beisst sich der Codex Militaris schon seit Jahren mit den Spielregeln. Daher antworte ich einmal nicht simON darauf. Ich bezog mich auf die Spielregeln: IV - Peregriner Berufssoldat - Imperium Romanum (imperium-romanum.info)


    Die älteren Liberti habe ich noch nicht angesprochen, da der in meinen Augen einfachste Weg über das Militär diesen nicht mehr zugänglich ist und jeder andere Weg zwingend eine grössere Diskussion mit sich bringen wird als diese einfachste Variante.

    Zu den Libertae wiederum habe ich mir bislang noch keine Gedanken gemacht, da eine Ehe zwischen Civis und Liberta meines Wissens nach nicht gültig wäre?


    Ich blickte suchend in die Runde. Hier war ich überfragt und hoffte, dass jemand diesen Sachverhalt genauer kannte.

  • Wo die Stimmungslage hin tendierte, konnte Menecrates nicht erkennen. Er fragte daher noch einmal nach, auch um die Sitzung voranzubringen.

    "Ist es denn jetzt so, dass mein Hinweis auf den Codex Militaris angenommen wurde und die Formulierung nunmehr folgendermaßen lauten kann:

    Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung noch jünger ist als das Maximalalter für den Eintritt in die Armee, also jünger als 40 Jahre, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird somit gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er, wie ein Peregrinus auch, das Bürgerrecht."


    Er blickte in die Runde und fügte an: "Oder müssen wir jetzt den Codex Militaris noch zur Abstimmung bringen?"

  • Sim-Off:

    Ich denke, dass dies korrekt ist und wir die Spielregeln an den Codex Militaris anpassen werden. Aber wir sind da noch nicht ganz durch. Der Text ist noch nicht publiziert.


    In meinen Augen wäre das mehr als bloss korrekt, jawohl. Der Codex Militaris stellt die Regeln für den Eintritt in den Militärdienst auf und eine Gleichbehandlung zwischen Peregrini und Liberti ist in dieser Hinsicht meiner Meinung nach wünschenswert.

  • Dass sie sich in den Formulierungen einig waren, bedeutete offensichtlich nicht automatisch, dass die Gesetzesanpassung zur Abstimmung reif war. Menecrates erschloss sich aktuell nicht, wo oder an wem es bremste und da die Consuln die Sitzung für seinen Geschmack zu gemütlich leiteten, schob er sie nochmals an.

    "Senator Annaeus, würdest du die Formulierungen noch einmal zusammenfassen, die Paragraph 2, Punkt 4 ändern sollen? Mir scheint der Überblick ein wenig verloren gegangen zu sein."

  • Offensichtlich war nun doch der Wille vorhanden, einen konkreten Vorschlag zu hören.


    Selbstverständlich, Senator Claudius Menecrates. Der neue Vorschlag, von dir selbst eingebracht, wäre dann wie folgt:


    "Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung noch jünger ist als 40 Jahre, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird somit gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er das Bürgerrecht, wie dies auch einem Peregrinus verliehen wird."


    Ausserdem würde ich vorschlagen, für Liberti welche bereits zu alt sind für diese Option, eine Möglichkeit durch mindestens 10 Jahre Dienst in der städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus, oder dem Cultus Deorum in den Text aufzunehmen.


    Konkret schlage ich vor: "Ist der Libertus bei seiner Freilassung bereits älter als 40 Jahre, kann er das Bürgerrecht durch einen mindestens 10-jährigen Dienst in einer städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus, oder dem Cultus Deorum erhalten. In diesem Falle muss der entsprechende Antrag an den Kaiser von einem Vorgesetzten schriftlich nach Vollendung der erforderlichen Zeit gestellt werden."


    Dann blickte ich zu den Consuln, denn diese mussten nun entscheiden, ob das angemessen war oder nicht.

  • Senator Flavius musste an sich halten, nicht die Augen gen Himmel zu rollen als die Liberti nun auch noch in diverse Untergruppen eingeteilt wurden, welche gesondert betrachtet werden mussten, und nicht zuletzt als man auch noch andachte, den Augustus mit diesen Angelegenheiten zu behelligen. All die Worte, welche an diesem Tage an die einstigen Sklaven verschwendet waren, hätten in andere Bahnen gelenkt zweifelsohne bereits dazu ausgereicht, das Leben tausender römischer Bürger zu verbessern. Und selbst wenn sie nur dazu wären aufgewendet worden, eintönige Berichte aus den Provinzen zu disputieren, wären sie in Gracchus' Augen weitaus sinnvoller gesprochen. Diese gesamte in seinen Augen nicht nur überflüssige, sondern zudem sinnfreie Angelegenheit würde dazu führen, dass er einige Tage schlecht auf jeden Libertus zu sprechen sein und selbst eine Einladung des Voluptarianus Suavis zu einem poetischen Abend würde ausschlagen.

    "Dem Vorschlag zur Erlangung des Bürgerrechtes nach Ableistung des Militärdienstes kann ich zustimmen. Die zivile Variante indes findet meine Ablehnung, da sie mir nicht ausgewogen erscheint. Weshalb sollte ein junger Mann sich auf 25 Jahre gefährlichen Militärdienst verpfli'hten müssen, ein älterer indes nur für 10 Jahre Verwaltungsarbeit?"

    Darüberhinaus - wer 40 Jahre als Sklave gedient hatte, der sollte schlichtweg kein römischer Bürger werden.

    "Sofern wir über diesen Vorschlag abstimmen, beantrage ich darob eine Abstimmung in Teilen."

    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Fast schien es, als kämen sie dem Ende näher. Nach wie vor sah Menecrates in dieser Debatte die Chance, einen Mosaikstein zur Befriedung von Armenvierteln zu gewinnen, denn wo auch Liberti plötzlich eine Zukunftsvision entwickeln könnten, gärte weniger Unmut und Verzweiflung. Davon abgesehen hätte er auch gern das unerquickliche Thema abgearbeitet und zu den Akten gelegt.

    Da Menecrates noch nicht auf Annaeus' Beitrag geantwortet hatte, ging er nun auf beide Meinungsäußerungen ein.

    "Ich stimme Senator Flavius zu und sagte es eingangs der Debatte bereits, eine alternative Dienstableistung an den Göttern - und hier müssten es nach meiner Ansicht explizit römische Göttern sein - oder in staatlichen Verwaltungen müsste unbedingt in vergleichbarer Länge, also ebenfalls fünfundzwanzig Jahre sein. Das zum einen. Zum anderen halte ich es nicht für die Regel, dass ein über vierzigjähriger Libertus viel länger als weitere fünfundzwanzig Jahre lebt, sodass ich für die Altersklasse ab vierzig Jahren keine Lösung für erforderlich halte." Er überlegte kurz und fügte an: "Einer Abstimmung in Teilen stimme ich gern zu. Vielleicht erübrigt sich das aber auch für den einen oder anderen, sollte es darauf hinauslaufen, dass ein Alternativdienst bestenfalls gefahrenfrei, aber keineswegs kürzer als der Dienst im Militär ausfallen wird."

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!