• Ich erinnere hier an eine Klage in Aegyptus eines Käufers gegen einen Verkäufer, der eine serva verkaufte, die dem Käufer weggelaufen ist und weiteres Eigentum des Käufers dabei entwendet hatte

    "So eine Sklavin hatten wir auch einmal in der Casa Furia", erinnerte ich mich an das, was mir berichtet worden war, denn das war noch vor meiner Zeit gewesen: "Der Käufer hat mein vollstes Mitgefühl, so etwas ist wirklich wie ein Griff in die Latrine."

    Die von mir erwähnte fugitive Sklavin war zu allem Überfluss in den Brand des Lupanar Ganymed verwickelt gewesen*, ganz üble Sache, doch das erwähnte ich lieber nicht.

    . Aber vorher: Könnte sich jemand vorstellen, wie Obligationen noch zustande kommen können?"


    Ich hob die Hand:

    "Da gibt es mehrere Möglichkeiten", sagte ich:

    Erstens würde ich obligationes ex delicto, Verpflichtungen aus einem Delikt heraus, und obligationes ex contractu, aus einem Vertrag heraus, voneinander unterscheiden.


    Während sich ersteres durch Wort und/ oder Tat ergibt, kann der Vertrag ganz verschieden zustande kommen:

    Am häufigsten durch consensus, was den übereinstimmenden Willen aller Beteiligten bezeichnet, und die Form ist wählbar.


    Verbal, wenn nämlich die beiden Vertragsparteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, die an eine ganz genau und fehlerfrei auszuführende Wortformel, die conventio, gebunden ist.


    Und den contractus re oder Realvertrag, bei dem zum Vertrag noch ein Realakt dazu kommt: etwas was man tun muss wie einen Pfand abgeben oder etwas quittieren, mir fällt dazu kein konkretes Beispiel ein.


    Überhaupt wäre ich für konkrete Beispiele dankbar, damit ich mir alles recht vorstellen kann“.


    Und auch für das Präzisieren und Verbessern, falls ich mich irrte, aber das verstand sich von selbst.


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  • Wobei es auch hier immer zu bedenken gilt, dass vor Gericht lediglich Verträge oder Willenserklärungen zwischen römischen Bürgern als gültig angesehen werden. Peregrini und Liberti wird das Recht solche abzuschliessen von römischen Gerichten nicht zuerkannt.


    Wieder warf ich einfach etwas ein. Ich hatte keine Absicht, mich hier gross in die Diskussion einzumischen, denn Obligationen waren definitiv mein Schwachpunkt.

  • Tiberius nickte eifrig.


    "Fast alles sehr gut. Saturninus hat es im Prinzip schon das Wichtigste gesagt, wenn er von den Obligationes ex contractu und den Obligationes ex delicto spricht. Ex Contractu also eine Obligation, die sich auf irgendeneinen Vertrag begründet und Ex Delicto, die sich auf ein unerlaubtes Verhalten begründet, das im Zweifel jemanden geschädigt hat. Bei genauerer Betrachtung gibt es dazwischen auch noch die Obligationes quasi ex contractu und quasi ex delicto. Dazu gleich. Zuerst aber:

    Bei den Consensualverträgen ist in der Tat der Consensus das maßgebliche Element. Tatsächlich kann man sich als Faustregel merken, dass es für einen wirksamen Consensualvertrag Consensus und je nach Vertragsart noch weitere Elemente benötigt. Die Arten der verschiedenen Verträge sind durch die Klagen vor dem Prätor und andererseits durch die Lex Mercatus* definiert. Auch ist es korrekt, dass es noch die Verbalverträge und die Realverträge gibt. Verbalverträge kennen wir schon seit sehr alten Zeiten. Es gibt nun neben Konsensual-, Real- und Verbalverträgen noch eine vierte Möglichkeit, einen Vertrag zu schließen, und zwar durch die Eintragung im Hausbuch. Der Schuldner sendet dem Gläubiger ein Schreiben, mit dem er diesen ermächtigt, eine Forderung in das Hausbuch des Gläubigers einzutragen. Mit diesem Eintrag muss der Schuldner die Forderung des Gläubigers gegen sich gelten lassen.

    Wenn der Senator Annaeus nun sagt, dass nur Verträge und Willenserklärungen unter römern anerkannt sind, ist das allerdings nicht ganz präzise. Es gibt in der Tat einige Verträge, die ausschließlich den Quiriten zustehen. Allen voranZum Beispiel die Stipulatio. Es ist außschließlich Bürgern vorbehalten dabei das Wort "spondere" zu gebrauchen. Das ganze funktioniert folgendermaßen: Wenn Aulus dem Gaius aus irgendeinem Grund tausend Sesterze übergeben will, ginge der Dialog Gaius: "M dare mihi spondes?" Aulus: "Spondeo." Dass aber das römische Recht generell Willenserklärungen von Nichtbürgern für ungültig hielte... Was wäre dann die Funktion des Praetor Peregrinus? Oder missverstehe ich dich?"


    Sim-Off:

    * Die ist nicht historisch, sondern nur IR-Recht

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  • Du missverstehst mich in der Tat leicht. Gemäss meinem Wissensstand werden Peregrini in Bezug auf Verträge mit einem Römer ähnlich behandelt wie Frauen. Diese sind ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen befähigt einen rechtsgültigen Vertrag zu schliessen, meist benötigen sie dafür die Zustimmung eines Vormundes.


    Sim-Off:

    Ich hatte eine tolle Website mit diesen Infos, aber finde sie nicht mehr. X(

  • Ich war auf die Antwort gespannt. Denn ein Verwandter war Inhaber eines Handelshauses in Portus Ostiensis, welches Seide, Weihrauch und Datteln importierte, und ich hatte mir zu meiner Beschämung noch nie Gedanken darüber gemacht, wie diese Handelsverträge eigentlich wirklich zu Stande kamen.

    Brauchten die peregrinen Handelspartner dann alle Strohmänner mit römischem Bürgerrecht?

    Mal sehen, was Magister Tiberius erwidern würde.

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  • Eine Zeitlang verfolgte Ravilla die Diskussionen. Während er sie zu Anbeginn als auditive Bereicherung seines Lernprozesses empfunden hatte, glitt der Inhalt alsbald in abstrakte Spähren, so dass der Seius sich genötigt fühlte, hilflos dem Geschehen zu folgen. Eine kurze Gesprächspause nutzte er hernach, um in einer Geste der Kapitulation die Hände, die bis dato in seinem Schoß geruht hatten, auf Brusthöhe zu heben.


    "Wie mir scheint, bin ich in dieser Kette das schwächste Glied. Ich nahm irrtümlich an, der Cursus würde sich auch an Teilnehmer ohne Vorkenntnisse richten. Ich muss gestehen, dass ich nicht mehr zu folgen vermag, geschweige denn, mich sinnhaft am Diskurs beteiligen zu können."


  • "Das ist der Kurs auch Ravilla, ich habe ebenfalls keine Ahnung und bin hier um zu lernen. Manchmal weiß man mehr, als man vermutet zu wissen. Bei anderen Themen versuche ich mir eine Lösung zu überlegen. Sie muss nicht richtig sein, aber allein die Suche nach einer Lösung bringt mich manchmal auf neue Idee und auch auf neue Fragen. Dafür sind wir doch hier, um zu diskutieren und zu lernen", antwortete Lurco freundlich.

  • Ravilla nickte. Er ging konform damit, dass sie sich zum gemeinsamen Lernen hier eingefunden hatten und er war bereit, seinen Eigenanteil zu leisten. Indes fiel ihm genau ebendies zunehmend schwer und er fürchtete, den Faden zu verlieren, wenn er seine Hilflosigkeit nicht kommunizierte. So sehr wünschte er sich, nicht nur konsumierend Anteil nehmen zu müssen, doch stieß er bereits jetzt an die Grenzen seines Verständnisses.


    "Mir als Noch-Laie im Gebiet der Jura fällt es in Anbetracht der Fülle schwer, mich auf dem weiten Feld der juristischen Themen zurechtzufinden", versuchte er, das Problem, das ihn plagte, zu präzisieren. "Wie sind all diese Dinge geordnet? Was davon sind die Grundlagen, was die Spezialisierungen? Der freie Diskurs ist freilich interessant zu verfolgen, indes die Gewichtung der thematisierten Punkte fällt mir schwer zu erfassen. Welche Inhalte sind bedeutsam für welches Amt des Cursus Honorum, welche Themen eher relevant für den Advokaten?"


    Sim-Off:

    Eine Präzisierung des SimOFF-Anliegens erfolgt hier. :)

  • Tiberius lächelte. "Lurco hat denke ich das Richtige gesagt. Lass dich einfach vom Fluss der Diskussion tragen, enn du mir die blumige Ausdrucksweise verzeihen möchtest. Und es wird hier niemand für irgendeine Meinung ausgelacht. Tatsächlich ist es unter den Rechtsgelehrten oft so, dass jemand eine Ansicht vertritt, die zuerst viele andere für abwegig halten, die sich dann aber im Laufe der Zeit doch durchsetzt. Also keine Zurückhaltung mein Freund."


    Er nahm noch einen Schluck.

    "Höre ich noch Bemerkungen zu Florus Einwand? Man könnte sich zum Beispiel grundsätzlich überlegen: Warum sollte ein Fremder überhaupt nach anderem Recht behandelt werden, als ein Bürger?"

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  • "Höre ich noch Bemerkungen zu Florus Einwand? Man könnte sich zum Beispiel grundsätzlich überlegen: Warum sollte ein Fremder überhaupt nach anderem Recht behandelt werden, als ein Bürger?"

    Ich hob die Hand:

    "Überall wo nicht Barbaren leben, ist die civitas * Grundlage der höheren Organisation; schon Aristoteles nennt den Menschen zoon politicon, ein polis also städtebildendes Lebewesen. Der Stadtbürger hat schon andere Rechte, aber auch mehr Pflichten als ein Nichtbürger, sonst wäre das Ganze ja auch irgendwie sinnlos.

    Letzerer darf nicht wählen und auch kein Amt bekleiden, aber dafür ist er auch nicht gezwungen, für Roma zu kämpfen, wenn es hart auf hart kommt. Er darf sozusagen gemütlich zuhause bleiben, während der Civis mit dem Schwert in der Hand den heimischen Herd verteidigt....",

    nun ja, ich selbst hatte es nicht so mit Schwertern in meiner Hand, und die letzten Kriege waren nicht so sehr für den heimischen Herd sondern aus anderen Gründen geführt worden, aber sonst stimmte alles.

    Auch die Athener und die Alexandriner hielten es so, als sie noch unabhängig waren.


    Sim-Off:

    * hier nicht die Verwaltungseinheit, sondern lat. 1. „Bürgerrecht“ 2. „Bürgerschaft“, „Staat“


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  • "Höre ich noch Bemerkungen zu Florus Einwand? Man könnte sich zum Beispiel grundsätzlich überlegen: Warum sollte ein Fremder überhaupt nach anderem Recht behandelt werden, als ein Bürger?"



    "Geschätzer Valerius Flaccus", sagte Marcus, nachdem er sich zuvor umgesehen hatte, ob nicht eine anderer schon zu einer Antwort angesetzt hatte.


    "Wir sollten, wenn wir über Fremde reden, uns immer bewußt machen, daß selbst dabei ein Fremder nicht gleich ein Fremder ist. Die Beweggründe dafür sind mannigfaltig und hängen vielfach damit zusammen, ob es sich dabei um ein peregrīnus subiectus oder einen peregrīnus liber handelt. Dabei unterscheidet Rōma beim Letztgenannten auch nochmals in Abstufungen.


    Davon unabhängig ist auch jeder peregrīnus einem gēns zugeordnet. Nehmen wir ruhig den Bericht 'De origine et situ Germanorum liber' von unserem geschätzten Historikers Publius Cornēlius Tacitus.

    Wenn ich auch nicht in allem der selben Meinung bin, zeichnet er ein anschauliches Bild der einzelnen gēntes. Sie alle sind ihren jeweiligen eigenen Gesetzten unterworfen, die sich nicht nur untereinander untescheiden, sondern auch zu uns. Und hier schließt sich der Kreis.


    Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Gesetze und Rechte, und Fremde haben Einschränkungen in ihren Rechten, wir bei ihnen und sie bei uns. Dies dient zum einen dem Schutz eigener tradierter Handlungen und Regelungen, zum anderen zeigen diese Unterscheidungen auch, in welchen Rechtsraum wir uns bewegen und anpassen müssen.


    Wir haben jedoch hier eine Situation, die es uns erlaubt, gewisse Gegebenheiten zu vernachlässigen.


    Wir sind nicht nur durch den Götterwillen dazu bestimmt, dem Erdkreis Frieden und die Ordnung der Götter zu bringen, sondern wir sind selber von göttlicher Herkunft. Ich möchte da alle Anwesenden an Anchīsēs und Venus sowie Rēa Silvia und Mārs erinnern. Rōma steht wie keine Andere für Liebe und Krieg, man kann auch sagen, Nachsicht und Strenge.
    "


    Marcus bemerkte, dass seine Einleitung wohl eher einem Exkurs in das römische Selbstverständnis und Herkunft gleichkam. Zei,t auf den eigentlichen Fragekern zu kommen.


    "Ein peregrīnus subiectus ist immer noch Bürger seiner eigenen Gemeinschaft mit seiner Gemeinschaft Bürgerrecht, nun aber auch ein peregrīnus subiectus rōmae, was ihn unterwirft und seine Gemeinschaft erhält üblicher Weise einen praefectus gēntium an die Seite gestellt. In diesen Rechtszustand ist er gekommen, weil er sich gegen Rōma in übermütiger und kriegerischer Weise gewandt hat. Damit also gegen den Willen der Götter seine Waffen gerichtet.


    Nun kann man ja diesem Fremden nicht einfach mit uns gleichstellen, die wir stets bemüht sind in Frieden mit den Göttern zu leben und ihrer Ordnung zu folgen.


    Da wir aber auch Venus sind bieten wir einem peregrīnus subiectus die Möglichkeit, wieder in den Ordnungsrahmen der Götterordnung zurückzufinden. Er kann sich folglich durch Taten und Handlungen in den Kreis der Ordnung zurückarbeiten, damit auch Rechte und Freiheiten zurückerlangen, deren höchster Ausdruck das römische Bürgerrecht ist.


    Ein erster Hinweise das die peregrīni subiecti sich der Ordnung wieder verpflichtet fühlen ist der Praefectus cīvitātis. Hiernach folgt das iūs latīnum bis zum Bürgerrecht.


    Unabhängig von den unterschiedlichen Wegen und Möglichkeiten, bleibt davon die einzelne Rechtsvergabe mit ihren Möglichkeiten an peregrīni unberührt. Es können Einzelrechte auch gesondert an Einzelne oder Gemeinschaften vergeben werden.", endete Mārcus seine Ausführung.


    Das Selbstverständnis der Weltordnung im römischen Erdkreis war ein Teil seines Selbstverständnisse, ein Erbteil seiner Vorfahren, es war der Wille der Götter.


    "Geschätzter Fūrius Sāturnīnus, verzeihe mir, doch Aristoteles mag, für sich genommen, eine gewisse Relevanz besitzten, doch spreche ich ihm in diesem Fall jene ab.

    Der Unterschied zwischen Stadt und nicht Stadt mag für die Danaer von belang sein, jedoch nicht für Rōma.


    Oder möchtest du, Sāturnīnus, dem Bürger Roms, der sein Feld bestellt etwa sein Bürgerrecht absprechen, weil er nicht wie du in der Stadt wohnt?


    Ich bin mir sicher, Fūrius Sāturnīnus, dies ist wohl nicht dein wirklicher Standpunkt, sondern, vielleicht ein Fehlinterpretation.


    Uns Römer adelt auch die Feldarbeit, auf Hinweise in unserer Vergangenheit erspare ich mir, du Sāturnīnus, kennst sie doch selber.


    Vielleicht, geschätzter Freund Sāturnīnus, ist das Streben nach griechischen Standpunkten mit Nebenwirkungen behaftet, die dir nicht bekannt ware. Sonst, so denke ich, hättest du sicherlich mit mehr Vorsicht dich diesen Danaer gewidmit."

    Er lächelte freundliche Sāturnīnus an, ein leichtes blitzen in seinen Augen.


    Sāturnīnus empfand er als interessanten Character, doch seine Affinität zu den Danaer, empfand er als unrömisch. Mit feundlichen und spitzen Worten hatte er es kurz angedeutet.

  • Die erste Hälfte der Ausführungen des Annaeus Conservator fand meinen Beifall, und ich hätte beinahe im Überschwang "Roma Aeterna!" gerufen.

    Dann wandte er sich doch direkt an mich. Die Mahnung zur Vorsicht mit den Danaern implizierte eine gewisse...wie sollte ich sagen, politische Unzuverlässigkeit meinerseits, als wäre ich nicht genauso römisch wie er selbst.

    Die Zeiten von Cato maior, in der jeder, der Hellas nicht für den Namen eines Pferdes beim Wagenrennen hielt, als "graeculus" - Griechlein, verspottet wurde, waren jedoch längst vorbei, und ich persönlich hatte es nie für einen Fehler gehalten, Gescheites bei den Nachbarn abzuschauen und Dummes zu verwerfen.

    ( Nebenbei gesagt, schrieb auch Cicero, dass unsere Ahnen sich die Solonsche Verfassung angesehen hatten, bevor sie das Zwölftafelrecht zusammenfassten*)


    " Verehrter Annaeus Conservator", sprach ich in jener überaus höflichen Diktion, die mir zu eigen war, wenn ich nicht mit dem Gesagten übereinstimmte, ich aber nicht in der gesellschaftlichen Position war, den offenen Konflikt zu suchen, doch ich glaube, mein Blick war deutlich:

    "Ich gebe dir Recht. Nicht mit dem, was du über Aristoteles sagst; dieser ist immer relevant.

    Ich führte ihn auch nur auf, um aufzuzeigen, dass in der ganzen zivilisierten Welt das Konzept Unterschied Bürger und Nichtbürger besteht.

    Doch was du ausführst, hatte ich versäumt auszuführen, da es sich mäandernd von der Fragestellung wegbewegte.

    Da du es aber dankenswerterweise...ich wiederhole dankenswerterweise angesprochen hast, möchte ich gerne ergänzen, dass unsere Vorfahren in ihrer Weisheit und geführt von göttlichem Willen selbstverständlich vieles besser gemacht haben als die poleis. Daher haben die auch ihre Quittung bekommen und sind untergegangen.

    Während dort der Bürger auf das Stadtgebiet und die umherliegenden Lande beschränkt war, und selbst Tochterstädte so treulos waren, Mutterstädte anzugreifen, können Römer Tage ja Wochen und Monate reisen und treffen immer wieder auf cives.

    Diese Loslösung von Fragen des Wohnortes und ja, sogar vom Blut, wie es die wackeren Peregrini, die sich tagtäglich in den Hilfstruppen das Bürgerrecht erstreiten, beweisen, ist das wahre Römische - das Geniale.

    Eines Tages wird der Erdkreis das erreichen, was du schon ankündigst: Die Rückkehr zur göttlichen Ordnung. Roma Aeterna."



    Sim-Off:

    * Cicero, De legibus 2, 59. 64.


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  • Als Sāturnīnus auf Mārcus Einlassung antwortete, bemerkte er bei ihm einen schärferen Blick. Ganz so, als hielte der Sprecher sein Worte in Höflichkeit gekleidet im Zaum, doch seine Augen zum Ausdruck bringen, im Grunde einen anderen Standtpunkt zu vertreten.

    'Hatte Sāturnīnus eine Angewohnheit, seine Beweggründe höfflich als Kompliment vergiftet zu kaschieren? Er ist der Klient meines Cousins' dachte Mārcus 'hat daher engen Kontakt, kein Grund sich hinter eine Säule zu vertecken.'

    Er schätzte Sāturnīnus kurz ab, wie weit er ihn aus der Reserve locken sollte. Mit Worten zu sprechen versteht er gut. Warten wir ab, was daraus wird, und Mārcus begann Sāturnīnus zu erwidern.


    "Geschätzter Fūrius Sāturnīnus, ich schätze dein Einrede und werde mich gewiss an deiner Seite finden, bei deiner Darlegung, dass, und hier möchte ich dich gerne zitieren, ... in der ganzen zivilisierten Welt das Konzept Unterschied Bürger und Nichtbürger besteht... . Der momentanen Unpässlichkeit deiner Erinnerung Abhilfe verschafft zu haben, ist doch nicht weiter erwähnenswert. Wir sind doch in einem hochgeschätzten Diskussionskreis.

    Ich bin mir sicher, dass ich ebenfalls etwas vergessen habe, dass die Bedeutung Platons über der des Aristotels steht. (*1) Der Letztgenannte hat ja keine nennenswerten Schulen hervorgebacht. Daher verzei mir bitte den Einwurf, seine Irrelevanz zu ungenau dargelegt zu haben.

    Doch möchte ich dich, Fūrius Sāturnīnus, nicht daran hindern, mir dein Verständnis von Aristotels Relevanz darzulegen. Ich bin gerne bereit, mir von einem Kenner der Materie den Sachverhalt genauer darlegen zu lassen. Würdest du, verehrter Sāturnīnus, mir nach der Rechtsdiskussion, deine Ansichten näher bringen, nehme ich dieses Angebot gerne an. Eventuell bei einem abendlichem Essen." schloß Mārcus seine Wort und lächelte seinen Gesprächspartner an. Kein Grund unhöflich zu werden. Hatte er nicht in wohl gekleideten Worten schon zum Ausruck gebracht, dass Sāturnīnus sich bemüßigt fühlte eine unbedeutende Person hier als Grundlage seiner Darlegungen einzuführen. Da ist es immer besser ein freundliches Lächeln zu haben.




    Sim-Off:

    (*) In der hier gespielte Zeit war Aristoteles in der Tat nicht hoch anesehen. Da war Platon bekannter und hatter mehrer SChulableger. Aristoteles kam erst wieder zur Spätantike wieder zu höherem Ansehen.


  • Ich lehnte mich zurück und hörte zu. Annaeus Conservator zog wohl den Dolch dem Gladius vor, das ging auch heimlich und entstellte den Gegner nicht so sehr, und dennoch blieb es ein Dolch. Erst tat der Annaeus so, als hielte er von Hellenen nichts; jetzt monierte er, dass er Platon und seine Schulen dem Aristoteles vorzog. Nun denn...

    Mit einem herzlichen Lächeln hielt ich einem Valeriersklaven meinen Becher zum erneuten Male hin, dann sprach ich:


    „Verehrter Annaeus Conservator, ein Abendessen, welch reizvoller Gedanke. Leider ist unser Maiordomus kürzlich ertrunken, daher ist mein Zuhause etwas unorganisiert. Die Lokalität müsste also noch gefunden werden.“


    Das war keine Ausrede; ich hatte zuvor schon den Brief der Reederei und den Streit um Schadensersatz erwähnt. Die Casa Furia war gerade wirklich nicht sehr wohnlich:


    „ Ja, dass ich den Schüler vor dem Lehrer nenne, gehört wohl zu den Nebenwirkungen, vor denen du mich bei der Beschäftigung mit den Danaern gewarnt hast. Es gibt auch einfach zu viele davon, Griechen, meine ich, nicht Nebenwirkungen.

    Er war nur zur Veranschaulichung gewählt, da eben Aristoteles und nicht Platon folgende Frage formulierte: Also
    fragen wir, wen man Bürger nennen soll und wer ein Staatsbürger ist? *.

    Das Relevante bei Aristoteles erscheint mir, dass er nicht die ideale Staatsform sucht, sondern das systematisiert, was schon existiert.“


    Das ich für die Einteilung in Kategorien eine Vorliebe hatte, lag gewiss an meiner Arbeit in der Kanzlei. Einige meiner Vorgänger waren höchst systematisch gewesen, was mir das Leben ungemein erleichterte. Und darauf kam es an: Systematiken erleichterten das Leben…:

    „Und um den Bogen zur Frage von Tiberius Flaccus: Warum sollte ein Fremder überhaupt nach anderem Recht behandelt werden, als ein Bürger?

    Aristoteles schrieb auch: Wer nicht in einem Staat lebt, ist entweder ein wildes Tier oder aber ein Gott.

    Ich sehe es eben so, dass der Staat nur bestehen kann, wenn er sich nach außen durch ganz bestimmte Rechte und
    Pflichten für seine Bürger abgrenzt, und damit einen besonderen Innenraum formt, ganz ähnlich wie eine Außenwand ein Haus eingrenzt, und einem dadurch erst bewusst wird, ob man sich innen oder außen befindet.

    Ohne die Mauer hätte das Wort " Haus" keinen Sinn.

    Ohne besondere Rechte und Pflichten hätte das Wort "Bürger" keinen Sinn."


    Noch ein Schluck Wein für mich. Den brauchte ich jetzt. Vielleicht sollte Annaeus Conservator auch mehr trinken, bei der Hochzeit von Senator Florus Minor war er recht munter und ausgelassen herübergekommen.

    Außerdem war der valerische Weinkeller empfehlenswert.


    Sim-Off:

    *(Politika. III 1, 1275a1)

    (*) In der hier gespielte Zeit war Aristoteles in der Tat nicht hoch anesehen

    ** Saturninus schätzt ihn dennoch. ;)

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  • "Hervorragende Gedanken. Ich hoffe alle sind insbesondere bei Conservators Ausführungen zu den Peregrini subiecti und so weiter mitgekommen. Über den Status der fremden Leute in unserem Gemeinwesen kann man sich ausdauernd auslassen. Wir wollen jedoch der Einfachheit halber von nun an als Basis für unsere Gedanken vorstellen, dass es bei unseren Beispielen um römische Bürger geht.

    Ich darf nun noch hinzufügen, dass es für ein Gemeinwesen wie das unsere essentiell ist, mit Nichtbürgern auf einer rechtlichen Ebene interagieren zu können. Auch ein Peregrinus muss in Rom Rechtsschutz erlangen können. Man stelle sich vor, fremde Händler könnten hier einfach beraubt, betrogen und bestohlen werden.

    Es wäre mit unserem Wohlstand in sehr kurzer Zeit vorbei und man würde uns zurecht für weniger zivilisiert halten. Deswegen hat unser Gemeinwesen vor etwa" er rechnete kurz "dreihundertfünfzig Jahren das Amt des Prätor Peregrinus geschaffen, der für die Rechtsstreitigkeiten, die freie Peregrine als Parteien haben, zuständig ist. Mit der Ankunft unseres Gemeinwesens im Handel mit anderen Nationen ist auch eine Flexibilisierung und Modernisierung des Rechts einher gegangen, die ich vorher erwähnte. Ein Effekt den man nicht unterschätzen sollte und der Rom den Sprung zu einer Macht mit der man zu rechnen hat erheblich erleichtert hat.

    Hat nun jemand zum Thema der Peregrinen noch jemand Anmerkungen zu machen? Wenn nicht würde ich gerne einzelne Vertragsarten genauer beleuchten."

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  • "Die Rechtssicherheit für die Peregrini als Händler sichert somit deren Vermögen und das unserer Händler. Es ist logisch und nachvollziehbar, dass sich ein Händler nur dort niederlässt, wo er weiß das er sein erwirtschaftetes Vermögen auch behält. Fragen habe ich keine mehr, Danke der Nachfrage", antwortete Lurco. Die Erklärungen waren absolut nachvollziehbar, nur wie oft dachte man über solche Dinge nach? Erneut hatte er etwas gelernt, unter anderem auch Dinge von so vielen Seiten wie möglich zu betrachten.

  • "Sehr gut." Tiberius klatschte in die Hände. "Beginnen wir also mit den einzelnen Verträgen. Wenn ich eine Wette eingehen müsste, was der Vertrag ist, der am Tag in dieser Stadt am meisten geschlossen wird, fiele mir da ein eindeutiger Kandidat ein. Welchen könnte ich meinen?"

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  • "Hier in Rom bei den Millionen von Einwohnern? In den blauen Dunst hineingeraten, der Mietvertrag", warf Lurco ein. Dabei dachte er an all die Wohnungen, die Insula und Häuser, die meist nochmal untervermietet wurden. Die Anzahl der Mieter war in Rom kaum überschaubar und wenn es von einer Art von Verträgen in rauen Mengen gab, dann waren es wohl Mietverträge.

  • Und ich dachte an all die Tabernae und Garküchen und Märkte der Urbs und hob die Hand: " Vielleicht der Kaufvertrag?", mutmaßte ich. Streng genommen war es ja schon ein Vertrag, wenn ich einem Wirt ein Zeichen gab, mir einen Becher hinzustellen.

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  • "Beides gute Ideen. Aber wenn ich raten müsste, wäre es in der Tat der Kaufvertrag. Allein die Transaktionen, die auf dem Traiansforum jeden Tag getätigt werden. Rechnet man das alles zusammen kommt man bei einer enoremn Anzahl von Verträgen jeden Tag heraus. Was nocheinmal verdeutlicht, dass das Recht an sich jeden Tag zu jeder Stunde um uns herum ist und wirkt.

    Die Geschichte des Kaufes in unserem Gemeinwesen ist wechselvoll. Die Alten haben schon während der frühesten ihre eigenen Methoden entwickelt um eine Ware von Person A zur Person B zu bringen. Die skurilste und dabei auch ehrwürdigste Art des Kaufes ist die Mancipatio. Wer hat davon schon einmal gehört?"

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