Ich erinnere hier an eine Klage in Aegyptus eines Käufers gegen einen Verkäufer, der eine serva verkaufte, die dem Käufer weggelaufen ist und weiteres Eigentum des Käufers dabei entwendet hatte
"So eine Sklavin hatten wir auch einmal in der Casa Furia", erinnerte ich mich an das, was mir berichtet worden war, denn das war noch vor meiner Zeit gewesen: "Der Käufer hat mein vollstes Mitgefühl, so etwas ist wirklich wie ein Griff in die Latrine."
Die von mir erwähnte fugitive Sklavin war zu allem Überfluss in den Brand des Lupanar Ganymed verwickelt gewesen*, ganz üble Sache, doch das erwähnte ich lieber nicht.
. Aber vorher: Könnte sich jemand vorstellen, wie Obligationen noch zustande kommen können?"
Ich hob die Hand:
"Da gibt es mehrere Möglichkeiten", sagte ich:
Erstens würde ich obligationes ex delicto, Verpflichtungen aus einem Delikt heraus, und obligationes ex contractu, aus einem Vertrag heraus, voneinander unterscheiden.
Während sich ersteres durch Wort und/ oder Tat ergibt, kann der Vertrag ganz verschieden zustande kommen:
Am häufigsten durch consensus, was den übereinstimmenden Willen aller Beteiligten bezeichnet, und die Form ist wählbar.
Verbal, wenn nämlich die beiden Vertragsparteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, die an eine ganz genau und fehlerfrei auszuführende Wortformel, die conventio, gebunden ist.
Und den contractus re oder Realvertrag, bei dem zum Vertrag noch ein Realakt dazu kommt: etwas was man tun muss wie einen Pfand abgeben oder etwas quittieren, mir fällt dazu kein konkretes Beispiel ein.
Überhaupt wäre ich für konkrete Beispiele dankbar, damit ich mir alles recht vorstellen kann“.
Und auch für das Präzisieren und Verbessern, falls ich mich irrte, aber das verstand sich von selbst.