Nachdem ich auf dem Forum von einem Bittsteller auf mein Versäumnis aufmerksam gemacht worden war, hatte ich dies bei den Consuln angemeldet und erhielt in einer der folgenden Sitzungen die Möglichkeit, dies auch den restlichen Senatoren zu tun.
Patres conscripti, ich trete heute vor euch, um einen Fehler zu gestehen! Mit einer "captatio benevolentiae" hatte schon manche gute Rede begonnen, aber diese würde nicht gut werden, das wusste ich schon jetzt. Auch war ich mir der Reaktion eines Flavius Gracchus bereits sehr sicher.
Bei meinem Vorschlag zur Änderung der Lex Germania Servitium habe ich natürlich auch den Codex Militaris gelesen und kam damals zum Schluss, dass dieser nicht angepasst werden müsste. Leider hat sich nun gezeigt, dass dies falsch ist und mir damals ein kleines aber wichtiges Wort untergegangen ist.
Zum Thema "Berufung in den Dienst des Exercitus Romanus" steht im Codex Militaris wörtlich folgender Satz: "Zum Dienst im Exercitus Romanus wird nur berufen, wer männlich und ingenuus ist, nicht jünger als 16 und nicht älter als 40 Jahre ist, einen gesunden und vollständigen Körper hat, mindestens fünf Pes und sieben Uncia groß ist und gute Sehkraft hat, einen guten Leumund hat, unverheiratet ist und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat."
An diesem Satz scheiterte ein Mann, der sich vor wenigen Tagen zum Dienst in die classis Misenensis melden wollte. Er konnte dem Rekrutierungsoffizier nämlich nicht beweisen, dass er frei geboren wurde. Ein Umstand, der die gesamten Bestrebungen unserer so deutlich angenommenen Reform der Lex Germania Servitium komplett zunichte macht.
Ich beantrage daher die Streichung der Worte "und ingenuus" aus diesem Satz. Liberti sollen gemäss unserem Willen, den wir mit der Änderung der Lex Germania Servitium deutlich gemacht haben, die Möglichkeit haben, sich im Exercitus Romanus das Bürgerrecht zu erarbeiten, falls sie die körperlichen und moralischen Voraussetzungen erfüllen.
Der Dienst in den Legionen, den Cohortes Urbanae und den Cohortes Praetoriae verbietet der Codex Militaris im darauf folgenden Satz weiterhin und dies soll auch so bleiben. Legionen, CU und CP müssen zwingend weiterhin ausschliesslich von römischen Bürgern gestellt werden.
Gleichzeitig muss in diesem Fall einen Abschnitt weiter unten der folgende Satz durch das Wort "Libertus" ergänzt werden: "Wer sich als römischer Bürger, Peregrinus oder Socius zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten, den Alae oder der Classis meldet, verpflichten sich auf 25 Jahre." Hier müssen neu die Liberti auch genannt werden.
Da der Urheber des Codex Militaris, Senator Lucius Iulius Centho, seit einigen Tagen wieder in Rom ist, möchte ich ihn bitten, seine Meinung zu dieser kleinen Änderung bekannt zu geben.
Eventuell war dies nun ein guter Schachzug. War der damalige Urheber selbst nicht gegen diese Veränderung, so bestand eine etwas grössere Chance, dass sich am Ende eine Mehrheit der Senatoren für die neue Formulierung aussprach, selbst wenn die Patrizier teilweise wieder dagegen sein würden.