Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Nagiva IUD TER III/DCCCLIV


  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Imperatoris die Hauptverhandlung:


    Das Imperium Romanum gegen (Germancia) Nagiva



    Das Iudicium Imperatoris bestehend aus:
    Iudex Prior, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Iudex et Praetor, Marcus Vinicius Hungaricus
    Iudex, Cicero Octavius Anton


    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.


    Die Zuständigkeit des Iudicium Imperatoris ergibt sich aus der Anklage.
    Diese lautend auf:


    § 58 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    § 7 Versuch einer Straftat
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.



    Es ist festzuhalten, dass im Verlauf ausdrücklich folgende Personen als Zeugen gelten und nur auf Anfrage des Gerichts das Wort erhalten:
    - Lucius Tiberius Vibullius
    - Titus Ferrius Maximus
    - Sinona Matinia

  • Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass nur Personen, die das Gericht aufruft hier sprechen dürfen. Sollte man dem zuwider handeln, so stehen mir diverse Strafmaßnahmen offen.


    Neben dem Gericht und den Zeugen wurden geladen:
    - Advocatus Maximus Decimus Meridius
    - Angeklagte Germanica Nagiva


    Auch diese sprechen bitte nur nach Aufforderung.



    Nun, einige rechtliche Klärungen.


    § 23 Formalien zum Iudex
    Ein Iudex muss den senatorischen Rang bekleiden und von hoher Integrität sein. Das Amt basiert auf Freiwilligkeit, kann vom Imperator Caesar Augustus aber auch angeordnet werden. Der Grundsatz des Senatorenstandes ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Iudex benennbar ist.
    Jeder Prozessbeteiligte kann sich beim Censor über die Nominierung beschweren, wenn er Zweifel an zum Beispiel dessen Unparteilichkeit hat. Dieser wird die Vorwürfe nach bestem Gewissen prüfen und kann anweisen einen neuen Iudex zu nominieren.


    Sollte ein Beteiligter Zweifel an einem meiner Iudices haben so kann er dessen Ersetzung beantragen, Prüfung durch den Censor folgend.


    § 31 IUDICIUM IMPERATORIS (TERTIUM) - Stufe III
    Beim diesem Gerichtshof liegt der Vorsitz in den Händen des Imperator Caesar Augustus. Beratende Funktion haben hier zwei beisitzende Richter, die vom Imperator Caesar Augustus zu nominieren sind. Dies können einer oder beide Praetoren sein, allerdings auch andere Iudices.
    Auch hier ist eine Einstimmigkeit erstrebenswert und das Urteil wird von allen Richtern in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Vorsitzenden verkündet. Solle diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein so hat der Imperator Caesar Augustus das Recht alleine ein Urteil zu sprechen.
    Da hier die oberste Instanz der Gerichtsbarkeit erreicht ist, ist das Urteil absolut bindend.


  • § 23 Formalien zum Iudex
    Ein Iudex muss den senatorischen Rang bekleiden und von hoher Integrität sein. Das Amt basiert auf Freiwilligkeit, kann vom Imperator Caesar Augustus aber auch angeordnet werden. Der Grundsatz des Senatorenstandes ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Iudex benennbar ist.
    Jeder Prozessbeteiligte kann sich beim Censor über die Nominierung beschweren, wenn er Zweifel an zum Beispiel dessen Unparteilichkeit hat. Dieser wird die Vorwürfe nach bestem Gewissen prüfen und kann anweisen einen neuen Iudex zu nominieren.



    Mit Verlaub Hoher Kaiser, aber ich glaube nicht, daß der Iudex Cicero Octavius Anton in diesem Prozeß unparteilich sein kann, da der Wahlkampf nicht in diesen Gerichtssaal gehört.

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Mit Verlaub Hoher Kaiser, aber ich glaube nicht, daß der Iudex Cicero Octavius Anton in diesem Prozeß unparteilich sein kann, da der Wahlkampf nicht in diesen Gerichtssaal gehört.


    Meridius schmunzelte nur, hatte doch Vibullius und nicht Cicero mit dieser Äusserung den Wahlkampf in den Gerrichtssaal getragen.


    "Soll das heißen, dass die Anklage nur Richter aus der Factio Prasina als unabhängig und unparteilich ansieht? Oder hat sie etwas an den momentanen Richtern zu beanstanden? Ich sehe nicht, wo es hier ein Problem geben sollte. Wir alle sind bemüht, den Prozess fair und offen zu führen und zu einem gerechten Urteil zu kommen."


    Er setzt sich wieder, wohlwissend, dass er sich mit diesem Kommentar vielleicht eine Verwarnung einhandeln würde.

  • Original von Lucius Tiberius Vibullius


    Mit Verlaub Hoher Kaiser, aber ich glaube nicht, daß der Iudex Cicero Octavius Anton in diesem Prozeß unparteilich sein kann, da der Wahlkampf nicht in diesen Gerichtssaal gehört.


    Ergo, ein Antrag auf Befangenheit von Iudex Anton.


    Interne noch zu veröffentlichende Verordnungen sehen folgendes vor:


    § 6 Ausschluss als Iudex
    Ein Iudex ist von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen, wenn er …
    (1) selbst durch die Straftat verletzt ist.
    (2) Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist.
    (3) mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten verwandt oder verschwägert ist oder war.
    (4) in der Sache als Ermittler, als Advocatus des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen ist.
    (5) in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.


    § 7 Iudexverbot bei Verweis an höhere Instanzen
    (1) Ein Iudex, der bei einem Verfahren mitgewirkt hat, ist von der weiteren Mitwirkung bei der Entscheidung in dieser Sache bei einer höheren Instanz kraft Codex ausgeschlossen.
    (2) Ausgenommen hiervon sind die Praetoren.


    § 8 Ablehnung von Iudices
    (1) Ein Iudex kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit vom Imperator Caesar Augustus als solcher abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Iudex zu rechtfertigen.
    (3) Ein Ablehnungsgesuch kann vom jedem Verfahrensbeteiligten an den Imperator Caesar Augustus gerichtet werden.
    (4) Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen. Der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen.
    (5) Der Imperator Caesar Augustus verwirft die Ablehnung eines Iudex als unzulässig, wenn ein Grund zur Ablehnung oder ein Mittel zur Glaubhaftmachung nicht angegeben wird oder durch die Ablehnung offensichtlich das Verfahren nur verschleppt oder nur verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen.
    (6) Der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar.
    (7) Wird die Ablehnung nicht als unzulässig verworfen, so muss ein neuer Iudex anstelle des abgelehnten nominiert werden.
    (8) Ein Verfahren ist solange gestoppt bis das Gericht nur noch aus als unabhängig erkannten Iudices besteht.


  • Gleich zu Beginn des Prozesses ereignen sich tumultartige Szenen im Gerichtssaal, die sich an der Streitfrage eines Iudex erhitzen.


    Lieber Meridius, ich schrieb von einem Iudex und nicht von den Richtern. Die subtilen Feinheiten der Sprache scheinen noch nicht bis in den letzten Winkel der gilvus vorgedrungen zu sein, aber mit meiner Firma Vibullius Rhetorik werde ich dir auch wie jedem anderem Bürger zu Hilfe eilen. ;)


    Entschuldigt Hohes Gericht, aber Unterstellungen kann ich nicht auf mir sitzen lassen,dazu ist mein spanisches Temperament viel zu heiß und das Attentat noch viel zu frisch in Erinnerung, um kühl und erhaben darüber schweigen zu können.

  • § 6 Ausschluss als Iudex
    Ein Iudex ist von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen, wenn er …
    (1) selbst durch die Straftat verletzt ist.
    nicht gegeben


    (2) Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist.
    nicht gegeben


    (3) mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten verwandt oder verschwägert ist oder war.
    nicht gegeben


    (4) in der Sache als Ermittler, als Advocatus des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen ist.
    nicht gegeben


    (5) in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.
    nicht gegeben



    § 8 Ablehnung von Iudices
    (1) Ein Iudex kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Iudexamtes kraft Codex ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit vom Imperator Caesar Augustus als solcher abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Iudex zu rechtfertigen.
    (4) Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen. Der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen.


    So mache man mir glaubhaft warum Iudex Anton befangen sein soll!


    (5) Der Imperator Caesar Augustus verwirft die Ablehnung eines Iudex als unzulässig, wenn ein Grund zur Ablehnung oder ein Mittel zur Glaubhaftmachung nicht angegeben wird oder durch die Ablehnung offensichtlich das Verfahren nur verschleppt oder nur verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen.


    (8) Ein Verfahren ist solange gestoppt bis das Gericht nur noch aus als unabhängig erkannten Iudices besteht.

    So bitte ich um Klärung.

  • Original von Lucius Tiberius Vibullius


    Lieber Meridius, ich schrieb von einem Iudex und nicht von den Richtern. Die subtilen Feinheiten der Sprache scheinen noch nicht bis in den letzten Winkel der gilvus vorgedrungen zu sein, aber mit meiner Firma Vibullius Rhetorik werde ich dir auch wie jedem anderem Bürger zu Hilfe eilen. ;)


    Ich bitte energisch darum diese Verhandlung nicht zu einer politischen Bühne zu machen. Und das setze ich auch durch.

  • Original von Lucius Tiberius Vibullius


    Mit Verlaub Hoher Kaiser, aber ich glaube nicht, daß der Iudex Cicero Octavius Anton in diesem Prozeß unparteilich sein kann, da der Wahlkampf nicht in diesen Gerichtssaal gehört.


    Er ist einziger Kandidat was die Censur angeht, ergo gibt es auch keinen Konkurrenten, der hier Prozessbeteilgter sein könnte.
    Oder worauf wollt ihr hinaus?

  • Hoher Kaiser,


    die Befangenheit des Cicero Octavius Anton resultiert aus dem Wahlkampf, in dem er seine Kandidatur zum Censor bekundete. Da ich als das Opfer des Attentates gleichzeitig ein Gegner der Kandidatur des Cicero Octavius Anton bin, da er den hohen moralischen Ansprüchem dieses Amtes nicht gewachsen scheint und einige Handlungen als Privatperson und Senator der Würde dieses Amtes widersprechen, er also auch nicht mit der Güte und Weisheit unseres vielgerühmten Kaisers zu vergleichen ist, ist es höchstwahrscheinlich, daß er für die Angeklagte Wohlwollen zeitigt und mir insgeheim die Schadenfreude billigt. Um diesen eventuellen Makel von dem Gericht bei der Urteilsverkündung und dem Prozeßverlauf zu nehmen, bitte ich um einen neuen Iudex an der Stelle des Cicero Octavius Anton.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Gleich zu Beginn des Prozesses ereignen sich tumultartige Szenen im Gerichtssaal, die sich an der Streitfrage eines Iudex erhitzen.


    Lieber Meridius, ich schrieb von einem Iudex und nicht von den Richtern. Die subtilen Feinheiten der Sprache scheinen noch nicht bis in den letzten Winkel der gilvus vorgedrungen zu sein, aber mit meiner Firma Vibullius Rhetorik werde ich dir auch wie jedem anderem Bürger zu Hilfe eilen. ;)


    Entschuldigt Hohes Gericht, aber Unterstellungen kann ich nicht auf mir sitzen lassen,dazu ist mein spanisches Temperament viel zu heiß und das Attentat noch viel zu frisch in Erinnerung, um kühl und erhaben darüber schweigen zu können.


    Meridius dachte sich im Stillen, dass es mit der Rhetorik des Vibullius nicht weit her sein kann, wenn er eine Ausweitung des Themas nicht nachvollziehen kann. Dann erhob er sich:


    "Ehrenwerter Ankläger,


    es liegt mir fern, Deine rhetorischen Fähigkeiten in Frage zu stellen. Sie zeugen ohne Zweifel von einem Talent, das nicht abzuleugnen ist.


    Jedoch bitte ich darum sachlich zu bleiben. Was hier vor Gericht zählt ist die Wahrheit und nicht der geblümte Stil. Und sollte jener doch von Bedeutung sein, so sollte es allen hier Anwesenden aufgefallen sein, dass nicht die Verteidigung damit ein Problem zu haben scheint, sondern die Anklage.


    Ich habe mit meiner Aussage lediglich den Sachverhalt von einem Richter auf den anderen ausgeweitet, durchaus legitim, ist doch neben dem Iudex Anton, auch der Iudex Hungaricus am aktuellen Wahlkampf maßgeblich beteiligt. Da ich keinen anderen Zusammenhang zu einer angeblichen Befangenheit des Iudex Anton sehen kann, als seine Zugehörigkeit zur Factio Gilvus, so muss ich anmerken, dass auch der Iudex Hungaricus, als Vertreter der Factio Veneta, von der Anklage in Frage gestellt werden muss sind dadruch schließlich beide NICHT Mitglied der Factio Prasina. Jedoch, da die Factiozugehörigkeit - wie die Anklage in ihrer Einleitung selbst einbrachte - hier keine Rolle spielen sollte, belassen wir es dabei. BEIDE Richter sind gleichermaßen UNBEFANGEN."

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Ich bitte energisch darum diese Verhandlung nicht zu einer politischen Bühne zu machen. Und das setze ich auch durch.


    Darum will ich bitten.

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Ich habe mit meiner Aussage lediglich den Sachverhalt von einem Richter auf den anderen ausgeweitet, durchaus legitim, ist doch neben dem Iudex Anton, auch der Iudex Hungaricus am aktuellen Wahlkampf maßgeblich beteiligt. Da ich keinen anderen Zusammenhang zu einer angeblichen Befangenheit des Iudex Anton sehen kann, als seine Zugehörigkeit zur Factio Gilvus, so muss ich anmerken, dass auch der Iudex Hungaricus, als Vertreter der Factio Veneta, von der Anklage in Frage gestellt werden muss sind dadruch schließlich beide NICHT Mitglied der Factio Prasina. Jedoch, da die Factiozugehörigkeit - wie die Anklage in ihrer Einleitung selbst einbrachte - hier keine Rolle spielen sollte, belassen wir es dabei. BEIDE Richter sind gleichermaßen UNBEFANGEN."[/I]


    Ich wüßte nicht, daß ich mit dem ehrenwerten Iudex Hungaricus jemals eine Zusammenkunft gehabt hätte, in der wir etwas besprachen.
    Ich glaube nicht, daß einzig ein Treffen bei einer Hochzeit zur Befangenheit führt und dieses gemeinsame Trinken und Feiern mit dem Kennen und Treffen eines Cicero Octavius Anton vergleichbar ist.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Hoher Kaiser,


    die Befangenheit des Cicero Octavius Anton resultiert aus dem Wahlkampf, in dem er seine Kandidatur zum Censor bekundete. Da ich als das Opfer des Attentates gleichzeitig ein Gegner der Kandidatur des Cicero Octavius Anton bin, da er den hohen moralischen Ansprüchem dieses Amtes nicht gewachsen scheint und einige Handlungen als Privatperson und Senator der Würde dieses Amtes widersprechen, er also auch nicht mit der Güte und Weisheit unseres vielgerühmten Kaisers zu vergleichen ist, ist es höchstwahrscheinlich, daß er für die Angeklagte Wohlwollen zeitigt und mir insgeheim die Schadenfreude billigt. Um diesen eventuellen Makel von dem Gericht bei der Urteilsverkündung und dem Prozeßverlauf zu nehmen, bitte ich um einen neuen Iudex an der Stelle des Cicero Octavius Anton.


    "Ehrenwertes Gericht,


    ich verstehe nicht, wo das Problem der Anklage liegen soll? Schließlich sitzt nicht sie, sondern meine Mandantin auf der Anklagebank. Befürchtet die Anklage etwa einen Freispruch? Oder einen zu gnädigen Schuldspruch? Kann ihr die Strafe nicht hart genug ausfallen? Was verspricht sie sich davon?


    Wenn hier jemand den Prozess verschleppen sollte, dann stünde es meinem Part mit Sicherheit besser. Jedoch kann ich nicht verstehen, warum - in Anbetracht der erdrückenden Beweislast - der Iudex Anton angezweifelt werden sollte."

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Ich wüßte nicht, daß ich mit dem ehrenwerten Iudex Hungaricus jemals eine Zusammenkunft gehabt hätte, in der wir etwas besprachen.
    Ich glaube nicht, daß einzig ein Treffen bei einer Hochzeit zur Befangenheit führt und dieses gemeinsame Trinken und Feiern mit dem Kennen und Treffen eines Cicero Octavius Anton vergleichbar ist.


    Im Wortverdrehen ist er geschickt, der Bengel, dachte sich Meridius. Labert erst was von Parteilichkeit wegen anstehenden Wahlen und schiebt es auf die Factioschiene, und wechselt dann auf die persönliche Ebene, sobald er merkt, dass er damit nicht landen kann. Nun gut, was soll es, wenn er sich vor Gericht aufgeilen will, soll er es nur tun. Das Gericht wird es schon einzuschätzen wissen...


    Meridius winkt ab.


    "Da die Anklage ein so großes Interesse hat den Prozess in die Länge zu ziehen, hat die Verteidigung gegen eine Auswechslung des Richters Anton nichts einzuwenden, so der Imperator zustimmt. Es liegt nicht in unserem Sinne hier eine Posse zu veranstalten."

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    "Ehrenwertes Gericht,


    ich verstehe nicht, wo das Problem der Anklage liegen soll? Schließlich sitzt nicht sie, sondern meine Mandantin auf der Anklagebank. Befürchtet die Anklage etwa einen Freispruch? Oder einen zu gnädigen Schuldspruch? Kann ihr die Strafe nicht hart genug ausfallen? Was verspricht sie sich davon?


    Wenn hier jemand den Prozess verschleppen sollte, dann stünde es meinem Part mit Sicherheit besser. Jedoch kann ich nicht verstehen, warum - in Anbetracht der erdrückenden Beweislast - der Iudex Anton angezweifelt werden sollte."


    Ich befürchte einzig einen Makel auf dem Gericht, den es vorher zu besprechen gilt, als das der Makel nach einem Urteil oder während des Prozeßes dauerhaft dem Gericht anhaften tut.
    Mit scheint, daß der Verteidiger gerne diesen Makel auf diesem Gericht haften lassen würde, zumal er ja auch schon von der Schuld seiner Mandantin mehr als überzeugt ist und das schon vor Beginn des Prozesses. Da wäre es wahrscheinlich besser, wenn sie sich allein verteidigen würde.


    PS: Ich bin kein Ankläger. Habe nie eine Anklage eingereicht. :D

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Mit scheint, daß der Verteidiger gerne diesen Makel auf diesem Gericht haften lassen würde, zumal er ja auch schon von der Schuld seiner Mandantin mehr als überzeugt ist und das schon vor Beginn des Prozesses. Da wäre es wahrscheinlich besser, wenn sie sich allein verteidigen würde.


    Abwarten.

  • Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Hoher Kaiser,


    die Befangenheit des Cicero Octavius Anton resultiert aus dem Wahlkampf, in dem er seine Kandidatur zum Censor bekundete. Da ich ... gleichzeitig ein Gegner der Kandidatur des Cicero Octavius Anton bin, ... , ist es höchstwahrscheinlich, daß er für die Angeklagte Wohlwollen zeitigt und mir insgeheim die Schadenfreude billigt.


    Nach Prüfung der Aktenlage sind sie ein Wahlberechtigter des Imperium Romanum.


    Ergo ist es sogar ihre Pflicht sich eine Meinung zu jedem Kanditaten zum CH zu machen und diese muss auch öffentlich äußerbar sein. Da ein Iudex ein hoher Politiker, da Senator sein muss, ist eine Amtspostition oder eine Kandidatur jedes Iudex mehr als wahrscheinlich. Da jeder der zahlreichen Wähler zu jedem der zahlreichen Kandidaten eine Meinungen hat, gar haben muss, ist es aus praktischen Gründen nicht möglich einen Iudex zu benennen, der dem völlig neutral gegenübersteht, denn es muss ja ein Senator sein! Ich könnte dies nur akzeptieren, wenn eine spezielle Fehde zwischen Ihnen und Iudex Anton nachweisbar wäre, ich sehe dafür keine Anhaltspunkte.


    Einen Iudex nur deshalb abzulehnen, weil man eine politische Meinung über ihn hat, ist nicht statthaft. Durch seine Praetoren und Consulnkarriere hat Iudex Anton mehr als bewiesen wie vertrauenwürdig und neutral er ist, es wäre genauso als würdet ihr ihm schlicht unterstellen, dass er Euch nicht leiden kann. Und das kann kein Grund der Befangenheit sein, es sei denn ihr könntet mir explizite Beispiele einer persöhnlichen Abneigung des Anton gegen Euch beweisen! Habt ihr solche Beweise?

  • Original von Lucius Tiberius Vibullius


    PS: Ich bin kein Ankläger. Habe nie eine Anklage eingereicht. :D


    Korrekt, nur Zeuge und Prozessbeteiligter. Und als solcher durftest Du den Befangenheitsantrag stellen, sobald das entschieden ist umfängt Dich Schweigen. Wir verstehen uns.

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Original von Lucius Tiberius Vibullius


    PS: Ich bin kein Ankläger. Habe nie eine Anklage eingereicht. :D


    Korrekt, nur Zeuge und Prozessbeteiligter. Und als solcher durftest Du den Befangenheitsantrag stellen, sobald das entschieden ist umfängt Dich Schweigen. Wir verstehen uns.


    Oh mein Kaiser,ihr habt klar und deutlich gesprochen und zum Glück habe ich nach dem Attentat noch beide Ohren... .


    Anton forderte mich mehrmals auf, gegen seine Geliebte oder gegen Euch den Kaiser ihn per Wette zum Rededuell herauszufordern. Natürlich lehnte ich dies dankend ab.


    Bei einem Rededuell was wir uns über die Christen lieferten, blieb er mir danach noch 100 Sesterzen schuldig, da er mich der Missioniarstätigkeit überführen wollte und ich nicht in der Hitze der Diskussion darauf hereinfiel.


    Um es kurz zu sagen. Meine PNs werde ich nicht zur Verfügung stellen und den Rest kann Euch der Censorkandidat erzählen.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

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