ZitatAlles anzeigenOriginal von Publius Decimus Lucidus
Jetzt wirds ein bissl seltsam:
Ok, das ist einleuchtend. Gibt es nun aber vorstellbare Fälle in denen ein Priester dennoch angefasst werden darf, sagen wir konkret: im Sinne einer Verhaftung. Es kann ja durchaus sein, daß der Priester für Dinge verantwortlich ist, die nicht mit dem Willen seines Gottes vereinbar sind.. z.B. (ich sagte ja, es wird seltsam )
Nehmen wir mal an, ein Priester des Kultes um Trajan verstößt gegen irgendein Gesetz, daß jener zu Lebzeiten erlassen hat. Das ist das greifbarste Beispiel das mir jetzt einfiel.. Dann sollte der doch eigentlich problemlos arrestiert werden können?
Was ist eigentlich generell wenn Priester gegen Gesetze verstoßen? Narrenfreiheit werden sie wohl auch nicht gehabt haben...
Seltsame Fragen alles, aber so richtig vorstellen kann ich mir die Sache nicht. Sicher, die Götter stehen über alles, aber viele irdische Gesetze wurden von Kaisern erlassen bzw. gebilligt die später als Götter verehrt wurden. Irgendwo ist da der Wurm drin.
Disziplinarrechtliche Schritte gegen Verstöße von Priestern gegn die Religiosität werden vom Collegium Pontificium geahndet.
Erschien meinetwegen der betreffende Angeschuldigte zu dieser Verhandlung nicht, konnte dies als Zeichen seiner Schuld angesehen werden und das Collegium stieß ihn aus dem CD aus. Dann war er sozusagen vogelfrei bis seine Unschuld erwiesen war, oder aber er sich die Schuld bestätigte. Sicher wurde er dann nach dem Ausstoß zwangsvorgeführt.