Genehmigung zur Aufnahme in die Gens erteilt.
Was die Verwandtschaft angeht: Gaius ist der Sohn des ehrenwerten Marcus Caecilius Metellus.
Willkommen in der Familia, Gaius!
Genehmigung zur Aufnahme in die Gens erteilt.
Was die Verwandtschaft angeht: Gaius ist der Sohn des ehrenwerten Marcus Caecilius Metellus.
Willkommen in der Familia, Gaius!
Tiberius begab sich nach dem langen und schwierigen Gespräch beim Consul in sein Arbeitszimmer und machte einige Notizen zu seinen weiteren Vorhaben. Bei sollte es sich nun allerdings weniger um politische Aktionen handeln als vielmerh um Pläne für einen ausgedehnten Urlaub. Er würde nun noch einige dringende und unaufschiebbare Geschäfte in Rom erledigen bevor er auf das alte Landhaus der Caecilii in den mons albanii ziehen und sich dort vorerst von den Alltäglichkeiten Roms erholen würde.
So war der gesetzesentwurf zumindest vorerst einen Schritt weiter, und Tiberius war erleichtert dass diese Angelegenheit nun vorerst zu eine erfolgreichen Abschluss geführt werden konnte. Alles weitere lag nun am Senat.
"Auch ich danke dir, Tiberius. Wollen wir hoffen, dass der Senat weise etscheiden wird. Vale bene!"
"Und ohne diese Formulierung scheitert das Projekt faktisch, es steht damit für mich außer Frage dass die Forumlierung im Gesetz so bleibt. Alles andere würde auch faktisch zu einer völlig unkontrollierten Veruneinheitlichung der reichsweiten Kommunalstrukturen führen. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es schließlich, ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen berechtigter Selbsverwaltung der Städte auf der einen und einheitlichen Verwaltungsstrukturen auf der anderen Seite herzustellen. Und genau dazu gehört es auch, dass zumindest die wichtigsten Ämter der Stadtverwaltungs reichseinheitlich geregelt sind. Im Ausgleich haben die Städte umfassende Möglichkeiten ihre Detailfragen über ihre eigenen Gesetze zu regeln."
Für Tiberius war es völlig unverständlich weshalb der Tiberier so einen Terz um diese Formulierungen machte.
"Daraus schließe ich also, dass ihr das Projekt ob dieser einen Formulierung, die einen Kernpunkt der Reform darstellt, scheitern lassen wollt?"
Tiberius hatte das Gefühl dass der Mann seinen Willen unbedingt durchsetzen wollte, war jedoch nicht bereit dies ohne weiteres zu akzeptieren. Letztlich würde ohnehin der Senat über das Vorhaben abstimmen, und dort hatte der Tiberier auch nur eine Stimme unter mehreren.
Oha, Pardon dass ich mich erst jetzt melde, ich war abwesend.
Falls du noch Interesse daran hast der Gens Caecilia beizutreten hätte ich keine Einwände.
"Caecilia Calena weilt im Hause, bitte folge mir doch ins Atrium. Ich werde sie dann von deiner Ankunft in Kenntnis setzen."
Damit bat er den Mann herein und führte in ins Atrium.
Der Ianitor führte den Decemvir in das Atrium, bot ihm etwas zu trinken an und bat ihn zu warten bis er die Herrin des Hauses von seiner ANkunft unterrichtet hatte.
Der Ianitor öffnete die Türe, kurz bevor er durch eine Luke gelinst hatte.
"Salve, Herr. Was kann ich für dich tun?" fragte er den Besucher freundlich.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Manius Tiberius Durus
Durus nahm den Entwurf entgegen und las ihn einmal. Dann noch einmal. Viele Dinge gefielen ihm sehr gut: Die Städte sollten mehr Autonomie erhalten, außerdem wurde die überflüssige Ebene der Regiones abgeschafft. Doch anderes gefiel ihm weniger...besonders die Rolle des Senats. Sicherlich war der Kaiser sehr mächtig und in der Praxis konnte er wohl tatsächlich entscheiden, welche Provinzen er haben wollte. Doch theoretisch...
"Dein Entwurf ist sehr gut, zweifelsohne. Ich hätte dennoch einige Anmerkungen, da es mein Ansinnen ist, diejenige Provinzstruktur zurückzugewinnen, die wir vor vielen Jahren einmal hatten und die unser Reich zu seiner größten Ausdehnung gebracht hat:
Erstens: Ich denke, der Senat hat bisher stets klug entschieden, welche Provinzen er dem Princeps zur Verwaltung übergibt. Daher würde ich vorschlagen, dies auch weiterhin in die Hände des Senates als Repräsentanten unseres Volkes zu legen.
Zweitens: Gerade die aktuellen Probleme in der Provinzen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, einem Statthalter weitere Legati beizugeben, die ebenfalls über ein Imperium verfügen, die Legati Proconsulares. Ich würde sie den Iuridiculi mit ihrem eng umgrenzten Zuständigkeitsbereich - die ich übrigens wenn überhaupt als Legati Iuridici bezeichnen würde - vorziehen.
Drittens: Wie sieht es mit der Steuerverwaltung aus? Es fehlt ein Procurator - oder ein Quaestor für die unsrigen Provinzen!
Viertens: Ich frage mich, ob die genaue Verwaltung, die Anzahl der Ämter etc. nicht lieber auch Sache der Lex Municipalis der einzelnen Civitas sein sollte. Wichtiger wäre es meines Erachtens, die unterschiedlichen Rechtsstati Colonia, Municipium und Vicus mit Leben zu füllen um - wie in alter Zeit - Abstufungen zu erhalten."
Das waren die ersten Dinge, die dem Tiberier aufgefallen waren, doch war dies wohl schon eine Menge. Vielleicht würden ihm allerdings noch mehr Dinge ins Auge springen...
Tiberius ließ sich einige Zeit mit der Antwort, galt es doch diese gut zu überdenken.
"Du sprichst einige interessante Punkte an, Consul.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen dass der Princeps es zulässt die Verwaltungsklassifikation der Provinzin in die Hände des Senats zu legen, aber dies ist ein Problem zwischen Senat und Princeps; es ändert nichts an den grundelgenden Regelungen des Gesetzes.
Zu den Legatii kann ich nur sagen dass es mir momentan wenig einleuchtet warum wir sie umbenennen sollten und weshalb sie alle über ein Imperium verfügen müssten. Diese engen Mitarbeiter des Legaten bilden dessen Berater- und Verwaltungsstab, sie leiten ihre Befugnisse von ihm ab. Es liegt also im ermessen des Legaten, inwieweit er ihnen Handlungsvollmachten ausstellt. Und was spricht gegen die vorgeschlagene Titulatur?
Was die Steuerverwaltung angeht, so liegt diese in Verantwortung der Städte, weshalb diesen auch ein Quaestor gegeben ist. Die Provinzverwaltung stellt diese sodann für die Provinz und letztlich Rom sicher. Auf der Leitungsebene wird diese Aufgabe unmitelbar vom Procurator Civitatium als Aufseher des Statthalters über die Städte ausgeübt. Ein senatorischer Procurator ist in diesem Sinne nicht vorgesehen da überflüssig.
Zu dem letzten von dir angesprochenne Punkten denke ich dass man in der Tat die drei Rechtsstati einbinden könnte. Allerdings rate ich dazu die grundlegende Verwaltung der Civitates doch innerhalb dieses Gesetzes zu regeln, denn andernfalls könnter dies zu einer zu starken Unterscheidung in den unzähligen Städten der Provinzen führen. Meiner Ansicht nach verbleiben aufgrund der hier niedergelegten Regelungen den Städten ausreichend Differenzerungsmöglichkeiten innehralb ihrer Gesetzgebungskompetenzen."
Grundsätzlich wieder da, werde aber in den nächsten 6 Wochen aufgrund einer zu verfassenden Arbeit nur unregelmäßig schreiben können.
Ich melde mich aufgrund anstehender Klausuren bis zum 12.02. ab.
Tiberius nickte Lucianus dankbar zu und begann unverzüglich mit der Präsentation seiner Reformvorschläge.
"Und weil du, verehrter Consul, nicht der einzige bist der eine Reform der Provinzialverwaltung für notwendig erachtet habe ich mich der Sache mit einigen meiner Mitarbeiter angenommen. Kurz gesagt ist es Ziel des Reformvorschlages, die Verwaltung der Provinzen zu vereinfachen und damit ihre Effizienz zu steigern, die Kommunikationswege zu verkürzen und den vor Ort lebenden römischen Bürgern wie auch Einheimischen mehr Unabhängigkeiten in ihren alltäglichen Entscheidungen zuzubilligen."
Er griff in die Falten seiner toga und zog eine Kopie des Gesetzentwurfes hervor, die er dem Consul reichte.
"Bevor ich mich nun in einem Vortrag ergehe und deine kostbare Zeit unnötig vergeude wäre es sicherlich sinnvoller, wenn du dir selbst ein Bild von dem Gesetzenwurf machen kannst. Ich werde aufkommende Fragen deinerseits anschließend präszie beantworten können."
Lex Provincialis
Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum
I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.
II. Über die Provinzverwaltung
Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.
Zur Vertretung des römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridiculus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
Bei groben Missständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Missstände ausübt.
III. Über provinzielle Magistrate
Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.
IV. Über Civitates
Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.
V. Über die Verwaltung der Civitas
Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowie einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem gewählt.
Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.
VI. Über den ordo Decurionum
Der Ordo Decurionum als Organ zur Verwaltung der Civitas setzt sich aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Zugangsbestimmungen zum Ordo Decurionum trifft die Civitas in einer lex municipalis.
VII. Über städtische Magistrate
Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.
VIII. Über Wahlen
Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte Angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.
Tiberius hatte gerade Platz auf einem der Stühle genommen und seine Weinbestelung aufgenommen, da kam auch schon der Consul herbeigeeilt um sie zu begrüßen.
Tiberius erhob sich, wartete bis der Consul den Vinicier begrüßt hatte und wurde dann selbst von Tiberius Drusus begrüßt. Der Caecilier war positiv überrascht dass der Tiberier ihn sogar noch vom Namen her kannte, obwohl es doch einige Zeit her war dass er in der Hauptstadt von sich reden gemacht hatte.
"Salve, Tiberius Drusus. Es freu tmich, dass du uns sofort empfangen konntest." antwortete er freundlich und blickte dann zu Lucianus, dem er zunächst das Reden zu überlassen gedachte. Sein Part würde beizeiten einsetzen.
Nach kurzer Zeit wurde die Porta geöffnet, und die beiden Besucher wurden von einem Sklaven hereingebeten.
Tiberius nd der Vinicier folgten dem Mann in das Atrium, wo sie wohl den Consul treffen würden.
Tiberius, gekleidet in eine feine Toga, an der Hand den Ritterring, stand neben dem ehemaligen Legatus Augusti und wartete, dass die Tür sich öffnen würde und sie das Anwesen des Consuls betreten konnten.
Tiberius nickte zufrieden, als er das hörte.
"Eine ausgezeichnete Idee, Vinicius Lucianus."
Er wandte sich an den Duccier um zu sehen, was dieser von der Idee hielt.
ZitatOriginal von Marcus Vinicius Lucianus
"Gut, dann werden wir es dem Consul vorlegen, und dann dem Senat..... "
Ich sah zu Metellus "... willst du es persönlich dem Consul vorlegen...." immerhin war es nie schlecht, einem Consul auffällig zu werden ".... oder soll ich das übernehmen?"
"Nun, natürlich täte ich dies gern persönlich, aber es würde mich freuen wenn du uns dabei begleiten könntest."
Würde Lucianus sie begleiten, so würde der Konsul der Angelegenheit bestimmt mit der Wichtigkeit begegnen die sie auch wirklich verdiente.
ZitatOriginal von Marcus Vinicius Lucianus
"Gut, dann ist es wohl an der Zeit den Consul damit zu beschäftigen.... der Text ist soweit, dass ihr ihn in genau dieser Form dem Senat vorlegen möchtet?"
Tiberius überflog den Text noch einmal um sicherzugehen dass er auch die korrekte Version mitgebracht hatte, fand sich bestätigt und nickte schließlich.
"Ja, in genau dieser Form sollte das Gesetz vorgelegt werden."
Lex Provincialis
Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum
I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.
II. Über die Provinzverwaltung
Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.
Zur Vertretung des römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridiculus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
Bei groben Missständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Missstände ausübt.
III. Über provinzielle Magistrate
Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.
IV. Über Civitates
Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.
V. Über die Verwaltung der Civitas
Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowie einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem gewählt.
Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.
VI. Über den ordo Decurionum
Der Ordo Decurionum als Organ zur Verwaltung der Civitas setzt sich aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Zugangsbestimmungen zum Ordo Decurionum trifft die Civitas in einer lex municipalis.
VII. Über städtische Magistrate
Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.
VIII. Über Wahlen
Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte Angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.
Ich habe noch ein paar kleinere Schönheitsfehler korrigiert
ZitatOriginal von Marcus Vinicius Lucianus
Kurz überflog ich das Schreiben...
"Es scheint, die Provinzverwaltung etwas zu vereinfachen, nicht wahr!? Mein Bruder, als Rechtsexperte, hat diese Fassung bereits abgesegnet?"
"Zum einen wird die Provinzverwaltung vereinfacht, zum anderen den Städten mehr Eigenverantwortung aufgebürdet. Dies führ unserer Meinung zu mehreren positiven Effekten, unter anderem einer Effizienzsteigerung der Verwaltung sowie einer besseren Entwicklung innerhalb der Provinzen, was sich optimal auf das Steueraufkommen auswirken wird.
Ja, dein Bruder hat diesen Text bereits abgesegnet."