Beiträge von Tiberius Caecilius Metellus

    Tiberius begab sich nach dem langen und schwierigen Gespräch beim Consul in sein Arbeitszimmer und machte einige Notizen zu seinen weiteren Vorhaben. Bei sollte es sich nun allerdings weniger um politische Aktionen handeln als vielmerh um Pläne für einen ausgedehnten Urlaub. Er würde nun noch einige dringende und unaufschiebbare Geschäfte in Rom erledigen bevor er auf das alte Landhaus der Caecilii in den mons albanii ziehen und sich dort vorerst von den Alltäglichkeiten Roms erholen würde.

    "Und ohne diese Formulierung scheitert das Projekt faktisch, es steht damit für mich außer Frage dass die Forumlierung im Gesetz so bleibt. Alles andere würde auch faktisch zu einer völlig unkontrollierten Veruneinheitlichung der reichsweiten Kommunalstrukturen führen. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es schließlich, ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen berechtigter Selbsverwaltung der Städte auf der einen und einheitlichen Verwaltungsstrukturen auf der anderen Seite herzustellen. Und genau dazu gehört es auch, dass zumindest die wichtigsten Ämter der Stadtverwaltungs reichseinheitlich geregelt sind. Im Ausgleich haben die Städte umfassende Möglichkeiten ihre Detailfragen über ihre eigenen Gesetze zu regeln."


    Für Tiberius war es völlig unverständlich weshalb der Tiberier so einen Terz um diese Formulierungen machte.

    "Daraus schließe ich also, dass ihr das Projekt ob dieser einen Formulierung, die einen Kernpunkt der Reform darstellt, scheitern lassen wollt?"


    Tiberius hatte das Gefühl dass der Mann seinen Willen unbedingt durchsetzen wollte, war jedoch nicht bereit dies ohne weiteres zu akzeptieren. Letztlich würde ohnehin der Senat über das Vorhaben abstimmen, und dort hatte der Tiberier auch nur eine Stimme unter mehreren.


    Tiberius ließ sich einige Zeit mit der Antwort, galt es doch diese gut zu überdenken.


    "Du sprichst einige interessante Punkte an, Consul.
    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen dass der Princeps es zulässt die Verwaltungsklassifikation der Provinzin in die Hände des Senats zu legen, aber dies ist ein Problem zwischen Senat und Princeps; es ändert nichts an den grundelgenden Regelungen des Gesetzes.


    Zu den Legatii kann ich nur sagen dass es mir momentan wenig einleuchtet warum wir sie umbenennen sollten und weshalb sie alle über ein Imperium verfügen müssten. Diese engen Mitarbeiter des Legaten bilden dessen Berater- und Verwaltungsstab, sie leiten ihre Befugnisse von ihm ab. Es liegt also im ermessen des Legaten, inwieweit er ihnen Handlungsvollmachten ausstellt. Und was spricht gegen die vorgeschlagene Titulatur?


    Was die Steuerverwaltung angeht, so liegt diese in Verantwortung der Städte, weshalb diesen auch ein Quaestor gegeben ist. Die Provinzverwaltung stellt diese sodann für die Provinz und letztlich Rom sicher. Auf der Leitungsebene wird diese Aufgabe unmitelbar vom Procurator Civitatium als Aufseher des Statthalters über die Städte ausgeübt. Ein senatorischer Procurator ist in diesem Sinne nicht vorgesehen da überflüssig.


    Zu dem letzten von dir angesprochenne Punkten denke ich dass man in der Tat die drei Rechtsstati einbinden könnte. Allerdings rate ich dazu die grundlegende Verwaltung der Civitates doch innerhalb dieses Gesetzes zu regeln, denn andernfalls könnter dies zu einer zu starken Unterscheidung in den unzähligen Städten der Provinzen führen. Meiner Ansicht nach verbleiben aufgrund der hier niedergelegten Regelungen den Städten ausreichend Differenzerungsmöglichkeiten innehralb ihrer Gesetzgebungskompetenzen."

    Tiberius nickte Lucianus dankbar zu und begann unverzüglich mit der Präsentation seiner Reformvorschläge.


    "Und weil du, verehrter Consul, nicht der einzige bist der eine Reform der Provinzialverwaltung für notwendig erachtet habe ich mich der Sache mit einigen meiner Mitarbeiter angenommen. Kurz gesagt ist es Ziel des Reformvorschlages, die Verwaltung der Provinzen zu vereinfachen und damit ihre Effizienz zu steigern, die Kommunikationswege zu verkürzen und den vor Ort lebenden römischen Bürgern wie auch Einheimischen mehr Unabhängigkeiten in ihren alltäglichen Entscheidungen zuzubilligen."


    Er griff in die Falten seiner toga und zog eine Kopie des Gesetzentwurfes hervor, die er dem Consul reichte.


    "Bevor ich mich nun in einem Vortrag ergehe und deine kostbare Zeit unnötig vergeude wäre es sicherlich sinnvoller, wenn du dir selbst ein Bild von dem Gesetzenwurf machen kannst. Ich werde aufkommende Fragen deinerseits anschließend präszie beantworten können."



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum



    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum


    Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.



    II. Über die Provinzverwaltung


    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Vertretung des römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridiculus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
    Bei groben Missständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Missstände ausübt.



    III. Über provinzielle Magistrate


    Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.



    IV. Über Civitates


    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.



    V. Über die Verwaltung der Civitas


    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowie einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem gewählt.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.



    VI. Über den ordo Decurionum


    Der Ordo Decurionum als Organ zur Verwaltung der Civitas setzt sich aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Zugangsbestimmungen zum Ordo Decurionum trifft die Civitas in einer lex municipalis.



    VII. Über städtische Magistrate


    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.



    VIII. Über Wahlen


    Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte Angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.

    Tiberius hatte gerade Platz auf einem der Stühle genommen und seine Weinbestelung aufgenommen, da kam auch schon der Consul herbeigeeilt um sie zu begrüßen.


    Tiberius erhob sich, wartete bis der Consul den Vinicier begrüßt hatte und wurde dann selbst von Tiberius Drusus begrüßt. Der Caecilier war positiv überrascht dass der Tiberier ihn sogar noch vom Namen her kannte, obwohl es doch einige Zeit her war dass er in der Hauptstadt von sich reden gemacht hatte.


    "Salve, Tiberius Drusus. Es freu tmich, dass du uns sofort empfangen konntest." antwortete er freundlich und blickte dann zu Lucianus, dem er zunächst das Reden zu überlassen gedachte. Sein Part würde beizeiten einsetzen.

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Lucianus
    "Gut, dann werden wir es dem Consul vorlegen, und dann dem Senat..... "


    Ich sah zu Metellus "... willst du es persönlich dem Consul vorlegen...." immerhin war es nie schlecht, einem Consul auffällig zu werden ".... oder soll ich das übernehmen?"


    "Nun, natürlich täte ich dies gern persönlich, aber es würde mich freuen wenn du uns dabei begleiten könntest."


    Würde Lucianus sie begleiten, so würde der Konsul der Angelegenheit bestimmt mit der Wichtigkeit begegnen die sie auch wirklich verdiente.

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Lucianus
    "Gut, dann ist es wohl an der Zeit den Consul damit zu beschäftigen.... der Text ist soweit, dass ihr ihn in genau dieser Form dem Senat vorlegen möchtet?"


    Tiberius überflog den Text noch einmal um sicherzugehen dass er auch die korrekte Version mitgebracht hatte, fand sich bestätigt und nickte schließlich.


    "Ja, in genau dieser Form sollte das Gesetz vorgelegt werden."



    Lex Provincialis


    Dieses Gesetz regelt die Verwaltung und das Recht für die Provinzen des Imperium Romanum



    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum


    Es gibt kaiserliche Provinzen und senatorische Provinzen, welche gesondert bestimmt werden. Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Über die Etablierung sowie den rechtlichen Status einer Provinz verfügt der Kaiser.



    II. Über die Provinzverwaltung


    Eine kaiserliche Provinz wird von einem Legatus Augusti Pro Praetore, eine senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet. Der Legatus Augusti Pro Praetore wird vom Kaiser, der Proconsul wird vom Senat ernannt.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Vertretung des römischen Rechts in der Provinz wird ein Iuridiculus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes und die Pflege des Kaiserkultes in der Provinz wird ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt.
    Bei groben Missständen in der Provinz ernennt der Kaiser einen Corrector, welcher als Stellvertreter des Kaisers dessen Rechte in der Provinz zur Beseitigung der Missstände ausübt.



    III. Über provinzielle Magistrate


    Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.



    IV. Über Civitates


    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, municipium oder colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser.



    V. Über die Verwaltung der Civitas


    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus dem Ordo Decurionum, drei Aediles, zwei Duumvirn sowie einem Quaestor. Die Curia Civitatis wird geführt von den Duumvirn, welche wie auch der Questor vom Ordo Decurionum aus diesem gewählt werden und bereits eine Amtszeit als Aedile absolviert haben müssen. Die Aedile werden aus dem Ordo Decurionum von diesem gewählt.
    Näheres regeln die Civitates in einer lex municipalis.



    VI. Über den ordo Decurionum


    Der Ordo Decurionum als Organ zur Verwaltung der Civitas setzt sich aus den Magistri Vici zusammen, von welchen jeder Vicus zwei für die Dauer eines Jahres wählt. Die Magistri Vici sind Vertreter ihres Vicus im Ordo Decurionum. Zugangsbestimmungen zum Ordo Decurionum trifft die Civitas in einer lex municipalis.



    VII. Über städtische Magistrate


    Die Duumvirn verwalten die Civitas und haben die niedere sowie freiwillige Gerichtsbarkeit inne.
    Der Quaestor verwaltet die Finanzen der Civitas.
    Die Aedile unterstützen die Duumvirn bei der Verwaltung nach Aufgabenbereichen.
    Die Amtszeit der Ämter beträgt ein Jahr.



    VIII. Über Wahlen


    Die Wahlen der Civitates und die Berechtigungen dazu werden in einer lex municipalis geregelt. In der Provinz stationierte Angehörige des Exercitus Romanus sind von den Wahlen ausgeschlossen. In Streitfällen übernimmt der Procurator Civitatium die Funktion eines Wahlleiters.


    Sim-Off:

    Ich habe noch ein paar kleinere Schönheitsfehler korrigiert

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Lucianus
    Kurz überflog ich das Schreiben...


    "Es scheint, die Provinzverwaltung etwas zu vereinfachen, nicht wahr!? Mein Bruder, als Rechtsexperte, hat diese Fassung bereits abgesegnet?"


    "Zum einen wird die Provinzverwaltung vereinfacht, zum anderen den Städten mehr Eigenverantwortung aufgebürdet. Dies führ unserer Meinung zu mehreren positiven Effekten, unter anderem einer Effizienzsteigerung der Verwaltung sowie einer besseren Entwicklung innerhalb der Provinzen, was sich optimal auf das Steueraufkommen auswirken wird.


    Ja, dein Bruder hat diesen Text bereits abgesegnet."