Beiträge von Aulus Iunius Tacitus

    Ich ignorierte den ärgerlichen Blick, den Scato Terpander hinterhergeworfen hatte. Das war sein Sklave, nicht meiner. Mir war durchaus bewusst, dass ich meine Sklavin nicht im Griff hatte, aber das war durch die Entsendung nach Sizilien gelöst worden. Ich fragte mich, ob sie noch lebte.


    "Mir werden meine Verwandten auch fehlen. Ich muss sagen, dass du mir von Anfang an das Gefühl gegeben hast, hier zu Hause zu sein. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich werde versuchen, zu schreiben, doch fürchte ich, dass Briefe auf einer so langen Strecke, noch dazu außerhalb des Imperiums, wahrscheinlich verloren gehen. Aber wer weiß, vielleicht klappt es ja. Auf jeden Fall werde ich sehen, ob ich nicht ein paar schöne Geschenke mitbringen kann."


    Und dann gab es noch zwei Kleinigkeiten.


    "Es gäbe da noch zwei Dinge, um die ich dich bitten müsste. Erstens, sag bitte weder meiner Schwester, noch meiner Mutter, was ich vorhabe. Du kannst ihnen sagen, dass ich auf eine Forschungsreise gehe und deshalb nur schwer zu erreichen sein werde. Aber bitte sage ihnen nicht, dass ich das Imperium Romanum verlasse. Versprichst du mir das?"


    Matidia würde schon die längere Abwesenheit nicht gut aufnehmen. Aber das Ausmaß der geplanten Reise würde sie sicher völlig verzweifeln lassen. Und meine Mutter war noch zu geschwächt, um solche Nachrichten verarbeiten zu können.

    Als Scato den Blick abwendete, war ich mir nicht sicher, ob er so eine gewisse Trauer um meinen Weggang zu verbergen suchte. Da würde ihm die Antwort auf seine Frage nach der Dauer sicher nicht gefallen.


    "Den Weg bis Alexandria Eschate schätze ich auf grob ein halbes Jahr. Von da aus muss ein Gebirge bezwungen werden und wie lange es danach noch dauert, vermag ich nicht zu sagen. Realistisch würde ich die Reise auf zwei bis drei Jahre schätzen. Vielleicht auch länger, weil ich in unbekanntes Gebiet aufbreche. Dazu kommt noch, dass ich nicht weiß, was es alles im Land der Serer zu entdecken gibt. Andererseits reichen meine Ressourcen auch nur begrenzt. Deshalb denke ich, dass ich nach spätestens fünf Jahren wieder zurück sein werde. Was meine Ausrüstung anbetrifft, so bin ich erst einmal gut ausgestattet. Auf der Reise werde ich alles Notwendige kaufen oder eher erhandeln. Ich habe nicht vor, allzu viel Edelmetall mitzunehmen, sondern eher Waren, die im Osten gutes Geld bringen. Den Rückweg will ich ebenso finanzieren."


    Dass ich bei einer Fehlkalkulation wahrscheinlich pleite sein würde, war mir klar. Aber das musste ich ja nicht erwähnen. Die nächsten Fragen waren einfacher zu beantworten, weil es dort weniger Ungewissheit gab.


    "Cappadocia werde ich wahrscheinlich umschiffen. Ich werde eher über Syria reisen, durch Antiochia am Orontes. Die Stadt wollte ich ohnehin einmal sehen."


    Nach einem Schluck Tee, den ich zum kurzen Nachdenken verwendete, sprach ich weiter.


    "Zeichnen kann ich, aber nicht malen. Für eine wissenschaftliche Arbeit sollten Zeichnungen aber auch genügen. Und ja, das könnte die Arbeit aufwerten. Den Rückweg werde ich auf jeden Fall mit einem Stopp im Museion planen. Dort sollen meine Arbeiten kopiert werden. Vielleicht fertige ich sie auch direkt in doppelter Ausführung an."


    Dabei lächelte ich selbstbewusst. Dass Terpander meine Kleidung richtete, ignorierte ich.


    "Was die Rückreise anbetrifft..."


    Tja, wie sollte ich das jetzt vernünftig ausdrücken?


    "Mir ist bewusst, dass eine solche Reise gefährlich ist. Stürme auf See, Wüsten, die Durchquerung von Flüssen, Steinschläge, Lawinen, ganz zu Schweigen von Räubern und anderem Gesindel, das alles sind ernstzunehmende Gefahren. Ich werde mich natürlich Karawanen anschließen, um sicherer zu Reisen, aber ein Restrisiko bleibt. Falls ich es also nicht schaffe, innerhalb von zehn Jahren zurückzukehren, muss ich dich darum bitten, mich für tot erklären zu lassen."


    So, jetzt war es raus.

    Für einen Moment hielt ich den Becher nachdenklich in meinen Händen, bevor ich einen Schluck nahm. Ja, der Tee war gewöhnungsbedürftig, aber nur, weil ich den Geschmack nicht gewohnt war. Unangenehm schmeckte der Tee jedenfalls nicht.


    "Ich habe auf dem Markt eine Karte gefunden. Eine Karte der Wege vom östlichen Mittelmeer bis Alexandria Eschate."


    Nach einem weiteren Schluck Tee fuhr ich fort.


    "Das ist aber nicht das Besondere. Besonders ist, dass die Karte kommentiert ist. Mit Notizen in Latein und in Griechisch. Notizen zu Land und Leuten. Zu Wetter, Pflanzen und Bräuchen. Weißt du, was das heißt?"


    Das Leuchten in meinen Augen verbarg ich nicht. Ich hätte es auch gar nicht verbergen können. So lehnte ich mich nach vorne und sprach mit leiser, fast flüsternder Stimme.


    "Die Kommentatoren waren dort! Es sind echte Aufzeichnungen von echten Reisenden. Und dann, hinter Alexandria Eschate, ist ein Gebirge eingezeichnet. Dort steht auch ein Kommentar. Dort steht: 'Dahinter das Land der Serer?' Da steht eine Frage. Man weiß es nicht. Niemand weiß es, niemand war je da. Scato, Minerva hat mir damit ein Zeichen geschickt."


    Ich lächelte nun auch, aber es war ein verklärtes Lächeln.


    "Das könnte mein Beitrag zur Forschung des Museions sein. Ich habe das Geld, um eine solche Reise zu wagen. Ich bin ungebunden, ohne Ehefrau. Ich glaube, Minerva will, dass ich das Unbekannte, die Erzählungen, das Hörensagen, mit Fakten fülle. Scato, ich werde nach Osten reisen. Meine Sachen sind schon fast komplett gepackt."


    Nun zeigte mein Gesicht Entschlossenheit.

    "Natürlich kannst du diskutieren. Was nun deine jetzigen Ausführungen zur Kollektivstrafe betrifft... hmm..."


    Ich dachte nach und man sah mir an, dass mir etwas klar wurde.


    "Ehrlicherweise bin ich nicht unbedingt ein Experte für das Verwesen von Leichen. Oder anders gesagt: Meine Kenntnisse habe ich aus Alexandreia. Da ist es um einiges wärmer als hier und die Zeiträume dort sind sicher andere, als hier. Mit diesen Informationen, auch der Information, dass es die Kameraden waren, die die Leiche gefunden haben, sieht die Sachlage natürlich anders aus. In einer Appellatio würde das Gericht diese sicher würdigen und anerkennen, dass die Kameraden sich angemessen bemüht haben. Dann wäre eine Kollektivstrafe aber unverhältnismäßig und müsste revidiert werden."


    Nach einem kurzen Lächeln nutzte ich das, um eine Anmerkung zu machen.


    "Bitte gut merken: Vor Gericht sollte man den Sachverhalt immer so ausführlich, wie irgendwie möglich, schildern. Das verhindert Missverständnisse und Fehlurteile."

    "Ich weiß nicht, wie es in der Militärgerichtsbarkeit üblich ist, aber außerhalb des Militärs gibt es nach einem gesprochenen Urteil nur noch die Möglichkeit der Appellatio. Aber ich will nicht so sein und deine Argumente würdigen, Matinius."


    Immerhin war ich kein Richter und das hier war eine Übung.


    "Leider sehe ich deine Einwendung anders, nach der es sich lediglich um ein disziplinarisches Vergehen handelt, eine Leiche einzunähen. Vielmehr könnte man hier berechtigt von der Vertuschung einer Straftat, beispielsweise einer gesetzeswidrigen Tötung, handeln. Bis dieses aufgeklärt ist, besteht ein berechtigtes Interesse einer Verwischung von Spuren effektiv entgegen zu wirken. Daher sollte Lucius zusammen mit seinen Kameraden keine entsprechende Möglichkeit eingeräumt werden. Der Arrest kann daher auch so umgesetzt werden, dass außerhalb der Dienstgeschäfte die Soldaten ihre Zeit in ihrem Contubernium zu verbringen haben. Das gilt sowohl für Lucius, als auch für seine Kameraden, deren Mitwisserschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Alle sind unverzüglich zu befragen und, wenn sich binnen drei Tagen keine Anhaltspunkte für eine Mitwisserschaft über die Herkunft der Leiche finden, vom Arrest zu befreien. Lucius ist dann zu befreien, wenn sich keine Anhaltspunkte für ein gesetzeswidriges Tötungsdelikt finden lassen."


    Damit war der Punkt des Arrests für mich abgeschlossen.


    "Über sakrale Grenzen eines Militärlagers könnten wir nun in eine längere theologische Diskussion eintreten, was aber nicht zielführend ist und auch nicht notwendig, da wir uns bei dem Sühneopfer grundsätzlich einig sind. Allerdings sehe ich, anders als du, eine Kollektivstrafe als angemessen an. Der Gestank hielt sich ja für eine längere Zeit und die Quelle des Gestanks wäre bei einer gründlichen Ursachensuche der Kameraden des Lucius durchaus lokalisierbar gewesen. Ich an deren Stelle hätte jeden Digitus des Contuberniums nach der Quelle durchsucht. Und den Göttern ist es reichlich egal, ob jemand unmittelbarer Mitverursacher oder nur Teil der Gemeinschaft des Verursachers ohne aktiven Beitrag ist. Sonst hätten sie nicht ganz Troja für die Verfehlung des Paris fallen lassen. Das heißt, dass die Kollektivstrafe bestehen bleibt. Wobei deine Abmilderung einem Pontifex vorzulegen und von diesem zu bewerten wäre."


    Hier waren die Pontifices besser geeignet, den Willen der Götter zu erkunden, als ein Philosoph, ein Senatorenspross und ein Decurio.

    Ich hatte mir alles angehört. Secundus war recht aufbrausend, was ihm irgendwann einmal zum Verhängnis werden würde. Für die aktuelle Übung war das aber irrelevant.


    "Die Anklage stützt sich auf zwei Punkte. Einerseits die Herkunft des Leichnams, und andererseits einen Leichenfrevel. Die Verteidigung verneint eine Rechtsgrundlage zur Klage. Was die Ermittlung der Herkunft der Leiche anbetrifft, so ist ein Gericht noch nicht zuständig. Dieses bedarf weitergehender Ermittlungen, welche in der Kompetenz der verantwortlichen Offiziere liegen. Die Anweisung, Lucius und seine Kameraden zu arrestieren, wird noch von der Befehlsgewalt eines direkt vorgesetzten Offiziers gedeckt. Nehmen wir der Einfachheit halber an, dies sei der Fall. Der Arrest während der Untersuchung erscheint somit gerechtfertigt. Eine Unterbrechung des Prozesses wäre nicht gerechtfertigt, vielmehr wäre bei einer Herkunft der Leiche aus einer Straftat erneut Klage mit konkreter Benennung der Straftat einzureichen. Für den ersten Punkt ist die Abweisung der Klage somit erfolgreich, weil der Sachverhalt noch nicht klagereif ist."


    Nachdem ich so beiden im ersten Punkt Recht geben musste, ging es um den zweiten Punkt.


    "Allerdings lässt sich die Klage für den zweiten Punkt nicht abweisen. Zweifelsfrei wurde eine Leiche im Contubernium des Lucius über einen längeren Zeitraum aufbewahrt. Hier ließe sich eine Analogie zu Tabula X, Lex XII Tabularum, herstellen. Das Verbot, einen Toten innerhalb der Stadt zu begraben, ist in diesem Fall weit auszulegen, da auch die Aufbewahrung im Contubernium als Begräbnis zu werten ist und das Feldlager durchaus als einer Stadt gleich zu betrachten ist. Allerdings wurde keine Klage auf Grund eines Verstoßes gegen Tabula X, Lex XII Tabularum, erhoben. Dies führt aber nicht zu einer Abweisung der Klage, da als Klagegrund ein Leichenfrevel genannt wurde. Dieser findet sich im Pontifikalrecht, aber auch im Mos Maiorum. Eine ordnungsgemäße Bestattung hat außerhalb des Pomeriums oder anderer sakraler Grenzen, zu denen auch die Grenzen eines Feldlagers gehören, nach angemessener Zeit nach Eintritt des Todes zu erfolgen. Wenn man sich also mehr als sieben Tage Zeit lässt und auch offenkundig plant, sich länger Zeit zu lassen, so begeht man einen Verstoß, der zur Gefährdung der Pax Deorum führt. Hiermit gefährdet man fahrlässig die Sicherheit der Einheit, vielleicht sogar des Imperium Romanum. Ein Vergehen gegen die Pax Deorum ist entsprechend der üblichen Rituale zu sühnen. Die Sühne soll geeignet sein, die Götter zu besänftigen. Daher soll Lucius dazu verurteilt sein, die Bestattung der Leiche vollumfänglich zu finanzieren. Außerdem soll Lucius den Göttern der Unterwelt auf eigene Kosten einen schwarzen Stier opfern. Durch die Mitwisserschaft des Contuberniums haben sich diese Kameraden ebenfalls schuldig gemacht. Daher wird der Rest des Contuberniums dazu verurteilt, kollektiv einen schwarzen Stier zur Besänftigung der Götter der Unterwelt auf eigene Kosten zu opfern."


    Ich sah beide an.


    "Fragen zu dem Urteil?"

    Der Codex Militaris war definitiv nicht meine Stärke. Aber das musste er auch nicht sein. Allerdings kam mir gerade eine Idee.


    "Nutzen wir das Ganze doch für eine praktische Übung. Aemilius, formuliere eine Klage gegen den Soldaten, der die Leiche gebunkert hat. Die Klage soll auf dem Codex Militaris basieren. Nennen wir den Soldaten einfach mal Lucius, damit wir auch einen Namen haben. Bedenke dabei, dass du die Klage begründen musst. Bedenke auch, dass du ein Strafmaß fordern und begründen musst. Matinius, du kannst dann eine Verteidigung für Lucius formulieren. Dein Vorteil ist, dass du auf die Formulierung der Klage reagieren kannst."


    Nachdem diese Form von Klageerhebung und Erwiderung klar formuliert wurde, blieb mir nur noch eins.


    "Aemilius, als Kläger hast du das Wort."

    Ich freute mich, dass meine Schüler auch untereinander eifrig diskutierten.


    "Ob die Dezimierung eine angemessene Strafe gewesen wäre, müsste nach den Umständen des Einzelfalles bemessen werden. Ganz unzweifelhaft ist aber Mitwisserschaft als Mittäterschaft zu werten. Wer einen Verstoß nicht meldet, macht sich mitschuldig. Und zum Schluss ist noch anzumerken, dass die Einschränkung des Beschwerderechts für Soldaten natürlich der Disziplin der Truppen dient. Der Kaiser muss der Ernennung eines jeden Offiziers zustimmen. Die Männer sind also persönlich vom Kaiser ernannt. Wenn man nun den Soldaten erlauben würde, die Führungskompetenz der Offiziere durch Beschwerden beim Kaiser zu hinterfragen, dann würde man ja faktisch behaupten, dass der Kaiser eine schlechte Auswahl treffen würde. Diese Vorstellung ist aber absurd! Also, ganz einfach, Offiziere führen die unteren Ränge und die unteren Ränge können sich bei ihren Offizieren beschweren, aber nicht beim Kaiser. Außerdem muss eine Armee vor allem eins: Funktionieren. Den einfachen Soldaten das Recht der Appellatio einzuräumen, würde die Effizienz der Führung verringern."

    Ich nickte.


    "Grundsätzlich ja, aber natürlich kann es auch sein, dass der Kaiser einen Fall wegen seiner Sachlage für so wichtig hält, dass er ihn selbst verhandeln möchte. Und die Appellatio steht im Prinzip jedem Bürger offen. Allerdings muss uns klar sein, dass sich der Kaiser nicht um jede Appellatio kümmern kann. Deshalb landen die Fälle zuerst in der kaiserlichen Kanzlei, werden dort von den zuständigen Beamten nach Bedeutung geordnet und mit Empfehlungen zur Ablehnung oder Annahme versehen an den Kaiser weitergeleitet. Man muss sich das so vorstellen, dass die Beamten die Vielzahl der Fälle prüfen und danach in Zusammenfassung dem Kaiser vorlegen. Dass ein Beamter dabei auch auf die Bedeutung der Person achtet, sollte logisch sein. Allerdings können durchaus auch Fälle von großem Interesse vorliegen, obwohl die beteiligten Personen völlig unbedeutend sind. Man muss sich aber im Klaren darüber sein, dass so etwas vielleicht bei einem Fall aus einer Million vorkommt, während Fälle mit bedeutenden Personen sehr oft auch von großem Interesse sind. Erstens, weil die Personen selbst von Interesse sind, und zweitens, weil bedeutende Personen auch mehr Schaden anrichten können, als unbedeutende Personen."


    Nun hatte ich recht viel gesagt, obwohl eine einfache Zustimmung auch gereicht hätte.


    "Betrachte meine etwas längere Antwort bitte als Vertiefung deiner Anmerkung. Wie gesagt, im Grundsatz richtig."


    Secundus würde bei seinem Verständnis der Juristerei sicher einmal einen guten Praetor abgeben. Natürlich vorausgesetzt, dass er sich dann noch an das Gelernte erinnerte.


    "Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis für deine eigene Laufbahn: Je höher die Ämter, desto wichtiger sind gute Berater. Denn genau das sind auch die kaiserlichen Beamten: Berater, die dem Kaiser Detailarbeit abnehmen, damit er sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren kann."

    "Gut, dann werden wir uns jetzt noch der letzten, höchsten und wichtigsten Instanz der Rechtsprechung widmen. Dem Imperator Caesar Augustus."


    Das war meiner Meinung nach die beste Zusammenfassung des kaiserlichen Gerichts.


    "Sehen wir uns an, was dem Kaiser diese besondere Stellung gibt. Naturgemäß lohnt sich hierzu ein Blick in die Gesetze und rein intuitiv würde man zuerst in die Lex Aquilia de Imperio schauen. Schließlich ist es das Stammgesetz für alle Rechte des Kaisers. Und hier werden wir auch fündig, nämlich in Artikel VIII. Ich zitiere: 'Er erhält das Recht, kraft seiner Cognitio Extraordinaria jeden Prozess eines Iudicium Privatum oder Publicum an sich zu ziehen, Richter nach seinem Dafürhalten einzusetzen. Urteile dieser Gerichte kann nur der Imperator Caesar Aquilius Augustus aufheben.' Sehen wir uns hierzu den ersten Satz an. Das Iudicium Privatum ist nach § 19 Absatz 1 Codex Iuridicialis für Verbrechen und Schwerverbrechen zuständig. Das Iudicium Privatum ist nach § 19 Absatz 2 Codex Iuridicialis für alle anderen Rechtsstreite zuständig, mit den Ausnahmen des § 19 Absatz 4 Codex Iuridicialis, den wir soeben besprochen hatten. Zur Sicherheit wird in § 19 Absatz 3 Codex Iuridicialis noch einmal das Recht des Kaisers aus Artikel VIII Lex Aquilia de Imperio wiederholt. Das bedeutet, vereinfacht gesagt, dass der Kaiser alle Prozesse der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die nicht unter das Senatsprivileg des § 19 Absatz 4 Codex Iuridicialis fallen, an sich ziehen kann und entweder selbst, oder durch von ihm ernannte Richter, verhandeln lassen kann. Der zweite Satz sorgt dafür, dass allein der Kaiser die Urteile dieser von ihm eingesetzten Gerichte aufheben kann. Logischerweise hat ein Kaiser besseres zu tun, als wahllos Prozesse an sich zu ziehen. Der Sinn dieses Gesetzes besteht deshalb vor allem darin, dass der Kaiser Fälle von besonderer Bedeutung abschließend entscheiden lassen kann. Das macht ihn in diesen Fällen zur letzten Instanz.


    Zugleich ist der Kaiser aber auch die höchste Instanz. Das geht aus § 42 Absatz 3 Codex Universalis hervor. Ich zitiere: 'Gegen jedes Gericht oder sein Urteil kann vom Angeklagten oder Kläger an den Imperator Caesar Augustus appelliert werden. Dieser kann die Appellation abweisen, oder die laufende Verhandlung abwenden, oder beenden, oder ein bereits ergangenes Urteil aufheben und neu verhandeln lassen. Die Form der Neuverhandlung erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.' Was bedeutet das konkret? Die Antwort ist recht einfach. Der Kaiser ist die Berufungsinstanz. Und weil eine Neuverhandlung automatisch nach den kaiserlichen Bestimmungen, also automatisch im Sinne des Artikel VIII Lex Aquilia de Imperio, abläuft, greift auch die abschließende Regelung aus Artikel VIII Lex Aquilia de Imperio. Der Sinn dieser Appellationsregel besteht darin, dass ungerechte Urteile korrigiert werden können und gerechte Urteile abschließend bestätigt werden können.


    Weil der Kaiser zugleich letzte und höchste Instanz der Rechtsprechung ist, ist er auch die wichtigste Instanz. Durch seine Urteile setzt er den Maßstab der Rechtsauslegung und ermöglicht so eine dauerhafte und in sich schlüssige Rechtsprechung. Praetores haben diese Möglichkeit nicht, weil sie erstens keine Berufungsinstanz sind und zweitens nur für ein Jahr amtieren, was eine Kontinuität unmöglich macht. Für die Schaffung von Rechtssicherheit ist es aber notwendig, dass ein lang amtierender und mit Weitsicht agierender Kaiser eine Kontinuität in die Rechtsprechung bringt. Noch eine Anmerkung zum Schluss. Als Oberkommandierender des Exercitus Romanus hat der Kaiser natürlich auch für die Soldaten die finale und höchste Rechtsprechungskompetenz. Gibt es Fragen zur kaiserlichen Rechtsprechung?"

    Wie man freiwillig die Gartenarbeit selbst erledigen konnte, anstatt sie nur zu dirigieren, war mir immer noch nicht ganz verständlich. Andererseits schien es Scato glücklich zu machen, so dass es zumindest für diesen eine nachvollziehbare Aktivität war. Der Tee roch gut, so dass ich mit einem Lächeln annahm.


    "Gerne, ich danke dir."


    Während ich mich setzte, überlegte ich, ob ich direkt mit der Tür ins Haus fallen sollte. Doch letztlich entschied ich mich, das Gespräch zwar kurz zu halten, aber den Gepflogenheiten der Höflichkeit zu entsprechen.

    Da meine Reisevorbereitungen weitgehend abgeschlossen waren, wollte ich mich schon einmal bei Scato verabschieden. Außerdem wollte ich ihn noch um Gefallen bitten. Da das Wetter gerade gut war, hoffte ich, ihn im Garten zu finden. Diese Hoffnung war berechtigt, wie ich schnell herausfand. Ich traf Scato an, während er im Garten arbeitete.


    "Salve, Scato, ich hatte gehofft, dich hier zu finden. Ich hoffe, dass ich dich nicht störe. Hast du einen Moment Zeit?"

    Da keine Fragen kamen, schien alles klar zu sein.


    "Dann wenden wir uns jetzt noch einem Sonderfall zu. Diesen finden wir in § 19 Absatz 4 Codex Iuridicialis. 'Wird ein Delikt gegen die Amtspflicht von einem durch den Senat gewählten oder eingesetzten Magistrat oder Promagistrat begangen, ist der Senat als Gericht sachlich zuständig. Ebenfalls können die Consuln Prozesse wegen Hochverrat, dem Zutrittsverbot für ausländische gesalbte Herrscher innerhalb des Pomeriums, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot, Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen und Landesverrat vor dem Senat verhandeln lassen.' Wir erkennen hieran zwei grundsätzliche Zuständigen des Senats als Sondergericht. Zum einen ist er für die Verhandlung aller Delikte gegen die Amtspflichten der Magistrate und Promagistrate, die durch den Senat gewählt oder eingesetzt wurden, zuständig. Das betrifft insbesondere die Ämter des Cursus Honorum. Das heißt, wenn ein entsprechender Amtsträger einer Pflichtverletzung im Amt bezichtigt wird, so ist die Klage vor dem Senat einzubringen. Die entsprechenden Delikte finden sich vor allem in den §§ 112 bis 116 Codex Iuridicialis. Es können aber auch beliebige andere Delikte in Frage kommen, so lange sie in Verbindung mit einem der genannten Paragraphen stehen. Ein Beispiel wäre § 79 in Verbindung mit § 113 Codex Iuridicialis, wenn ein Gegner ohne Rechtsgrundlage von einem amtierenden Magistrat weggesperrt wird. Das könnte beispielsweise ein Praetor sein, der sich dieses Vergehens schuldig macht. Der Fantasie sind hier wenig Grenzen gesetzt."


    Nachdem ich einen Schluck Wasser nahm, fuhr ich mit meinen Ausführungen fort.


    "Die andere Zuständigkeit entsteht im Ermessen der Consules. Wenn diese der Meinung sind, dass ein Fall aus der aufgeführten Liste staatsgefährdender Delikte vor dem Senat verhandelt werden sollte, können sie den Fall vor dem Senat verhandeln lassen. Das wird aber eher selten geschehen. Den Grund dafür lernen wir in Kürze ebenfalls kennen. Fragen hierzu?"

    "Zum Ableiten von Handlungsanweisungen sind die Offiziere da. Diese müssen unter den Codex Militaris unter Würdigung der anderen Gesetze und des Mos Maiorum auslegen. Darauf basierend müssen dann Befehle ausgegeben werden. Was wir hierbei bedenken müssen, ist die Vielseitigkeit der Feinde des Imperiums. Deshalb ist der Codex Militaris sehr vage formuliert, um Freiräume zu schaffen, auf unerwartete Sachverhalte reagieren zu können."


    Das war zumindest meine Meinung zur geäußerten allgemeinen Kritik am Codex Militaris.


    "Was loyale Römer und loyale Peregrini anbetrifft, so muss man zunächst die allgemeine Hierarchie der Bürgerrechte beachten. Grundsätzlich ist römisches Recht als Ius Civile einzuordnen. Wie der Begriff sagt, handelt es sich um das Recht der Bürger. Es soll also zunächst alles regeln, was römische Bürger betrifft. Allerdings muss erwähnt werden, dass wir Römer aus dem Mos Maiorum und aus praktischen Erwägungen auch den bei uns lebenden Peregrini sehr viele unserer Rechte gewährt haben, so dass auch unsere Gesetze ebenfalls zu Gunsten und auch zu Ungunsten der Peregrini gelten, sofern es nicht so geregelt ist, dass nur Römer begünstigt sind. So dürfen beispielsweise nur Römer Equites oder Senatoren werden und nur Römer dürfen den Legionen beitreten. Auch innerhalb der römischen Bürgerschaft sind bestimmten Gruppen spezielle Privilegien vorbehalten. So dürfen nur Patrizier bestimmte Ämter antreten und nur Mitgliedern des Ordo Senatorius ist es erlaubt, den Cursus Honorum zu beschreiten. Gehen wir nun zurück zu deiner konkreten Frage. Grundsätzlich dürfen loyale Peregrini genauso wenig geschädigt werden, wie loyale Römer. Wenn aber eine Schädigung unvermeidbar ist, dann sollte eher der loyale Peregrinus geschädigt werden, als der loyale Römer. Weil es eben immer noch das Recht von uns Römern ist."


    Mit der finalen Auslegung musste ich Sabaco noch einmal die Auslegungsregeln näher bringen.


    "Was deine wörtliche Auslegung des Codex Militaris anbetrifft, hast du mit deinem Beispiel des unbewaffneten Wahnsinnigen recht. Wir erkennen aber deutlich, dass das Ergebnis widersinnig wäre. Folglich können wir in diesem Fall nicht an der wörtlichen Auslegung festhalten. Sie würde sich auch nicht in die bestehende Systematik unseres Rechtssystems einfügen. Ich verweise hier auf den § 50 Codex Iuridicialis. Wenn aber dieser jedem Römer die Notwehr, auch zum Schutz anderer, erlaubt, dann kann der Codex Militaris dahinter nicht zurückbleiben. Eine Lösung lässt sich hierbei in der Auslegung nach dem Zweck der Rechtsnorm finden. Der Zweck besteht nämlich in einer erweiterten Straffreiheit der unter Kriegsrecht handelnden Soldaten. Während der Codex Iuridicialis eine gegenwärtige oder unmittelbar drohende Tat verlangt, erlaubt der Codex Iuridicialis auch dann schon ein Handeln, wenn ein Feind lediglich anwesend ist, ohne konkret Straftaten zu verüben oder diese offensichtlich verüben will. Dann muss ein Soldat aber auch erst recht handeln können, wein ein zwar unbewaffneter Feind gegenwärtig oder unmittelbar drohend Straftaten begeht. Weil also der zweckmäßige Kern der zitierten Rechtsnorm des Codex Militaris eine erweiterte Straffreiheit unter Kriegsrecht ist, sind ohnehin durch das Gesetz für alle Einwohner des Imperiums straffrei gestellte Handlungen zwangsläufig erst recht unter Kriegsrecht für Soldaten straffrei. Soweit alles klar?"

    Die Frage nach dem wann hatte ich inzwischen für mich beantwortet. Sobald der Cursus Iuris abgeschlossen sein würde. Also sehr bald. Und das wie war auch klar. Erst einmal nach Rom, dann nach Antiochia und von dort immer weiter nach Osten. Nun musste ich nur noch ein paar Vorbereitungen treffen. Eine davon war es, eine Totenmaske von mir zu nehmen. Nur zur Sicherheit, falls ich nicht aus der Ferne zurückkehren sollte. Diese Maske dürfte Matidia sicher niemals sehen, doch Scato wollte ich sie anvertrauen.

    Ich nickte zustimmend, als Secundus die Frage Sabacos beantwortete. Mir gefiel es, wie sich Secundus entwickelt hatte. Seine Argumentation war zweckmäßig und zeugte von Ausgewogenheit. Er würde sicher einmal einen guten, wenngleich etwas eigenwilligen, Praetor abgeben.


    "Das Wesentliche hat Aemilius bereits beantwortet. Dem muss man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Aber wir können natürlich auch noch einmal in den Codex Militaris schauen. Dort steht 'Unter Kriegsrecht wird nicht bestraft, wer bewaffnete Feinde des Reiches oder deren aktive Helfer festnimmt, schädigt oder tötet.' Mehr findet man dort nicht als Rechtsfolgen. Heißt, dass bewaffnete Feinde und deren Helfer natürlich geschädigt werden dürfen. Heißt im Gegenzug natürlich auch, dass loyale Römer nicht geschädigt werden dürfen. Streng genommen dürfte also noch nicht einmal Getreide beschlagnahmt werden. Andererseits hat die Kampfkraft der Armee Vorrang vor persönlichen Profiten. Zwischen beidem ist ein Ausgleich herzustellen, den Aemilius bereits trefflich formuliert hat. Noch Fragen?"

    Auch das war eine gute Frage.


    "Nun, sehen wir uns doch einmal an, was der Codex Militaris dazu sagt."


    Damit überspielte ich, dass ich es nicht wusste. Alles konnte man nicht wissen. Aber immerhin wusste ich, wo es steht. Ich ging zum Regal und holte eine Rolle mit dem Codex Militaris heraus, die ich entrollte.


    "Nun, hier steht es: 'Es wird für namentlich benannte Provinzen durch den Imperator Caesar Augustus ausgerufen und gilt für alle auf dem Gebiet dieser Provinzen befindlichen Mitglieder des Exercitus Romanus. Bei akuter Gefahr für das Imperium Romanum kann es auch von einem Statthalter ausgerufen werden.' Das sollte deine Frage beantworten, wer festlegt, wann und wo Frieden herrscht. Natürlich könnte der Kaiser auch festlegen, dass das ganze Imperium im Krieg ist. Aber das ist bisher nur sehr selten geschehen."


    Ob allerdings in Germanien Kriegsrecht herrschte, war eine Frage, die ich nicht beantworten konnte.


    "Typischerweise geschieht die Erklärung des Kriegsrecht mindestens per Bekanntmachung. Allerdings wüsste ich jetzt nicht, ob es eine entsprechende Bekanntmachung für Germania Superior gibt. Allerdings haben Soldaten auch unabhängig vom Kriegsrecht die Pflicht, erkannte Feinde zu bekämpfen, denn..." Ich überflog den Codex Militaris noch einmal. "Ah ja, hier, 'Sie haben... immer und überall das Reich und den Imperator Caesar Augustus tapfer gegen jedweden Feind zu verteidigen'. Das macht natürlich noch kein Kriegsrecht aus, sollte aber meiner Meinung nach eine Behandlung der Soldaten in Analogie zum Kriegsrecht ermöglichen, wenn sie an einer Grenze stationiert sind. Vor allem dann, wenn die Grenze zu solchen aggressiven Barbaren, wie den Germanen, verläuft. Beantwortet das deine Fragen?"


    Ich hoffte es, denn der Codex Militaris war nicht unbedingt meine Stärke.

    "Üblicherweise klagt der Pöbel grundsätzlich nicht, weil er zwar gerne vor Gericht geht, aber als Publikum und nicht als Kläger. Damit bleiben für so etwas, wie du richtig erkannt hast, nur Zivilisten höherer Stellung. Oft geht es dabei um die Schädigung von Rechten an Grund und Boden. Wenn zum Beispiel die Legion eine Straße baut und dabei das Grundstück eines Zivilisten ohne vorherige Enteignung oder Entschädigung zerteilt. Oder wenn der vereinbarte Preis für eine große Menge Getreide nicht bezahlt wird. Da reden wir dann nicht von ein paar Sesterzen, sondern eher von einigen Hundert Aurei. Also, um die Frage zu beantworten: Eine Klage gegen einen Soldaten findet man, wenn überhaupt, nur in Provinzen und dort auch nur dann, wenn jemand von Einfluss es überhaupt wagen kann, vor dem Statthalter Klage einzureichen und ihn so möglicherweise gegen sich aufzubringen. Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass jeder Statthalter, der etwas auf sich hält, die Klage in eine Beschwerde umwandeln wird und das Ganze nach dem normalen Militärrecht behandelt. Denn seien wir ernsthaft, wer will schon die Büchse der Pandora öffnen und Klagen gegen Soldaten Tür und Tor öffnen?"

    Das war scheinbar nicht der Fall.


    "Gut, dann bewegen wir uns einmal weg aus Italien und sehen uns die Provinzen an. Was das Militär anbetrifft, so haben wir keine Änderungen gegenüber dem Gesagten. Allerdings sieht es mit der Gerichtsbarkeit im Zivilen etwas anders aus. Es wäre sicher unpraktisch, wenn die Praetores und Aediles sich auch um die Rechtsprechung in den Provinzen kümmern müssten. Deshalb sind dort die Statthalter zuständig. In den Provinciae Populi Romani sind das die Proconsules, in den übrigen Provinzen außer Ägypten die Legati Augusti pro Praetore, und in Ägypten der Praefectus Aegypti. Abgesehen vom anderen Amt gilt das Gleiche, das auch für die Praetores und Aediles gesagt wurde. Allerdings gibt es noch eine Kleinigkeit, die hinzu kommt. Die meisten Statthalter haben auch den Oberbefehl über die Truppen in ihrer Provinz. Das bedeutet auch, dass man sich als Zivilist, der von einem Soldaten geschädigt wurde, in den Provinzen direkt an den jeweiligen Statthalter wenden kann. Da er zivile und militärische Gerichtsbarkeit in sich vereint, kann er den Fall auch entsprechend verhandeln oder verhandeln lassen. Gibt es Fragen zur Gerichtsbarkeit in den Provinzen?"

    Der Dank des Aemiliers machte mich ein wenig verlegen. Ich war es nicht gewohnt, dass man mir so sehr dankte.


    "Ich danke für dein Lob, Aemilius. Ich muss aber auch sagen, dass es mir bei guten Schülern leicht fällt, selber gut zu unterrichten. Und in diesem Cursus habe ich besondere Freude am unterrichten."


    Ich lächelte kurz.


    "So, nun aber wieder zurück zum Thema. Zuständigkeiten. Im Militär sind die Zuständigkeiten etwas anders verteilt. Hier sind die Offiziere für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Dabei gilt für Soldaten grundsätzlich der Codex Militaris - und zwar ausschließlich. Das heißt, dass ein Soldat nicht vor der zivilen Gerichtsbarkeit verklagt werden kann. Zivilisten können lediglich an die Offiziere der Einheiten appellieren, um ihre Rechte einzuklagen. Offiziere wiederum können nur vor dem Kaiser verklagt werden. Die Offiziere oder im Fall von straffälligen Offizieren der Kaiser haben eine weite Entscheidungskompetenz bei der Festlegung von Strafen. Hierbei müssen sie einerseits dafür sorgen, dass die Strafe abschreckend wirkt, aber andererseits müssen sie auch beachten, dass die Einheiten einsatzfähig bleiben und die Disziplin erhalten bleibt. Prinzipiell können auch Todesstrafen verhängt werden, aber das darf nur der Kaiser.


    Für einen durch einen Soldaten geschädigten Zivilisten ist es also erforderlich, sich an den vorgesetzten Offizier der Einheit zu wenden. Normalerweise weiß man nicht, wer das ist, deshalb kann man sich auch an den Kommandeur der Einheit wenden. Wichtig ist, dass man genau darlegt, wie man geschädigt wurde. Typischerweise erhält man dann Schadensersatz. Auf die Bestrafung der Soldaten hat man keinen Einfluss, diese wird durch die zuständigen Offiziere oder den Kaiser festgelegt werden.


    Anders sieht es aus, wenn man als Zivilist einen Soldaten angreift. Dann gilt prinzipiell das Kriegsrecht und der Soldat darf sich mit Waffengewalt verteidigen. Schädigt man die Truppen hingegen im Frieden lediglich finanziell, zum Beispiel durch Diebstahl oder Betrug, so sind die zivilen Gerichte zuständig, vor denen die Truppen Klage einreichen müssen. Im Krieg hingegen fällt das unter Kriegsrecht und die Offiziere können direkt entscheiden. Dabei müssen sie aber beachten, dass die Strafen gesellschaftlich akzeptabel sind und gleichzeitig abschreckend wirken. Die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae stehen übrigens immer unter Kriegsrecht, das ist bei diesen Einheiten stets zu beachten.


    Fazit zur Armee: Grundsätzlich sind die Offiziere für die Rechtsprechung zuständig, nur über Offiziere darf allein der Kaiser richten. Todesurteile darf allein der Kaiser aussprechen. Die Strafen gegen Soldaten und Offiziere sollen abschreckend sein, aber gleichzeitig die Schlagkraft der Truppe nicht dauerhaft schädigen. Außerdem muss die Disziplin aufrecht erhalten werden. Wenn Zivilisten involviert sind, muss beachtet werden, ob man sich im Kriegsrecht oder im Frieden befindet. Klagen gegen Angehörige des Exercitus Romanus sind immer bei den zuständigen Offizieren oder dem Kaiser einzureichen, Klagen gegen Zivilisten sind im Frieden vor den Zivilgerichten zu verhandeln und im Krieg vor dem zuständigen Kriegsgericht.


    Gibt es Fragen zu den Grundzügen des Militärrechts?"