Menecrates wirkte erleichtert, weil er das Ende der Debatte näher rücken sah. Um sich selbst und den anderen einen Überblick zu verschaffen, fasste er - mit Blick auf seine Notizen - zusammen.
"Folgende Sachverhalte sollen zukünftig der Besteuerung unterliegen:
1. geerbtes Barvermögen
2. geerbte Betriebe
3. geerbte Grundstücke
4. geerbtes bewegliches Eigentum wie Möbel, Sklaven, sonstige Waren.
Diese Steuern zahlt der Erbberechtigte."
Er blickte hoch und überzeugte sich von möglichen Reaktionen, denn bisher tauchte der Begriff 'sonstige Waren' nicht auf, aber Menecrates wusste, dass außer Möbeln eine Vielzahl an Gütern unterschiedlicher Art vererbt werden konnten.
Anschließend setzte er die Zusammenfassung fort.
"Weiter:
5. verkaufte Sklaven - die Steuer zahl der Händler bzw. Verkäufer
6. Freilassung von Sklaven - die Steuer zahlt der Freilasser
7. Verkäufe von Grundstücken - die Steuer zahlt der Verkäufer."
Wieder blickte er auf, um Proteste oder Zustimmung wahrzunehmen. Wer die Steuer bei Grundstücksverkäufen zahlte, hatte er abgeleitet; sie wurde keineswegs besprochen.
"Gegenvorschläge? Falls nicht, dann weiter:
Als einheitlicher Steuersatz wurde bereits der Wert von 5 % vorgeschlagen, diskutiert und mehrheitlich angenommen."
An dieser Stelle erwartete Menecrates keine Einwände, legte aber trotzdem eine Gedankenpause ein.
"Abschließend, und sofern kein Diskussionsbedarf zu vorgenannten Punkten besteht, müssen wir uns noch über das Vorgehen oder über eine Grenze einigen, ab wann Werte besteuert werden. Wir waren uns darüber einig, dass den Armen keine Steuerlast zugemutet werden soll. In der Regel besitzt ein Armer weder Land noch Sklaven, aber er kann erben!
Die einfachste Form, bestimmte Personengruppen zu berücksichtigen, ist immer der Rückgriff auf ein ordentlich geführtes Verzeichnis oder ein Register, das Berechtigte erfasst.
Die Lex Flavia de frumentationibus z.B. regelt die Vergabe von Getreidespenden über Listen, die an der Basilica Iulia aushängen. Wir könnten diese Listen ebenfalls nutzen, denn die Cura Annona unterliegt meiner Verantwortung bzw. der des mir unterstellten Praefectus Annonae.
Allerdings", er hob den Zeigefinger, "regeln diese Listen nur die Ausgabe der Getreidemarken an alle Freigeborenen mit römischem Bürgerrecht. Zwar führen diese Listen keine Angehörigen der Ordines Decurionum, Equester und Senatorius sowie auch keine Mitglieder des Exercitus Romanus und keine Vestalinnen, also die gut Situierten fallen heraus, aber sie schließen auch alle peregrinen und libertinen Personengruppen aus. Der Punkt ist aber, dass häufig genug unter diesen Einwohnern Arme zu finden sind und ich habe ein Interesse daran, den Unmut dieser Schichten so gering wie möglich zu halten. Pauschalieren möchte ich Peregrine und Freigelassene aber nicht, dann alleine mein griechischer Leibarzt verfügt über erhebliches Vermögen und zählt gewiss nicht zu den Armen."
Er senkte den Zeigefinger samt Hand und grübelte kurz, bevor er fragte: "Hat jemand eine brauchbare Idee, wie wir die wirklich armen Liberti und Peregrini von den wohlhabenderen trennen können?"
Von den straffällig gewordenen Bürgern wollten Menecrates erst gar nicht sprechen, denn gerade sie würden ohne Getreidespenden im Laufe der Zeit auch unter die Armutsgrenze rutschen.