Beiträge von Narrator Germaniae

    Ein kaiserlicher Nuntius liess folgende Bekanntmachung zuerst öffentlich vorlesen und danach aushängen. Gleiches würde in jeder Stadt des Imperiums ebenfalls geschehen.




    Edictum Imperatoris



    zur Bekämpfung der Falschmünzerei

    und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen


    § 1 Abschaffung der Provinzialprägungen


    (1) Die in den Provinzen für die Münzprägung römischer Münzen zuständigen Beamten legen den Tresviri aere argento auro flando ferundo Vorschläge für die Provinzialprägungen vor. Die Tresviri aere argento auro flando ferundo prüfen diese und legen dem Senat verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen vor. Der Senat bestimmt die Liste der Münzen für die Provinzen aus den Vorschlägen der Tresviri aere argento auro flando ferundo. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste des Senats.


    (2) Ausschließlich der Senat hat das Recht, das Aussehen der Münzen abschliessend festzulegen.



    § 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen


    (1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.


    (2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.



    § 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum


    (1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo oder des Senats in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.


    (2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo vorgeschlagen, vom Senat und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.



    § 4 Ausgabe neuer Münzen


    (1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.


    (2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.


    (3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.


    (4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.



    § 5 Einzug alter Münzen


    (1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.


    (2) Alle Bürger haben das Recht, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen. Es besteht keine Verpflichtung, privates Vermögen eintauschen zu lassen.


    (3) Münzen, welche für Steuern oder anderweitige Geschäfte mit offiziellen Stellen der römischen Verwaltung genutzt werden, werden auf ihre Konformität mit diesem Edikt geprüft und falls notwendig automatisch eingetauscht.



    § 6 Vernichtung alter Münzen


    Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.


    cursushonorum.gif



    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

    317-6dbc3ee7.png

    Ein kaiserlicher Nuntius liess folgende Bekanntmachung zuerst öffentlich vorlesen und danach aushängen. Gleiches würde in jeder Stadt des Imperiums ebenfalls geschehen.




    Edictum Imperatoris



    zur Bekämpfung der Falschmünzerei

    und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen


    § 1 Abschaffung der Provinzialprägungen


    (1) Die in den Provinzen für die Münzprägung römischer Münzen zuständigen Beamten legen den Tresviri aere argento auro flando ferundo Vorschläge für die Provinzialprägungen vor. Die Tresviri aere argento auro flando ferundo prüfen diese und legen dem Senat verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen vor. Der Senat bestimmt die Liste der Münzen für die Provinzen aus den Vorschlägen der Tresviri aere argento auro flando ferundo. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste des Senats.


    (2) Ausschließlich der Senat hat das Recht, das Aussehen der Münzen abschliessend festzulegen.



    § 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen


    (1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.


    (2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.



    § 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum


    (1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo oder des Senats in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.


    (2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo vorgeschlagen, vom Senat und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.



    § 4 Ausgabe neuer Münzen


    (1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.


    (2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.


    (3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.


    (4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.



    § 5 Einzug alter Münzen


    (1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.


    (2) Alle Bürger haben das Recht, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen. Es besteht keine Verpflichtung, privates Vermögen eintauschen zu lassen.


    (3) Münzen, welche für Steuern oder anderweitige Geschäfte mit offiziellen Stellen der römischen Verwaltung genutzt werden, werden auf ihre Konformität mit diesem Edikt geprüft und falls notwendig automatisch eingetauscht.



    § 6 Vernichtung alter Münzen


    Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.


    cursushonorum.gif



    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

    317-6dbc3ee7.png

    Ein kaiserlicher Nuntius liess folgende Bekanntmachung zuerst öffentlich vorlesen und danach aushängen. Gleiches würde in jeder Stadt des Imperiums ebenfalls geschehen.




    Edictum Imperatoris



    zur Bekämpfung der Falschmünzerei

    und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen


    § 1 Abschaffung der Provinzialprägungen


    (1) Die in den Provinzen für die Münzprägung römischer Münzen zuständigen Beamten legen den Tresviri aere argento auro flando ferundo Vorschläge für die Provinzialprägungen vor. Die Tresviri aere argento auro flando ferundo prüfen diese und legen dem Senat verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen vor. Der Senat bestimmt die Liste der Münzen für die Provinzen aus den Vorschlägen der Tresviri aere argento auro flando ferundo. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste des Senats.


    (2) Ausschließlich der Senat hat das Recht, das Aussehen der Münzen abschliessend festzulegen.



    § 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen


    (1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.


    (2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.



    § 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum


    (1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo oder des Senats in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.


    (2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo vorgeschlagen, vom Senat und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.



    § 4 Ausgabe neuer Münzen


    (1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.


    (2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.


    (3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.


    (4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.



    § 5 Einzug alter Münzen


    (1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.


    (2) Alle Bürger haben das Recht, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen. Es besteht keine Verpflichtung, privates Vermögen eintauschen zu lassen.


    (3) Münzen, welche für Steuern oder anderweitige Geschäfte mit offiziellen Stellen der römischen Verwaltung genutzt werden, werden auf ihre Konformität mit diesem Edikt geprüft und falls notwendig automatisch eingetauscht.



    § 6 Vernichtung alter Münzen


    Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.


    cursushonorum.gif



    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

    317-6dbc3ee7.png

    Als die Kundschafter der Ala weiter in Richtung des Rauches vorstießen, schlug ihnen mitten im Winter sommerliche Wärme entgegen, die sich zu Hitze steigerte, als sie sich der Ursache weiter näherten. Es war, als wäre die Sonne hinabgestürzt, um diesen Ausschnitt der sterblichen Welt zu verzehren. Bald war die Hitze so groß, dass sie auf diesem Pfad nicht weiter kamen. Das Dorf des Dankwart und seiner tapferen Mannen stand lichterloh in Flammen. Die Bewohner versuchten, ihr Hab und Gut in Sicherheit zu bringen. An Löscharbeiten war in Anbetracht der Hitze nicht zu denken. Man konnte sich dem Feuer nicht einmal nähern.

    Der Praefectus Alae richtete einige persönliche Worte an den Decurio. Man merkte Atius Scarpus das Alter und die zahlreichen Dienstjahre an. Körper und Geist waren verschlissen, das Feuer erloschen. Es wurde Zeit, dass er seinen Ruhestand genießen durfte. Und vielleicht würden dann aus der kalten Asche eines Tages wieder neue Flammen schlagen. Der Praefectus Alae überreichte die beiden Urkunden, die mit der Honesta Missio einhergingen:


    militaerdiplom.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    entlasse ich


    Paullus Atius Scarpus


    ehrenvoll als


    Decurio der

    Ala I Aquilia Singularium


    ANTE DIEM IV ID NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (10.11.2023/120 n.Chr.)



    Siegel - Procura Augusti



    Damit einher gingen die Zahlung eines Jahresgehalts. Auch bekam er das Eherecht zugesprochen und die Möglichkeit der Anerkennung einer unehelichen Frau und gemeinsamer Kinder. Da er bereits Bürger war und nicht zu einem solchen erhoben werden brauchte, blieb es dann an juristischen Angelegenheiten dabei. Hinzu kam jedoch noch die Urkunde über die Verleihung eines Grundstücks:


    diploma.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    verleihe ich


    Paullus Atius Scarpus


    im Rahmen seiner


    Honesta Missio


    ein


    Grundstück.


    ANTE DIEM IV ID NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (10.11.2023/120 n.Chr.)


    Siegel - Procura Augusti



    Der Überreichung folgte das obligatorische Jubeln und Lärmen der Soldaten. Der Decurio hatte sich während seiner letzten Dienstmonate eher zurückgezogen, doch war er als treuer Soldat im Gedächtnis und in den Herzen der Männer geblieben.

    Der Legat gab dem scheidenden Tribun die Hand. "Ich bedanke mich für deinen Dienst, Galeo Seius Ravilla. Du bist nun ein anderer Mann als an dem Tag, an dem du deinen Posten angetreten bist. Ich denke, du bist auf einem guten Weg und das Lagerleben hat dir gut getan. Für deinen weiteren Werdegang wünsche ich dir alles Gute. Vielleicht sehen wir uns eines Tages wieder." Er lächelte. Damit überreichte er ihm die Entlassungsurkunde, die ihm aus der kaiserlichen Kanzlei zugesandt worden war, denn niemand anderem stand es zu, einen vom Kaiser eingesetzten Tribun wieder zu entlassen:


    militaerdiplom.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    entlasse ich


    Galeo Seius Ravilla


    ehrenvoll als


    Tribunus Laticlavius

    der Legio XXII Primigenia.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.).


    Siegel - Procura Augusti



    Doch Ravilla sollte den Weg nicht ohne Ehrungen beschreiten. So überreichte ihm der Legat nun auch eine besondere Lanze. Sie war das übliche Entlassungsgeschenk beim Verlassen einer Truppe:


    hastapura.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    zeichne ich


    Galeo Seius Ravilla


    für


    seine Verdienste

    als Tribunus Laticlavius

    der Legio XXII Primigenia


    mit einer


    Hasta pura


    aus.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.).


    Siegel - Procura Augusti



    Das wichtigste jedoch war vielleicht die dritte Urkunde:


    diploma.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    verleihe ich


    Galeo Seius Ravilla


    für


    die Planung und Betreuung

    des Baus einer Militärstraße


    ein


    Grundstück.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.)


    Siegel - Procura Augusti



    Der Überreichung folgte ein kollektives Jubeln und Lärmen der Soldaten. Sie waren den Wechsel der Tribuni Laticlavi gewöhnt, die kamen und gingen wie Sommer und Winter, doch Seius Ravilla hatte seine Sache in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit gut gemacht und so kam der Applaus von Herzen.

    488-banner-r%C3%B6misches-milit%C3%A4r


    Ehrenhafte Entlassung

    des Decurio

    Paullus Atius Scarpus


    Parallel zur Veranstaltung der Legio wurden auch bei den Hilfstruppen die Veteranen ehrenvoll in den Ruhestand entlassen. Bei den Hilfstruppen lief alles kleiner und bescheidener ab als bei der Legio und es gab weniger Ehrengäste, dennoch fanden auch hier sich einige Würdenträger. Einer der Männer, die heute in den Ruhestand gingen, war der Decurio Paullus Atius Scarpus.


    Die Sohlen der nahenden Soldaten schlugen dumpf im Gleichtakt, als sie sich auf dem Drillplatz hinter der Außenmauer der Castra der Ala I Aquilia Singularium einfanden. Schwere graue Wolken rollten über den Himmel und entluden ihre feuchte Fracht. Die Männer traten zu Pferd an, das Fell gestriegelt und das Zaumzeug und die Hufen geölt, damit sie glänzten. Ihr Atem bildete bei jedem Schnauben eine Wolke von Dampf. Die wenigen Schaulustigen, die trotz des nasskalten Wetters aus de Stadt hinzugekommen waren, wichen zur Seite und machten den nahenden Turmae der Ala Platz. In Reih und Glied arrangierten sie sich, so dass jede Einheit einen guten Blick auf das Zentrum genoss.


    "State", hallte der Ruf des Praefectus Alae. Wie berittene Statuen saßen sie auf ihren Pferden, während von ihren Rüstungen der Regen perlte. Die Banner der Turmae wehten sacht im kalten Herbstwind. Einen Moment legte sich vollkommene Stille auf den Drillplatz, während der Praefectus Alae an dem Platz Aufstellung nahm, dem die gesamte Aufmerksamkeit heute galt. Alle Blicke waren waren auf den einzelnen Mann gerichtet.


    "Soldaten der Alae I Aquilia Singularium, liebe Gäste." Der Praefectus Alae warf einen kurzen Blick auf die Reiter, dann zu den Gästen und zu den Schaulustigen, die von den Soldaten auf Abstand gehalten wurden. "Wir haben uns heute hier versammelt, um jene zu verabschieden, die dem Kaiser, dem Senat und dem Volk von Rom in unserer Alae treu gedient haben und heute ehrenhaft entlassen werden. Viele gehen nach Jahrzehnten des Dienstes, zahlreichen Gefechten, Siegen und Verlusten in den wohlverdienten Ruhestand. Einer von jenen, den wir heute verabschieden wollen, ist Decurio Paullus Atius Scarpus von der Turma Prima, dessen Dienstszeit sich heute dem Ende neigt. Decurio Paullus Atius Scarpus, tritt vor!"

    LegioXXII_Logo_gross_Papyrus.png


    Ehrenhafte Entlassung

    des Tribunus laticlavius

    Galeo Seius Ravilla


    Die Sohlen der nahenden Soldaten schlugen dumpf im Gleichtakt, als sie sich auf dem Drillplatz hinter der Außenmauer des schwer befestigten Legionslagers einfanden. Schwere graue Wolken rollten über den Himmel und entluden ihre feuchte Fracht. Jede Einheit marschierte für sich und trug ihr Feldzeichen vorwerg. In dichter Reihe wippten die nassen Helmbüsche aus Rosshaar. Unter den polierten Panzern trugen die Soldaten ihre strahlend weiß gebleichte Tunika, wie sie zu feierlichen Anlässen üblich war. Die wenigen Schaulustigen, die trotz des nasskalten Wetters aus de Stadt hinzugekommen waren, wichen zur Seite und machten den nahenden Kohorten der Legio XXII Primigenia Platz. In perfekt geplanter Choreografie arrangierten sie sich, so dass jede Einheit einen guten Blick auf die Tribüne genoss. Das Holz war dunkel vom Regen. "Consistite! Scuta deponite!", hallte der Ruf. Hunderte Schildkanten knallten gleichzeitig auf den fest getrampelten Erdboden und verursachten nasse Spritzer. Schweigend standen die Soldaten Roms wie eiserne Statuen, unbeeindruckt ob des Wetters, während von ihren Rüstungen der Regen perlte. Die stolzen Banner wehten sacht im kalten Herbstwind.


    Einen Moment legte sich vollkommene Stille auf den Drillplatz, während der Legatus Legionis an dem Platz Aufstellung nahm, dem die gesamte Aufmerksamkeit heute galt, denn es ging um die ehrenhafte Entlassung der altgedienten Soldaten, aber auch um jene des senatorischen Tribuns, dessen Amtszeit mit dem heutigen Tag dem Ende entgegen endete. Auf den Tribünen zu seiner Rechten und seiner Linken saßen in bester Blickachse die Würdenträger in ihren Togas, ein dicht gedrängtes weißes Ensabel, von einer gespannten Plane gegen den Herbstregen geschützt. Ihre Sklaven reichten ihnen heiße Getränke oder legten ihnen eine weiße Decke um die Schultern. Lanzenbewehrte Soldaten der Legio sorgten für Ordnung und Sicherheit.


    Alle Blicke waren waren auf den einzelnen Mann gerichtet.


    "Soldaten der Legio XXII Primigenia, liebe Gäste." Der Legatus Legionis warf einen kurzen Blick auf die Legio, dann zu den Tribünen und zu den Schaulustigen, die von den Soldaten auf Abstand gehalten wurden. "Wir haben uns heute hier versammelt, um jene zu verabschieden, die dem Kaiser, dem Senat und dem Volk von Rom in unserer Legio treu gedient haben und heute ehrenhaft entlassen werden. Viele gehen nach Jahrzehnten des Dienstes, zahlreichen Gefechten, Siegen und Verlusten in den wohlverdienten Ruhestand, für andere markiert die Honesta missio erst den Anfang ihrer Karriere. Einer von jenen, den wir heute verabschieden wollen, ist Tribunus laticlavius Galeo Seius Ravilla, dessen Amtszeit sich heute dem Ende neigt. Tribunus laticlavius Galeo Seius Ravilla, tritt vor!"

    Unterkunft des Decurio

    Publius Matinius Sabaco


    Jede Turma der Ala I Aquilia Singularis ist in einer eigenen Reiterbaracke untergebracht. Hier befinden sich sowohl die Unterkünfte der Reiter, als auch die Ställe der Pferde. Zwar verfügen die insgesamt zehn Unterkünfte über keine Vorräume, dafür müssen sich aber auch nur jeweils drei Männer eine Stube teilen. Ihre Pferde sind auf der anderen Seite der lang gestreckten Baracke untergebracht, nur durch eine dünne, hölzerne Wand von ihren Reitern getrennt.


    Stabulum1.png


    Die Unterkunft des Decurios ist geräumiger, er hat mehrere Zimmer und er muss sie sich auch mit niemandem teilen. Seine Unterkunft umfasst außerdem einen Vorraum mit einem Scriba der Einheit, und bietet zudem zusätzlichen Komfort für die Offiziersränge.


    Dies ist die Unterkunft von Decurio Publius Matinius Sabaco.

    Bei dem Lärm schauten einige Köpfe mit empörten Gesichtern aus den Türen, die sich jedoch gleich wieder einzogen. Einem Decurio sagte man nicht, was sich gehörte, wenn man selbst Capsarius war. Der Medicus zog ein Schmollgesicht, nannte dann jedoch Rang und Namen. Anschließend führte er Matinius Sabaco in sein Officium, wo er ihm eine Liste präsentierte von jenen, die hier lagen - darunter zwei Unteroffiziere aus Sabacos Turma Secunda. Er ließ den Decurio die schlechte Botschaft in Ruhe zur Kenntnis nehmen und schwieg.

    Valetudinarium


    Als gäbe es nicht genug Probleme, meldeten sich immer mehr Männer wegen schwerem Unwohlsein im Valetudinarium. Nach einer Weile des Fiebers verloren sie das Bewusstsein, und bisher war kein Mittel gefunden worden, das langsame Hinübergleiten in den Tod zuverlässig zu verhindern. Wer einmal in den dunklen Schlaf gesunken war, wachte selten wieder auf. Manche sprachen von einem Fluch. Der Medicus ging besorgt von Zimmer zu Zimmer, sprach mit den Capsarii. Die Seuche war zuerst bei der Classis aufgetreten. Seit jeher waren die Häfen ein Quell fremdländischer Krankheiten, die aus dem Süden über das Meer bis zu ihnen kamen. Nun hatte sie auch die Ala erreicht. Besorgt sah er die aktuellen Krankenakten durch.

    Ankunft der Prätorianer

    Sommerlager, als temporäres Hauptquartier einer militärischen Kampagne.


    Der Befestigung eines Lagers kommt sowohl strategische als auch psychologische Bedeutung zu. Als fortifikatorische Maßnahme schützt eine Befestigung das Lager gegen Überfälle und Wildtiere und bietet einen gesicherten Aufbewahrungsplatz für Material, wenn die lagernde Truppe in die Schlacht zieht. Gleichzeitig beruhigt das Wissen um einen gesicherten Rückzugplatz die Soldaten und sorgt für weniger Panikreaktionen in einer Schlacht. Außerdem stellt ein befestigtes Lager auch ein Signal an den Feind dar, indem sich die Truppe so auf feindlichem Gebiet buchstäblich "häuslich einrichtet". Auch für die Disziplin der Truppe ist die Befestigung eines Marschlagers von Bedeutung, indem sie so jeden Marschtag am Zielort mit einer Routinearbeit abschließt.


    Im diesem Fall beziehen die Prätorianer das bereits vorhandene, aber nur auf einem Notbetrieb laufende Castellum Mattiacorum in Mogontiacum auf der östlichen Seite des Rhenus.


    Weitere Informationen

    Doch es waren keine mordlüsternden Barbaren, die mit schartigen Waffen und angespitzten Ästen und gar Erntewerkzeug ihnen nach dem Leben trachteten. Die Männer der Vorhut hatten ein Rudel Wildschweine aufgescheucht. Den Göttern sei dank ohne frischem Nachwuchs.

    Die Schwarzkittel stoben in verschiedene Richtungen davon und walzten alles nieder was ihnen in den Weg kam.

    Der Wind stand günstig daher witterten sie die stark männlich duftenden Equites und rannten an ihnen vorbei. Das Getöse was sie dabei machten trieb alles aus seinen Löchern. Vögel stiegen verschreckt auf und ein Dachs machte sich davon.

    Einen jungen Barbaren trieb der Überlebenswille auf einen Baum unweit der in Verteidigungsposition positionierten Equites.

    Diese ungewöhnliche Aufstellung riet ihm zur Vorsicht. Diese Kerle da unten ahmten die Römer nach, soviel war sicher. Kein Krieger stellte sich so auf und vor allem kannte er auch keinen Krieger mit derart perfekten Waffen. So etwas hatte er erst einmal gesehen, damals in der großen Römerstadt. Er war mit seinem Großvater und seiner Mutter dorthin um die gelben Steine, die sein Vater im Osten an der großen See gesammelt hatte zu verkaufen. Es gab an diesem Tag eine Parade, er war mächtig beeindruckt, sein Großvater weniger und seine Mutter hatte sogar Angst vor diesen Reitern mit ihren Eisengesichtern. Er hatte sich damals gefragt was denn passieren würde wenn solch ein Eisenmann von seinem Pferd fiel?

    Na egal,...die Kerle da unten machten sich wieder auf und liefen nach Westen. Der Junge wartete bis sie weg waren um dann in sein Dorf zu laufen.

    Endlich hatte er einmal etwas zu erzählen...

    Die Turma Secunda bekam, wonach ihr Decurio verlangte. Vor allem Nahrung, Bier und auch das eine oder andere Werkzeug gelangte in den Besitz der Ala. Jemand forderte einen Schal, ein anderer wollte Schmuck für sein Liebchen. So gingen die Bestellungen reihum. Eine gewebte Decke mit Karomuster und weichen Fransen wechselte ebenfalls den Besitzer. Mit vollbeladenen Ersatzpferden setzten die Reiter ihren Weg durch Germania Magna fort, Schatten in der erwachenden Dämmerung.


    Zurück blieb ein Dorf voll unsicherer Menschen, die in ihrer Schlafkleidung herumtappten und kaum glauben konnten, ungeschoren davongekommen zu sein. Inzwischen kannte man den Namen Matinius Sabaco und verband ihn mit nichts Gutem. Doch bald sickerte die Gewissheit durch ihren Geist, was dies bedeutete: Die Turma Secunda würde auf dem Rückweg erneut vorbeikommen und ein weiteres Mal ihren Tribut fordern.

    Die Turma Prima unter Subpraefectus Alae Germanicus Varro tat das wozu sie um Caesars Willen aufgebrochen war. Die Sammlung und Auswertung von Informationen unter Anwendung offener Mittel und Methoden. Sie hatte das Ziel, Erkenntnisse über die politische und taktische und militärische Lage zu erlangen. Niemand, noch nicht einmal der Praefectus selbst wurde in diese Missio eingeweiht, sie waren nur im Namen des Caesar unterwegs.

    Die Männer bewegten sich nahezu unbemerkt durch die abwechslungsreiche, größtenteils friedliche Landschaft. Wälder dominierten die Weiten, Dörfer und größere Ortschaften zeugten von einer Landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft. Neben der Land- und Viehwirtschaft gab es auch Handwerker wie Schmiede, Töpfer und Tischler.

    Die Siedlungen schwankten zwischen 50 und 200 Menschen.

    Nicht alle standen sich kooperativ oder friedlich gegenüber. Immer wieder kam es zu Überfällen, motiviert durch Neid, Gier oder schlicht Hunger.

    Es war schwer zu glauben, daß diese Menschen die größtenteils im Schweiße ihres Angesichts arbeiteten raubend und plündernd durch die Grenzgebiete des Imperiums zogen. Immer wieder kamen die germanischen Reiter der Prima von ihren Erkundungen zurück und berichteten von einem Aufwiegler, einem, der durch die Siedlungen, Weiler und Dörfer zog, die Jugend inspirierte, an prasselnden Feuern von unermesslichen Reichtümer in kaum bewachten Städten erzählte. Er weckte Begehrlichkeiten, besonders bei der Jugend, denen das Leben in ihrer Gemeinschaft zu langweilig zu wenig selbstbestimmt war. Was wären sie für Helden und angesehene Krieger, wenn sie mit Beute und Sklaven heimkehrten um ihrer Familie das Leben zu erleichtern.

    Diesen Aufwiegler galt es zu finden, doch bisher entkam er ihnen stets auf auf geheimnisvolle Weise, war immer einen Schritt voraus.

    Man hatte eine Beschreibung, vage,...allgemein und einer von Vielen.

    Varro führte genau Buch über die Erkenntnisse, legte eine Karte an und traf sich immer weit entfernt und gut verdeckt vom jeweiligen Erkundungsgebiet, so wie jetzt in einer Nacht in den Tiefen des Terra incognita an einem großen Waldsee.

    Stube des Decurio

    Paullus Atius Scarpus


    Jede Turma der Ala I Aquilia Singularis ist in einer eigenen Reiterbaracke untergebracht. Hier befinden sich sowohl die Unterkünfte der Reiter, als auch die Ställe der Pferde. Zwar verfügen die insgesamt zehn Unterkünfte über keine Vorräume, dafür müssen sich aber auch nur jeweils drei Männer eine Stube teilen. Ihre Pferde sind auf der anderen Seite der lang gestreckten Baracke untergebracht, nur durch eine dünne, hölzerne Wand von ihren Reitern getrennt.


    Stabulum1.png


    Die Stube des Decurios ist hingegen ein wenig geräumiger und er muss sie sich auch mit niemandem teilen. Seine Unterkunft umfasst außerdem einen Vorraum mit einem Scriba der Einheit, und bietet zudem zusätzlichen Komfort für die Offiziersränge.


    Dies ist die Unterkunft von Decurio Paulus Atius Scarpus.