Ad
Caius Quintilius Bassus
Casa Quintilia
Mogontiacum
Germania Superior
Salve, Caius Quintilius Bassus
bitte sei Dir meines tiefsten Mitgefühls über den Verlust Deines Bruders Tiberius Quintilius Rufo versichert, auch wenn ich mir darüber bewusst bin, wie wenig Trost ich Dir mit diesen Worten zu spenden vermag.
Nur ungern breche ich mit solch banalen Dingen in Deine Trauer ein, doch ist es meine Pflicht als decemvir litibus iudicandis, die weltlichen Hinterlassenschaften der Verstorbenen den gesetzlichen Richtlinien entsprechend auf die Erben zu verteilen.
Gemäß geltendem Recht wurdest du als erbberechtigt festgestellt, und musst nun entscheiden, ob du das Erbe annehmen willst. Solltest du dich gegen eine Annahme des Erbes entscheiden, wird dein Anteil auf die verbliebenen Erbberechtigten aufgeteilt oder der Res Publica zugeführt.
Ich bitte Dich darum, Dir einen kurzen Moment Zeit zu nehmen, mir mitzuteilen, ob Du gewillt bist, das Erbe anzutreten und mir möglichst bald, spätestens aber bis ANTE DIEM XI KAL SEP DCCCLXI A.U.C. (22.8.2011/108 n.Chr.), eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten haben, muss ich dies als Ablehnung des Erbes ansehen und bin verpflichtet, das Vermögen Deines Verwandten auf die verbliebenen Erbberechtigten aufzuteilen oder der Staatskasse zuzuführen.
Mögen die Götter Deinen Bruder sicher ins Elysium geleiten und Dir ein langes, glückliches Leben bescheren.
Vale,
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Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia
ANTE DIEM VI ID AUG DCCCLXI A.U.C. (8.8.2011/108 n.Chr.)
Familienwertkarte bitte