Ordo Decurionum

  • Der Sitzungssaal war noch leer als sie diesen Raum betrat und auf die anderen Mitglieder wartete. Sie setzte sich an ihren Platz und breitete zwei Schriftrollen vor sich aus. Zwei Vorschläge hatte sie dabei. Einmal ihren eigenen und einmal den von Augustinus. Sie hoffte, dass die Sitzung nicht all zulang dauern würde und man sich schnell einig wurde.

  • Auch ich kam zu der Sitzung und betrat den Saal, ging auf meine Frau zu und gab ihr einen Kuss auf die Stirn, dann wandte ich mich an den Duumvir "Salve, Augustinus", bevor ich mich setzte....

  • Jetzt waren bis auf drei weitere Angehörige der Curia erst einmal ein Großteil versammelt. Es fehlten noch Commodus, Sebastianus und Meridius. Doch um den Wartenden die Zeit ein wenig zu verkürzen, wollte sie schon einmal die Vorschlagstexte verteilen.
    Während wir noch auf die fehlenden warten, verteile ichs chon einmal die beiden Gesetzesvorlagen. Eine ist von mir die andere von Augustinus. Lest sie euch durch und dann hoffen wir, dass die Fehlenden auch den Weg zu uns gefunden haben.
    Jeder bekam also nun zwei Schriftrollen vorgelegt.


    ~ Ordo Decurio - Provincia Germania ~


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    §1 Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Germanien dar.


    §2 Ein römischer Bürger Germaniens wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
    (1) Zum Dumvir einer Stadt Germaniens bestellt wird.
    (2) Vom Statthalter der Provinz Germanien vorgeschlagen wird.
    (3) Die Curia Provincialis entscheidet über die Aufnahme in den Ordo Decurio. Hierbei sind auch Militärangehörige zugelassen.
    (4) Zur Aufnahme muss ein Standesgeld von jeweils 500 Sesterzen bei Stadt und Provinz hinterlegt sein.
    (5) Der Statthalter hat das Vetorecht.


    §3 Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    §4 Der Pontifex Germanica ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.


    §5 Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    §6 Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    (1) Die Höhe des Amtes
    (2) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


    Vorgeschlagen von: Marcus Octavius Augustinus.




    Ordo Decurinorum Provinciae Germania


    Allgemeiner Teil – Pars Prima


    Dem Ordo Decurinorum gehören die Mitglieder der Verwaltung der Provincia Germania an, die sich in ihrem Aufgabengebiet verdient gemacht haben.


    §1 Mitgliedschaft - Vorraussetzung


    (1) Voraussetzung ist die römische Staatsbürgerschaft und der ständige Wohnsitz in der Provincia Germania
    (2) Angehörige der Provincialverwaltung sowie der Regio- und Stadtverwaltungen können in den Ordo berufen werden. Scribae zählen hierzu nicht.
    (3) Auch Mitglieder des Cultus Deorum können dem Ordo beitreten.
    (4) Es muss ein Standesgeld in Höhe von (noch festzulegen) an die Provinz entrichtet werden
    (5) Allen, die nicht zum oben genannten Personenkreis gehören, werden nicht im Ordo aufgenommen.
    (6) Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode, dem Wechsel in eine andere Provinz oder dem Aufstieg in einen anderen Ordo.



    §2 Eintrittsmöglichkeiten sowie weitere Vorraussetzungen


    (1) Ab dem Amt des Magistratus ist eine Erhebung in den Stand des Ordo Decurinorum möglich. Hierzu gehört die Hinterlegung des Standesgeldes sowie der Vorschlag eines Vorgesetzten zur Ernennung.
    (2) Duumviri sowie Comites werden nach Zahlung des Standesgeldes ohne Vorschlag zur Ernennung aufgenommen.
    (3) Nach Prüfung des Antrages in der Curia Provincialis wird die Ernennung durch den Princeps Curiae vorgenommen. Dem Legatus Augusti Pro Praetore wird ein Vetorecht zu gesprochen.
    (4) Die Rangfolge innerhalb des Ordos wird durch die Höhe des Amtes sowie der Dauer der Amtstätigkeit bestimmt.


    §3 Sonstiges
    Noch hinzuzufügen

  • Ich hatte die beiden Vorschläge gelesen und verglichen..... im Prinzip sagten sie dasselbe aus.


    Wir mussten nur noch von Beiden die beste Wortwahl herausfiltern und zusammenlegen....


    Ich sah mich um, ob jemand eine Frage stellte, den vorerst hatte ich keine, vielleicht auch nicht zuletzt deswegen, weil es einerseits das Militär nicht betraf und andererseits mir persönlich egal war..... ( :D)

  • Eine Frage musste er dann doch vorweg geklärt haben, so wandte er sich an den Schreiber dieses Vorschlages:


    Zitat

    §4 Der Pontifex Germanica ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.


    "Ist das nicht unnötig? Irre ich mich, oder muss der Pontifex nicht sowieso im Ordo Equester sein?" Dann fügte ich noch an: "Beziehungsweise heisst es nicht: Eine Erhebung in dieses Collegium setzt ein Duumvirat in der Provinz voraus. Womit er zumindest automatisch bereits in dem Ordo Decurionum gewesen wäre."

  • Dieser Punkt wäre sicher auch möglich zu streichen. Ich habe mir einige Gesetzesvorlagen zuschicken lassen und aus diesen ausgewählt was auf unsere Provinz passen würde. Dieser Punkt war in allen Vorlagen auch vorhanden und ich habe mir das zu erklärt, da wir das ja erst neu einführen, der Pontifex ja noch nicht zwingend Mitglied dieses Ordos sein muss.

  • Er nickte verstehend und meinte dann: "Gut, als Übergangslösung können wir es machen, sollte dann aber bitte auch entsprechend deklariert werden in der Vorlage." Er sah sich noch einmal beide Vorlagen an und meinte desweiteren:
    "Hier im ersten Vorschlag wird von Vorschlag durch den Legat gesprochen, im zweiten von den Mitgliedern, ich zitiere einfach noch mal:


    Zitat

    §2 Ein römischer Bürger Germaniens wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
    (1) Zum Dumvir einer Stadt Germaniens bestellt wird.
    (2) Vom Statthalter der Provinz Germanien vorgeschlagen wird.
    (3) Die Curia Provincialis entscheidet über die Aufnahme in den Ordo Decurio. Hierbei sind auch Militärangehörige zugelassen.
    (4) Zur Aufnahme muss ein Standesgeld von jeweils 500 Sesterzen bei Stadt und Provinz hinterlegt sein.
    (5) Der Statthalter hat das Vetorecht.


    Zitat

    (1) Ab dem Amt des Magistratus ist eine Erhebung in den Stand des Ordo Decurinorum möglich. Hierzu gehört die Hinterlegung des Standesgeldes sowie der Vorschlag eines Vorgesetzten zur Ernennung.
    (2) Duumviri sowie Comites werden nach Zahlung des Standesgeldes ohne Vorschlag zur Ernennung aufgenommen.
    (3) Nach Prüfung des Antrages in der Curia Provincialis wird die Ernennung durch den Princeps Curiae vorgenommen. Dem Legatus Augusti Pro Praetore wird ein Vetorecht zu gesprochen.


    "Im ersten Vorschlag finde ich das Absatz 2 sich mit Absatz 5 beisst. Bezüglich der Bezahlung würde ich, angesichts knapper Stadtkassen eventuell eine etwas andere Staffelung vorschlagen wollen. Und zwar die der 70 zu 30. Das würde heissen 700 Sesterzen an die Stadt und 300 an die Provinz. Das liegt daran, dass die Provinz jedes Mal etwas bekommen würde, die Städte nur dann, wenn die Personen aus eben jener kommen. Wobein man hier auch gerne eine Kompletteinzahlung auf das Provinzkonto machen kann, welches dann aber an die Städte zu Anteilen überwiesen wird. Allgemein halte ich 1000 Sesterzen für eine gute Summe.
    Bezüglich der Vorschläge bin ich dafür, das Curiamitglieder Aufnahmen in den Ordo vorschlagen und diese mit mindestens 70% von allen angenommen werden müssen, damit sie aufgenommen werden. Hier sollte dann der Statthalter das Vetorecht behalten.
    Desweiteren frage ich mich bei Vorschlag eins, mit was die Militärangehörigen definiert werden. Sprich ab welchem Rang wäre sowas sinnvoll, beziehungsweise greift hier dann einfach der Vorschlag der Curia, egal welcher Rang?" Letzteres erschien ihm wahrscheinlicher.
    Damit hatte er wohl erst einmal genug Diskussionsstoff eingebracht.

  • Meridius kam etwas später, nickte den Anwesenden nur zu und nahm dann auf dem Stuhl des Statthalters Platz. Mit einem Handzeichen gab er zu verstehen, dass man einfach weitermachen sollte. Ein Sklave reichte ihm den ausgeteilten Text und mit einem Ohr zuhörend und gleichzeitig diesen schnell überfliegend, versuchte er sich ein Bild von der Lage zu machen.

  • "Was das Militär betrifft: Ich denke, dass, wenn überhaupt einem Militärangehörigen diese Ehre zu Teil wird, dann erst ab den Offiziersrängen, also Centurio oder Decurio, sofern er nicht sowieso schon dem Ordo Equestor angehört!


    Deinen Vorschlag mit den 70% der Stimmen der Curia befürworte ich, ebenso wie die Summe des Standesgeldes. Wie es nun aufgeteilt wird, zwischen Stadt und Provinz überlasse ich den zivilen Köpfen unter uns!


    Vorgeschlagen sollte von der Curia werden, wobei ich dem Legatus Augusti sehrwohl ein Vetorecht zusprechen würde!"

  • "Ich schließe mich der 70% Regelung an, da die Stadtkassen das Geld nötig haben. Bezüglich des Militärs muss ich Magnus wieder sprechen, das muss man meiner Meinung nach nicht schriftlich festhalten, immerhin obliegt die Verantortung, denjenigen vorzuschlagen nicht bei ihm selbst, sondern bei dem entsprechendem Vorgesetzten. Ich würde mich nämlich auch für eine Aufnahme in den Ordo aussprechen, falls ein Legionarius, Eques oder Nauta sich bewiesen haben sollte..." erklärte ich.


    Dann wollte ich warten, was die anderen dazu sagten.

  • hmm...irgendwie konnte die Diskussion so nichts wirklich werden...jeder stürzte sich auf einen Punkt und es gab eher ein Durcheinander als eine wirklich konstruktive Unterhaltung darüber.
    Ich möchte diese angeregte Unterhaltung nur ungern unterbrechen. Doch ich gaube wenn sich jeder nur einen Punkt mitten herausgreift, kommen wir nie vorwärts. Ich würde dann ganz gern jetzt die gleichen Punkte aus den beiden Vorschlägen herausgreifen wollen, sie dann jeweils zur Diskussion geben. So kommen wir am Besten vorwärts. Seid ihr mit dem genannten Vorschlag einverstanden, dann nickt oder gebt sonst wie eure Zustimmung, ich werde dies so vermerken und so schnell wie möglich zum nächsten Punkt übergehen. Einwände hierzu?

  • Der Punkt Militär ist nicht vergessen und er wird uns gleich zum Anfang wieder beschäftigen.
    Sie lächelte Kurz Magnus und Val an und sah dann zu den anderen.

  • Da sich keiner weiter zu beschweren schien, machte Venusia einfach weiter in der von ihr vorgeschlagenen Art und Weise.
    Kommen wir nun zum Ersten Paragraphen oder zum Einleitenden Teil. Dem was der Ordo ist. Wir stimmen alle darin überein, dass der Ordo für die verdienten Büger dieser Provinz ist, die den VErwaltungen und dem Militär angehören, wie es gewünscht wurde?
    Fragend sah sie sich um....

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