Der Malus den ich persönlich dabei sehe, ist, dass man wdie WiSim nicht intutiv verstehen kann, man muss sich lange einarbeiten und die Fachleute hier um Rat fragen. Ich halte mich nicht für auf den Kopf gefallen, aber den konkreten Nutzen in der Differenzierung von Eigentum und Besitz habe ich trotz Eigenbemühungen erst dann weitestgehend (offenbar noch nicht einmal abschließend, wenn ich den Post von Flaccus richtig deute) verstanden, nachdem es mir lang und breit erklärt wurde. Hätte Dives diese Differenzierung nicht in den Raum geworfen, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, das so etwas in der WiSim überhaupt existieren könnte. Die Lex Mercatus birgt das Problem, dass man sie nicht einfach durchlesen kann - man muss sie gezielt durcharbeiten, googlen, Fachleute um Rat bitten. Auf der anderen Seite bin ich ein Freund von tiefgründigem Rollenspiel, bei dem man etwas lernen kann.
Ggf. böte sich ergänzend zu den Gesetzestexten eine Laienversion an, in der stichpunktartig die Wirkung der Gesetze für den Spieler zusammengefasst sind?
Beispielsweise:
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Man kann Eigentümer von bis zu fünf Betrieben sein. Zu beachten ist jedoch, dass einige Leute rechtlich kein Eigentum haben können. Das betrifft:
- Kinder, die einem Pater familias gewaltunterworfen sind
- Ehefrauen, die (...)
- Sklaven
...
Diese Personen können kein Eigentümer von Betrieben sein. Dennoch können sie mit Erlaubnis des Eigentümers die Verwaltung seiner Betriebe und ihrer Erzeugnisse übernehmen. Die maximale Anzahl von fünf Betrieben je Eigentümer verändert sich dadurch nicht.
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Ich habe hier anstelle "Besitz" das Wort "Verwaltung" verwendet, so dass der Sinn leichter intuitiv erfasst werden kann, auch wenn es möglicherweise aus juristischer Sicht nicht exakt ist.
Daraus ergibt sich eine weitere Frage ...
Florus brachte mich neulich wegen seiner Stella darauf. Hier im IR scheint es nicht üblich zu sein, dass die Frau der Patria potesta ihres Mannes untersteht, sondern hier wird ausschließlich manusfrei geheiratet, habe ich das richtig verstanden? Welche Verfügungsgewalt hat ihr Ehemann dann überhaupt und wie unterscheidet sich eine manusfrei verheiratete Frau von jener, welche aufgrund der Geburt von drei Kindern juristisch unabhängig von ihrem Mann wurde?