• Erneut kam ein Soldat und nagelte den noch immer aktuellen Aushang der Ala an die Bretter. Diesmal jedoch in mehrfacher Ausführung. Man sollte ja meinen dass ein zuverlässiger, potenter Abnehmer wie die Ala Interessenten locken würde.. Doch der Ruf der Truppe blieb gänzlich unbeantwortet.


    Die Ala II Numidia sucht Versorger im Umland


    Die Ala II Numidia sucht lokale oder regionale Händler, Bauern, und Handwerker, welche die Truppe mit Lebensmittelrationen und Alltagsgegenständen versorgt.
    Besonders interessant sind Brot, haltbare Nahrungsmittel, sowie frisches Gemüse in kleineren Mengen.


    Darüber hinaus werden stets tüchtige Reittiere, sowie Hygieneprodukte und kleinere Einrichtungsgegenstände sowie Handwerker für die Instandhaltung des Kastells gesucht.


    Alle interessierten Leser werden gebeten beim Praefectus Alae Aulus Iunius Seneca vorstellig zu werden.


    Längere und verlässliche Vereinbarungen werden bevorzugt.


    Gezeichnet
    Aulus Iunius Seneca
    Praefectus Alae Ala II Numidia.



  • Mitbürger aus Mogontiacum


    Wir treiben schlimmen Zeiten entgegen. Unser verehrter Aedil wurde tätlich angegriffen, leider ist über seinem derzeitigen Zustand nichts in Erfahrung zu bringen.


    Die Überfälle häufen sich. In der vergangenen Nacht wurde wieder ein Bauernhof, in der Nähe der Stadt, das Opfer eines solchen Überfalls.


    Wir fragen uns schon seit einiger Zeit, sind die Sicherheitskräfte noch in der Lage, für eure Sicherheit und die Versorgung Sorge zu tragen?


    Wir, besorgte Bürger, raten zu einer Bürgerversammlung, zur Beratung von weiterer Maßnahmen von unserer aller Seiten, zu unserem Schutze.


    Zeitpunkt: kommender dies martis, zur hora secunda.


    Diese Maßnahmen können wie folgt aussehen:
    Einen Brief an den Kaiser. Gründung einer Stadtwache, welche mit der Legio und der Ala eng zusammen arbeitet.Für weitere Vorschläge wären wir dankbar. Wir, besorgte Bürger aus Mogontiacum




    Eine Menschentraube hatte sich vor einem Plakat versammelt. Von weitem konnte man aufgeregte Debatten hören.


    Was sagst du? Der Helvetier liegt im sterben? Ist er erkrankt?


    Quatsch, so ein Spinner wollte ihn umbringen.


    Ja seinen Custos hat es auch erwischt, der hat geblutet wie abgestochen.


    Ich habe es ja immer gesagt, die in Rom sorgen sich nur um sich.


    Stimmt zu unserem Schutze schickt man nur unfähige Deppen. Wem sagst du es, schon wieder wurde ein Bauernhof überfallen, direkt vor ihrer Nase.


    Schmunzelnd trat ich näher und warf ein.“Wie ich hörte sollen diese Aufrufe auch vor der Stadt hängen, Und was denkt ihr, auf ihren Patrouillen reißen sie die ab.“


    Da hört ihr es, was habe ich euch gesagt, die wollen uns klein und dumm halten.


    Faule Bande wird Zeit, dass die mal ans Arbeiten kommen.


    Ich werde da auf jeden Fall mit machen,


    Ich auch, ich sag ja immer. Willst du das dir geholfen wird, dann hilf dir selber.



  • Lucius Crassilius Lucullus
    Casa Crassilius
    Mogontiacum


    Aulus Iunius Seneca
    Praefectus Alae Ala II Numidia


    Betrifft: Die Ala II Numidia sucht Versorger im Umland


    Falls der Aufruf noch aktuell sein solle würde ich mich darum bewerben.
    Ich habe die Möglichkeit und den Willen dazu.


    Lucuis Crassilius Lucullus
    Gutsbesitzer


  • Hausverkauf



    Renovierte Casa zu verkaufen.


    Besichtigungstermine:
    An den drei folgenden Tagen zur octava.


    Ein Sklave wird jeden ernsthaft interessierten Käufer hier, zu der festgesetzten Zeit, abholen.


    Tadia Ticinia




  • Hausverkauf



    Renovierte Casa zu verkaufen.


    Besichtigungstermine:
    An den drei folgenden Tagen zur octava.


    Ein Sklave wird jeden ernsthaft interessierten Käufer hier, zu der festgesetzten Zeit, abholen.


    Tadia Ticinia


    VERKAUFT


  • In den frühen Morgenstunden brachte Curios Sklave Acanthos folgenden Aushang am Forum an.


    AUDITE! AUDITE! AUDITE!


    Im Auftrage des Collegium Pontificium von Mogontiacum werde ich in den kommenden Wochen


    alle religiösen Kultvereine


    unserer Stadt aufsuchen, um mich über die ordnungsgemäße Durchführung der Kultveranstaltungen und Rituale auf dem Laufenden zu halten.


    In diesem Sinne bitte ich alle religiösen Kultvereine darum, mir eine Einladung mit einem selbstbestimmten Termin zukommen zu lassen.


    Iullus Helvetius Curio
    _____________



    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/AvFv2MC.png]

  • EDICTUM DUUMVIRORUM


    Wahlen der Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis


    Den Bestimmungen der Lex Municipalis Cornelii Mogontiacensis entsprechend wird der Termin für die Wahlen der städtischen Amtsträger festgesetzt auf:


    PRIDIE ID NOV DCCCLXVII A.U.C.
    (12.11.2017/114 n.Chr.)
    und
    ID NOV DCCCLXVII A.U.C.
    (13.11.2017/114 n.Chr.)


    Kandidaturen können den Duumvirn bis ANTE DIEM IV KAL NOV DCCCLXVII A.U.C. (29.10.2017/114 n.Chr.) bekannt gegeben werden.


    Die Vereidigung der gewählten Magistrate erfolgt ANTE DIEM XVII KAL DEC DCCCLXVII A.U.C. (15.11.2017/114 n.Chr.) auf dem Forum.


    Wahlberechtigt sind die Einwohner des Municipium, die zum Wahltermin in den Bürgerlisten registriert sind.



    Memmius Pomponius Agrippinus et Manius Pontidius Musca

    ID OCT DCCCLXVII A.U.C. (15.10.2017/114 n.Chr.)



    Sim-Off:

    Ich weiß, die Kandidaturfrist ist nicht so lang wie vorgeschrieben, aber ich möchte unsere Wahlen mit den Senatswahlen synchronisieren. Hab das ein bisschen vertrödelt. -.^
    Im Zweifelsfall soll das nicht zu Lasten der Kandidaten gehen, so viel sei versichert.

  • AUDITE!


    Der traditionsreiche Ludus Genucii sucht ab sofort einen fachkundigen


    Medicus


    zur regelmäßigen Behandlung seiner Kämpfer. Kost und Logis werden gestellt, eine angemessene Vergütung wird garantiert.


    Kompetente Bewerber melden sich im Ludus beim Lanista Q. Genucius Proculus.

  • EDICTUM DUUMVIRORUM


    Wahlen der Magistrate des Municipium Cornelium Mogontiacensis


    Den Bestimmungen der Lex Municipalis Cornelii Mogontiacensis entsprechend wird der Termin für die Wahlen der städtischen Amtsträger festgesetzt auf:


    PRIDIE NON NOV DCCCLXVIII A.U.C.
    (4.11.2018/115 n.Chr.)
    und
    NON NOV DCCCLXVIII A.U.C.
    (5.11.2018/115 n.Chr.)


    Kandidaturen können den Duumvirn bis ANTE DIEM XII KAL NOV DCCCLXVIII A.U.C. (21.10.2018/115 n.Chr.) bekannt gegeben werden.


    Die Vereidigung der gewählten Magistrate erfolgt ANTE DIEM IV ID NOV DCCCLXVIII A.U.C. (10.11.2018/115 n.Chr.) auf dem Forum.


    Wahlberechtigt sind die Einwohner des Municipium, die zum Wahltermin in den Bürgerlisten registriert sind.



    Titus Numicius Macatus et Volusus Haterius Catulus

    ANTE DIEM IX KAL OCT DCCCLXVIII A.U.C. (23.9.2018/115 n.Chr.)



  • MUNICIPES! AUDITE!


    DIE TORE UNSERES SCHÖNEN THEATERS SIND WIEDER ERÖFFNET!
    DER MAGISTER VICI DES VICUS APOLLINENSIS
    NORIUS CARBO
    ERÖFFNET DIE KOMMENDE SPIELSAISON ANFANG NÄCHSTER WOCHE MIT DEM STÜCK "KÖNIG ÖDIPUS"! HEREINSPAZIERT HEREINSPAZIERT LIEBE LEUTE, ERFREUT EUCH AN DEN LEIDEN DES UNGLÜCKLICHSTEN MANNES GRIECHENLANDS!
    DAS THEATER IN MOGONTIACUM ERWARTET EUCH!


  • Bürger von Germania Superior,


    ich, Aulus Iunius Tacitus, Verfasser zahlreicher Fachbücher zur Rechtskunde und erfolgreicher Advocatus Roms, gebe euch die Möglichkeit, von meinem Wissen zu profitieren.


    Deshalb biete ich einen Cursus Iuris an. In diesem Cursus können die Grundlagen der Rechtskunde und der Rechtsauslegung gelernt werden. Außerdem wird das Argumentieren ex lege gelehrt und das Wissen durch Fallbeispiele vertieft.


    Der

    Cursus Iuris

    findet in der

    Basilica Germanica in Mogontiacum

    statt und beginnt am

    ANTE DIEM VII KAL MAR DCCCLXXIV A.U.C.

    (24.2.2024/121 n.Chr.)

    zur

    hora tertia.


    Eine Kursgebühr wird nicht erhoben.


    Ich freue mich auf zahlreiche Interessierte.


    Siegel Aulus Iunius Tacitus Advocatus

  • Sabaco wiegte nachdenklich den Kopf. Eigentlich brauchte er so einen Kurs nicht. Schule ... Theorie ... all das hatte er gehasst. Selbst in der Ala gingen ihm die regelmäßigen Schulungen für die Offiziere auf den Keks.


    Andererseits konnte es auch nicht schaden, sich mal wieder mit dem Zivilrecht zu befassen. Er wurde nicht jünger und wenn die Götter es so wollten, gab es irgendwann auch eine Zeit nach der Ala. Und was dann? Vielleicht würde ihm der Kurs helfen, sich als amtierender Eques zu empfehlen ... wer wusste das schon. Und der Dozent war ein Iunier.


    So vermerke Sabaco in seinem Notizbuch zwischen finsteren Gedanken und nicht minder düsteren Gedichten auch den Termin zum Cursus Iuris.

  • Ein kaiserlicher Nuntius liess folgende Bekanntmachung zuerst öffentlich vorlesen und danach aushängen. Gleiches würde in jeder Stadt des Imperiums ebenfalls geschehen.




    Edictum Imperatoris



    zur Bekämpfung der Falschmünzerei

    und zur Bekämpfung des Wertverfalls der Münzen


    § 1 Abschaffung der Provinzialprägungen


    (1) Die in den Provinzen für die Münzprägung römischer Münzen zuständigen Beamten legen den Tresviri aere argento auro flando ferundo Vorschläge für die Provinzialprägungen vor. Die Tresviri aere argento auro flando ferundo prüfen diese und legen dem Senat verbindliche Vorschläge für die Gestaltung der Münzen der Provinzen vor. Der Senat bestimmt die Liste der Münzen für die Provinzen aus den Vorschlägen der Tresviri aere argento auro flando ferundo. Diese sollen so gestaltet sein, dass jede Provinz je Münze aus mindestens drei verschiedenen, zu ihren Traditionen passenden Vorschlägen wählen kann. Die Provinzen haben kein Recht, andere Motive und Bezeichnungen zu verwenden, als jene aus der Vorschlagsliste des Senats.


    (2) Ausschließlich der Senat hat das Recht, das Aussehen der Münzen abschliessend festzulegen.



    § 2 Nennwerte, Material und Gewicht der Münzen


    (1) Die Einteilung der Münzen, ihre Nennwerte, Materialien und Gewichte werden grundsätzlich beibehalten.


    (2) Der Denarius soll neu aus genau 3 1/2 Skrupel reinem Silber bestehen.



    § 3 Kenntlichmachung von Münzprägestätte und Münzprägedatum


    (1) Jede Münze ist mit einem eindeutigen Kennzeichen zu versehen, aus dem die Münzprägestätte, der ausführende Prägemeister und der Zeitpunkt der Prägung eindeutig erkennbar sind. Die lokale Münzprägestätte hat Bücher über alle geprägten und ausgegebenen Münzen zu führen und muss diese jederzeit auf Verlangen der Tresviri aere argento auro flando ferundo oder des Senats in Kopie an die Münzprägestätte in Rom übermitteln.


    (2) Die entsprechenden Zeichen werden durch die Tresviri aere argento auro flando ferundo vorgeschlagen, vom Senat und den Münzprägestätten mitgeteilt. Die Zeichen sollen kurz sein und keinen übermäßigen Platz auf den Münzen einnehmen. Entsprechend können auch Monogramme oder andere Symbole verwendet werden. Diese sind in der Münzprägestätte in Rom zu dokumentieren und zusätzlich im Kanzleiarchiv zu archivieren.



    § 4 Ausgabe neuer Münzen


    (1) Die neuen Münzen sind durch die Münzprägestätten in Rom und in den Provinzen nach Bekanntgabe dieses Edikts unverzüglich in ausreichender Zahl zu prägen.


    (2) Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts sind die neuen Münzen auszugeben.


    (3) Ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen alte Münzen nur noch geprägt werden, wenn der prägenden Münzprägestätte noch keine Zeichen nach § 3 zur Verfügung stehen. Spätestens nach drei Monaten ab Bekanntmachung dieses Edikts dürfen keine Münzen mehr geprägt werden, die nicht konform mit diesem Edikt sind.


    (4) Bei willentlicher Nichterfüllung der Verpflichtung aus Absatz 1 kann der Senat die Statthalter der Provinzen, in denen sich die willentlich nichterfüllenden Münzprägestätten befinden, mit einer Strafzahlung von bis zu einem Zehntel des jährlichen Steueraufkommens der jeweiligen Provinz für jede angefangenen 3 Monate ab dem Ablauf der Frist aus Absatz 2 belegen. Die Strafe ist aus dem persönlichen Vermögen der jeweiligen Statthalter zu entrichten. Wird im direkten Verantwortungsbereich der Münzprägestätte in Rom eine willentliche Nichterfüllung festgestellt, so bemisst sich die Strafe analog aus dem Steueraufkommen Italias und wird kollektiv auf die Senatoren verteilt.



    § 5 Einzug alter Münzen


    (1) Die Münzprägestätten sind verpflichtet, alte Münzen einzuziehen und 1:1 nach Nennwert in neue Münzen zu tauschen, sobald neue, mit diesem Edikt konforme, Münzen, in ausreichender Zahl verfügbar sind.


    (2) Alle Bürger haben das Recht, alte Münzen gegen mit diesem Edikt konforme Münzen einzutauschen. Es besteht keine Verpflichtung, privates Vermögen eintauschen zu lassen.


    (3) Münzen, welche für Steuern oder anderweitige Geschäfte mit offiziellen Stellen der römischen Verwaltung genutzt werden, werden auf ihre Konformität mit diesem Edikt geprüft und falls notwendig automatisch eingetauscht.



    § 6 Vernichtung alter Münzen


    Die eingezogenen Münzen werden durch die Münzprägestätten zu Barren eingeschmolzen. Aus den Barren werden neue Münzen gefertigt.


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    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

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