Beiträge von Quintus Caecilius Metellus Creticus

    Doch wer sagte Euch, ich wäre tot?
    Hat Euch der Brief meines Sklaven Hermes nicht erreicht in welchem er mein verbleiben in der Casa Caecilia übermittelte.
    Seht her, hier habe ich die exakte Abschrift desselben Schriftstücks in zweiter Ausfertigung...


    Brüder, Freunde, geliebte Familie!


    Lange Zeit ist es her als ich Euch das letzte Mal sah, von Angesicht zu Angesicht in Euer Antlitz blickte, Worte mit Euch wechselte, die einmal vor Ausgelassenheit frohlockten und andrerseits ernster Töne bedurften. Lange ist es her, dass ich ein Gespräch mit einem der Euren führte, wie sehr vergnügte mich doch Eure Gesellschaft, vermisse die rauschende Feste die wir verlebten, den Hauch des Lebens, Rom!


    Doch bin ich fern von Euch da ich nun hier diese Zeilen schreibe, kein römisches Rad, kein Segel einer unserer Galeeren hat je dieses Land gesehn in dem ich mich wähne.


    Mit diesem Schreiben will ich Euch keine Hoffnung auf Wiedersehen und Wiederkehr schenken, nein, es soll Euch Gewissheit über meinen Verbleib nahe bringen.
    Doch will ich nicht umhin einige Zeilen zu schreiben weshalb es mich in die Ferne trieb, weshalb ich derart große Schande auf mich lud.
    Die Entscheidung Rom zu verlassen, ich machte sie mir keineswegs leicht!
    Die Liebe die ich zu ihm, ich dachte sie wäre unerschütterbar, unverwüstlich.
    Doch Rom war im Wandel und eines Tages erkannte ich es selbst nicht mehr, es traf mich wie eine Ramme festes Eichenholz durchschlägt, entzog mir den Boden unter meinen Füßen.
    Rom, es war nicht mehr mein Rom, die Gegebenheiten, die Gepflogenheiten, ich wurde ihnen zu tiefst überdrüssig!
    Ich konnte nicht anders, ich musste gehen, ein solches Leben, es hätte mich zerstört.
    Ihr Freunde die Ihr mich liebt, ich weiß Ihr werdet mich verstehn, wenn nicht heute so bestimmt eines fernen Tages.


    So möchte ich an dieser Stelle vor allem meinen geliebten Kaiser um Vergebung bitten, da ich Ihn und das römische Volk so schändlich im Stich gelassen habe, sollte ich eines Tages wiederkehren so will ich mein Schicksal in seine Hände legen und gerechte Strafe entgegennehmen so sie mir Widerfahren soll, verzeih mir mein Imperator.


    Meine Freunde, ihr seit deren zu viele, als dass ich jeden von Euch einzeln aufzählen könnte, ihr wisst wen ich unter Euch meine, ich habe Euch in meinen Gedanken verewigt und in diesen werde ich immer bei Euch sein, so sage ich Euch lebt wohl eines Tages und sei es in Elysium werden wir uns wieder sehn!


    Zum letzten Punkt, er soll mein Vermögen, meinen Vorsitz als Pater Familias regeln.
    Sämtliches in meinem Besitz befindliches Gut, welches neben meinen Betrieben, Waren und meinem Barvermögen auch alles hier nicht explizit erwähnte soll in den Besitz von Gaius Caecilius Crassus übergehn. Ebenso ist es mein Wille, dass dieser den Vorsitz und die Führung der Gens Caecilia übernimmt so er diese Ehre annehmen will.


    Nun ist es an der Zeit zu schließen, diese Zeilen, sie sollen auf dem Forum öffentlich verlesen werden, so dass sie jedem gewahr werden, dies ist mein ausdrücklicher Wunsch.


    Doch eines noch, es ist mir selbst hier zu Ohren gekommen Gaius Scribonius Curio stehe in einer Streitfrage vor Gericht wegen einer aufgestellten Behauptung in delikaten Angelegenheiten die das Vestalinnentum betreffen. Nun, ich blicke hinab auf meine Hände und muss gestehn, ich kann ihm in keinster Weise widersprechen, sie berührten jene zarte Haut über welche vor Gericht verhandelt wird, doch mehr möchte ich nicht Preis geben.


    So beende ich hier und grüße Euch mit dem sehnlichem Wunsch, dass Rom wieder das wird was es war und wie ich es kannte.


    Vale,
    Quintus Caecilius Metellus Creticus

    Einst ward ich in dieser Stadt zu Hause gewesen, lernte ihre hohe Schule der Politik und machte nur all zu gute Bekanntschaft mit ihren Intriegen die dem Alltag angehören...
    ... nun stand ich nach all den Jahren wieder vor ihren Stadttoren...
    ... noch unerkannt ...
    ... die Stadtwache, wird sie Einlass gewähren oder in Ketten legen, den der als verloren galt...

    "Gut, damit scheinen nun alle erforderlichen Parteien anwesend zu sein, ich danke Deinem Kommen Catus.


    Damit gleich zu meiner ersten und schwerwiegenden Frage.
    Das Gericht bittet um gute Abwägung bevor die rechtlichen Vertreter die Entscheidung um den Verlauf des weitern Verfahrens bekannt geben.
    Nun denn.


    Besteht zwischen den beiden Parteien eine Möglichkeit eine Einigung auf gütlichem Wege zu finden?"

    Original von Marcellus Claudius Macrinius
    Das werden wir....
    Sehr schön!


    mit "ständig" meinte ich, dass man die Angestellten nicht herbitten muss, um die Arbeit zu erledigen.
    Hiebei geb ich Dir natürlich Recht, eine gesunde Arbeitsauffassung, sprich eine möglichst zeitnahe Erledigung der anfallenden Arbeiten sollte usus sein.


    Du hast eine Sonderstellung. Deswegen musst Du Dir keine Gedanken machen.
    Gut.


    Trotzdem müssen wir eine Lösung finden. Gäste warten nicht gern auf eine Antwort.
    So ist es.
    Nachvollziehbar, dass man nicht gerne lange wartet.
    Ein Lösungsansatz ist schon mal eine Berufung einer Stellvertretung meiner Person.


    Falls Du eine Vertretung brauchst, die Dich ersetzt, falls Du nicht da bist, so ist dies der richtige Ort, diesen Wunsch vorzubringen. Da du aber Abteilungleiter bist, muss ich halt auch einspringen, falls es zeitlich nicht ausgeht.
    Gut, es ist mein Wunsch eine Vertretung für meine Person für den Fall meiner Abwesenheit zu bestellen.
    Dies ist unumgänglich.
    Stellt sich die Frage nach dem Wer soll meine Vertretung sein.
    Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten.
    Entweder eine mir über- oder eine untergeordnetere Person des kaiserlichen Hofs.
    Diese Frage gilt es zu beantworten.
    Hier die grundsätzliche Frage, ist der Magister Domus Augusti gewillt zusätzliche stellvertretende Kompetenzen zu übernehmen oder nicht?


    Was ich erreichen will, ist dass niemandem seine Kompetenzen genommen werden und dass sich die Aufgabensbereiche nicht überschneiden.
    Was auch Sinn macht. :)

    Vorausschickend möchte ich sagen, dass sich der gesammte Cursus durch ein aussergewöhnlich hohes Niveau auszeichnete.
    Mein Lob und Glückwünsche an all jene die ihre Arbeiten abgegeben und den Cursus bestanden haben.



    Mit Auszeichnung Bestanden:
    Helena Octavia
    Livia Decima Tertia
    Marcus Sergius Stephanus
    Decius Germanicus Corvus
    Lucius Germanicus Proeliator



    Bestanden:
    Magnus Quintilius Manus
    Valentin Duccius Germanicus
    Gaius Aemilius Sabellius
    Flavius Prudentius Balbus
    Herius Hadrianus Subdolus
    Quintus Terentius Alienus



    Nicht Bestanden:
    Tiberius Cornelius Scipio
    Marcus Iulius Subaquatus
    Lucius Cornelius Sextus
    Marcus Octavius Iustinianus

    "Salve Marcrinius,


    ich melde mich hiermit zur Sitzung anwesend.



    Zu aller erst würde ich gerne diesen von Dir geäußerten Punkt behandeln.


      [*] "Alle oben stehenden Personen müssen ständig am Hof präsent sein, ..."


    Nun, was wird unter dem Wörtchen "ständig" verstanden.
    Auf Grund meiner Eigenschaft als Pater Familias, muss ich mich auch das eine oder andre mal in meiner Casa, sowie meiner Eigenschaft als Senator im Senat blicken lassen.


    Wird es zu all diesen Pflichten Sonderregelungen geben oder ist hier bei der kaiserlichen Kanzlei unter "ständige Anwesenheit" zu üblichen Tageszeiten zu verstehn?


    Würde ich, dank meiner bereits zugestandenen Ausnahmegenehmigung, nur zwischen dem Domus Augustana und der Gerichtshalle hin und her hetzen und so sehr ich den reichhaltig gedeckten Tisch im Domus Augustana auch schätze, so kämen andere mir auferlegte Pflichten zu kurz bzw. könnte ich diesen nicht nachkommen.


    Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Punkt eine Lösung finden. :)"

    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:


    IUD PRIM VIII/DCCCLIV


    Medicus Germanicus Avarus
    gegen
    Lucius Tiberius Vibullius



    Sinn der Ersten Anhörung laut Gesetz:


    § 5 Erste Anhörung
    Die Erste Anhörung wird von den beiden Praetoren durchgeführt. Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Kläger und Angeklagter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden. Dies geschieht wie die eigentliche Verhandlung in der Gerichtshalle in der Basilica Traiana, in diesem kommen nur geladene Personen zu Wort, Kommentare nicht geladener Personen können bei Wiederholung, je nach Art der Störung, empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sowohl Kläger wie Angeklagter schildern hier ihre Sicht des Falles und die Praetoren werden versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.



    Feststellung des Gerichts:


    Lucius Tiberius Vibullius wird folgendes zur Last gelegt:
    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.

    IUDICIUM IMPERATORIS
    IUDICATIO
    IUD PRIM IV/DCCCLIV


    MIT WIRKUNG VOM
    NON DEC DCCCLIV A.U.C.
    (5.12.2004/101 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Traianus Germanicus Sedulus
    vs.
    Lucius Tiberius Vibullius


    HAT DAS IUDICIUM PRIMUM DURCH
    Praetor Urbanus, Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Iudex, Spurius Purgitius Macer


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Der Anklage wird nach § 57 Üble Nachrede des Codex Iuridicialis Recht zuerkannt und dieses auch zugesprochen.
    Der Beklagte, Lucius Tiberius Vibullius, wird von diesem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einer Woche verurteilt.
    Die Haftstrafe ist im Mamertingefängnis zu verbüßen.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der üblen Nachrede durch Aufstellung einer Verschwörungstheorie über die Gens Germania schuldig gemacht hat.
    Das Gericht sieht übereinstimmend bewußt von einer Geldstrafe ab um sicher zu stellen, dass das ausgesprochene Urteil auch tatsächlich den Verurteilten trifft.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Beiden Parteien steht es nach § 28 des Codex Iuridicalis zu durch Appellatio Berufung gegen das Urteil einzulegen.
    Entweder an den Imperator oder durch einfache Berufung an die beiden Praetoren. Der Fall wird dann nach einer Prüfung durch den Imperator ggf. an den Imperatorischen Gerichtshof verwiesen oder lediglich in einem höherwertigen Gerichtshof neuverhandelt.


    Das Gericht setzt hiermit eine Frist von 72 Stunden für eine Berufung fest.
    Erfolgt im genannten Zeitraum der Frist kein Einspruch einer der beiden Parteien erlangt das Urteil rechtskraft.
    Gesetz dem Fall ist Lucius Tiberius Vibullius nach Verstreichen der Frist durch die Cohortes Urbanae zu verhaften und im Mamertingefängnis unter Arrest zu setzen.
    Allenfalls erlischt umgehend eine bestehende Reisefreiheit des Verurteilten, ihm ist es bis auf Widerruf untersagt die Stadt Roma zu verlassen.




    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -




    Sim-Off:

    Fristsetzung:
    Hinweis zu dieser, Sim-on Frist = Sim-off Zeit.
    Ich denke der Zeitraum ist ausreichend bemessen, der Hinweis nochmals explizit gegeben.
    So dies nicht im Sinn der Spielleitung ist bitte ich sie hierzu zu einer Wortmeldung.