ZitatPetronius Crispus: ".. Du redest hier immer von öffentlichem Handel und so - was ist denn das genau?"
Autsch, da hatte Pacatus auf jemand den Fuß getreten. Manchmal hilft's, wenn der Fußbesitzer dann von der Wut gepackt, exakt auf den richtigen Punkt kommt.
"Verzeih, werter Petronius Crispus, dass ich ganz kurz der Lust an der Sottise nachgegeben habe. Deine Reaktion hat mich aber weiter gebracht. Mit dem Artikel I habe ich mich nämlich endlos lange gequält. Ich suchte einen Begriff mit dem ich den Handel mit dem Endkunden beschreiben konnte. Jetzt komme ich drauf: ich meinte den Kleinhandel, den Einzelhandel. Das ist es nämlich, was sich auf dem Markt und in den Läden abspielt und was Gegenstand einer Marktordnung sein sollte. Das Merkmal 'öffentlich/nicht öffentlich' ist dafür völlig untauglich. Schreiben wir also in Artikel I (1): Handel im Sinne dieser Marktordnung ist ausschließlich der Einzelhandel."
ZitatPetronius Crispus: ".. Ist die Hütte von Willigis in meinem Steinbruch dann eine Taberna im Sinne der Marktordnung? Oder das Lagerhaus .."
Jetzt noch die Tabernae. Pacatus kratzte sich ausgiebig am Kopf.
"Ja natürlich, Petronius Crispus, das sind sie. Wenn nämlich unsere Ahnen von einer Taberna gesprochen haben, dann meinten sie gewöhnlich einen Schuppen. Heutzutage meinen wir damit einen Laden, in dem Waren für den Verkauf an Kunden angeboten werden und die finden sich verteilt in den Häusern der ganzen Stadt, oft auch direkt mit Werkstätten verbunden. Wenn Willigis in seiner Hütte Kunden empfängt, ihnen Waren verkauft und den Kaufpreis entgegennimmt, dann haben wir es mit einer Taberna im Sinne von Artikel III, zu tun, für die somit nach Artikel VII,(2) eine jährliche Gebühr von 10 Sesterzen zu entrichten ist.
Gegenstand der Genehmigung ist also hier nicht die Taberna als Gebäude, sondern der Betrieb eines Verkaufs- oder Gastraums in einer Taberna. Vielleicht sollte ich das noch in Artikel III deutlich machen.
Verstehst Du, ich wollte in der Marktordnung den Unterschied zwischen Marktstand und Taberna klarstellen. Das ist wichtig, weil der Besitzer oder Pächter einer Taberna, denk mal an den Streit der Töpfer, gegenüber den Betreibern von Marktständen den Vorteil hat, dass er sozusagen über einen ständig vorhandenen,'gebauten' Marktstand verfügt. Und deshalb muss er, wenn er zusätzlich einen Stand auf dem Markt betreiben will, nach Artikel VII,(2) eine höhere Gebühr berappen."