Zitat
Ja die gibt’s aber auch hier müsste nach Rechtslage die sofortige Scheidung von der Frau und eine Anzeige wegen adulterium (Ehebruch) ergehen.
Nein, du hast mich nicht ganz richtig verstanden. Es war die Rede von einem Kind, wo der Ehemann der Mutter tatsächlich der Vater ist, also kein Ehebruch vorliegt. In dem Fall nimmt das Kind nicht den Status des Vaters an, sondern verbleibt in der Gens der Mutter.