• EPISTVLA AD Q. FLAVIVM FLACCVM MITTENDA
    VILLA FLAVIA FELIX
    ROMA - ITALIA



    Xenophanes philologus Quinto amico salutem dicit plurimam,



    Wie du sicherlich gemerkt hast, mein guter Freund, musstest du lange auf eine Antwort warten, doch kein Grund zur Sorge. Mir geht es bestens. Zur Zeit stecke ich jedoch in den Tiefen meiner Arbeiten. Zur Zeit untersuche ich die Typologie des Lehrgedichtes vor allem im Vergleich der Erga kai Hemerai des Hesiodos und die Georgica des Vergilius. Ich habe mir außerdem einige Textbelege des Aratos und Kallimachos sowie Lukrez und Ovid heraussuchen lassen. Mal sehen, zu welchen Ergebnissen ich kommen werde.


    Bei mir in Ägypten ist alles noch beim alten. Am Museion passiert derweil nicht viel, aber ich hoffe, sobald ich meine Arbeiten beendet habe, wieder mehr Programm an dieser Einrichtung anbieten zu können. Ich halte dich in jedem Fall auf dem Laufenden, wenn es Neuigkeiten aus Alexandria gibt.


    Was macht die Vrbs aeterna und deine politische Karriere? Hast du in Rom eigentlich mittlerweile die Möglichkeit, so wie damals in Athen mit wissbegierigen Freunden zu philosophieren und zu diskutieren? Ich erwarte dein Schreiben und werde dir keineswegs böse sein, wenn du dir ebenso viel Zeit für deine Antwort lässt, wie ich es tat.


    uide, ut ualeas bene.




  • Ad
    Praetor Urbanus
    M' Flavius Gracchus
    Villa Flavia Felix
    Roma


    M' Tiberius Durus iuris peritus consularis vir Praetori Urbano M' Flavio Graccho s.p.d.


    Ich sende Dir hiermit meinen Kommentar bezüglich der Pubertas und der Tutela, den ich auf Senatsbeschluss öffentlich zugänglich zu machen habe, mit der Bitte, diesen in der Bibliotheca der Basilica Ulpia gemeinsam mit den übrigen juristischen Kommentaren aufzubewahren und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.


    Vale,
    [Blockierte Grafik: http://img157.imageshack.us/img157/6083/siegelmtdsenatorhc0.gif]


    Commentarii de Pubertate et Tutela
    Manii Tiberii Duri


    PRIDIE KAL MAR DCCCLX A.U.C. (28.2.2010/107 n.Chr.) brachte der ehrenwerte Consular L Flavius Furianus einen Gesetzesentwurf in den Senat ein, der an den NON APR DCCCLX A.U.C. (5.4.2010/107 n.Chr.) als Lex Flavia de operositas Gesetzeskraft gewann. Nachdem der bekannte Magister Iuris M Vinicius Hungaricus jedoch Einspruch einlegte gegen dieses Gesetz und seine Aufhebung beantragte war es im Auftrag des Senates an mir, einen Kommentar über die bisherigen juristischen Gepflogenheiten die Pubertas und Tutela betreffend abzufassen.


    Um diese darzustellen möchte ich einleitend die Patria Potestas als prinzipiellste Form der Rechtsvollkommenheit gemäß unserer Mos Maiorum darstellen, ehe ich deren unterschiedliche Abstufungen dem Alter und Geschlecht nach betrachte. Abschließend erfolgt eine knappe Betrachtung der Tutela.


    I. Patria Potestas
    Die vollständigste Rechtsfähigkeit, die für einen römischen Bürger möglich ist, ist die Patria Potestas. Sie kommt zu Oberhaupt einer Familie und erstreckt sich prinzipiell über sämtliche Angehörigen des Haushaltes, die seiner Manus unterstehen. Namentlich handelt es sich hierbei um seine Ehefrau, soweit er mit dieser nicht eine Ehe sine manu eingegangen ist, weiterhin alle seine leiblichen und adoptierten, sowie adrogierten Nachkommen und sämtliche Sklaven des Hauses. Dabei umfasst die Patria Potestas sowohl die alleinige Verfügung über das Hausvermögen, wie auch die leibliche Gewalt über seine Gewaltunterworfenen einschließlich deren Verkauf und Aussetzung. Ausgeschlossen ist hingegen gemäß dem Erlass des göttlichen Augustus das Recht, seine Gewaltunterworfenen zu töten. Solange sich ein Mann unter der Patria Potestas befindet, besitzt er nicht die volle Rechtsfähigkeit, d. h. es ist ihm nicht möglich, für sich selbst Rechte begründen und erwerben zu können. Stattdessen ist es Pubes lediglich gestattet, mit Zustimmung des Gewalthabers in dessen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.


    Die Patria Potestas kommt nur römischen Bürgern zu gegenüber ihren legitimen Kindern gemäß dem tradierten Eherecht. Sie endet entweder durch den Tod oder die Verbannung des Gewalthabers, oder durch die Emancipatio bzw. Adoption durch einen anderen Pater Familias. Ebenso findet verliert der Pater Familias seine Patria Potestas über seine Tochter, sobald diese eine Manus-Ehe eingeht.


    Gemäß den XII Tabulae ist der Pater Familias berechtigt, seinen Gewaltunterworfenen einen Teil des Patrimonium als Peculium zum persönlichen Gebrauch zu überlassen. Zivilrechtlich verbleibt es jedoch im Eigentum des Pater Familias, der entsprechend seiner Gesamtsumme auch für die Peculia seiner Gewaltunterworfenen haftet. Verstirbt der Besitzer des Peculium, geht dieses wieder in den Besitz des Gewalthabers über. Gemäß der Mos Maiorum ist es indessen Sitte, einem Sklaven sein Peculium bei der Freilassung, einem Haussohn beim Verlassen der Hausgemeinschaft gänzlich zu überlassen und ihn frei darüber verfügen zu lassen.


    II. Tutela
    Untersteht ein Impubes (Unmündiger) keiner Patria Potestas, ist für die Verwaltung seines Vermögens und die Sorge für Unterhalt und Erziehung ein Tutor zu bestellen. Diese Bestellung kann auf drei Arten erfolgen:


    (1) Gemäß Tafel V der XII Tabulae ist der Pater Familias dazu berechtigt, in seinem Testament einen Tutor Testamentarius für seine Gewaltunterworfenen zu bestellen. Dieser ist durch den Praetor Urbanus zu bestätigen.
    (2) Bestellt der Pater Familias keinen Tutor für seine Gewaltunterworfenen, so wird gemäß Tafel V der XII Tabulae der nächste agnatische Verwandte zum Tutor Legitimus bestimmt.
    (3) Gemäß der Lex Atilia ist es ebenfalls möglich, dass der Praetor Urbanus einen Tutor bestellt. In unseren Zeiten obliegt dieses Recht jedoch dem Consul, in den Provinzen dem Proconsul.


    Ist der bestimmte Tutor nicht gewillt, die Tutela zu übernehmen, so ist er bei begründeter Excusatio (Entschuldigung) berechtigt, diese auszuschlagen. Namentlich sind diese Krankheit, Absenz infolge des Militärdienstes oder der Bekleidung öffentlicher Ämter oder hohes Alter. Im Falle einer Tutela über eine Frau ist der Tutor jedoch berechtigt, seine Tutela auf einen anderen Mann zu übertragen.
    Die Tutela endet automatisch mit dem Mündigwerden eines männlichen Mündels, also dem Anlegen der Toga Virilis. Zum Schutz vor Übervorteilung ist der junge Mann indessen berechtigt, beim Praetor einen Curator zu beantragen. Dieser übernimmt bis zum Erreichen des 25. Lebensjahrs des jungen Mann die Verwaltung von dessen Vermögen.


    Gegen Veruntreuung und Misswirtschaft seines Tutors ist das Mündel berechtigt, gemäß den XII Tabulae Klage vor dem Praetor einzureichen.


    Auch Frauen sui iuris ist, soweit sie nicht das Ius Trium Liberorum gemäß der Lex des Divus Augustus inne hat, ein Tutor zu bestellen. Gemäß dem Erlass des Divus Claudius ist jede Frau indessen berechtigt, vor dem Praetor die Bestellung eines durch sie ausgewählten Tutors zu beantragen.
    Anders als bei Impubes ist die Auctoritas Tutoris bei mündigen Frauen jedoch lediglich zur Tätigung größerer Rechtsgeschäfte notwendig. Verweigert der Tutor seine Auctoritas, ist die Frau zu einer Erzwingungsklage vor dem Praetor berechtigt.


    Für den Aufwendungen des Tutors ist dieser berechtigt, vor dem Praetor mittels der Actio Tutelae Contraria eine Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Mündels einzuklagen.


    III. Infans
    Die niedrigste Rechtsstellung, in der sich ein römischer Bürger befinden kann, ist hingegen die eines Infans, der stets unter einer Patria Potestas oder eine Tutela zu stehen hat. Sein Status ist definiert als ein Kind unter VII Jahren, das nicht die Fähigkeit zum Sprechen besitzt. Dementsprechend ist ein Infans nicht zur Tätigung jedweder Rechtsgeschäfte befähigt. Ob dieser Grundsatz durch die Auctoritas eines Tutors aufgehoben werden kann, ist in juristischen Kreisen umstritten.


    Die Mos Maiorum sieht jedoch vor, dass ein Infans über das Peculium seines Sklaven Eigentum und Besitz erwerben kann.

    IIII. Impubes Infantia Maior
    Ab dem Alter von VII Jahren gilt ein Kind als Infans Maior. Als solches ist es zur eigenständigen Durchführung von Rechtsgeschäften befähigt, soweit sich diese lediglich auf den Erwerb von Gütern beschränken. Geht ein Infans Maior ein wechselseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft ein, kann es zur Erfüllung der Pflichten nicht gezwungen werden. Erfüllt es diese jedoch, ist das Rechtsgeschäft gültig.
    Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungen erhalten hingegen lediglich mit der Auctoritas Tutoris Rechtskraft. Namentlich ist darunter die Bezahlung von Gütern, Veräußerungen von Besitz, Freilassung von Sklaven, sowie Verpfändung von Besitz zu zählen. Ebenso ist ein Infans Maior nur mit der Auctoritas Tutoris zur Annahme von Erbschaften berechtigt. Die Abfassung eines rechtskräftigen Testamentes ist ihm hingegen nicht gestattet.


    Die Haftungspflicht eines Infans Maior besteht nach neuesten Entwicklungen nur dann, wenn es als Proximus Pubertati bereits befähigt ist, begangenes Unrecht einzusehen.


    V. Pubertas
    Mit dem Anlegen der Toga Virilis erreicht der Jüngling die Pubertas, also die Mündigkeit. Dies erfolgt – wie allgemein bekannt – mit dem Eintritt der Geschlechtsreife, die traditionell mit der Inspectio Habitudinis Corporis überprüft wird. Sempronius Proculus plädiert allerdings dafür, diesen Eintritt generell mit dem XIIII. Lebensjahr zu bestimmen. Für Mädchen tritt die Pubertas hingegen mit dem Erreichen des XII. Lebensjahres ein.


    Mit der damit verbundenen Eintragung in die Bürgerlisten erhalten die Pubes die volle Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit. Dies beinhaltet die Testierfähigkeit, das Recht zur Eheschließung, der Abschluss von Verträgen etc. Dementsprechend bedarf ein solcher junger Mensch auch nicht mehr eines Tutors, dessen Aufgaben mit Erreichen der Pubertas seines Mündels automatisch erlöschen.


    Einschränkend sei dennoch zu bemerken, dass Pubes weiterhin der Patria Potestas – soweit vorhanden – unterliegen und lediglich auf ein gewährtes Peculium zurückgreifen können. Aus diesem Grunde ist es ihnen gemäß der Lex des Divus Vespasianus nicht gestattet, Darlehen aus eigenem Recht aufzunehmen, sondern können dies nur durch ihren Gewalthaber tun.


    VI. Iuniores
    Die vorletzte Stufe des vollen Rechtsgewinns ist schließlich der Eintritt in die politische Welt. Dieser erfolgt mit dem Beginn des XVII. Lebensjahres. In diesem Alter kann der junge Bürger zum Militärdienst herangezogen werden und erhält damit auch das aktive und passive Wahlrecht. Gemäß der Lex Aelia Sentia sind auch erst Iuniores zur Freilassung ihrer eigenen Sklaven zugelassen.


    VII. Minor XXV Annis
    Bis zum Alter von XXV Jahren schließlich untersteht der junge Mann gemäß der Lex Laetoria noch weiter unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, um vor Übervorteilung geschützt zu sein. Im Falle übervorteilender Geschäfte ist es dem Minor außerdem gestattet, die Erfüllung von Verpflichtungen zu verweigern. Tritt dieser Fall ein, kann der Gläubiger mit einer Geldbuße belegt werden und der Minor hat ein Anrecht auf eine Rückerstattung erbrachter Leistungen und eine Abfindung. Zur Steigerung seiner Vertrauenswürdigkeit kann der Minor beim Praetor die Bestellung eines Curators verlangen, der ähnlich einem Tutor bei der Vermögensverwaltung behilflich ist. Dennoch gewinnen auch Geschäfte ohne den Consensus des Curators Rechtsgültigkeit.


    VIII. Furiosi et Prodigi
    Gemäß Tafel V der XII Tabulae genießen alle, die sich im dauernden Zustand geistiger Störung befinden, aber auch Verschwender die Geschäftsfähigkeit von Impuberes und bedürfen demgemäß einer Tutela des gradnächsten Agnaten oder Gentilen.


  • AD
    GENTEM FLAVIAM
    QUIRINALIS • ROMA



    PRAETORIUM REGNI TYLI INVITAT AD
    ~
    CELEBRATIONEM
    AMICITIAE ROMANAE TYLUSIANAEQUE
    ~
    IN MEMORIAM
    ~
    DIVI IULIANI DIVI TRAIANI FILIUS


    AMICUS ET AUCTOR
    RELATIONUM ROMANAE TYLUSIANAEQUE
    ~
    ID MAI DCCCLXI A.U.C. (15.5.2011/108 n.Chr.)


    Sim-Off:


    Die Botschaft des Königreich Tylus lädt ein zur
    Feier der römisch-tylusischen Freundschaft
    dem Andenken an
    Göttlichen Iulianus, Sohn des göttlichen Traianus
    Freund und Begründer
    der römisch-tylusischen Beziehungen
    an den Iden des Mai 861 ab urbe condita (nach Gründung der Stadt)


  • Quintus Flavius Flaccus
    Villa Flavia
    Roma
    Italia




    Salve Flaccus,


    selbstverständlich erinnere ich mich an unser Gespräch und freue mich, Dir mitteilen zu können, daß die Fahrer Sotion und Pythocles für die Factio Aurata an den Start gehen werden. Die beiden Fahrer sind noch sehr jung und brauchen dringend neben dem Training die praktischer Rennerfahrung. Ich hoffe auf ein gutes Rennen und vielleicht schaffe ich es sogar, dabei anwesend zu sein.


    Ich kann Dir versichern, wir haben diese wahrhaft fürchterliche Seuche überstanden. Die Kranken sind genesen, wenn auch teilweise noch recht geschwächt. Die Stadt wird noch etwas Zeit brauchen, bis alle wichtigen Ämter wieder reibungslos funktionieren, bis dahin sorgt die Legio dafür, daß alle wichtigen Abläufe gesichert sind. Auch wenn ich kein Stadtpatron oder ähnliches bin, fühle ich mich Mantua doch sehr verpflichtet, immerhin stammt ein großer Teil meiner Familie aus dieser Stadt. Woher die Seuche gekommen ist, scheint niemand richtig sagen zu können. Die Ärzte sprechen von schlechten Winden. Sicher ist, daß es sehr ansteckend war. Aber nicht so tödlich, wie es erst den Anschein hatte. Weit mehr Menschen sind wieder genesen, als gestorben sind. Eins ist sicher: Solch eine Seuche möchte ich nicht wieder erleben müssen. Beten wir zu den Göttern, daß uns in Zukunft derlei Prüfungen erspart bleiben!


    Hab tausend Dank für die Glückwünsche zur Geburt unseres Sohnes. Die Geburt eines gesunden Kindes ist ein Göttergeschenk, für das ich niemals werde genug danken können. Wie sieht es eigentlich bei Dir mit Plänen zur Familiengründung aus? Wie geht es Deiner Familie? Und was gibt es überhaupt neues aus Rom?


    Über eine Antwort von Dir würde ich mich sehr freuen.


    Mögen die Götter ihre Hände stets schützend über Dich und die Deinen halten.


    Vale,


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  • An alle Mitglieder der Gens Flavia


    ~INVITATIO~



    Im Namen der Gens Tiberia und der Gens Aurelia laden
    wir Euch ANTE DIEM XVI KAL IUL DCCCLXI A.U.C.**
    zum Anlass der Hochzeit zwischen


    Senator et Pontifex pro magistro Manius Tiberius Durus
    und
    Aurelia Flora


    in die Villa Aurelius Ursus ein.


    Es ist uns eine große Freude Euch als unsere Gäste willkommen zu heißen.


    ~~~


    Vivat, crescat, floreat! **




    [SIZE=7]*Datum variabel, einfach Link folgen
    ** Es lebe, wachse und blühe![/SIZE]


  • Ad
    Aurelia Prisca
    Villa Flavia Felix
    Roma



    Salve, Aurelia Prisca


    bitte sei Dir meines tiefsten Mitgefühls über den Verlust Deines Bruders Paullus Aurelius Pegasus versichert, auch wenn ich mir darüber bewusst bin, wie wenig Trost ich Dir mit diesen Worten zu spenden vermag.


    Nur ungern breche ich mit solch banalen Dingen in Deine Trauer ein, doch ist es meine Pflicht als decemvir litibus iudicandis, die weltlichen Hinterlassenschaften der Verstorbenen den gesetzlichen Richtlinien entsprechend auf die Erben zu verteilen.
    Gemäß geltendem Recht wurdest du als erbberechtigt festgestellt, und musst nun entscheiden, ob du das Erbe annehmen willst. Solltest du dich gegen eine Annahme des Erbes entscheiden, wird dein Anteil auf die verbliebenen Erbberechtigten aufgeteilt oder der Res Publica zugeführt.


    Ich bitte Dich darum, Dir einen kurzen Moment Zeit zu nehmen, mir mitzuteilen, ob Du gewillt bist, das Erbe anzutreten und mir möglichst bald, spätestens aber bis ANTE DIEM XI KAL SEP DCCCLXI A.U.C. (22.8.2011/108 n.Chr.), eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung erhalten haben, muss ich dies als Ablehnung des Erbes ansehen und bin verpflichtet, das Vermögen Deines Verwandten auf die verbliebenen Erbberechtigten aufzuteilen oder der Staatskasse zuzuführen.


    Mögen die Götter Deinen Bruder sicher ins Elysium geleiten und Dir ein langes, glückliches Leben bescheren.


    Vale,



    [Blockierte Grafik: http://i839.photobucket.com/albums/zz312/Inpa67/ahala.gif]


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    Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia

    ANTE DIEM VI ID AUG DCCCLXI A.U.C. (8.8.2011/108 n.Chr.)



  • Ein Sklave aus der Villa Matinia brachte die Einladungen aus wie ihm aufgetragen worden war.


    AD CONSULAR FLAUIUS FURIANUS


    SALVE CONSULAR MIR IST BEKAND DAS UNS KEINE BANDE VERBINDEN.
    DOCH BIN ICH KLIENT DES VINICIUS HUNGARICUS UND VERANSTALTE EINE CENA FUER KLIENTEN UND FREUNDE DES CONSVLAR IM HAUSE MEINES GROSSVATER MATINIUS AGRIPPA. DIESER RIET MIR DICH ZU DIESER GESAELSCHFT EIN ZU LADEN. DA DU IM RUF STEHST FREUNDE MEINES PATRONS ZU SEIN. ICH HOFFE DAS DU ES ZEITLICH EINRICHTEN KANNST AD ANTE DIEM IV ID SEP DCCCLXI A.U.C. (10.9.2011/108 n.Chr.) GAST IM HAUS MEINES GROSSVATERS ZU SEIN. DIE EINLADUNG GILT SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH FUER DEINE FRAU.


    G. FURIUS PHILUS

  • Ad
    M' Flavius Gracchus
    Villa Flavia Felix
    Roma



    M' Tiberius Durus Pontifex pro Magistro Pontifici M' Flavio Graccho s. p. d.


    ANTE DIEM X KAL OCT DCCCLXI A.U.C. (22.9.2011/108 n.Chr.) wird die Abnahme der Sanierungsarbeiten am Tempel des Mars Ultor erfolgen. Ich würde mich sehr freuen, wenn du hierzu nach der Senatssitzung auf dem Forum Augustum erscheinen könntest, wo das Collegium mit dem Architekten und der Bauunternehmerin zusammentreffen wird.


    Vale bene!
    [Blockierte Grafik: http://img157.imageshack.us/img157/6083/siegelmtdsenatorhc0.gif]

    PONTIFEX PRO MAGISTRO

    Ad
    A Flavius Piso
    Villa Flavia Felix
    Roma



    M' Tiberius Durus Pontifex pro Magistro Pontifici A Flavio Pisoni s. p. d.


    ANTE DIEM X KAL OCT DCCCLXI A.U.C. (22.9.2011/108 n.Chr.) wird die Abnahme der Sanierungsarbeiten am Tempel des Mars Ultor erfolgen. Ich würde mich sehr freuen, wenn du hierzu nach der Senatssitzung auf dem Forum Augustum erscheinen könntest, wo das Collegium mit dem Architekten und der Bauunternehmerin zusammentreffen wird.


    Vale bene!
    [Blockierte Grafik: http://img157.imageshack.us/img157/6083/siegelmtdsenatorhc0.gif]

    PONTIFEX PRO MAGISTRO

  • [Blockierte Grafik: http://img337.imageshack.us/img337/1619/ravdushara.jpg] | Ravdushara



    Auf weißem Velum war die Botschaft geschrieben, mit viel Mühe und doch ein wenig krakelig, ein rotes Seidenband hielt sie zusammen, und sie roch nach Zimtöl. Ravdushara, damit betraut sie zu überbringen, lauerte lange im Verborgenen vor der Villa Flavia, bis er endlich den bleichen Blonden alleine ausgehen sah. Er folgte ihm, und in einem ruhigen Winkel übergab er Sciurus die Botschaft.
    “Dies ist von meinem Herrn für deinen Herrn.“



    Der Sinne beraubt, im Taumel verloren
    Von schwelenden Feuern verzehrt
    Ich harre des Gottes, aus Flammen geboren
    Der in rauschhafter Nacht mich begehrt


    Morgen zu Sonnenuntergang,
    auf dem Clivus Cinnae, bei den drei Pinien.
    Ich muß mit Dir sprechen!

    cp-tribunuscohortispraetori.png decima.png

    SODALIS FACTIO AURATA - FACTIO AURATA

    Klient - Decima Lucilla

  • Pontifex et Senator
    Aulus Flavius Piso



    Iullus Paconius Trebanianus s. d.


    Wie du zweifellos weißt, da wir schon an vielen Senatssitzungen gemeinsam teilgenommen haben, bin ich kürzlich gewählter Aedil der Stadt Rom. Bei der Durchsicht der Betriebslisten bin ich auf Unstimmigkeiten gestoßen, die einer dringenden Klärung bedürfen. Nach unseren Aufzeichnungen bist du Inhaber von insgesamt sechs Betrieben, was einen deutlicher Verstoß gegen Paragraph 4 Satz 4 der Lex Mercatus darstellen würde, so es denn der Wahrheit entspricht.


    Ich fordere dich daher hiermit auf, mir bis zu den ID OCT DCCCLXI A.U.C. (15.10.2011/108 n.Chr.) entweder Belege für die Schließung oder den Verkauf der überzähligen Betriebe vorzulegen oder aber darzulegen, welche Betriebe sich derzeit in deinem Besitz befinden und welche du früher einmal besessen hast, so dass wir mögliche Unstimmigkeiten in unseren Aufzeichnungen ausbessern können. Solltest du die Frist versäumen, sehe ich mich gezwungen, Strafmaßnahmen und eine zwangsweise Schließung der Betriebe einzuleiten. Für deine Mühen danke ich dir jetzt schon.


  • Senator et Pontifex
    Manius Flavius Gracchus
    Villa Flavia
    Roma - Italia



    ~ Einladung ~


    Zum Anlass der Eheschließung von


    Appius Terentius Cyprianus


    und


    Decima Seiana


    laden wir dich und deine Familie herzlich ein, am ANTE DIEM VIII ID OCT DCCCLXI A.U.C. (8.10.2011/108 n.Chr.) den Hochzeitsfeierlichkeiten in der Casa Decima Mercator in Rom beizuwohnen.


    Appius Terentius Cyprianus & Decima Seiana



    Senator
    Lucius Flavius Furianus
    Villa Flavia
    Roma - Italia



    ~ Einladung ~


    Zum Anlass der Eheschließung von


    Appius Terentius Cyprianus


    und


    Decima Seiana


    laden wir dich und deine Gemahlin herzlich ein, am ANTE DIEM VIII ID OCT DCCCLXI A.U.C. (8.10.2011/108 n.Chr.) den Hochzeitsfeierlichkeiten in der Casa Decima Mercator in Rom beizuwohnen.


    Appius Terentius Cyprianus & Decima Seiana


  • Quintus Flavius Flaccus
    Villa Flavia Felix
    Roma, Italia


    Q' Claudius Lepidus Quinto Flavio Flacco s.d.


    Hiermit erkläre ich mich bereit, das Erbe des Claudius Iavolenus anzutreten. Desweiteren bin ich an einem persönlichen Gespräch mit dir interessiert.



    Quintus Claudius Lepidus



  • Manius Flavius Gracchus
    Villa Flavia
    Roma



    Iunia Axilla Flavio Graccho s.d.


    Als wir uns im Frühjahr in den lucullischen Gärten getroffen haben, sagtest du, dass wenn ich ein Anliegen habe, ich m ich jederzeit an dich wenden könne. Nun habe ich nicht wirklich eine Bitte, bei der ich deine Hilfe bräuchte, und noch nicht einmal eine, die dem Angebot, wie du es gemeint hast, entsprechen würde. Im Grunde ist es auch weniger eine Bitte als vielmehr eine Hoffnung.
    Am dreizehnten Tag vor den Kalenden des Dezember (19.11.) werde ich meine Hochzeit mit Gaius Pompeius Imperiosus feiern. Ich hatte gehofft, dass du vielleicht ebenfalls dort sein wirst als mein Gast. Es würde mich sehr freuen, dich, deinen Sohn und selbstverständlich auch deine Frau dort begrüßen zu dürfen, auch wenn die Flavier und die Iunier keine langen Freundschaftsbande oder dergleichen verbinden.


    Erinnerst du dich noch an unser Gespräch? Ich fürchte mich ein wenig vor jenem Tag, bin ich mir nicht sicher, ob er wirklich in der Realität verhaftet ist, oder ich mich nur noch mehr in meinen Träumen verliere. Sie sind grausam, die Träume. Ich hoffe, du behältst recht, dass sie mir dadurch nur umso deutlicher zeigen, dass die Wirklichkeit sehr viel erstrebenswerter und positiver ist.


    Mögen die Götter dich beschützen


    [Blockierte Grafik: http://img509.imageshack.us/img509/3392/axillaunterschrph0.gif]





    Quintus Flavius Flaccus
    Villa Flavia
    Roma


    Iunia Axilla Flavio Flacco s.d.


    Sehr lange hab ich von dir nichts mehr gehört. Nicht mehr seit dem damaligen Briefwechsel zu den Lupercalia. Im Grunde deute ich dein langes und beharrliches Schweigen dergestalt, dass du keinen Wert auf meine weitere Gesellschaft legst, auch wenn ich sehr hoffe, dass mich dieser Eindruck täuscht.
    In der Hoffnung, mich hierbei geirrt zu haben, sende ich dir auch diesen Brief und möchte dich zu meiner bevorstehenden Hochzeit mit Gaius Pompeius Imperiosus am dreizehnten Tag vor den Kalenden des Dezember (19.11.) einladen. Es würde mich sehr freuen, wenn du kommst.


    Vale


    [Blockierte Grafik: http://img509.imageshack.us/img509/3392/axillaunterschrph0.gif]


  • Ein Bote brachte ein Schreiben vorbei:

    Ad
    M' Flavius Gracchus et Q Flavius Flaccus
    Villa Flavia Felix
    Roma, Italia



    M' Durus Flaviis s.p.d.


    Ich möchte euch gern für heute Abend gern zu einem gemütlichen Herrenabend in die Villa Tiberia laden. Gemeinsam wollen wir bei einem guten Tropfen Wein über die kommende Amtszeit des Cursus Honorum sprechen.


    Ich würde mich über Euer Erscheinen sehr freuen.


    Vale bene,
    [Blockierte Grafik: http://img825.imageshack.us/img825/7330/siegelmtdtabula.gif]

  • Claudia Antonia, Villa Flavia


    Lartia Lenticula Claudiae Antoniae s.p.d.


    In diesem Jahr fällt die große Ehre der Ausrichtung des Festes der Bona Dea mir zu. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn du dich am dritten Tag vor den Nonen des Decembers* in der Casa Vipstana einfinden würdest, um mit mir und einigen weiteren Frauen die heiligen Riten zu vollziehen.


    Ich bitte dich, Männer jeglicher Art zu hause zu lassen, dafür kannst du natürlich um so mehr Milch und Honig** mitbringen, um Bona Dea gebührend zu feiern.


    In Vorfreude auf ein erbauliches Fest zu Ehren der Göttin,


    Lartia Lenticula


    Aurelia Prisca, Villa Flavia


    Lartia Lenticula Aureliae Priscae s.p.d.


    In diesem Jahr fällt die große Ehre der Ausrichtung des Festes der Bona Dea mir zu. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn du dich am dritten Tag vor den Nonen des Decembers* in der Casa Vipstana einfinden würdest, um mit mir und einigen weiteren Frauen die heiligen Riten zu vollziehen.


    Ich bitte dich, Männer jeglicher Art zu hause zu lassen, dafür kannst du natürlich um so mehr Milch und Honig** mitbringen, um Bona Dea gebührend zu feiern.


    In Vorfreude auf ein erbauliches Fest zu Ehren der Göttin,


    Lartia Lenticula



    Sim-Off:

    * 3.12.
    ** Die Frauen brachten zum Fest der Bona Dea Wein in Milch- und Honiggefäßen, da offiziell Wein an diesem Abend verboten war, nicht einmal das Wort ausgesprochen werden durfte.

  • Ad:
    Flavia Nigrina
    Villa Flavia Felix


    Decemvir Litibus Iucandis Marcus Iulius Proximus Flavia Nigrina salutem dicit.


    Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurdest Du, Flavia Nigrina, als Erbe der Pferdezucht, des Geflügelhofes sowie zweier Grundstücke, nahe Ravenna, des Aulus Flavius Piso festgestellt.


    Ich schreibe Dir im Auftrag des Prätor Urbanus, welcher mich beauftragt hat, mit den Erben in Erbschaftsangelegenheiten in Kontakt zu treten.


    Nachdem Du nun als erbberechtigt festgestellt wurdest, obliegt es Deiner Entscheidung das Erbe anzunehmen oder nicht. Solltest du dich gegen eine Annahme des Erbes entscheiden, wird dein Anteil auf die verbliebenen Erbberechtigten aufgeteilt oder der Res Publica zugeführt.


    Es wird um Beantwortung des Schreibens innerhalb von 2 Wochen ab Zusendung gebeten.
    Sollte ich bis dahin keine Antwort erhalten haben, wird dies als eine Ablehnung des Erbes angesehen. Mögen die Götter dir und den deinen in dieser Zeit beistehen.


    Vale bene,


    Marcus Iulius Proximus
    Marcus Iulius Proximus
    DATUM

    Basilica Ulpia | Officii Decimv. Lit. Iud. | Roma | Italia



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    ir-civis.png Iulia2.png

    DECURIO - MISENUM

    Klient - Lucius Aelius Quarto

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