Beiträge von Manius Flavius Gracchus Minor

    Obschon die Tage sich nach seiner Amtszeit als Aedilis Curulis seit geraumer Zeit wieder ruhiger gerierten, verbrachte Manius Minor, nun immerhin wieder nicht allein die öffentlichen, sondern auch die familiären Geschäften hatte zugewandt, noch immer viele Stunden in seinem Officium, um die Verwaltung der flavischen Ländereien zu leiten, um die gesellschaftlichen Verpflichtungen seiner selbst wie jene seiner Gattin zu administrieren oder schlicht sich der Muse hinzugeben und Patrokolos dieses oder jenes Gedicht rezitieren zu lassen.


    An jenem Tage nun, als unerwartet sich seine Pforte öffnete und Manius Maior eintrat, diktierte er soeben einen Brief an den Vilicus in Ostia, sodass inmitten des Satzes er innehielt und, seiner Rolle und der Nihilität seiner Obliegenheiten entsprechend, sich beeilte zu erwidern:

    "Mitnichten! Was führt dich zu mir?"
    Ein wenig bange klang seine Stimme, evozierte doch der Umstand, dass der ältere Gracchus den Jüngeren höchstselbst hatte aufgesucht, eine gewisse Irritation, da dies nicht seiner Gewohnheit entsprach, was wiederum implizierte, dass auch der Casus nicht zu den gewöhnlichen zählte.

    Ein Sklave reichte dem Aedil einen Becher mit verdünntem Weine, welchen dieser dankbar entgegennahm und einen Schluck davon kostete, ehe er neuerlich sich dem Unternehmer zuwandte.

    "Ich habe den Auftrag, den Zustand der Via Salaria zu inspizieren und zugleich zu ergründen, wann die Bauarbeiten hier vollendet sind, um den Weg für den Transport von Baustoffen für weitere stadtrömische Bauprojekte nutzen zu können."

    , klarifizierte er seine Intention, die Noctua scheinbar bereitwillig erfüllte:

    "Wie ich schon dem Curator mitgeteilt habe, haben wir ein paar Probleme bei den Lieferungen für Nachschub. Genauer gesagt fehlt uns Schotter für das Straßenbett, ohne den wir den weiteren Aufbau nicht hinbekommen. Es sind einfach zu viele Straßen gleichzeitig aufgerissen worden, wenn du mich fragst."

    "Es verwundert mich, derartiges aus dem Munde eines Bauunternehmers zu vernehmen!"

    , kommentierte der Aedil amüsiert und nippte neuerlich an seinem Weine, da trotz des Schattens die Hitze ihm kaum erträglich erschien. Noctua schien jenes als Spott aufzufassen, denn geradehin offendiert erwiderte er:

    "Ich bau' gerne Straßen für euch, aber ohne Material geht es eben nicht! Die Preise für alles werden teurer, diese Schotterwerker verlangen horrende Preise und weigern sich, einfach mehr abzubauen! Wir laufen so schon aus dem Budget, deshalb stocken die Arbeiten eben! Ich kann da nichts dafür!"

    Minor seufzte, da ihm doch jeder Hauch einer Kenntnis des Marktes für Baustoffe fehlte und er fürchtete, dass seine intendierten Ergebnisse nicht würden zu beschaffen sein.

    "Verfügst du über Einblicke, wie lange sich jene Lieferungen verzögern werden?"

    Der Maecilius machte eine bedeutungsschwangere Miene und kratzte sich am Halse.

    "Das kommt darauf an... diese Halsabschneider werden mehr aus ihren Steinbrüchen herausholen, wenn der Preis steigt! Wenn ich also beispielsweise ein Viertel mehr pro Wagenladung anbieten kann, finde ich bestimmt jemand, der mir schneller liefert."

    "Und wenn dies nicht möglich erscheint?"

    , fügte der Flavius an, da er ahnte, dass Menecrates nur unter größter Dringlichkeit würde geneigt sein, dem Projekt finanziell auf die Sprünge zu helfen.

    "Das kommt darauf an..."
    , gab der Unternehmer jene gefürchtete Replik, die bereits dem Flavius von seinen Juristen vertraut war, die indessen einen erschöpfenden Prozess der Klarifizierung von Randbedingungen und Einzelfällen verhieß. Wäre es einfach gewesen, hätte Menecrates gewiss sich selbst jenem Casus angenommen...

    Augenscheinlich trafen seine Worte den juvenilen Elan seines Tiro fori mehr denn intendiert, sodass der Flavius sich mühte, seine Bemerkungen ins rechte Licht zu rücken:

    "Das Sujet ist durchaus ehrenwert, gewiss! Und mitnichten möchte ich dir empfehlen, jene Vision ad acta zu legen. Ich möchte dir lediglich den Rat geben, die einzelnen Schritte zu ihrer Realisierung wohl zu bedenken und zu beachten, dass jede Initiative ihren Preis hat, den es zu ästimieren gilt. Willst du Gelder für eine Sache akquirieren, wird man dir diese kaum schenken, sondern du wirst erwägen müssen, woher sie stammen und jene überzeugen müssen, die bisherig von ihnen profitierten."

    Auf jene recht konkrete Frage hinsichtlich seiner eigenen Kampagne, bedurfte Manius Minor indessen einer neuerlichen Pause des Nachsinnens, war es doch durchaus diffizil, einen Homo novus, welcher bisherig nur mäßig über Kontakte innerhalb der Urbs verfügte, in der gleichen Weise anzupreisen, wie dies bei einem Aristokraten mit einem Stammbaum voller Senatoren war. Letztlich erwiderte er aber:

    "Obschon du aus honorigem Hause stammst, wirst du den meisten Senatoren nicht sonderlich bekannt sein und nicht wenige werden sich fragen, warum sie einem Homo novus aus der Provinz ihre Stimme leihen sollen. Ihnen gegenüber mag es geraten sein, weniger die Disruption, als die Kontinuität zu loben, ergo die Verheißung zu geben, die Tradition und den Erfolg unserer Res publica fortzuführen.


    Von einem Tresvir capitalis wird niemand erwarten, dass er binnen eines Jahres die Kriminalität in der Stadt besiegt oder auch nur leidlich mindert. Von ihm wird erwartet, dass er seinen Obliegenheiten gerecht wird, die Justiz kundig administriert und nichts vernachlässigt, was zu seinem Amtsbereich zählt. Kluge Ideen, erfolgverheißende Initiativen können hierauf aufsetzen und helfen, sich vom Feld der Kandidaten abzusetzen und hier wird man zweifelsohne auch eher Freiraum gewähren - insonderheit, wenn jene Aktionen nicht mit Kosten oder Umwälzungen des übrigen Staatswesens verbunden sind."
    Dies mochte ein wenig ennuyant wirken, doch war es das einzige, was der Aedil seinem Tiro fori offerieren konnte.

    "Mein Rat wäre somit: Nimm deine Ideen zur Hand und ersinne kleine Schritte, die du im Rahmen deines angestrebten Amtes verwirklichen kannst. Sprich durchaus im Vorfeld darüber mit mir oder auch Claudius Menecrates. Er ist ein Freund von mir, gerne könnte ich eine Unterredung mit ihm arrangieren."
    Wertvoller als sein Rat mochten dem Jüngling seine Kontakte sein, von denen das flavische Haus zahllose sein Eigen nannte.

    Auch Manius Flavius Gracchus Minor, seit wenigen Tagen nun unter die Reihen der Aedilicii adlegiert und somit nunmehr einige Reihen in Richtung der Consuln aufgerückt, partizipierte pflichtbewusst an jener Session und teilte in reduzierter Form die Ennuyanz Manius Maiors, als Annaeus Florus und dann auch noch Iulius Centho aufs Neue jene Causa ansprachen, die bereits zuvor in unsäglicher Intensität war erörtert worden. Ehe daher eine sonderliche Debatte mochte aufkommen, beeilte er sich, dem Votum seines Vaters sich anzuschließen und somit bereits zum Anfang zu signalisieren, dass dies nicht der Debatte wert war.

    "Ich pflichte meinem Vater bei: Dies stellt eine marginale Korrektur dar, welche keiner neuerlichen Debatte bedarf. Hinsichtlich des Antrags von Iulius Centho teile ich die Bedenken, das Kind gleichsam mit dem Bade auszugießen und das Exercitus auch für Knaben, Sklaven oder Greise zu öffnen. Obschon ich selbstredend hinreichend Vertrauen in die Kommandeure unserer Einheiten habe, dass sie auch ohne explizite legale Regulierung jenes verhüten werden."

    Immerhin trug der jeweilige Legatus oder Praefectus Verantwortung für die Musterung der Tirones, sodass er auch jenseits der explizit genannten Kategorien zweifelsohne jene abwies, die zum Dienste nicht taugten.

    Numerius Matius Metellus begann Gebete zu sprechen, deren Stilistik allzu deutlich machte, dass es sich um einen altehrwürdigen Hymnus handelte, wie ihn einst wohl bereits der göttliche Romulus mochte gesprochen haben, während er dem Pullarius die Patera mit dem Korn entnahm und begann, in einem augenscheinlich exakt prädisponierten Muster und Duktus die Körner auf den Boden zu werfen.


    Der Aedil verfolgte die schweigend, denn obschon jene Auspizien unter seiner Potestas standen, so war er doch nicht viel mehr als ein Statist in diesem Ritual, dem er lediglich den Anschub hatte gegeben. Dennoch stand er so nahe bei dem Auguren, dass es ihm mitnichten möglich war, die auf dem Boden verteilten Körner zu identifizieren. Lediglich der Umstand, dass das ausgesprochen ansehnliche sich geradezu würdevoll langsam darauf zubewegte, ließ sie als Destination ihres Strebens erahnen. Augenscheinlich hatte der Magister Augurum nicht sich gemüht, jenen Ablauf zu manipulieren, indem die Hühner zuvor gehungert hatten oder anderweitig in ihrem Appetit waren gemindert oder gestärkt worden.


    Für einen Augenschlag kam dem Flavius auch der neuerliche Gedanke, dass sein Engagement an dieser Stelle womöglich den Erfolg der gesamten Initiative gefährdete, vermochte er doch noch immer nicht recht zu ponderieren, ob die Unsterblichen nicht ihm noch immer zürnten und Iuppiter Optimus Maximus daher jedwede Anfrage größerer Tragweite aus seinem Munde würde refutieren. Indessen hatte er auch bei seiner Wahl, welche ja ebenfalls unter den Auspizien des Consuls waren abgehalten worden, keinerlei Einwände formuliert, sodass er endlich jenen Gedanken hinfortwischte.


    Inzwischen begannen die Hühner, nach den Körnern des Auguren zu picken, während jener wiederum in höchster Konzentration das Geschehen zu seinen Füßen verfolgte. Laien mochten lediglich die Differenz zwischen dem Fressen oder dem Verschmähen der Nahrung erkennen, doch der geschulte Blick des zuständigen Collegium war selbstredend differenzierter, beachtete jede Regung der Tiere, welches Körnlein in welcher Reihenfolge wurde erhascht und welches am Boden verblieb. Niemals war Minor Zeuge einer Obnuntatio während derartiger Zeremonien geworden, doch diesmalig fehlte ihm die Sekurität, zumal er selbst nicht recht zu prognostizieren wusste, ob das Ansinnen Menecrates' ein zu großer Eingriff in das divin definierte Pomerium war oder nicht.


    Viele uralte Rituale kannte der Cultus Deorum und als Spross eines Pontifex waren die meisten Manius Minor wohlvertraut und damit wenig bedenkenswert. Nun jedoch, da das Ergebnis wahrhaftig offen war und ein wohlbetagter, honoriger Herr in Toga mit gravitätischer Geste Hühnchen fütterte, während nicht allein ein Magistrat, sondern dazu der Praefectus Urbi und eine ganze Schar an Urbaniaci diesem Treiben erwartungsvoll folgte, erschien es ihm ein wenig amüsant, dass die Götter nicht durch Stiere oder Löwen, sondern just durch das liebe Federvieh, wie es jeder Bauer und mancher Städter in seinem Hofe hielt, zu den Menschen zu sprechen pflegten, was wiederum belegte, dass Rom im Herzen beständig ein Volk von Bauern war gewesen.

    Wieder erfuhr der Flavius Novitäten über die Gens seines Tiro, welche durchaus von Interesse waren. Augenscheinlich war die Familie seines ambitionierten Ravilla überaus divers gestimmt, da die einen der Tradition der Tempelfürsten zu entsprechen versuchten, andere soziale Abstiege inkauf nahmen und in das Milieu gemeiner Milites im Exercitus einheirateten, während die ambitionierteren unter ihnen nach Höherem strebten. Selbstredend lag es Minor ferne zu imaginieren, dass der Bruder eines jungen Mannes im Ordo Senatorius erwog, mit dem 'Militärdienst' etwas anderes als die Militia Equestris anzustreben, sodass er prompt erwiderte:

    "Den Militärdienst ist eine ehrenvolle Tätigkeit! Er führt zwar an recht unwirtliche Orte, wie ich selbst erfuhr, doch sind die meisten Tribunate und Präfekturen eben dort, wo man des Militärs am dringendsten bedarf: am Limes!"
    Mit einem Seitenblick auf Ravilla fuhr er, beschwingt durch die Gedanken an seine eigene Militia, fort:

    "Ich selbst absolvierte mein Tribunat bei der Legio II Germanica in Mogontiacum, Germania Superior. Recht kühl ist es dort im hohen Norden und durchaus barbarisch manche Sitten. Doch formen derarte Erfahrungen den Geist! Und wer gelernt hat, sich bei kühler Witterung mit einem Zelt als Obdach zu arrangieren, der weiß, was Bedürfnislosigkeit bedeutet!"
    Dass die Klage über den mangelnden Komfort eines Offizierszeltes, welches selbstredend für gewöhnlich im Winter mit Kohlebecken geheizt und mit Fellen gepolstert wurde, den meisten der Gäste der Taberna wohl reichlich abgehoben mochte erscheinen, vermochte der in patrizischer Elevation gefangene Aedil nicht zu erkennen, sodass er sich vergnügt an seiner vermeintlichen Bescheidenheit ergötzte und nicht ohne Stolz lächelte.

    "Und man lernt die Annehmlichkeiten des zivilisierten Lebens zu schätzen!"
    , fügte er an und griff neuerlich nach einem der Globi, deren kulinarische Raffinesse ihm neuerlich als Gegenbild für die barbarische Küche der Germanen erschien.

    Consul Iullus Curtilius Victor

    [Haus des Consuls]

    Roma


    M' Flavius Gracchus Minor Consuli s.d.


    Gemäß dem Gesetz sende ich dir beiliegend in schriftlicher Form meine Res gestae, wie ich sie vor dem Senate von Rom gehalten habe, um Rechenschaft über meine Tätigkeit als Aedilis Curulis abzulegen.


    Vale bene!


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    Res Gestae Aedilis Curulis Manii Flavii Gracchi Minoris


    Vor einem Jahr trat ich vor den Senat, um ihn zu ersuchen, mir die Urbs anzuvertrauen, jenen prosperierenden Hort voll Leben und Kraft, vielfarbig gleich einem Beet von Blumen, wohlgeordnet und doch in beständigem Wandel, fruchtbringend und köstlich zu durchschreiten. Als Aedil versprach ich, gleich einem Gärtner für den Garten Rom zu sorgen und ihn zu hüten.


    Dabei traf ich auf einen wohlbestellten Boden: Nicht allein mein Officium, auch die Praefectura Urbis, sämtliche Curatores und Beamten hatten ihre Ämter wohl versehen und die Bedingungen waren günstig, das Wachstum und die Ordnung jenes Gartens zu bewahren. So vermochte ich frisch ans Werk zu gehen und meinen bescheidenen Beitrag zur Cura urbis zu leisten.


    Erste Pflicht eines guten Gärtners ist es, täglich seinen Garten aufzusuchen, um frühzeitig Fäulnis oder Mangel an seinen Pflanzen zu erkennen. Dem folgend mühte auch ich mich, soweit als möglich Inspektionen der mir anvertrauten Arbeitsfelder durchzuführen: So visitierte ich bisweilen auch persönlich Tempel hinsichtlich ihrer baulichen Substanz oder kontrollierte Garküchen und Lupanare hinsichtlich ihrer einwandfreien Geschäfte.


    Die zweite Pflicht ist es, die Pflanzen zu beschneiden, wo sie wuchern oder kranke Stellen aufweisen. Folglich scheute auch ich mich nicht, Übertretungen zu strafen und Gefahren für die Märkte abzuwehren, um unseren braven Bürgern ihr ungestörtes Wirtschaften zu ermöglichen.


    Als dritte Pflicht obliegt dem Gärtner selbstredend auch, die Pflanzen auch durch Gießen und Düngen in ihrem Wohlbefinden zu steigern. Um dies auch unserer Urbs angedeihen zu lassen, präsentierte ich dem Volke von Rom erquickliche Spiele anlässlich der Megalesia, wie es der Tradition der Aediles Curules entspricht. Wie ich hoffe, werden nicht wenige sich an die theatralen Darbietungen im Theatrum Pompeium erinnern, darunter etwa eine neue Inszenierung des Irenaeus Meccius, aber auch an die Wagenrennen, die erbaulichen Opferzeremonien zu Ehren der Magna Mater sowie das bunte Treiben in den Straßen.


    Als vierte Pflicht ist dem klugen Gärtner geraten, die Ordnung seines Gartens für die Zukunft zu bedenken und zu gestalten. Hinsichtlich der Märkte als pulsierende Kammern unserer Urbs erarbeitete ich, unterstützt durch juristische Expertise, ein Edictum Aedilis Curulis als Grundlage für die ädilizische Marktgerichtsbarkeit, welche den Mores Maiorum gemäß nicht singuläre Überschreitungen der Lex Mercatus sanktioniert, sondern vielmehr allgemein Tatbestände definiert, wegen derer vor dem Aedil als Marktaufsicht Klage eingereicht werden kann. Damit verhoffe ich, den braven Kaufleuten und Handwerkern der Urbs die Regularien der Lex Mercatus praxisnah auszubuchstabieren sowie jene dubitablen Praktiken, die durch die Lex wie den Codex Iuridicialis noch nicht hinreichend gedeckt sind, einzuschränken. Der Tradition der magistratischen Rechtsetzung gemäß steht es selbstredend meinen Nachfolgern frei, jenes Edictum zu modifizieren, fortzuschreiben oder gänzlich zu ersetzen, doch ist damit ein Anfang unternommen, der einer Fortführung harrt, wie ich verhoffe.


    Eine fünfte Pflicht hat der Gärtner endlich zu beachten, dass das Erblühen des Gartens nicht allein von seiner Mühe dependiert, sondern er der Hilfe anderer wie der Gunst von Sonne, Wind und Regen bedarf. Entsprechend mühte ich mich, bei der Cura urbis mit jenen Beamten zu kooperieren, die der Imperator Caesar Augustus selbst für einige diesbezügliche Obliegenheiten bestimmte. Namentlich erörterte ich mit dem Praefectus Urbi Herius Claudius Menecrates, welche aktuellen Fragen offen seien und unterstützte ihn mit meiner magistratischen Kompetenz. Namentlich übernahm ich auf seine Bitte hin die Inspektion der Via Salaria vor den Toren der Stadt und machte von meiner Kompetenz zur Einholung von Auspizien Gebrauch, um die Meinung der Unsterblichen zu der von Claudius projektierten Statio der Cohortes Urbanae innerhalb des Pomerium zu erbitten. Auch im Weiteren kam ich meinen kultischen Obliegenheiten nach und vollzog etwa das Opfer der Magna Mater im Rahmen der Ludi Megalenses, um das Wohlwollen der Götter zum Gedeihen jenes Gartens zu sekurieren.


    Wie es sich für einen Gärtner schickt, bereiteten all jene Aufgaben und Pflichten durchaus eine gewisse Freude, wie sie das Ausüben einer Kunst evoziert, doch ebenso auch ein gerüttelt Maß Schweiß und Mühe, wie sie jedem Landmanne vertraut sind.


    Ob es mir indessen gelang, jenen Garten, dessen Sorge mir anvertraut war, in hinreichender Blüte zu halten, ob seine Pflanzen nach diesem Jahr gar noch reichere Frucht bringen, oder ob ich zu viele Stellen verdorren oder verwildern ließ, möge der Senat beurteilen. Wie ich vor einem Jahr versprach, als Spross einer Familie von Gärtnern, von welchen ich mein Handwerk durfte erlernen, meinen ganzen Willen, meine Anlagen und meine Kenntnisse zur Gänze in die Sorge um jenes großartige Gewächs zu stellen, so habe ich es nach besten Kräften getan. Ich bin daher bereit, in Demut das Votum zu empfangen.

    Sim-Off:

    Die Links befinden sich im Rahmen meiner Senatsrede

    Die Einsicht seines Tiro fori quittierte der Flavius seinerseits mit einem Lächeln, war ihm doch ein ähnlicher Gedanke gekommen, obschon recht bald darauf er war zu der Einsicht gelangt, dass es nicht unerwartet mochte sein, dass Seii sich just dort wiederfanden, wo ihr Neffe das Regiment führte, da doch auch Minor selbst vorzugsweise bei Anverwandten zu logieren pflegte, wo keine flavische Herberge war zu haben.


    Sodann erhob aber Atticus selbst das Wort. Voll Erstaunen nahm der Aedil zur Kenntnis, dass mitnichten Cappadocia der Ausgangspunkt seiner Reise war gewesen, sondern vielmehr Hispania, sodass prompt er ausrief:

    "Hispania? Was trieb dich denn dorthin? Stammt ihr Seii nicht vom gänzlich anderen Ende des Imperium?"


    ~~~


    Terpander eilte in die Speisekammer, während Charislaus den hohen Gast ablenkte. Terpander blickte sich nervös um. Sah man den Schinken ihre Herkunft an? Er musterte sie, drehte sie. Doch - das tat man. Es war nicht zu leugnen. Wenig später eilte Terpander zwischen Speisekammer und unbewohntem Obergeschoss hin und her, wo er die Schinken an die Deckenbalken hängte. Sie mussten die Dinger dringend aufbrauchen. Blutsuppe gab es schon längst nicht mehr nach der ursprünglichen Rezeptur und die Knochen samt Innereien waren in den Mägen verschiedener Hunde der Nachbarschaft gelandet. Die Köpfe hatte er im Tiber versenkt - Köpfe trieben nicht nach einigen Tagen auf, im Gegensatz zu Körpern - doch die Schinken hatten sie noch nicht in ausreichendem Maß verkauft. Sie mussten eine Schinkenwoche einlegen. Notfalls würde er auch dieses Fleisch an die Hunde bringen. Ja, vielleicht war es das beste, fein gewürfelt.

    Unterdessen hatten zwei der Apparitoren sich aufgemacht, Terpander in den hinteren Teil der Taberna zu folgen, um dort jenen operativen Teil der Inspektion vorzunehmen, dessen Aushängeschild der Magistrat selbst selbstredend lediglich war. Der eine von ihnen betrat die Speisekammer und entdeckte dort den augenscheinlich ein wenig ratlosen Gastwirt, der ein wenig derangiert seine Schinken betrachtete.

    "Hier habt ihr eure Vorräte gelagert?"
    , fragte er und blickte sich neugierig um.

    Der Flavius vermochte sich des Eindrucks nicht zu erwehren, dass der Aedituus nicht recht bei der Sache war, wenn er die gemächlichen Denkpausen wie seine gesamte Gestik und Mimik ponderierte, welche auf ein gewisses Unwohlsein hindeuteten, ehe zu seiner Überraschung neuerlich sein Tiro fori dem Interrogierten ins Auge fiel.


    Augenscheinlich kann der junge Seius bereits eine beachtliche Zahl an Quiriten, welche alle ihn in gutem Gedächtnis zu haben schienen, was wiederum den Aedil erfreute. Wohlwollend lächelte er daher seinerseits in die Runde, zumal seine amtliche Intention ja bereits zu einem Gutteil war saturiert.


    "An dieser Säule müssten auch noch ein paar Löcher zugeschmiert werden."
    , warf indessen der Architectus ein, welcher bereits sich hatte daran gemacht, die Bausubstanz einer näheren Inspektion zu unterziehen.

    Numerius Matius Metellus höchstselbst hatte sich bereit erklärt, bei jenen Auspizien dem Aedilis Curulis zu assistieren, weshalb der greise Magister Augurum es war, der die Schar der Aufsteigenden mit gewichtiger Miene am Auguraculum erwartete.

    "Salve Praefectus Urbi, ave Aedilis Curulis! Wie lautet euer Begehr?"

    , fragte er mit klarer Stimme, als Flavius und Claudius endlich jene bescheidene, an die ruralen Anfänge Roms erinnernde Hütte erreichten. Der Aedil hatte jene formelle Frage bereits erwartet, da dies nicht die ersten seiner Auspicia minora waren und ohnehin jedwedes Auspicium derartiger Tragweite gemeinsam mit dem betreffenden Auguren wurde präpariert, aufdass stets die Formen jenes altehrwürdigen Rituals gewahrt blieben, weshalb er freiheraus zu antworten vermochte:

    "Ich wünsche den Willen des Iuppiter Optimus Maximus zu erfahren, ob es ihm gefällt, dass der ehrenwerte Praefectus Urbi Herius Claudius Menecrates zum Schutze Roms und des Volkes der Quiriten innerhalb der Grenzen des römischen Pomerium im Bereich des Clivus Suburanus eine Statio für die Cohortes Urbanae errichtet."
    Matius Metellus lauschte den Worten und nickte. Mit beiden Händen zog er den Zipfel seiner Toga übers Haupt und wandte sich nach rechts zu seinem Calator, welcher sogleich ihm den Lituus reichte. Auch sämtliche weiteren Utensilien waren bereits präpariert: Neben dem Eingang der Augurenhütte stand ein kleiner Käfig mit jenen heiligen Hühnern, die Legenden zufolge bereits seit den Tagen des Romulus an jener Stelle wurden gehalten. Ein wenig amüsant erschien es Manius Minor, dass ausgerechnet jenes Federvieh wurde herangezogen, um den Willen des Größten und Besten der Unsterblichen in kriegerischen Belangen zu konsultieren, doch Matius Metellus hatte konsentiert, dass jener Modus der Auspicia für diese Fragestellung adäquat war.


    Ohne weiters Worte zu wechseln trat daher der Pullarius, ein Beamter für die Haltung der heiligen Hühner, heran und öffnete den Käfig, aus welchem zunächst bedächtig, dann recht zügig sämtliche der Hühner heraustraten und erwartungsvoll auf die Patera in der Rechten ihres Herrn blickten.

    Geradehin infamiliär erschien es Manius Minor an jenem Morgen, mit einer schlicht weißen Toga sich unter die Senatoren zu mischen, da sein Amtsjahr vollendet und somit auch sein Anrecht auf die Toga praetexta war verflossen. Erfüllt an Unrast waren die vergangenen Monate gewesen, beständig hatte er mit den Minimalitäten der Administration, Spitzfindigkeiten des Marktrechts sowie bisweilen auch erquicklichen Überlegungen zur Entwicklung jenes Amtes sich befasst, sodass es ihm erschien, als wäre erst gestern er erst mit seiner Kandidaturrede an jener Stelle gestanden, die nun er nach dem Aufruf der Consuln aufsuchte. Ruhig glitt sein Blick durch die Reihen der honorigen Consulare und Amtsträger, kurz verharrend bei seinem Vater, Claudius Menecrates und weiteren enger vertrauten Gesichtern.


    Dann erst hob er zu sprechen an:

    "Patres conscripti,

    vor einem Jahr trat ich vor euch, um euch zu ersuchen, mir die Urbs anzuvertrauen, jenen prosperierenden Hort voll Leben und Kraft, vielfarbig gleich einem Beet von Blumen, wohlgeordnet und doch in beständigem Wandel, fruchtbringend und köstlich zu durchschreiten. Als Aedil versprach ich euch, gleich einem Gärtner für den Garten Rom zu sorgen und ihn zu hüten."

    Florale Motive geleiteten Manius Minor seit frühestem Beginn seines Cursus Honorum und auch an diesem Ende seines Dienstes rekurrierte er wieder auf seine Kandidaturrede, in welcher ja ebenfalls die Rede vom 'Garten Roma' war gewesen.

    "Nun, da ich wieder vor euch stehe, um Rechenschaft abzulegen für meine Taten, darf zunächst ich konzedieren, dass ich auf einen überaus wohlbestellten Boden traf: Nicht allein mein Officium, auch die Praefectura Urbis, sämtliche Curatores und Beamten hatten ihre Ämter wohl versehen und die Bedingungen waren günstig, das Wachstum und die Ordnung jenes Gartens zu bewahren. So vermochte ich frisch ans Werk zu gehen und meinen bescheidenen Beitrag zur Cura urbis zu leisten."

    Bisweilen befiel den Flavius der Zweifel, ob jene metaphorische Sprechweise nicht zu viel des Guten mochte sein, ob Variation und neue Ideen sich besser eigneten, sich ins wohlwollende Gedächtnis der Senatoren zu reden, doch war letztlich er dem Rat seines Freundes Lucretius Carus gefolgt, der neben ihm sein Amt hatte versehen und ihn ermuntert hatte, jener 'Marke' zu folgen, die er durch die Metaphorik des natürlichen Wachstumes hatte eingeschlagen, zumal ja, wie der Rhetor bisweilen übersah, die Patres weitaus weniger Zeit jenen einzelnen Reden widmeten und somit in weitaus geringerem Maße erschöpft waren von der immer gleichen Thematik wie der Autor der Rede selbst, der ja zahllose Male seine Entwürfe bearbeitete, über ihnen brütete und zuletzt so häufig rezitierte, bis er sie auswendig darbieten konnte. Somit und weil sich das Bild des Gartens tatsächlich vorzüglich eignete, hatte er seine Rede entsprechend gegliedert:

    "Erste Pflicht eines guten Gärtners ist es, täglich seinen Garten aufzusuchen, um frühzeitig Fäulnis oder Mangel an seinen Pflanzen zu erkennen. Dem folgend mühte auch ich mich, soweit als möglich Inspektionen der mir anvertrauten Arbeitsfelder durchzuführen: So visitierte ich bisweilen auch persönlich Tempel hinsichtlich ihrer baulichen Substanz oder kontrollierte Garküchen und Lupanare hinsichtlich ihrer einwandfreien Geschäfte."

    Bisweilen waren jene Rundgänge ihm befremdlich, enervierend oder gar desillusionierend erschienen, sodass er nicht selten sie seinem Tiro fori oder gar den Milites der Cohortes Urbanae selbst hatte überlassen, bisweilen hatten sich jedoch auch überaus kurzweilige Begegnungen daraus ergeben, wenn er etwa an den Besuch bei einem Buchhändler auf den Mercati Traiani oder die Bekanntschaft mit Ravillas Bruder im 'Lallenden Löwen' zurückdachte, sodass neuerlich sich bestätigte, dass nahezu jede Obliegenheit je nach Kontexten ein erquickliches oder ein gramvolles Ende konnte nehmen.

    "Die zweite Pflicht ist es, die Pflanzen zu beschneiden, wo sie wuchern oder kranke Stellen aufweisen. Folglich scheute auch ich mich nicht, Übertretungen zu strafen und Gefahren für die Märkte abzuwehren, um unseren braven Bürgern ihr ungestörtes Wirtschaften zu ermöglichen."

    Dies war zweifelsohne die missliebigste aller Pflichten gewesen, scheute doch Manius Minor den Dissenz, wo immer dies possibel war, und verspürte wenig Freude daran, anderen seine Macht zu demonstrieren. Dies mochte dem Umstand geschuldet sein, dass Macht ihm als Spross eines edlen Hauses voller Senatoren und Magistrate stets etwas Vertrautes, gleichsam Alltägliches war gewesen, das weder sonderlich erfreulich, noch in irgendeiner Weise prekär ihm war erschienen. Wo er sie hatte gebrauchen müssen, etwa gegenüber Ovius Maro, der trotz der verweigerten Getreidespenden nun die Praetur antrat, war es daher ohne jede Satisfaktion, doch durchaus mit Bestimmtheit geschehen.

    "Als dritte Pflicht obliegt dem Gärtner selbstredend auch, die Pflanzen auch durch Gießen und Düngen in ihrem Wohlbefinden zu steigern. Um dies auch unserer Urbs angedeihen zu lassen, präsentierte ich euch, verehrte Patres conscripti, sowie dem Volke erquickliche Spiele anlässlich der Megalesia, wie es der Tradition der Aediles Curules entspricht. Wie ich hoffe, werden nicht wenige von euch sich an die theatralen Darbietungen im Theatrum Pompeium erinnern, darunter etwa eine neue Inszenierung des Irenaeus Meccius, aber auch an die Wagenrennen, die erbaulichen Opferzeremonien zu Ehren der Magna Mater sowie das bunte Treiben in den Straßen."

    Mitnichten hatte der Flavius erwartet, dass jene Obliegenheit ihn in derartigem Maße okkupieren würde, sodass durchaus er Erleichterung hatte verspürt, als die Megalesia mit dem großen Wagenrennen ihr Ende hatten gefunden. Nun, da er auf jene Erfolg zurückblickte, verspürte er dennoch eine gewisse Zufriedenheit und retrospektive Freude, da doch insonderheit die Auswahl der Autoren und Schauspieler für die theatralen Darbietungen durchaus delektierlich war gewesen.

    "Als vierte Pflicht ist dem klugen Gärtner geraten, die Ordnung seines Gartens für die Zukunft zu bedenken und zu gestalten. Hinsichtlich der Märkte als pulsierende Kammern unserer Urbs erarbeitete ich, unterstützt durch juristische Expertise, ein Edictum Aedilis Curulis als Grundlage für die ädilizische Marktgerichtsbarkeit, welche den Mores Maiorum gemäß nicht singuläre Überschreitungen der Lex Mercatus sanktioniert, sondern vielmehr allgemein Tatbestände definiert, wegen derer vor dem Aedil als Marktaufsicht Klage eingereicht werden kann. Damit verhoffe ich, den braven Kaufleuten und Handwerkern der Urbs die Regularien der Lex Mercatus praxisnah auszubuchstabieren sowie jene dubitablen Praktiken, die durch die Lex wie den Codex Iuridicialis noch nicht hinreichend gedeckt sind, einzuschränken. Der Tradition der magistratischen Rechtsetzung gemäß steht es selbstredend meinen Nachfolgern frei, jenes Edictum zu modifizieren, fortzuschreiben oder gänzlich zu ersetzen, doch ist damit ein Anfang unternommen, der einer Fortführung harrt, wie ich verhoffe."

    Dass jene Initiative mitnichten auf ihn selbst war zurückzuführen, mochte der Wahrheit entsprechen, fand jedoch den Regularien der Res publica, in der die verantwortlichen Magistrate, nicht ihre juristisch kundigen und fleißigen Berater und Zuarbeiter die Meriten für neue Gesetzeswerke errangen, keine Beachtung. Valerius Flaccus war es immerhin gewesen, der mit seinem Eifer die altehrwürdige Form des Ius honorarium angesichts seines Amtes aufs Tableau hatte erhoben, sodass im Folgenden eben jener Jurist und Pontifex Minor, nicht der Aedil selbst, Recherchen hatte auf sich genommen, um ein Grundgerüst an Delikten zu definieren, die final Eingang in das Edictum hatten gefunden. Dass er durch jenen klugen Schachzug, nicht die Lex Mercatus zu modifizieren, sondern lediglich zu ergänzen, einer legislativen Debatte in der Cura Iulia war entgangen, erschien ihm retrospektive noch immer als Gnade, selbst wenn sie das Risiko barg, mit seinem eigenmächtigen Vorstoß das Missfallen manches missgünstigen Consularen auf sich gezogen zu haben.

    "Eine fünfte Pflicht hat der Gärtner endlich zu beachten, dass das Erblühen des Gartens nicht allein von seiner Mühe dependiert, sondern er der Hilfe anderer wie der Gunst von Sonne, Wind und Regen bedarf. Entsprechend mühte ich mich, bei der Cura urbis mit jenen Beamten zu kooperieren, die der Imperator Caesar Augustus selbst für einige diesbezügliche Obliegenheiten bestimmte. Namentlich erörterte ich mit dem Praefectus Urbi Herius Claudius Menecrates, welche aktuellen Fragen offen seien und unterstützte ihn mit meiner magistratischen Kompetenz. Namentlich übernahm ich auf seine Bitte hin die Inspektion der Via Salaria vor den Toren der Stadt und machte von meiner Kompetenz zur Einholung von Auspizien Gebrauch, um die Meinung der Unsterblichen zu der von Claudius projektierten Statio der Cohortes Urbanae innerhalb des Pomerium zu erbitten. Auch im Weiteren kam ich meinen kultischen Obliegenheiten nach und vollzog etwa das Opfer der Magna Mater im Rahmen der Ludi Megalenses, um das Wohlwollen der Götter zum Gedeihen jenes Gartens zu sekurieren."

    Dass die Kooperation mit Claudius Menecrates, jenem geradehin väterlichen Freund, vortrefflich ausgefallen war, erschien ihm nicht sonderlich erwähnenswert, da doch er wusste, wie wenig der Alte schwelgende Lobpreisungen schätzte, zumal dieser ohnehin sich eines Kommentares nicht würde enthalten, wie er er verhoffte. Die daraus erwachsende Inspektion der Via Salaria war weniger erfreulich gewesen, doch hatte er auch hier seinem Pflichtgefühl nachgegeben und sämtliche Fragen ordentlich geklärt. Erfreulicher waren dementgegen die Auspizien auf dem Capitolium gewesen, selbst wenn hier wiederum sein Freund Menecrates mit misslichen Gefühlen sich dem Willen der Götter hatte ausgeliefert, und ebenso die Kultprozession der Galli mit anschließendem Opfer, das der Flavius mit einiger Routine hatte absolviert. In all jenen kultischen Belangen musste er retrospektive konzedieren, dass seines Vaters Beschwichtigung hinsichtlich der divinen Nachsicht angesichts seiner Vita sich hatte bestätigt: Augenscheinlich wandelte wahrhaftig er auf dem angestrebten Wege, die Unsterblichen zu kalmieren und damit sich die Chance auf das Elysium zu erarbeiten.

    "Wie es sich für einen Gärtner schickt, bereiteten all jene Aufgaben und Pflichten durchaus eine gewisse Freude, wie sie das Ausüben einer Kunst evoziert, doch ebenso auch ein gerüttelt Maß Schweiß und Mühe, wie sie jedem Landmanne vertraut sind."


    Obschon er konträr zu den Gärtnern in den Grünanlagen der Villa Flavia Felix selbstredend nicht genötigt war gewesen, persönlich Hand anzulegen, um in seinem Falle renitente Kläger aus der Basilica zu schaffen oder Waren und Gewichte auf Kontrollmaße zu wuchten, so war jene Aussage dennoch keineswegs eine Hyperbel, da doch, wie wohl jeder in der Curia aus eigener Erfahrung wusste, die geistige Arbeit in höchster Anstrengung nicht minder korporal sich auswirkte wie die physische. Und dass die Organisation mehrtägiger Festivitäten, das Durchsitzen stundenlanger Anhörungen und Verhandlungen sowie das Kontrollieren mäßig beschatteter Märkte in der Sommerhitze Romas einen aufstrebenden Magistraten, sei ihm so viel Assistenz beschieden wie einem Flavius oder nicht, Schweißesperlen auf die Stirne trieb, war indubitabel, weshalb Minor sich in der Tat durchaus glücklich schätzte, jenes Amtsjahr nun final hinter sich gebracht zu haben.

    "Dies alles subsummierend möchte ich mir abschließend gestatten, coram publico all jenen zu danken, die mir die erfolgreiche Arbeit ermöglichten: Indem sie mich operativ unterstützten, wobei ich insonderheit die Cohortes Urbanae, meinen Tiro fori Galeo Seius Ravilla sowie meinen Consiliarius Tiberius Valerius Flaccus möchte erwähnen. Indem sie reibungslos in amtlichen Fragen mit mir kooperierten, wobei ich selbstredend vor allem an den ehrenwerten Praefectus Urbi Herius Claudius Menecrates denke. Und selbstredend euch allen, verehrte patres conscripti, indem ihr mir jenes Vertrauen entgegenbrachtet, um überhaupt in jenes Amt zu gelangen, dessen Ausübung mir eine Freude und eine Ehre war!"


    Mit einer angedeuteten Verneigung in Direktion des Plenum unterbrach er für einen Augenschlag seinen Sermon, da in der Tat ihm wie in keinem Amt zuvor allzu deutlich war geworden, wie sehr ein Magistrat auf die Kooperation so vieler Akteure war angewiesen, um seinen Ideen Wirkung zu verschaffen. Selbst wenn manche Idee und mancher Ansatz ob mangelnder Assistenz seines Officium oder anderer Widrigkeiten war gescheitert, so durfte er sich doch glücklich schätzen, dass das Gros seiner Initiativen auf positive Resonanz war gestoßen.

    "Ob es mir nun gelang, jenen Garten, dessen Sorge ihr mir anvertrautet, in hinreichender Blüte zu halten, ob seine Pflanzen nach diesem Jahr gar noch reichere Frucht bringen, oder ob ich zu viele Stellen verdorren oder verwildern ließ, möget nun ihr beurteilen. Wie ich vor einem Jahr euch versprach, als Spross einer Familie von Gärtnern, von welchen ich mein Handwerk durfte erlernen, meinen ganzen Willen, meine Anlagen und meine Kenntnisse zur Gänze in die Sorge um jenes großartige Gewächs zu stellen, so habe ich es nach besten Kräften getan. Ich bin daher bereit, in Demut euer Votum zu empfangen."

    Auch dies entsprach der Wahrheit, wie dem Flavius bei der Präparation zu jener Rede war einsichtig geworden: Die tagtäglichen Termine, das abend- und morgendliche Abarbeiten von schriftlichen Gutachten und die Vorbereitung einzelner Entscheide hatte ihn tatsächlich nahezu gänzlich okkupiert, sodass kaum er imstande war gewesen, zu seinem Vergnügen Theaterdarbietungen zu besuchen, Gastmähler jenseits geschäftlicher Termine zu besuchen oder sich schlicht der Muse zu widmen. Seine Nächte waren traumlos gewesen und kaum hatte er selbst mit seinem geschätzten Vater oder (was ihm indessen weniger unwillkommen war gewesen) mit seiner Gattin oder auch der aurelischen Natter und ihrer Brut viele Worte gewechselt. Ein wenig sehnte er sich somit bereits wieder, aufs Neue die Freiheit des Landlebens zu suchen und sich wieder in sein wohnliches Gut in Ostia zu retirieren. Rasch hatte er von jener Sehnsucht sich indessen verabsentiert, als sogleich die Furcht ihn hatte befallen, im vertrauten Raum neuerlich ein Sklave des Morpheus-Saftes zu werden. Ein wenig melancholisch hatte er daher beschieden, weiterhin Rom die Treue zu halten, selbst wenn dies mit reichlicher Unlust würde verbunden sein.

    Sim-Off:

    Wie dem geneigten Leser verhoffentlich deutlich wurde, mühte ich mich im Rahmen meiner Amtstätigkeit, möglichst jene Aspekte meines Amtes zu stärken, die Interaktion mit anderen IDs und Spielern generieren, was bisweilen vortrefflich gelang, bisweilen indessen über erste Ansätze oder Planungsphasen nicht hinwegkam. Dass darüber hinaus mir inmitten meiner Amtszeit RL-Verpflichtungen die Zeit raubten, einige Ideen weiter zu verfolgen, sei ebenso erwähnt, bedarf indessen keinerlei Berücksichtigung bei der Bewertung meiner Amtszeit, für welche, wie der Titel 'res gestae' bereits impliziert, selbstredend lediglich die getanen Dinge, nicht die gewünschten zählen ;)

    "Mitnichten! Ich werde Sorge tragen, dass ich meine Obliegenheiten erledige!"

    , eilte sich Manius Minor die Bemerkung des Claudius zu korrigieren, war es ihm doch in der Tat ein Ansinnen, seinem Amte gemäß dem Praefectus Urbi bei der Cura urbis zu assistieren, zugleich seinem Mentor ein wenig der Last von den Schultern zu nehmen und damit gleichsam dem Wohle Roms zu dienen. Nach einem Augenschlag des Bedenkens fügte er indessen hinzu:

    "Dennoch danke ich für deine Offerte."


    Dass sein Vorschlag des Gastmahles hingegen eher auf Nachdenklichkeit als auf ungeteilte Freude stieß, derangierte den Flavius zunächst, ehe er gewahr wurde, dass der Vorschlag einer Runde mit überschaubarer Teilnehmerzahl bereits ein Zugeständnis des eigensinnigen und in der Tat kaum geselligen Alten war, das für seine Verhältnisse geradehin großzügig war ausgefallen.

    "Ich nehme dich bei deinem Worte!"
    , erwiderte er daher lächelnd und nickte dankbar ob der resümmierenden Worte.

    "Ich danke dir, dass neuerlich du dein Vertrauen in mich setzt und gelobe, es nicht zu enttäuschen."

    Desillusion hatte er in seinem Leben immerhin bereits einer hinreichenden Zahl an Personen bereitet, sodass dies in der Tat nicht allein eine leere Floskel, sondern ein ernstlicher Vorsatz war.

    Der Aedil vermochte nicht die Bemerkung des Architekten zu verifizieren, doch unternahm dieser es selbst, nun immediat vor der Kultstatue stehend, das Mauerwerk wie die Säulen intensiver zu inspizieren. Dem Flavius hingegen blieb lediglich, seine beschränkte Impression in eine Aktion zu verwandeln:

    "Ein Trankopfer zum Ausklang ist eine formidable Idee. Indessen fürchte ich, wir sind noch nicht zur Gänze saturiert."

    Er lächelte entschuldigend und wiederholte sodann seine erste Frage, welche der Aedituus bisherig zu beantworten unterschlagen hatte:

    "Wird Decimus Serapio für die Farbarbeiten die Kosten tragen? Oder bauliche Korrekturen? Oder müssen hierfür Gelder des Aerarium bemüht werden?"

    Dem Flavius gefiel, dass sein Tiro fori eigenständige Gedanken evolvierte und jene zu defendieren bereit war, obschon es ihm ebensolche Lust bereitete, den Advocatus diaboli zu geben, um jenen juvenilen Ungestüm mit der harten und bisweilen mäßig inspirierenden Realität zu konfrontieren.

    "Unsere Res publica und deren Erfolg fußt auf den Mores Maiorum, wie du weißt. Nicht Spekulationen machten unser Imperium groß, sondern die Bewahrung des Bewährten und deren Fortschreibung. Indessen heißt dies nicht, dass man starr in dem verharren müsste, was war - es bedarf lediglich einer besonderen Begründung, welche die Gründe für das Fortführen des Hergebrachten übertrifft! Experimente mit offenem Ausgang werden die Patres nicht leicht billigen.


    Die Kunst der Politik sind nicht die guten Ideen, sondern darin, jene Ideen in Realitäten zu verwandeln. Und an dieser Stelle ist es eben die Frage, welche Anreize du offerieren kannst, um Unterstützer zu generieren und Argumente für alternative Entscheidungen zu übertreffen. Öffentliche Bauwerke mögen für das Gemeinwesen in einer gewissen Sichtweise von subsidiärer Bedeutung sein, indessen verleihen sie deren Erbauern weit mehr Ruhm als die Leistung, für einige Jahre einen Aufstand des Volkes vermieden zu haben. Folglich wirst du auch hier argumentieren müssen, denn das Bestehende ist ein fein austariertes System, bei dem das Neue stets nur auf Kosten von etwas Bestehenden erwachsen kann."

    , resümmierte er endlich seine Bedenken. Roms Foren waren voll von Basilicae, Triumphbögen und dergleichen, die irgendeines Imperatoren Namen trugen und sich so im Gedächtnis hielten. Strebsame Administratoren, die derartige Gelder lieber in Getreidespenden investiert hatten, waren hingegen vergessen.


    Die letzte Frage musste in ähnlicher Weise eine gewisse Desillusion als Replik erhalten, wobei Manius Minor einen Augenschlag genötigt war nachzusinnen, ob tatsächlich seine Intentionen schnödes Pflichtgefühl allein waren, wie ihm dies auf den ersten Blick erschien, zumal er ja nicht eben freiwillig die politische Bühne hatte betreten, sondern vielmehr geradehin aus Zwang respektive Furcht vor Strafe, was ein noch weitaus niedereres Motiv repräsentierte als die Pflicht.

    "Was ist eine Vision?"

    , sann er daher laut nach, während sein Geist noch selbst sich mühte, seinen eigenen Intentionen eine positive Deutung abzutrotzen. Einen Augenschlag verharrte er erneut, um sodann vorsichtig und gleichsam tastend eine Replik zu formulieren:

    "Einjeder von uns hat zweifelsohne ein Bild von einem Staatswesen, wie es sein sollte: Für Platon war dies das Reich der Philosophenkönige, die Spartiaten die Aristokratie der Krieger. Wir Römer hingegen haben eine Tradition der pragmatischen Visionen, denke man an Ciceros De re publica und seinem Lob der gemischten Verfassung, welches eben dem entspricht, was unser Staatswesen auszeichnet. In jener Weise war wohl auch meine Vision geartet: Das zu erhalten und zu stärken, was unsere Stadt zum Imperium ohne Grenzen ließ erwachsen: die Tugend, das Gleichgewicht der Kräfte und die Concordia aller."

    Dies mochte eine überaus konservative Vision darstellen, doch war sie es wohl, der sich die meisten der honorigen Herren im Senate verschrieben, sodass sie als Antwort weitaus adäquater war als Minors individuelle Wahrheit.

    "Wie jene Vision zu realisieren wäre und welcher Weg am ehesten zu ihr führt, darüber lässt sich indessen trefflich disputieren. Ob ich dabei jeweils den besten Weg wählte und mich mit meiner Haltung stets durchsetzen konnte, muss ich bezweifeln. Ob deshalb meine Vision gescheitert ist, allerdings ebensowenig."
    Er lächelte milde.

    "Auch dies mag eine Lehre sein: Die Politik verteilt Siege und Niederlagen oft nicht sehr klar verteilt: Wer heute eine Debatte gewinnt, mag lediglich einen Pyrrhus-Sieg errungen haben und bei seinem nächsten Ansinnen am Unterlegenen straucheln. Wer sich geduldet, mag letztlich triumphieren und wer allzu rasch steigt, mag ebenso rasch fallen. Insofern möchte ich dir raten: Bewahre dir Ideale und Visionen, doch ziehe in Betracht, sie erst nach einem langen Weg oder gar auf verschlungenen Pfaden zu realisieren. Und solange mühe dich, das Ganze, die Pax Deorum, die gesamte Res publica und das Gefüge des Senates im Auge zu bewahren."

    Die Bemerkung des Aedituus quittierte der Flavius mit einem Nicken, schätzte doch auch er die beruhigende Kühle der Gärten, die er freilich als Spross eines edlen Hauses nicht allein am Rande der Urbs, sondern ebenso in den Horti seines eigenen Anwesens konnte genießen.


    Er folgte indessen dem Quintilius hinauf zu dem Tempel und blickte seinerseits der Fortuna ins Auge. Wenig intensiv war seine Relation zu jener Wirkmacht des Schicksals, obschon sie in seinem Leben einige Überraschungen hatte bereitet, begonnen bei der glücklichen Fügung, in eine Familie von Aristokraten geboren zu werden über seine alexandrinischen Eskapaden bis hierher, wo er nun wieder als getreuer Diener der Res publica seine Pflicht erfüllte.

    "Der Tempel ist eine Stiftung des Decimus Serapio? Trägt er ebenso die Kosten des Unterhalts?"

    , fragte er, als der Aedituus die Bedarfe an Restauration erwähnte und fügte, an die eigenen flavischen Tempel unweit der Villa Flavia Felix denkend, ob seiner Bemerkung an:

    "Sie sind Ehre und Bürde zugleich!"


    Da Clemens sodann noch ein finales Urteil erfragte, bemerkte diesmalig der Architekt, nachdem sein prüfender Blick durch den Monopteros war gestreift:

    "Die Bausubstanz scheint noch recht gut und stellt keine Gefährdung für die Besucher dar."

    "Ein wenig Farbe würde der Göttin indessen durchaus gut zu Gesicht stehen, wie du bereits sagtest."

    Sim-Off:

    Verzeihung, mir war dieser Thread gänzlich entfallen!

    Ob es geeignet sein mochte, mit verdeckten Waffen auf das Capitolium zu marschieren, vermochte Manius Minor nicht recht zu ponderieren, doch da Menecrates immerhin Praefectus Urbi war und somit hinreichend Erfahrung mochte besitzen, enthielt er sich eines Kommentars.


    Auf die finale Frage hingegen lächelte der junge Flavius ein wenig genant.

    "Ich denke, die Liste meiner Obliegenheiten ist hinreichend gefüllt. Indessen habe ich nichts, was ich dir im Gegenzug anlasten könnte, werter Menecrates!"
    In der Tat hatte der Claudius ihm manchen Auftrag erteilt, doch da dem Aedil daran gelegen war, sein Amt ordentlich auszufüllen, scheute er sich nicht, seine Liste entsprechend abzuarbeiten, was indessen durchaus Zeit würde beanspruchen.

    "Insofern möchte ich dir nicht noch mehr Zeit stehlen und hoffe, dass wir bei der nächsten Gelegenheit uns in einem weniger förmlichen Rahmen treffen, womöglich zu einem Gastmahl oder dergleichen!"
    Menecrates war kein Freund von großen Einladungen, aber da Minor dafürhielt, dass der Greis ihn schätzte, verhoffte er in der Tat, dass dieser einmal wieder seiner Einladung würde folgen.

    EDICTUM AEDILIS CURULIS

    ANTE DIEM IV KAL IUL DCCCLXXI A.U.C.

    (28.6.2021/118 n.Chr.)


    Gemäß § 53 (2) des Codex Universalis und den Mores Maiorum ist es Aufgabe der Aediles, Verordnungen zur Ordnung der Märkte zu erlassen, und auf deren Grundlage gemäß § 35 (5) u. (6) des Codex Universalis in eigener Rechtsprechungsgewalt bis zu einer Strafsumme von 200 Sz. Strafen zu verhängen. Das vorliegende Edictum definiert deshalb Tatbestände, die der amtierende Aedilis Curulis Manius Flavius Gracchus Minor sanktionieren wird und wegen derer unter Verweis auf die vorgegebenen Actiones Klage eingereicht werden kann.

    Der Ädil mag dem Edikt diejenigen Actiones hinzufügen, die er zur Wahrung des Friedens im Bereich seiner Rechtsprechungsgewalt für angemessen hält.


    I. In Ius Vocatio

    Alle Streitigkeiten, die auf den Märkten der Stadt entstehen mögen, sollen vor die Rechtsprechungsgewalt des Ädils gebracht, werden. Die Klagen sind beim Amtssitz des Ädils zu erheben.

    Ist jemand vor das ädilizische Gericht gerufen worden, sei es als Zeuge oder Beklagter, so soll er gehen.

    Erscheint er nicht, so kann entweder der Kläger selbst oder der Ädil kraft seiner Amtsgewalt den Beklagten herbei schaffen lassen.

    Beklagter und Kläger können sich durch Advocaten vertreten lassen.

    Erscheint der Kläger nicht zur Verhandlung, so verliert er die von ihm angestrengte Klage und hat dem Beklagten dessen Auslagen, die ihm durch sein Erscheinen vor Gericht entstanden sein mögen, zu erstatten.


    II. Actio Flaviana de Vitiis


    Wenn jemand auf dem Markt eine Sache verkauft oder vermietet hat, die nicht der Qualität entspricht, wie sie vereinbart war, wie andere Sachen derselben Art gewöhnlich beschaffen sind oder sie sich nicht für den Gebrauch eignen, den die Sache dieser Art normalerweise ermöglichen soll, so macht er sich gem. § 5 (3) der Lex Mercatus schuldig. Wenn ein Kläger diesen Verstoß anzeigt, soll man den Täter zu einer Zahlung von bis zu 200 Sz. an den Geschädigten verurteilen und zu der Summe, die dem Kläger aufgrund des Mangels entsteht.


    Dasselbe gilt, wenn jemand Lebensmittel und Getränke in den Verkehr zu bringen sucht, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht sind. Es ist verboten, mangelhafte Waren in den Umlauf zu bringen, die aufgrund ihrer Mängel das Leben und die Gesundheit des Käufers oder Dritter gefährden könnten.


    Exceptio

    Wenn es sich bei einer Klage wegen eines Mangels an einer Sache herausstellt, dass der Kläger auf dem Markt den Mangel vorher kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass ein gewissenhafter Pater familias den Mangel erkennen musste, so soll man den Beklagten freisprechen.

    Der Betreiber eines Marktstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, dass ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewusst war.


    III. Actio Flaviana de Mendaciis

    Wenn jemand auf dem Markt wider die Wahrheit die Ware eines Konkurrenten als mangelhaft oder wertlos beschimpft, so soll man ihn zu einer Zahlung von 100 Sz. an den Geschädigten verurteilen oder zu der Summe, die dem Kläger aufgrund der unwahren Beschimpfung an Schaden entstanden ist.

    Wenn sich die Beschimpfung als wahr heraus stellt, soll man ihn freisprechen.


    IV. Actio Flaviana de Ordine Mercatus

    Wenn jemand auf dem Markt auf irgendeine Weise derart die Ordnung stört, dass er durch sein Benehmen den guten Ablauf auf dem Markte stört, so soll er die Kosten für die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Markte tragen und zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt werden, die 200 Sz. nicht übersteigt.


    V. Actio Flaviana de Cura in Custodiendo

    Wenn ein Tier oder Sklave auf dem Markt auf irgendeine Weise derart die Ordnung stört, dass er durch sein Benehmen anderen Personen Schäden entstehen oder der gute Ablauf auf dem Markte gestört ist, so soll der Besitzer des Tieres oder Sklaven die Kosten für die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Markte tragen und zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt werden, die 200 Sz. nicht übersteigt.


    Exceptio

    Wenn es sich bei einer Klage wegen einer Sachbeschädigung durch Tiere oder Sklaven herausstellt, dass der Beklagte alle Maßnahmen getroffen hat, die ein gewissenhafter Pater familias getroffen hätte, um den Schaden durch seine Tiere oder Sklaven zu verhindern, so soll er nur den Schaden erstatten und nicht zu einem Strafgeld verurteilt werden.


    VI. Actio Flaviana de Retinendo Mercium

    Wenn ein Verkäufer einem Käufer nach Abschluss des Kaufes die verkaufte Ware nicht entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Frist übereignet, so soll er dem Käufer den entstandenen Schaden erstatten und der Kaufvertrag gilt als nichtig.


    Exceptio:

    Wenn die Frist nicht im Kaufvertrag definiert war und die Übergabe sich nicht über das Maß verzögert, das für die betreffende Ware auf dem Markt gebräuchlich ist, so soll man den Beklagten freisprechen.


    Dem Aedilis Curulis steht es frei, auch Klagen wegen weiterer Tatbestände anzunehmen, die nicht in diesem Edictum definiert sind, und das Edictum um weitere Actiones zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung der guten Ordnung der Märkte beiträgt.



    AEDILIS CURULIS MANIUS FLAVIUS GRACCHUS MINOR

    cursushonorum.gif

    Sim-Off:

    Ich habe das Edictum nun auch in der Basilica Iulia publiziert, wo man es womöglich anheften könnte, sodass meine Nachfolger in jenem Thread jeweils ihre aktuelle Version unterzeichnen könnten.

    Mit höchster Freude nahm der jüngere Flavius zur Kenntnis, dass der Valerius selbst für diese Eventualität bereits einige Ideen in Hinterhand hielt, sodass er sich auch jene Tafeln ließ reichen, einen Blick darauf warf (welcher eher symbolischer als informativer Natur war, da er ob seiner Fehlsicht außerstande war, eine Tabula in seinen Händen zu entziffern) und diesen dann an einen der bereitstehenden Sklaven weiterreichte.

    "Ich würde dafürhalten, dass dies eine hinreichende Ausgangsbasis darstellt. Ich werde dies mit meinem Accensus und dem Consilium erörtern, doch ich bin gewiss, dass wir daraus ein formidables Edictum werden gießen können, das, wie du bereits sagst, ja beständig fortzuschreiben wäre."

    Die Nuancen des juristischen Jargon waren Manius Minor, obschon er ein Liebhaber der Sprache war, nicht in sämtlichen Verästelungen vertraut, doch erschien ihm jene Vorlage doch als ein sinnvoller Kompromiss aus Verständlichkeit und Präzision, wie er ihn auch in anderen Gesetzestexten bereits hatte vernommen. Und in der Tat würde es wenig später in derartiger Form publiziert werden.

    "Damit hätten wir zweifelsohne einen ersten Schritt, um die altehrwürdige Rechtsordnung der Maiores Schritt um Schritt wieder ein wenig zu restituieren - und dies ganz ohne den Senat einschalten zu müssen. Ein nächster Schritt dürfte indessen, wie du bereits sagtest, Valerius, ein wenig umfangreicher ausfallen, sodass wir uns hier ausgiebig präparieren und den Entwurf mit verschiedenen Juristen im Vorfeld disputieren sollten."

    EDICTUM AEDILIS CURULIS

    ANTE DIEM IV KAL IUL DCCCLXXI A.U.C.

    (28.6.2021/118 n.Chr.)


    Gemäß § 53 (2) des Codex Universalis und den Mores Maiorum ist es Aufgabe der Aediles, Verordnungen zur Ordnung der Märkte zu erlassen, und auf deren Grundlage gemäß § 35 (5) u. (6) des Codex Universalis in eigener Rechtsprechungsgewalt bis zu einer Strafsumme von 200 Sz. Strafen zu verhängen. Das vorliegende Edictum definiert deshalb Tatbestände, die der amtierende Aedilis Curulis Manius Flavius Gracchus Minor sanktionieren wird und wegen derer unter Verweis auf die vorgegebenen Actiones Klage eingereicht werden kann.

    Der Ädil mag dem Edikt diejenigen Actiones hinzufügen, die er zur Wahrung des Friedens im Bereich seiner Rechtsprechungsgewalt für angemessen hält.


    I. In Ius Vocatio

    Alle Streitigkeiten, die auf den Märkten der Stadt entstehen mögen, sollen vor die Rechtsprechungsgewalt des Ädils gebracht, werden. Die Klagen sind beim Amtssitz des Ädils zu erheben.

    Ist jemand vor das ädilizische Gericht gerufen worden, sei es als Zeuge oder Beklagter, so soll er gehen.

    Erscheint er nicht, so kann entweder der Kläger selbst oder der Ädil kraft seiner Amtsgewalt den Beklagten herbei schaffen lassen.

    Beklagter und Kläger können sich durch Advocaten vertreten lassen.

    Erscheint der Kläger nicht zur Verhandlung, so verliert er die von ihm angestrengte Klage und hat dem Beklagten dessen Auslagen, die ihm durch sein Erscheinen vor Gericht entstanden sein mögen, zu erstatten.


    II. Actio Flaviana de Vitiis

    Wenn jemand auf dem Markt eine Sache verkauft oder vermietet hat, die nicht der Qualität entspricht, wie sie vereinbart war, wie andere Sachen derselben Art gewöhnlich beschaffen sind oder sie sich nicht für den Gebrauch eignen, den die Sache dieser Art normalerweise ermöglichen soll, so macht er sich gem. § 5 (3) der Lex Mercatus schuldig. Wenn ein Kläger diesen Verstoß anzeigt, soll man den Täter zu einer Zahlung von bis zu 200 Sz. an den Geschädigten verurteilen und zu der Summe, die dem Kläger aufgrund des Mangels entsteht.


    Dasselbe gilt, wenn jemand Lebensmittel und Getränke in den Verkehr zu bringen sucht, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht sind. Es ist verboten, mangelhafte Waren in den Umlauf zu bringen, die aufgrund ihrer Mängel das Leben und die Gesundheit des Käufers oder Dritter gefährden könnten.


    Exceptio

    Wenn es sich bei einer Klage wegen eines Mangels an einer Sache herausstellt, dass der Kläger auf dem Markt den Mangel vorher kannte oder der Mangel so offensichtlich war, dass ein gewissenhafter Pater familias den Mangel erkennen musste, so soll man den Beklagten freisprechen.

    Der Betreiber eines Marktstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, dass ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewusst war.


    III. Actio Flaviana de Mendaciis

    Wenn jemand auf dem Markt wider die Wahrheit die Ware eines Konkurrenten als mangelhaft oder wertlos beschimpft, so soll man ihn zu einer Zahlung von 100 Sz. an den Geschädigten verurteilen oder zu der Summe, die dem Kläger aufgrund der unwahren Beschimpfung an Schaden entstanden ist.

    Wenn sich die Beschimpfung als wahr heraus stellt, soll man ihn freisprechen.


    IV. Actio Flaviana de Ordine Mercatus

    Wenn jemand auf dem Markt auf irgendeine Weise derart die Ordnung stört, dass er durch sein Benehmen den guten Ablauf auf dem Markte stört, so soll er die Kosten für die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Markte tragen und zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt werden, die 200 Sz. nicht übersteigt.


    V. Actio Flaviana de Cura in Custodiendo

    Wenn ein Tier oder Sklave auf dem Markt auf irgendeine Weise derart die Ordnung stört, dass er durch sein Benehmen anderen Personen Schäden entstehen oder der gute Ablauf auf dem Markte gestört ist, so soll der Besitzer des Tieres oder Sklaven die Kosten für die Wiederherstellung der Ordnung auf dem Markte tragen und zur Zahlung eines Strafgeldes verurteilt werden, die 200 Sz. nicht übersteigt.


    Exceptio

    Wenn es sich bei einer Klage wegen einer Sachbeschädigung durch Tiere oder Sklaven herausstellt, dass der Beklagte alle Maßnahmen getroffen hat, die ein gewissenhafter Pater familias getroffen hätte, um den Schaden durch seine Tiere oder Sklaven zu verhindern, so soll er nur den Schaden erstatten und nicht zu einem Strafgeld verurteilt werden.


    VI. Actio Flaviana de Retinendo Mercium

    Wenn ein Verkäufer einem Käufer nach Abschluss des Kaufes die verkaufte Ware nicht entsprechend der im Kaufvertrag festgelegten Frist übereignet, so soll er dem Käufer den entstandenen Schaden erstatten und der Kaufvertrag gilt als nichtig.


    Exceptio:

    Wenn die Frist nicht im Kaufvertrag definiert war und die Übergabe sich nicht über das Maß verzögert, das für die betreffende Ware auf dem Markt gebräuchlich ist, so soll man den Beklagten freisprechen.


    Dem Aedilis Curulis steht es frei, auch Klagen wegen weiterer Tatbestände anzunehmen, die nicht in diesem Edictum definiert sind, und das Edictum um weitere Actiones zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung der guten Ordnung der Märkte beiträgt.



    AEDILIS CURULIS MANIUS FLAVIUS GRACCHUS MINOR

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