Commodus nickte ebenfalls und tat dadurch seine Meinung kund, dass er auch für eine potentielle Aufnahme Freigelassener war.
Ordo Decurionum - Teil 2
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- Diskussion
- Valentin Duccius Germanicus
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Ich saß da und überlegte mir wen ich für den Ordo in Confluentes noch Fragen sollte.
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"Ich werde mich sofort darum kümmern," erwiederte er und sah den Scriba ernst an.
Sim-Off: Frage dazu: Wollen wir dann schon mal hier abstimmen, weil es prinzipiell klar ist, oder muss erst die Vorlage entsprechend sein?
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Sim-Off: Ich würde vorschlagen, das entsprechende Rechtsstück so zur Abstimmung zu bringen, wie es die Curia passieren soll. Von nachträglichen Änderungen halte ich nicht viel. Ich hoffe Du verstehst das.
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Sim-Off: Wer macht es?
Ansonsten mach ich es! -
Sim-Off: Ich werde das heute, spätestens morgen hier her posten.
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Da Venusia ja die Rohfassung entworfen hatte, hatte sie nun auch die Überarbeitung übernommen und einige Änderungen im Satzbau vorgenommen sowie das Besprochene als Änderungen übernommen. Sie hofte nun, dass alles unmisverständlich gefasst war und dem Gremium nun recht war. Dann war ihr noch aufgefallen, dass der Punkt zum Ende der Mitgliedschaft irgendwie vergessen worden war. So hatte sie nun eigenmächtig diesen dem Entwurf hinzugefügt und hoffte, dass der Punkt auch den allgemeinen Vorstellungen entsprach.
Ordo Decurionum -
Provinciae GermaniaDer Ordo Decurionum bildet den Zusammenschluß von engagierten Bürgern einer Stadt, die sich dort verdient gemacht haben.
§1 Mitgliedschaft - Vorraussetzung
(1) Anwärter für die Aufnahme in den Ordo müssen Bewohner der Stadt sein, aus ihr stammen oder eine Villa oder Casa in dieser unterhalten. Der Anwärter muss frei geboren und mindestens Peregrini sein. Es besteht auch die Möglichkeit Freigelassene in den Ordo aufzunehmen.
(2) Duumviri sind automatisch Mitglieder des Ordo Decurionum.
(3) In den Ordo Decurionum können auch Mitglieder des Ordo Senatorus oder des Ordo Equester aufgenommen werden.
(4) Die Ersternennung der Ordo-Mitglieder finden durch die Duumviri der Städte statt, müssen aber von der Curia Provincialis bestätigt werden.
(5) Ein Mindestbetrag für die Mitgliedschaft in den Ordo ist städteabhängig von diesen zu bestimmen. Die Mitgliedschaft ist nicht nur von der Zahlung des Beitrages abhängig sondern auch vom Engagement, dass der Decurione in die Gestaltung und Verschönerung der Stadt mit einbringt. Der Beitrag kann und sollte dem Bedürfnis der Stadt immer wieder angepaßt werden.
§2 Der Stadtrat
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum sind auch Mitglieder des Stadtrates und entscheiden bei der Verwendung von finanziellen Mitteln und Bauvorhaben mit.
(2) Die Mitglieder werden auch bei der Besetzung der Stadtverwaltung berücksichtigt.§3 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum endet mit dem Wegzug des Mitgliedes aus der Stadt.
(2) Ist der Decurione nicht mehr in der Lage seinen Beitrag zu leisten, erlischt seine Mitgliedschaft.
§3 Sonstiges
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum erhalten freien Eintritt in die Thermen, das Theater oder weiteren städtischen Einrichtungen, die die Entrichtung eines Entgeltes vorsehen. -
Meridius nahm die Wachstafel entgegen, überflog die Zeilen, ergänzte etwas und reichte es dann zurück.
"Ich denke, so können wir es lassen und in die Abstimmung einbringen,
falls keine weiteren Fragen und Ergänzungen vorliegen.
Ich danke Dir, Duccia."Ordo Decurionum -
Provinciae GermaniaDer Ordo Decurionum bildet den Zusammenschluß von engagierten Bürgern und Honoratoren einer Stadt, die sich dort verdient gemacht haben.
§1 Mitgliedschaft - Vorraussetzung
(1) Anwärter für die Aufnahme in den Ordo müssen Bürger der Stadt sein, aus ihr stammen oder eine Villa oder Casa in dieser unterhalten. Der Anwärter muss frei geboren und mindestens Peregrini sein. Es besteht auch die Möglichkeit Freigelassene in den Ordo aufzunehmen. Näheres regeln die betroffenen Städte.
(2) Duumviri sind automatisch Mitglieder des Ordo Decurionum.
(3) In den Ordo Decurionum können auch Mitglieder des Ordo Senatorus oder des Ordo Equester aufgenommen werden.
(4) Die Ernennungen der Ordo-Mitglieder finden durch die Duumviri der Städte statt, müssen aber durch den Statthalter bestätigt werden.
(5) Ein Mindestbetrag für die Mitgliedschaft in den Ordo ist durch die Städte zu bestimmen. Die Mitgliedschaft ist nicht allein von der Zahlung des Beitrages abhängig, sondern auch vom Engagement, welches der Decurione in die Gestaltung und Verschönerung der Stadt mit einbringt. Beitrag und Beitragszeitraum können und sollten dem Bedürfnis der Stadt immer wieder angepaßt werden. Näheres regeln die betroffenen Städte.§2 Der Stadtrat
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum sind auch Mitglieder des Stadtrates und entscheiden bei der Verwendung von finanziellen Mitteln und Bauvorhaben mit.
(2) Die Mitglieder werden auch bei der Besetzung der Stadtverwaltung berücksichtigt.§3 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum endet mit dem Wegzug des Mitgliedes aus der Stadt, oder wenn der Stadtradt geschlossen ein Mitglied ausschließt, oder der Decurione nicht mehr in der Lage ist, seinen Beitrag zu leisten. Näheres regeln die betroffenen Städte.
§3 Sonstiges
(1) Die Mitglieder des Ordo Decurionum erhalten freien Eintritt in die Thermen, das Theater oder weiteren städtischen Einrichtungen, die die Entrichtung eines Entgeltes vorsehen.§4 Gültigkeit des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz regelt die Rahmenrichtlinien des Ordo Decurionum der Städte in der Provincia Germania. Die einzelnen Bestimmungen und Richtlinien werden von den Städten in eigener Verantwortung erlassen.
(2) Das Gesetz kann durch die Curia Provincialis, oder den Statthalter für ungültig erklärt werden. Ebenso sind die einzelnen Bestimmungen der Städte an diese Richtlinien gebunden.
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Nach der erfolgreichen Abstimmung richtete Venusia noch einmal kurz das Wort an die Versammelten.
Diese Zusammenkunft hätte hiermit ihr Ende gefunden? Gibt es noch Fragen oder weitere Anmerkungen? -
"Eine Ja. Wann werden die Standeserhebungen stattfinden?" fragte ich.
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Meridius nickte.
"Eine berechtigte Frage. Bezüglich des Vorgehens schlage ich vor, dass wir die Richtlinien in den kommenden Tagen bekannt geben. Ich bitte die Duumvire der Städte entsprechende Listen mit Vorschlägen dem Princeps dieser Curiae zukommen zu lassen. Diese wird diese Listen dann an mich weiterleiten und ich gebe im Einzelfall dann meine Zustimmung, wie es in Paragraph eins vorgesehen ist."
Einen Moment dachte er nach.
"Es wäre gut, die Vorschläge zu begründen. Das erleichtert mir in jedem Fall die Arbeit."
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Ich nickte. "Wann werden die Erhebungen dann vorgenommen?"
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"Nicht bevor ich die Listen habe."
wiederholte der Statthalter nun leicht angesäuert.
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Ich machte mir einige Notizen.
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