Da es keine Fragen zu geben schien, machte ich mit dem letzten Punkt für heute weiter: Zuständigkeiten. Das konnte durchaus verwirrend sein.
"Nun gut, nachdem wir jetzt wissen, wie man juristisch argumentiert, geht es nun darum, bei der richtigen Stelle eine Klage einzureichen.
Grundsätzlich sind die Praetores zuständig, was sich aus § 52 Absatz 1 Satz 1 Codex Universalis ergibt. Für Streitigkeiten zwischen Römern ist der Praetor Urbanus zuständig und für Streitigkeiten zwischen Römern und Peregrini oder zwischen Peregrini ist der Praetor Peregrinus zuständig. Allerdings verweist § 52 Absatz 1 Satz 2 Codex Universalis auf den Codex Iuridicialis für eine detaillierte Regelung. Diese findet sich zunächst in Pars Prima, Subpars Prima des Codex Iuridicialis.
Betrachten wir die Zuständigkeit des Praetor Urbanus. Dieser ist aus § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 Codex Universalis in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Codex Iuridicialis und entweder § 2 Absatz 2 Satz 1 Codex Iuridicialis oder § 3 Absatz 3 Satz 1 Codex Iuridicialis für alle Fälle zuständig, die ausschließlich Römer betreffen und in Rom oder Italia verhandelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die verhandelten Sachverhalte innerhalb oder außerhalb des Imperium Romanum belegen sind. Wichtig ist, dass keine Peregrini als Kläger oder Beklagte betroffen sein dürfen.
Als nächstes betrachten wir die Zuständigkeit des Praetor Peregrinus. Dieser ist aus § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 Codex Universalis in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 2 Codex Iuridicialis und entweder § 2 Absatz 2 Satz 1 Codex Iuridicialis oder § 3 Absatz 3 Satz 1 Codex Iuridicialis für alle Fälle zuständig, die entweder Römer und Peregrini betreffen oder nur Peregrini und in Rom oder Italia verhandelt werden. Hier ist wichtig, dass die verhandelten Sachverhalte auf dem Gebiet des Imperium Romanum belegen sind.
Zusammengefasst sind also beide Praetoren für alle Fälle zuständig, die in Rom oder Italia verhandelt werden. Der Praetor Urbanus ist dabei für solche Fälle zuständig, die ausschließlich Römer betreffen, ganz egal, wo auf der Welt der Fall entstanden ist. Der Praetor Peregrinus ist für solche Fälle verantwortlich, die Römer und Peregrini betreffen, aber nur dann, wenn diese Fälle auf dem Gebiet des Imperium Romanum belegen sind.
Noch ein allgemeiner Hinweis: So lange man keine anderen Vereinbarungen hat und es für beide Seiten zumutbar ist, kann der Ort des Gerichts frei gewählt werden. Man kann also einen Streit über einen Kaufvertrag, der in Germanie Superior geschlossen wurde, auch in Rom verhandeln lassen.
Gibt es Fragen zur Zuständigkeit der Praetores?"